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ThemaNicht nur Führerscheine, auch Ärzte können ausgehen7 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorMari8nus8 R.8, Hartpenning / Bayern784523
Datum06.03.2014 15:534533 x gelesen
Servus,
ich möchte hier mal auf ein Thema aufmerksam machen, das uns zur Zeit und demnächst hier im Landkreis beschäftigt.

Demnach haben wir schon jetzt relativ wenige Ärzte die eine G26.3 Untersuchung vornehmen dürfen und es werden noch weniger in absehbarer Zeit.

Ist das auch in anderen Landkreisen so?

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg784526
Datum06.03.2014 16:052785 x gelesen
Geschrieben von Marinus R.Demnach haben wir schon jetzt relativ wenige Ärzte die eine G26.3 Untersuchung vornehmen dürfen und es werden noch weniger in absehbarer Zeit.

Ist das auch in anderen Landkreisen so?



Wenn die Nachfrage da ist, dann werden sich auch ausreichend arbeitemedizinische Angebote etablieren. Und sei es, dass man als Landkreis einen Rahmenvertrag mit einem Anbieter von arbeitsmedizinischen Leistungen schließt, der dann in einem ebenfalls vom Landkreis gestellten Ort (beispielsweise 1-2 Zimmern im Landratsamt oder in einem Feuerwehrhaus das dafür beim Neubau Räume bekommt) 1-n Mal die Woche nachmittags die G26.3 durchführt. Und die Gemeinden rufen dann ihr Kontingent aus diesem Rahmenvertrag ab.

Wenn dort als "Maximallösung" an 5 (Spät-)Nachmittagen die Woche die G26.3 angeboten wird und man 30 Min/ Untersuchung und damit 8 Untersuchungen in 4h rechnet und das bei 40 Wochen/ Jahr, dann können so p.a. 1.600 AGT untersucht werden. Da die AGT aber nur alle 3 Jahre hin müssen, reicht diese Kapazität aus, um fast 5.000 AGT zu betreuen. Sollte also keinen Engpass geben bzw. es reichen deutlich weniger Angebotstage pro Woche aus...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen784528
Datum06.03.2014 16:352401 x gelesen
Geschrieben von Marinus R.Ist das auch in anderen Landkreisen so?

Gegenfrage: Ist die Abrechnung der Leistung "Untersuchung durchführen" durch eine Gebührenordnung begrenzt?

Wenn die Leistung frei gehandelt werden kann, dann ist zu erwarten, dass der Markt das Problem löst (auch wenn jede Untersuchung dann für die Gemeinde etwas teurer wird).

Wenn die Leistung nicht frei gehandelt werden kann, weil jede Untersuchung nur mit max. 13,45 Euro abgerechnet werden darf, dann liegt es vielleicht am Abrechnungssystem, dass kein Arzt Lust hat die Berechtigung zu erlangen ... ???

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg784530
Datum06.03.2014 16:472420 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Gegenfrage: Ist die Abrechnung der Leistung "Untersuchung durchführen" durch eine Gebührenordnung begrenzt?


Im Grundsatz ja.


Geschrieben von Uwe S.Wenn die Leistung nicht frei gehandelt werden kann, weil jede Untersuchung nur mit max. 13,45 Euro abgerechnet werden darf, dann liegt es vielleicht am Abrechnungssystem, dass kein Arzt Lust hat die Berechtigung zu erlangen ... ???


Es sind mehr als 13,45 Euro ;-)

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern784534
Datum06.03.2014 18:132035 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian F.Es sind mehr als 13,45 Euro ;-)

weißt du oder wer anders wie bei Mehrfachuntersuchungen abgerechnet wird?

immer der entsprechende Satz oder wird, da eine große Übereinstimmung feuerwehrrelevanter Untersuchungen, dann auch nur anteilig berechnet?


Gruß

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP784545
Datum06.03.2014 19:302015 x gelesen
Geschrieben von Marinus R. Demnach haben wir schon jetzt relativ wenige Ärzte die eine G26.3 Untersuchung vornehmen dürfen und es werden noch weniger in absehbarer Zeit.
Ist das auch in anderen Landkreisen so?
Es werden ja nicht einfach nur weniger Ärzte, sondern man lässt (auch schon seit 2008!) einfach nicht mehr jeden Hausarzt die Untersuchung abhalten. Und ohne die Allgemein/Hausärzte alle über einen Kamm zu scheren, finde ich das auch weitaus besser als die Variante der freien Arztwahl. Zum einen aus Gründen einheitlicher Untersuchungen, evtl. objektiver als der eigene Arzt des größten Vertrauens, und am Ende auch wg. der Vereinfachung der Abrechnung.
Ob im Landkreis 2-3 Ärzte ausreichen, kann man nicht pauschal sagen. Denn irgendwann trifft man natürlich mit Fahrstrecke, Zeitaufwand, Terminflexibilität etc. auch die Nerven der AGT. Wir haben da richtig Glück, unser Medizinmann (und außer die BFler, die die G26 von dort mitbringen, akzeptieren wir nur noch dessen Untersuchung) hat als Räumlichkeit ein Krankenhaus, Termine kann man i.d.R. eine Woche vorher vereinbaren, und ist dabei auch in der Zeit recht flexibel (Schichtdienstler...).

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUlri8ch 8V., Berlin / Berlin784578
Datum07.03.2014 12:161540 x gelesen
Das Problem der fehlenden Ärzte mit der Ausbiildung zum Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner ist seit einigen Jahren bekannt und wird sich zuspitzen, da die vorhandenen Ärzte in grosser Zahl demnächst in Ruhestand gehen.
Die bei Feuerwehren oftmals tätigen " ermächtigten" Ärzt haben inzwischen die Ermechtigung verloren ,da sich für die arbeitsmedizinischen Untersuchungen die Voraussetzungen in Richtung Betriebsarzt/Arbeitsmediziner geändert haben.
Weiterhin scheint das Berufsbild derartiger Ärzte nicht sehr beliebt bei der Medizinerausbildung zu sein, sodass e4s hier an neuen Ärzten erheblich mangelt.

Mit freundlichen Grüsen
U. Vogel

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