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ThemaHersteller verbietet Anbauteile am PA / Artikel in der haz34 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorFlor8ian8 G.8, Osnabrück / Niedersachsen784569
Datum07.03.2014 10:5215457 x gelesen
Hallo,

ich bin in der Onlineausgabe der HAZ über folgenden Artikel gestolpert.

hier zu finden


Ist der Hersteller auch schon bei anderen Feuerwehren aktiv geworden?


Viele Grüße

Florian

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg784571
Datum07.03.2014 11:17   10737 x gelesen
Geschrieben von Florian G.Ist der Hersteller auch schon bei anderen Feuerwehren aktiv geworden?

Dem Hersteller ganz freundlich unter 4 Augen klar machen, dass dieses Verhalten des Hersteller durch entsprechende Formulierung der nächsten Ausschreibung bzw. bei allen kommenden Beschaffungen aller! Gerätschaften die der Hersteller auch im Angebot (WBK, Messgeräte,...) hat zum Ausschluss dieses Herstellers bei der Beschaffung führt.


Und ansonsten: Ignorieren. m.W. gibt es keinen "Verlust der Zulassung" die vergleichbar dem Fall eines Fahrzeugs im Straßenverkehr wäre, wo dieses dann von einer Behörde still gelegt werden kann. Es geht schlicht um die Produkthaftung des Herstellers. Und die ist mir als 08/15-Anwender aber doch sowas von egal... Wenn dann mal irgend wann was passiert, dann muss individuell geprüft werden, ob zwischen dem Anbauteil und der Unfallursache ein direkter Zusammenhang besteht. Sprich: Löst sich im Brandeinsatz der Lungenautomat in Wohlgefallen auf und stirbt deshalb ein AGT, dann kann der Hersteller nicht mit Hinweis auf den von ihm nicht zugelassenen Bewegungslosmelder an der Schulterbegurtung aus der Haftung raus.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg784572
Datum07.03.2014 11:189710 x gelesen
Hallo,

das ist doch allgemein bekannt. Ich verstehe nicht, warum man sich da wundert.

Man kann die Anbauteile auch woanders anbringen. Man kann natürlich auch die andere (teure) Variante wählen und Zusatzteile vom Hersteller kaufen.

Mit freundlichstem Gruß
Torsten

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AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen784574
Datum07.03.2014 11:319691 x gelesen
Geschrieben von Torsten C.das ist doch allgemein bekannt. Ich verstehe nicht, warum man sich da wundert.

Ist dem so? Klar weiß man in den Reihen der Feuerwehr das z.B. Helme mit externen Anbauteilen ein Problem sein können. Was ist aber beim Atemschutzgerät mit z.B. der Rettungsschere? Die gibt es nach meiner Info nicht von dem besagten Hersteller zu kaufen. Was dann? Keine solche Schere nutzen? Oder in die Tasche der Jacke, an die man in einer lebensbedrohlichen Situation gar nicht mehr rankommt? Da macht es sich der Hersteller sehr einfach. Das ist auch komisch dass so etwas immer bei Feuerwehrprodukten ein Problem darstellt. Wenn ich am Gerät selbst nichts verändere oder beschädige und das Anbauteil nicht von sich aus eine Gefährdung darstellt sehe ich da kein Problem.

Geschrieben von Torsten C.Man kann die Anbauteile auch woanders anbringen.

Wo denn? An welcher Stelle bringe ich das an ohne das ich irgend einen anderen Hersteller einer anderen Komponente damit wieder ins Bott bringe? Vielleicht will ja der auch keine Anbauteile oder ähnliches an seinem Produkt.
Ein Autohersteller schreibt uns ja auch nicht vor, welches Radio ich in dem Fahrzeug benutzten darf.

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AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen784575
Datum07.03.2014 11:328763 x gelesen
Geschrieben von Florian G.Ist der Hersteller auch schon bei anderen Feuerwehren aktiv geworden?

Bei uns bisher nicht. anbauteil bei uns, Rettungsschere "Köln" mit Tasche und manchmal Funkgerätetasche.

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AutorAndr8eas8 F.8, Gifhorn / Niedersachsen784576
Datum07.03.2014 11:418712 x gelesen
Jeder Hersteller kann und wird nur für seine eigenen Produkte eine einwandfreie Funktion gewährleisten.

Beispiel:
Die Bebänderung der Atemschutzgeräte ist selbstlöschend.
Nutze ich nun eine Tasche an diesen Gurten, die diese Eigenschaft nicht teilt, kann ggf. meine Bebänderung doch Schaden nehmen. Daraus entstehende Folgeschäden wird daher jeder Hersteller von sich weisen und auf die Änderung verweisen.

Dies gilt im übrigen für jeden Hersteller.

Gruß
A. Franke

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AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg784577
Datum07.03.2014 12:038919 x gelesen
http://www.feuerwehrakademie.de/index.php?option=com_content&view=article&id=87&Itemid=84

DEKRA EXAM Info-Blatt Nr. 3

Mit freundlichstem Gruß
Torsten

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen784580
Datum07.03.2014 12:238719 x gelesen
Da ist die Rede von "kann erlöschen".

-Welchen Einfluss auf die Funktion Atemluftversorgung hat ein Holster?

Nimm einfach mal CiFi´s Beispiel als Grundlage. Was hat ein Holster an der Bänderung mit einem Versagen(aus welchem Grund auch immer) des LA zu tun? Viel Spaß beim herleiten einer entsprechenden Theorie....

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz784581
Datum07.03.2014 12:288327 x gelesen
Geschrieben von Andreas F.Jeder Hersteller kann und wird nur für seine eigenen Produkte eine einwandfreie Funktion gewährleisten.

Dazu erlaube ich mir jetzt mal aus dem hier verlinkten Infoblatt der DEKRA EXAM zu zitieren:

Geschrieben von "Infoblätter Atemschutz - Infoblatt #3: Zubehörteile" Die Verwendung von Zubehörteilen -die nicht in Verbindung mit der jeweiligen PSA als eine Einheit geprüft und zugelassen wurden- ist nur zulässig, wenn diese auf die sichere und bestimmungsgemäße Verwendung der jeweiligen PSA keinen Einfluss haben.

Stammt bereits von 2009, ist also nicht gerade aktuell. Trotzdem: Welchen negativen Einfluss sollen denn Holster als Zubehörteile auf die "sichere und bestimmungsgemäße Verwendung" eines Atemschutzgerätes haben? Was ist überhaupt die "sichere und bestimmungsgemäße Verwendung" per Definition?

Warum sind Holster an Atemschutzgeräten kritikwürdige Anbauteile aber Funkgeräte mit Handmikrofon in/an Überjacken nicht? Darf ich mein Handmikrofon auch an der Bebänderung des Atemschutzgeräts anklipsen oder ist das eine "neue" Persönliche Schutzausrüstung? Das ist doch einfach nur lächerlich, einige Paragraphenreiter auf eindeutig falschen Positionen haben hochgradige Profilierungssucht und die Hersteller sehen erhöhte Gewinnchancen durch den Zwang der Nutzer nur noch "Komplettpakete" kaufen zu können und sich dadurch auf Gedeih und Verderb an einen Hersteller zu binden.

Mir ist das auch in keinem anderen Bereich so extrem bekannt wie bei "Feuerwehrs". Wenn ich mir dazu z.B. im Vergleich anschaue, was im zivilen und militärischen Bereich bei Handfeuerwaffen geprüft werden muss und was danach an "Basteleien" möglich ist, um den relevanten Kern des Systems "Schußwaffe" herum, dann geht man dort wesentlich rationaler an die Sache heran.

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AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg784582
Datum07.03.2014 12:298446 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Welchen Einfluss auf die Funktion Atemluftversorgung hat ein Holster?

Garkeinen.
Es geht darum, dass die ASG als System bauartgeprüft und als Einheit (Gerät) zugelassen sind.

Wenn Du da was anbastelst, bist Du "Hersteller" eines neuen Produktes. Dass sollte ins Bewusstsein geraten.
Dieses neue Produkt hat keine Systemprüfung bzw. -zulassung.

Jetzt verstanden worauf ich eigentlich hinaus möchte??

Mit freundlichstem Gruß
Torsten

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen784583
Datum07.03.2014 12:328446 x gelesen
Geschrieben von Torsten C.Jetzt verstanden worauf ich eigentlich hinaus möchte??

Nöö, da bin ich ziemlich beratungsresistent und teile vollumfänglich die Meinung von Kam Wenz.

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen784585
Datum07.03.2014 12:358112 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.Stammt bereits von 2009, ist also nicht gerade aktuell. Trotzdem: Welchen negativen Einfluss sollen denn Holster als Zubehörteile auf die "sichere und bestimmungsgemäße Verwendung" eines Atemschutzgerätes haben? Was ist überhaupt die "sichere und bestimmungsgemäße Verwendung" per Definition?

Warum sind Holster an Atemschutzgeräten kritikwürdige Anbauteile aber Funkgeräte mit Handmikrofon in/an Überjacken nicht? Darf ich mein Handmikrofon auch an der Bebänderung des Atemschutzgeräts anklipsen oder ist das eine "neue" Persönliche Schutzausrüstung? Das ist doch einfach nur lächerlich, einige Paragraphenreiter auf eindeutig falschen Positionen haben hochgradige Profilierungssucht und die Hersteller sehen erhöhte Gewinnchancen durch den Zwang der Nutzer nur noch "Komplettpakete" kaufen zu können und sich dadurch auf Gedeih und Verderb an einen Hersteller zu binden.

Mir ist das auch in keinem anderen Bereich so extrem bekannt wie bei "Feuerwehrs". Wenn ich mir dazu z.B. im Vergleich anschaue, was im zivilen und militärischen Bereich bei Handfeuerwaffen geprüft werden muss und was danach an "Basteleien" möglich ist, um den relevanten Kern des Systems "Schußwaffe" herum, dann geht man dort wesentlich rationaler an die Sache heran.


Danke schön, das trifft es doch sehr genau!

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz784586
Datum07.03.2014 12:368374 x gelesen
Geschrieben von Torsten C.Wenn Du da was anbastelst, bist Du "Hersteller" eines neuen Produktes.

Darüber kann man trefflich streiten.

Alternativ kann man es auch ignorieren, die Wahrscheinlichkeit mittels Anbauteilen dem jeweiligen Atemschutzgeräteträger den entscheidenden Vorteil in kritischen Situationen (Stampe --> Rettungsschere "Köln") zu geben ist ungleich höher als ihn dadurch zu schädigen. Für ersteres bekommt man "nichts", für zweiteres ist mir kein Beispiel bekannt bei dem der Verantwortliche juristisch belangt wurde. Eigentlich ist mir noch nicht mal ein Beispiel bekannt, bei dem ein typisches Anbauteil wie Totmannwarner oder Holster ursächlich für einen Atemschutzunfall war.

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AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen784588
Datum07.03.2014 12:458357 x gelesen
Ich ebenso. Noch dazu stell ich mir die Frage, wie teilweise Vorgaben aus FwDV und dann geschultet Vorgehensweisen z.B. beim IA sich mit der Tatsache verbinden lassen, dass ich meine PSA (oder erw. PSA) nicht durch Anbauteile ergänzen kann bei denen eine Einschränkung der ursprünglichen Schutzwirkung der PSA nicht zu erwarten ist.

Wo lass ich denn nun meine Rettungsschere? Und wo lässt mein AT bei der Suche im Gebäude die Kennzeichnungsstifte für die Türen, oder die Bandschlinge? Das sind sinnvolle Dinge und eben keine Spielereien.

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen784589
Datum07.03.2014 12:508250 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.Darüber kann man trefflich streiten.

Eben
Mich würde es ja interessieren was rauskommen würde wenn die Firma aus Lübeck wirklich juristisch versuchen würde gegen diese Ungeheuerlichkeit in der hier betroffenen Fw. vorzugehen.

Ansonsten für mich ein Sturm im Wasserglas und eher keine gute gute Werbung für gemeinte Firma. Ausser für nen Lacher ist das eher ein Bärendienst den der Vertreter da erwiesen hat.

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP784594
Datum07.03.2014 13:528186 x gelesen
Geschrieben von Peter L. Mich würde es ja interessieren was rauskommen würde wenn die Firma aus Lübeck wirklich juristisch versuchen würde gegen diese Ungeheuerlichkeit in der hier betroffenen Fw. vorzugehen.Mich würde mal interessieren, ob die Firma (übrigens auch lustig, wie in dem Artikel wie auch im Forum jede Namensnennung vermieden wird, aber dann hält man fürs Foto das Gerät so zufällig passend ins Bild) wirklich explizit an die Wehr Barsinghausen herangetreten ist, oder ob man von Seiten der Wehr auf das Pseudoproblem aufmerksam wurde und an die Medien ging. Denn so richtig kann mir gerade nicht vorstellen, dass diese ominöse Firma aus Lübeck ;-) gezielt auf eine Wehr zugeht und "Drohkulissen" aufbaut, während in unzähligen anderen Kommunen aller Größen das gleiche "Vergehen" alltäglich ist.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY784601
Datum07.03.2014 14:558172 x gelesen
Servus,

das gleiche Thema war vor einigen Jahren auch hier schon ein heiß diskutiertes Thema.
z.B.
hier,
hier,
hier
und
hier.

Ich glaube, wenn du etwas suchst, dann findest du noch weitere Diskussionen zu diesem Thema.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen784602
Datum07.03.2014 15:007847 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Denn so richtig kann mir gerade nicht vorstellen, dass diese ominöse Firma aus Lübeck ;-) gezielt auf eine Wehr zugeht und "Drohkulissen" aufbaut, während in unzähligen anderen Kommunen aller Größen das gleiche "Vergehen" alltäglich ist.

Denkbar wäre ja eine mögliche Ausschreibung diverser "Anbauteile" wo man nicht erster Sieger war....

Aber es wäre natürlich eine dankbare Aufgabe für unseren journalistisch-investigativ begabten Webmaster eine durchaus lohnenswerte Aufgabe da evtl. mal ein bissl Licht in dieses Dunkel zu bringen...*mitdemZaunspfahlwink*

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorFeli8x H8., Hannover / Niedersachsen784603
Datum07.03.2014 15:107795 x gelesen
Hallo Florian,
Geschrieben von Florian G.Ist der Hersteller auch schon bei anderen Feuerwehren aktiv geworden?
In wie weit der Hersteller bei anderen Feuerwehren selbst "aktiv" geworden ist, weiß ich nicht, mir ist allerdings bekannt, dass es ähnliche Gespräche zwischen dem Hersteller und der Feuerwehr Hannover auch mal gab. Da hat es dazu geführt, dass man in Absprache mit dem Hersteller ganz bestimmte Geräte/Zubehörteile (und das sind nicht nur welche des Herstellers!) an den Geräten nutzen darf, ohne dass dieser erst einmal pauschal postuliert "da hat einer was dran gebaut, da bin ich nicht mehr zuständig!". Wahrscheinlich wird man in Hannover auch etwas Schriftliches vom Hersteller dazu haben. Zumindest laut meinem Ortsbrandmeister gilt aber ansonsten für alle anderen Geräte/Ausrüstungsteile, die nicht unter diese "Übereinkunft" fallen, ein striktes Trageverbot, mit dem Hinweis, dass sonst die Haftung erlöschen würde.
Gruß
Felix
P.S. Das hier ist natürlich keine offizielle Aussage der Feuerwehr Hannover, sondern das, was ich persönlich zu dem Thema gehört habe.

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz784604
Datum07.03.2014 15:137799 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Denkbar wäre ja eine mögliche Ausschreibung diverser "Anbauteile" wo man nicht erster Sieger war....

Welcher Wahnsinnige sollte denn für soetwas eine Ausschreibung machen? Also ok, man kann sicher alles ausschreiben wenn man Spaß daran hat. Vom Jahresbedarf an Toilettenpapier bis hin zu Nackenstützkissen für überarbeitete Beamte in der Abteilung für öffentliche Ausschreibungen.

Aber irgendwie fällt mir zur Idee einer Ausschreibung von Anbauteilen nur das hier ein:

Der Klöng ist kaputt

;-)

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AutorAndr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern784605
Datum07.03.2014 15:16   8228 x gelesen
Hallo

Ich war diese Woche auf dem Aufbaulehrgang für Atemschutzwarte und hier haben wir auch trefflich eine Weile über das Thema diskutiert.

Tenor war, dass mit den Aussagen die Hersteller sich erst mal aus der Schusslinie bringen wollen, falls ein solches Anbauteil schuld an einem Unfall sein sollte und sich so erst mal absichern will.

Das ist die gleiche Diskussion wie mit den 60°C bis zu denen ein PA laut Bedienungsanleitung zugelassen ist und nach Auffassung der Rechtsabteilungen der Hersteller diese bei höheren Temperaturen nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden.

Zudem stellt sich hier wirklich die Frage nach dem Begriff "Hersteller" von PSA. Meiner Ansicht nach fällt hier das nicht dauerhafte Verbinden nicht drunter. "Tackert" man die Tasche an die Begurtung ist der Sachverhalt klar, aber bei einer losen, nicht dauerhaften Verbindung ...?

Würde man dieser Logik folgen und das Ganze weiterspinnen, würden wir beim Umlegen des Leinenbeutels (denn was unterscheidet das Trageband des Leinenbeutels vom Metallclip des Totmannmelders?), beim Einstecken des FuG oder der Handlampe wenn diese noch rausstehen, etc. eine neue PSA erschaffen wodurch die Zulassung der alten erlischt. Ja selbst das Umschnallen des PA würde nach dieser extrem ausgelegten Logik zu einem Verlust der Zulassung unserer Jacken führen ... immerhin wird der PA ja dann genauso an der Jacke "befestigt" wie der Totmannmelder am PA.

Wir haben das Ganze für uns mit einer Gefährdungsbeurteilung gelöst, bei der wir sogar den möglichen Einfluss der Anbauteile auf den PA mit einbezogen haben.

Grüße,
Andreas

http://www.feuerwehr-hurlach.de

Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg784607
Datum07.03.2014 15:587874 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Peter L.Aber es wäre natürlich eine dankbare Aufgabe für unseren journalistisch-investigativ begabten Webmaster eine durchaus lohnenswerte Aufgabe da evtl. mal ein bissl Licht in dieses Dunkel zu bringen...*mitdemZaunspfahlwink*
das wäre sicherlich eine interessante Aufgabe. Ich bin aber momentan diesbezüglich anderweitig ausgelastet. Wenn nichts dazwischenkommt kann ich Anfang nächste Woche in einem anderen interessanten Fall was berichten ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen784608
Datum07.03.2014 16:017606 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.Welcher Wahnsinnige sollte denn für soetwas eine Ausschreibung machen?

Ich wollte auch nur die Richtung möglicher Gedanken plakatieren....
Kann ja auch etwas leicht Anderes gewesen sein.... Ist aber dann lediglich alles Stochern im Nebel

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen784610
Datum07.03.2014 16:557587 x gelesen
Geschrieben von Torsten C.
Wenn Du da was anbastelst, bist Du "Hersteller" eines neuen Produktes. Dass sollte ins Bewusstsein geraten.
Dieses neue Produkt hat keine Systemprüfung bzw. -zulassung.

komisch ist dann aber, daß die beiden großen Hersteller von Preßluftatmern in den Bedienungsanleitungen ihrer Notsignalgeber reinschreiben, daß die Notsignalgeber z.B. an der Begurtung anzubringen sind.... Notsignalgeber sind aber ja nicht originäre und somit nicht systemgerüfte Bestandteile eines PAs.

Und dann sind manche auch noch so böse und "basteln" einen Auer Notsignalgeber an einen Dräger Preßluftatmer. Oder umgekehrt.

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg784613
Datum07.03.2014 18:287402 x gelesen
Ich werde in Zukunft den lieben Mitdiskutierern wohl vorher erläutern, worauf ich mit meinem jeweiligen Beitrag abziele.

Mir ging es in diesem Fall um die Argumentation, die immer wieder angeführt wird, wenn die gleichen Fragen immer und immer wieder auftauchen.

Persönlich ist es mir egal, ob ihr euch da noch Rückspiegel oder Dosenhalter oder die Bestückung eines RW ranbaut oder nicht.

Mit freundlichstem Gruß
Torsten

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen784614
Datum07.03.2014 19:217228 x gelesen
Geschrieben von Torsten C.Ich werde in Zukunft den lieben Mitdiskutierern wohl vorher erläutern, worauf ich mit meinem jeweiligen Beitrag abziele.

Das macht in einem Forum bei einer Diskussion durchaus Sinn.

Geschrieben von Torsten C.Mir ging es in diesem Fall um die Argumentation, die immer wieder angeführt wird, wenn die gleichen Fragen immer und immer wieder auftauchen.

Und die sich schlussendlich immer wieder im Kreise dreht. Und auch außer den von dir hier zitierten Dokumenten äußert sich da kein Hersteller weiter dazu.

Geschrieben von Torsten C.Persönlich ist es mir egal, ob ihr euch da noch Rückspiegel oder Dosenhalter oder die Bestückung eines RW ranbaut oder nicht.

Genau das ist..., nun ja

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland784615
Datum 07.03.2014 20:06   8698 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Florian G.Ist der Hersteller auch schon bei anderen Feuerwehren aktiv geworden?

Meines Wissens löst er zumindest einiges an Verunsicherung aus bei Feuerwehren,
die in dem Sektor keine Ressourcen haben um die Beweisumkehr anzuwenden.

Die Bandbreite geht nach meinen Erfahrungen von

"wir müssen unsere alten Bewegungslosmelder verschrotten und neue beschaffen weil der Hersteller gesagt hat dass alle anderen bei anbringen an diesem PA alles Leben auf der Erde spontan auslöschen"

über

"Mir egal"

und

"hm, wenn wir wüssten wie das geht würden wir schon mal eine Gefährdungsbeurteilung machen"

bis zu:

"lieber Hersteller, mach mal Deine Hausaufgaben und prüfe die anerkannten Regeln der Technik in Bezug auf mitzuführende Feuerwehrausstattung auf Basis der FwDV und googel danach die Begriffe "vorherzusehender Missbrauch" und "Produktbeobachtungsfehler."
Danach viel Spaß, denn wenn ich nun auf zwei Seiten aufschreibe warum ich der Meinung bin dass Dein Zeug das können muss was ich damit anstelle, dann kann ich immer noch ruhig schlafen.
Du womöglich nicht mehr, denn Du im kommst im Schadensfall aus der Nummer trotzdem nicht raus, egal wie oft Du zu erklären versuchst dass das Produkthaftungsgesetz für Dich nicht gilt....

Letzteres wäre dann übrigens meine seit Jahren unveränderte Meinung zu dem Thema.

Gruß aus dem Saarland

Jo




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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP784619
Datum07.03.2014 22:057091 x gelesen
Geschrieben von Torsten C. Man kann natürlich auch die andere (teure) Variante wählen und Zusatzteile vom Hersteller kaufen.
Um jetzt beim Beispiel Dräger + PA zu bleiben: Gibt es da jetzt bei denen Holster/ Taschen/Beutel, die man bei denen beziehen und nutzen kann ?
Vor 2 Jahren war noch deren Aussage, das dies nicht wirtschaftlich darstellbar und nicht geplant sei.

Dies ist meine Meinung.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP784621
Datum07.03.2014 22:177216 x gelesen
Mal eine andere Frage : Ist bekannt, zu wie vielen Unfällen MIT Personenschaden es im Bereich der deutschen Feuerwehren bereits gekommen ist, bei denen zusätzlich angebrachtes " Zeug" am PA ursächlich war?

Dies ist meine Meinung.

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AutorUwe 8T., Thallwitz / Sachsen784622
Datum07.03.2014 23:06   7270 x gelesen
Hallo zusammen,

nur mal so ne Frage, haben wir nicht einen großen Verband der uns "überall" vertritt?

Warum versucht er nicht mal eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit den Herstellern zu erzielen.Das sollte eigentlich im Interesse (fast) aller Beteiligten sein.

Seit Jahren eiern wir mit irgendwelche Drohungen/Behauptungen/Unterstellungen (sucht euch was aus) durch die Gegend.
Es macht bald keinen Spaß mehr.

Schönes Wochenende

Uwe

man(n) lernt nie aus

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW784626
Datum08.03.2014 08:467565 x gelesen
danke, hat mir die Suche danach erspart...

"Lustig" wirds, wenn sich
- einzelne Anbieter gegen Geld Zulassungen machen lassen (die dann natür nur für deren Teile gelten - und eigentlich ja auch - bei strenger Auslegung der Argumentationskette) nur mit den jeweils mit geprüften anderen Teilen der PSA
- das gleiche Gerät am "Fw-Gurt" (für den es die bekannt "großen" Anforderungen im Vergleich zur anderen PSA gibt) unter dem PA-Gurt für viele Hersteller/Diskussionsteilnehmer kein Problem darstellen würde
- nach längerer Diskussion zwischen z.B. mir und z.B. der vfdb, Ref. 8, der Exam bzw. Mitgliedern aus NA (auch im Rahmen von Sonderrunden auf vfdb-Tagungen) zwar endlich einige wichtige "Anbauteile" aus der Diskussion offiziell entfallen sind (weil die z.B. schlicht in FwDV vorgeschrieben oder halt "Tradition" sind, wie FuG, Fw-Gurt, Notsignalgeber, Lampe, Leinenbeutel), andere, v.a. "neue" (wie Scheren oder Bandschlingen), dagegen ungeprüft und dann "böse" sind.. und höchstens in einem mittlerweile genormten, aber mit der jeweiligen PSA immer noch ungeprüften Feuerwehr-Multifunktionsbeutel (vulgo: Damenhandtasche, alles drin, nichts zu finden) mitgeführt werden dürfen..

Vgl. u.a.
Liste der erfahrungsgemäß erlaubten Dinge... (da fehlen dann aber so Dinge, wie z.B. persönliche Messgeräte, vgl. FwDV 500 für den Strahlenschutz...)

Hier meine alte Stellungnahme, die ich grundsätzlich nach wie vor genauso vertrete:
http://www.atemschutzunfaelle.eu/download/stellungnahmen/StellungnahmeZubehoerPSA-zu-MitteilungRef8-2008-11-17.pdf

Die Normungs- und die Sicherheitsdiskussion gehen hier m.E. völlig am Bedarf der Feuerwehren vorbei!

Auf Basis der vorhandenen Vorgaben, die eingehalten werden sollen, ist sichereres Arbeiten als "normal" oft nicht möglich - und eine Weiterentwicklung fast unmöglich.

Die meisten Führungskräfte sind mit der Diskussion, den Inhalten und den Folgen völlig überfordert.

Das Verhalten vieler Firmen ist hier nicht nachzuvollziehen bzw. grenzwertig zur Unverschämtheit. (Einige hatten in früheren Jahren z.B. keine Bewegungslosmelder selbst im Angebot oder als Zubehör direkt in den PA integriert, da wurden dann munter Zukaufteile aus (meist) den USA verkauft - das war so lange kein Problem, wie man damit Geld verdienen konnte und selbst nichts hatte.... plötzlich wurde es zum "Zulassungsproblem", als man selbst zugelassene Teile im Vertrieb hatte.... Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Tip daher an alle, die hier ggf. Probleme haben: Einfach mal alte Kataloge wälzen, ob die Firma nicht ggf. das eine oder andere "böse" Produkt früher selbst angeboten und für den Zweck vertrieben hat...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSven8 R.8, Brakel / NRW784628
Datum08.03.2014 09:036967 x gelesen
Geschrieben von Uwe T.Seit Jahren eiern wir mit irgendwelche Drohungen/Behauptungen/Unterstellungen (sucht euch was aus) durch die Gegend.
Es macht bald keinen Spaß mehr.


Hallo

Kommt mir so vor wie das alljährliche Sommerlochthema in der Politik. Dann treiben die auch immer alte Kamellen durchs Dorf.
Was ich mich aber vor allem Frage: Die Tasche an der Kat 3 PSA Pressluftatmer ist Böse aber ich habe bisher noch keinen Überjackenhersteller gehört der sich über die Raucherfeuerzeuge in den Einsatzjacken beschwert.

Greets Sven

Meine Meinung und nix anderes.

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AutorTobi8as 8S., Berne / Niedersachsen794072
Datum20.08.2014 09:166610 x gelesen
Hallo ins Forum,

Gibt es zu dem Thema, außer das was bis jetzt schon alles geschrieben worden ist, weitere Erkenntnisse?

Ich stehe in meiner Feuerwehr vor der selben diskzssuon, da zur Zeit unsere Rettungsscheren in den Hosentaschen der Überhose getragen werden und die Taschen ständig Schaden davon tragen.

Gruß

Tobias

So Other May Live

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz817159
Datum13.02.2016 12:354380 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Hier meine alte Stellungnahme, die ich grundsätzlich nach wie vor genauso vertrete:
http://www.atemschutzunfaelle.eu/download/stellungnahmen/StellungnahmeZubehoerPSA-zu-MitteilungRef8-2008-11-17.pdf


Ist diese Stellungnahme immer noch als aktuell anzusehen? Und gibt es neue Entwicklungen (<6 Monate) in diesem Bereich? Leider ist diese Diskussion mal wieder "aktuell" für mich.

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