alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaRauchwarnmelder in privaten Wohnungen11 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorReno8 O.8, Emden / Niedersachsen784769
Datum10.03.2014 20:463920 x gelesen
Gibt es bei euch Handlungsanweisungen (o.ä.) wie zu verfahren ist bei Einsätzen mit Rauchmeldern in privaten Wohnungen? Interessant wäre eine Differenzierung nach Dauer des Alarms? Viele Grüße

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern784771
Datum10.03.2014 20:512556 x gelesen
Hall Reno, schau mal hier da hat sich schon bissi was angesammelt.
Gruß

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW784774
Datum10.03.2014 21:322256 x gelesen
Hallo Reno,

eine Differenzierung nach Zeit bzw. Dauer des Alarms gibt es bei uns nicht. Allerdings wurde bis vor ca. 1,5 Jahren bei ausgelöstem Heimrauchmelder immer nach Stichwort Zimmerbrand alarmiert (BF und 1 Zug FF), aber seit letztem Jahr gibt s das Stichwort Heimrauchmelder - Da fährt nur die BF allein. Wird also behandelt wie ein BMA Alarm aus einem normalen Gewerbebetrieb.

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorReno8 O.8, Emden / Niedersachsen784775
Datum10.03.2014 22:012271 x gelesen
Der Brandschutz- Artikel ist interessant....
Dankeschön, Gruß aus Emden

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866005
Datum22.01.2021 15:101245 x gelesen
Mal ein Beispiel:
1.) Ihr erhaltet ein Alarm "Auslösung Heimrauchmelder". Am Einsatzort eingetroffen ist bei der Erkundung der Wohnung von außen weder Rauch noch Feuerschein sichtbar. Die Bewohner sind nicht vor Ort. Die Nachbarn hatten die Feuerwehr alarmiert, aber keinen Schlüssel zum Gebäude. Inzwischen piept der Rauchmelder nicht mehr.

Würdet ihr trotzdem eine Türöffnung per Türöffnungssatz, im Beisein der Polizei, vornehmen oder würdet ihr es bei einer Erkundung von außen belassen und es als Fehlalarm verzeichnen?

2.) Ihr erhaltet ein Alarm "Auslösung Heimrauchmelder". Am Einsatzort eingetroffen ist bei der Erkundung der Wohnung von außen weder Rauch noch Feuerschein sichtbar. Die Bewohner sind nicht vor Ort. Die Nachbarn hatten die Feuerwehr alarmiert, aber keinen Schlüssel zum Gebäude. Der Rauchmelder piept immer noch dauerhaft über längere Zeit (20-30min) und scheint auch nicht aufzuhören.

Würdet ihr trotzdem eine Türöffnung per Türöffnungssatz, im Beisein der Polizei, vornehmen oder würdet ihr es bei einer Erkundung von außen belassen und es als Fehlalarm verzeichnen?

Danke!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 866006
Datum22.01.2021 17:02966 x gelesen
Hallo!

Ich würde in beiden Fällen eine Türöffnung durchführen und in der Wohnung erkunden.

Eine Erkundung von außen wäre mir in beiden Fällen zu unsicher um einfach wieder einzurücken. Denn hab ich wirklich alle Räume sicher gesehen?
Hängt wie im Fall Nr. 1 der Melder in einem Raum den ich von außen nicht sehe und er hat nur aufgehört zu piepen weil er evtl. schon von der Decke geschmolzen ist?

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866007
Datum22.01.2021 17:28887 x gelesen
Danke! So würde ich es auch machen, aber man liest ja mal so und mal so und ich wollte mal eure Erfahrungen hören.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP866009
Datum22.01.2021 18:24903 x gelesen
Kann man die Wohnung von außen denn so erkunden, dass man in alle Räume mal kurz reinschauen kann?
Ansonsten Lösungsvariante: Der Polizei die Entscheidung unterjubeln, ohne dass die es merkt ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorToni8 Z.8, Lehrberg / Bayern866010
Datum22.01.2021 18:45   1133 x gelesen
Hallo,

der Rauchwarnmelder könnte sich auch als CO Melder entpuppen, daher die Tür öffnen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW866013
Datum22.01.2021 21:58902 x gelesen
oder es war ein Wecker, ist halt so.
Letztendlich wurden wir alarmiert und bis zur Bestätigung das a) wir nicht zuständig sind oder b) Feststellung der Lage drehen wir uns nicht um.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 866019
Datum23.01.2021 11:41754 x gelesen
Hallo!

An CO-Melder hab ich jetzt nicht gedacht. Danke für den Hinweis.

Kommt wohl daher das wir bei allen Türöffnungen Grundsätzlich einen tragbaren CO-Warner am Mann haben.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt