alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaHaftungsfalle Ehrenamt war: Neues vom LFV RLP14 Beträge
RubrikFeuerwehrverbände
 
AutorHolg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü.785208
Datum19.03.2014 22:046512 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian B.
Vor allem wenn man mal etwas weiterspinnt:
Ein EL der FF und ein EL der BF bearbeiten einen gleich gelagerten Einsatz. Bei beiden Einsätzen geht etwas schief was bei beiden Einsätzen zu einem identischen Unglück führt.
Nach der Logik des LFV wäre der FF EL von aller Schuld und Konseqenzen freizusprechen.


Zu dieser Thematik auch ein TV-Hinweis zur Sendung Marktcheck im SWR morgen abend 21:00 Uhr:

Haftungsfalle Ehrenamt
Helfer vor dem Ruin

Eine Geschichte wie ein Alptraum. Der ehrenamtliche Helfer einer Freiwilligen Feuerwehr verursacht schuldlos einen Unfall. Schaden: über 100.000 Euro. Eigentlich sind freiwillig engagierte Bürger im Ehrenamt gegen solche Schäden versichert. Eigentlich, denn es gibt Lücken.

Link zum SWR

Gruß aus dem Nordschwarzwald
Holger

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg785296
Datum20.03.2014 21:54   4279 x gelesen
Geschrieben von Holger R.Eine Geschichte wie ein Alptraum. Der ehrenamtliche Helfer einer Freiwilligen Feuerwehr verursacht schuldlos einen Unfall. Schaden: über 100.000 Euro. Eigentlich sind freiwillig engagierte Bürger im Ehrenamt gegen solche Schäden versichert. Eigentlich, denn es gibt Lücken.

Na ja....
Also das ganze hat überhaupt nichts mit der Feuerwehr im eigentlichen Sinn zu tun. Sondern ein Feuerwehrmann hat im Rahmen eines Feuerwehrfestes mit einer gemieteten "Bimmelbahn" (also so ein "Zügle" mit Anhängern dran) als Fahrer einen Unfall gehabt. Danach kam raus, dass der Vermieter der Bahn keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte. Und die GVV hals Haftpflichtversicherer der Kommune hat sich natürlich auch nicht gerade begeistert davon gezeigt, da nun den Ausputzer spielen zu sollen.

Also alles halb so wild aus Sicht der Feuerwehr. Denn mit dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst hatte das überhaupt nichts zu tun, sondern nur mit der "Vereinsmeierei". Und da hat eben jemand gepennt in Sachen Prüfung der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs und ggf. Abschluss einer zusätzlichen "Vereinshaftpflichtversicherung" für eine solche Veranstaltung.

Wen der Beitrag interessiert. Hier ist er zu finden.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP785297
Datum20.03.2014 22:393890 x gelesen
Es kann sogar noch weniger mit der Feuerwehr und dem Ehrenamt im eigentlichen Sinn zu tun haben, denn:
Geschrieben von Christian F.die GVV als Haftpflichtversicherer der KommuneAus dem Bericht wird nicht ganz klar, ob die GVV hier überhaupt als Versicherer der Kommune angesprochen und tätig wurde, oder direkt als Versicherer des Vereins. Diese bietet die GVV, auch über Rahmenverträge mit dem LFV, nämlich auch an.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen785299
Datum20.03.2014 22:443758 x gelesen
Schade, dass wieder alles in einen Topf geworfen wurde...
Das hätte beim Schützenfest genauso passieren können.
Solche "Überschriften" schaden dem Ehrenamt.

Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
-
Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
-
http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern785305
Datum21.03.2014 07:443653 x gelesen
Ich fands insofen interessant, als dass damit wieder mal aufgezeigt wurde, dass man sich lieber zu 150% absichert. Auch im Rahmen eines Festes (egal von welchem Verein) sollte man sich absichern, ob Dritte, die an dem Fest (in)direkt als "Dienstleister" teilnehmen, versichert sind bzw. andere Voraussetzungen erfüllen. Zu oft hört man leider bei Vorbereitungen "Nicht so schlimm, notfalls sind wir ja auch versichert..."

Der Bezug zur Feuerwehr war in diesem Beitrag ansonsten jedoch nur zufällig.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz785306
Datum21.03.2014 08:093482 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan O.Ich fands insofen interessant, als dass damit wieder mal aufgezeigt wurde, dass man sich lieber zu 150% absichert. Auch im Rahmen eines Festes (egal von welchem Verein) sollte man sich absichern, ob Dritte, die an dem Fest (in)direkt als "Dienstleister" teilnehmen, versichert sind bzw. andere Voraussetzungen erfüllen. Zu oft hört man leider bei Vorbereitungen "Nicht so schlimm, notfalls sind wir ja auch versichert..."

Zumal es sich hierbei um einen Unfll mit einem Kraftfahrzeug handelte. Deren Versicherung erfolgt ja im allgemeinen vom KFZ-Halter, sofern dieses KFZ ordnungsgemäß zugelassen ist. Andere Versicherungen schließen daher auch die Abdeckung von Unfällen mit KFZ i.A. z.B. bei Privathaftpflicht o.Ä. aus. Lücken gibts dann evtl. bei nicht explizit zulassungspflichtigen Fahrzeugen (selbstf. Arbeitsmasch. bis 25km/h, Fahrzeuge bis 6km/h). Mich würde in dem Zusammenhang mal interessieren: War diese "Bimmelbahn" zulassungsfrei bis 6km/h? Ansonsten wäre eine fehlende Versicherung ja ein Verstoß gegen die Pflichtversicherung von KFZ. Und wieso sollte, wenn das Teil schneller als 6km/h fährt, dafür der "normale PKW-Führerschein" reichen, wie in dem Beitrag erwähnt? Bestenfalls der alte 3er, Klasse B eher nicht, wenn schon, dann mindestens BE. Von der Personenbeförderung mal abgesehen.

Gruß,
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMatt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg785307
Datum21.03.2014 08:343471 x gelesen
Servus.

Die anzuwendenden Vorschriften ergeben sich aus der Fragestellung

a) Brauchtumsveranstaltung (! komplett ohne Entgelt) oder
b) Personentransport gegen Entgelt.

Grüsse

Matthias

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz785312
Datum21.03.2014 10:093370 x gelesen
Hallo,

nachdem ich nun ein paar Bilder des abenteuerlichen Gespanns mit 6km/h-Kennzeichnung gesehen habe, würde mich mal interessieren, ob es für dieses Teil eine passende Betriebserlaubnis gab. 6km/h-Kennzeichnung erklärt schonmal, warum eine Versicherung fehlte und dass auch überhaupt kein Führerschein ausreichend gewesen wäre. Die Konstruktion sieht mir aber nach gedrosseltem kleinen Traktor mit Selbstbau-Anhängern aus. Nach Druckluftbremse sieht es auch nicht aus. 3 Anhänger ohne Bremse oder mit Auflaufbremse? Wer genehmigt sowas?

Gruß,
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMatt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg785314
Datum21.03.2014 10:173334 x gelesen
Geschrieben von ---Michael--- dass auch überhaupt kein Führerschein ausreichend gewesen wäre

Definitiv falsch

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen785315
Datum21.03.2014 10:273197 x gelesen
Geschrieben von Matthias B.Definitiv falschMit einer Begründung wäre es mir lieber, aber ich hab in §4 der FeV nichts gefunden, was deiner Aussagen entgegen steht ;-)

Geschrieben von $4 (1) FeVWer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind [...] Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.Von "Bimmelbahn" steht da nix...

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz785316
Datum21.03.2014 10:313156 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias B.Definitiv falsch

stimmt, wurde vor einiger Zeit mal geändert. Führerscheinfrei sind nur noch 6km/h-LoF Zugmaschinen, die auch für LoF-Zwecke eingesetzt werden.

Zum Zeitpunkt des Unfalls wäre dann aber mindestens Klasse BE oder der alte 3er nötig gewesen, mit 3 Anhängern liegt deren zusammengerechnetes zul. GG sicherlich über dem Leergewicht des Zugfahrzeuges, diese Regelung galt ja noch damals. Die Frage nach der Zulässigkeit des Gespanns bezgl. Betriebserlaubnis stellt sich aber immer noch. Ich weiß, dass z.B. bei uns im Landkreis ein "Brauchtumsgespann" (Planwagen hinter Traktor, 25km/h) zugelassen rumfährt, da sind aber auch entsprechende Anforderungen an Zugfahrzeug und Anhänger gestellt worden (2-Leitungs-Druckluftbremsanlage, Achsschenkellenkung, Gegensprechanlage).

Gruß,
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMatt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg785317
Datum21.03.2014 10:333273 x gelesen
Für Brauchtumsveranstaltungen ( Personentransport ohne Entgelt):

Merkblatt über die Ausrüstung u den Betrieb von Fz u FzKombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen.

Unter Punkt 4.2

Matthias

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz785318
Datum21.03.2014 10:433139 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias B.Für Brauchtumsveranstaltungen ( Personentransport ohne Entgelt):

Merkblatt über die Ausrüstung u den Betrieb von Fz u FzKombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen.

Unter Punkt 4.2


Dazu muss aber die ganze Veranstaltung erstmal als Brauchtumsveranstaltung angemeldet und genehmigt sein. Dann reicht demzufolge Klasse L, die auch in B enthalten ist.

Ich wundere mich gerade, wie lasch da die Vorschriften für Gespanne bis 6km/h sind. Hätte man dem Fahrzeug halt sagen müssen, dass es bergab auch nicht schneller werden darf als die in der Betriebsvorschrift erlaubten 6km/h. Dumm nur, wenn die Bremsen versagen...

Gruß,
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen785319
Datum21.03.2014 10:483494 x gelesen
Sobald der Transport gegen Entgelt durchgeführt wird greift dann:

Merkblatt zur Begutachtung von Fahrzeugkombinationen zur Personenbeförderung und zur Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt