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Thema1.Rettungsweg (Treppe nach DIN 18065)11 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorTine8 M.8, Backnang / Baden Württemberg785600
Datum26.03.2014 12:225680 x gelesen
Wir möchten demnächst unser bereits ausgebautes Dachgeschoss als Wohnraum nutzen. Momentan ist das DG nur über eine Auszugsleiter zu erreichen. Deswegen wollen wir an einer anderen Stelle einen Durchbruch vom 1. Stock ins Dachgeschoss machen. Die Treppe (1. Rettungsweg), die dann eingebaut wird soll eine Notwendige nach DIN 18065 werden. Das ausgebaute Dachgeschoss hat jedoch lediglich eine Raumhöhe von 1,95m, und das auch nur genau in der Mitte. Dann beginnt sofort die Schräge au beiden Seiten (Dachneigung 30 Grad). Wäre dies zulässig, wenn man den Treppenaustritt genau in der Mitte machen würde? Muss die Lichte Höhe auf der obersten Stufe auch 2,00m betragen?

Wir sind übrigens aus Bandenwürttemberg und es handelt sich um ein Einfamilienhaus.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen785605
Datum26.03.2014 13:003642 x gelesen
Geschrieben von Tine M.Dachgeschoss als Wohnraum nutzen...
Geschrieben von Tine M.lediglich eine Raumhöhe von 1,95m

In der Landesbauordnung habe ich folgenden Satz gefunden:


Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- SECHSTER TEIL

Einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen
§ 34
Aufenthaltsräume

(1) Die lichte Höhe von Aufenthaltsräumen muss mindestens betragen:

1.

2,2 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche, wenn die Aufenthaltsräume ganz oder überwiegend im Dachraum liegen; dabei bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,5 m außer Betracht,


Landesbauordnung BaWü

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen785608
Datum26.03.2014 13:123474 x gelesen
Vielleicht für euch wichtiger:

§ 56 Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- § 56
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen

(1) Abweichungen von technischen Bauvorschriften sind zuzulassen, wenn auf andere Weise dem Zweck dieser Vorschriften nachweislich entsprochen wird.

(2) Ferner sind Abweichungen von den Vorschriften in den §§ 4 bis 37 dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zuzulassen

1.

zur Modernisierung von Wohnungen und Wohngebäuden, Teilung von Wohnungen oder Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Nutzungsänderung, Aufstockung oder Änderung des Daches, wenn die Baugenehmigung oder die Kenntnisgabe für die Errichtung des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt,


Hier vor allem Absatz 2

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen785610
Datum26.03.2014 13:323298 x gelesen
Geschrieben von Tine M.Die Treppe (1. Rettungsweg), die dann eingebaut wird soll eine Notwendige nach DIN 18065 werden.

Die DIN ist eine Technische Norm und keine Rechtsnorm, damit ist sie eigentlich auch nicht verbindlich ausschlaggebende Rechtsnorm ist die Landesbauordnung. Ich würde euch deshalb raten das mit dem Bauamt zu klären bevor ihr in irgendwelche Schwierigkeiten geratet.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorFlor8ian8 Z.8, Köln / NRW785612
Datum26.03.2014 13:513279 x gelesen
Geschrieben von Tine M.Wir möchten demnächst unser bereits ausgebautes Dachgeschoss als Wohnraum nutzen. Momentan ist das DG nur über eine Auszugsleiter zu erreichen. Deswegen wollen wir an einer anderen Stelle einen Durchbruch vom 1. Stock ins Dachgeschoss machen. Die Treppe (1. Rettungsweg), die dann eingebaut wird soll eine Notwendige nach DIN 18065 werden. Das ausgebaute Dachgeschoss hat jedoch lediglich eine Raumhöhe von 1,95m, und das auch nur genau in der Mitte. Dann beginnt sofort die Schräge au beiden Seiten (Dachneigung 30 Grad). Wäre dies zulässig, wenn man den Treppenaustritt genau in der Mitte machen würde? Muss die Lichte Höhe auf der obersten Stufe auch 2,00m betragen?

Ich sehe hier eher die baurechtliche Frage, ob es sich um einen Aufenthaltsraum handelt.
1. Retttungsweg wäre für mich kein Problem. Ist denn der 2. Rettungsweg sichergestellt?

Viele Grüße,
Florian

MEINE Meinung

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AutorTine8 M.8, Backnang / Baden Württemberg785613
Datum26.03.2014 13:563246 x gelesen
Die 2 Dachflächenfenster sind leider auch ca. 1-2cm unter dem geforderten Mass von 90cmX120cm.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen785618
Datum26.03.2014 14:203419 x gelesen
Geschrieben von Florian Z.Ich sehe hier eher die baurechtliche Frage, ob es sich um einen Aufenthaltsraum handelt.

Ja eindeutig

Geschrieben von Florian Z.1. Retttungsweg wäre für mich kein Problem. Ist denn der 2. Rettungsweg sichergestellt?


Hier eben die Frage ob für den Ausbau §56 greift, der Ausnahmen bei den §§4-38 zulässt worunter auch die Forderung nach einem 2. Rettungsweg fällt.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorFlor8ian8 Z.8, Köln / NRW785619
Datum26.03.2014 15:143067 x gelesen
Geschrieben von Gerrit L.Hier eben die Frage ob für den Ausbau §56 greift, der Ausnahmen bei den §§4-38 zulässt worunter auch die Forderung nach einem 2. Rettungsweg fällt.

Bestandsschutz beim 2. Rettungsweg geht m.E. gar nicht.

Grüße,
Florian

MEINE Meinung

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AutorFlor8ian8 Z.8, Köln / NRW785620
Datum26.03.2014 15:153142 x gelesen
Geschrieben von Tine M.Die 2 Dachflächenfenster sind leider auch ca. 1-2cm unter dem geforderten Mass von 90cmX120cm.

1-2 cm sollten kein Problem sein. Sind die Fenster anleiterbar, also mit Leitern der Feuerwehr zu erreichen?

Grüße,
Florian

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen785624
Datum26.03.2014 16:252932 x gelesen
Geschrieben von Florian Z.Bestandsschutz beim 2. Rettungsweg geht m.E. gar nicht.

Ob es wünschenswert oder sinnvoll ist , ist nicht Bestandteil der Landesbauordnung. Der § 56 Abs 2 Schließt den §15 mit ein in dem der Brandschutz geregelt ist und auch die Forderung nach dem zweiten Rettungsweg. da §15 Element des geschlossenen Intervalls [§4,§38] ist

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorKlau8s S8., München / Bayern785626
Datum26.03.2014 16:473054 x gelesen
Hallo Tine,
ihr solltet euch auf alle Fälle mit dem zuständigen Bauamt absprechen, denn manche Bauämter betrachten Dachräume mit eine mittleren Raumhöhe unter 2,00m als "nicht benutzbaren Dachraum" also unterliegt er nicht den üblichen Gepflogenheiten nach § 34 Abs,,1 und 2 mit 2,2 bzw 2,3 m und betrachten somit die Auszugsleiter als ausreichend. Wenn ihr mit eurem Einfamilienhaus mit tragbaren Leitern am Dachfenster zu erreichen seid und diese von der gegenüberliegenden Seite der Straße einsehbar sind ,dürfte es keine Probleme geben.
Ausserdem hege ich grosse Hoffnung das der von mir hier im Forum überaus geschätze F.P.L als absoluter Fachmann einen für alle Mitleser konstruktiven und fachlichen Beitrag dazuträgt.
Grüßle

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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