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Thema | 1.Rettungsweg (Treppe nach DIN 18065) | 11 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Tine8 M.8, Backnang / Baden Württemberg | 785600 | |||
Datum | 26.03.2014 12:22 | 5680 x gelesen | |||
Wir möchten demnächst unser bereits ausgebautes Dachgeschoss als Wohnraum nutzen. Momentan ist das DG nur über eine Auszugsleiter zu erreichen. Deswegen wollen wir an einer anderen Stelle einen Durchbruch vom 1. Stock ins Dachgeschoss machen. Die Treppe (1. Rettungsweg), die dann eingebaut wird soll eine Notwendige nach DIN 18065 werden. Das ausgebaute Dachgeschoss hat jedoch lediglich eine Raumhöhe von 1,95m, und das auch nur genau in der Mitte. Dann beginnt sofort die Schräge au beiden Seiten (Dachneigung 30 Grad). Wäre dies zulässig, wenn man den Treppenaustritt genau in der Mitte machen würde? Muss die Lichte Höhe auf der obersten Stufe auch 2,00m betragen? Wir sind übrigens aus Bandenwürttemberg und es handelt sich um ein Einfamilienhaus. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 785605 | |||
Datum | 26.03.2014 13:00 | 3642 x gelesen | |||
Geschrieben von Tine M.Dachgeschoss als Wohnraum nutzen... Geschrieben von Tine M. lediglich eine Raumhöhe von 1,95m In der Landesbauordnung habe ich folgenden Satz gefunden: Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- SECHSTER TEIL Landesbauordnung BaWü Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 785608 | |||
Datum | 26.03.2014 13:12 | 3474 x gelesen | |||
Vielleicht für euch wichtiger: § 56 Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- § 56 Hier vor allem Absatz 2 Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 785610 | |||
Datum | 26.03.2014 13:32 | 3297 x gelesen | |||
Geschrieben von Tine M.Die Treppe (1. Rettungsweg), die dann eingebaut wird soll eine Notwendige nach DIN 18065 werden. Die DIN ist eine Technische Norm und keine Rechtsnorm, damit ist sie eigentlich auch nicht verbindlich ausschlaggebende Rechtsnorm ist die Landesbauordnung. Ich würde euch deshalb raten das mit dem Bauamt zu klären bevor ihr in irgendwelche Schwierigkeiten geratet. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Flor8ian8 Z.8, Köln / NRW | 785612 | |||
Datum | 26.03.2014 13:51 | 3278 x gelesen | |||
Geschrieben von Tine M.Wir möchten demnächst unser bereits ausgebautes Dachgeschoss als Wohnraum nutzen. Momentan ist das DG nur über eine Auszugsleiter zu erreichen. Deswegen wollen wir an einer anderen Stelle einen Durchbruch vom 1. Stock ins Dachgeschoss machen. Die Treppe (1. Rettungsweg), die dann eingebaut wird soll eine Notwendige nach DIN 18065 werden. Das ausgebaute Dachgeschoss hat jedoch lediglich eine Raumhöhe von 1,95m, und das auch nur genau in der Mitte. Dann beginnt sofort die Schräge au beiden Seiten (Dachneigung 30 Grad). Wäre dies zulässig, wenn man den Treppenaustritt genau in der Mitte machen würde? Muss die Lichte Höhe auf der obersten Stufe auch 2,00m betragen? Ich sehe hier eher die baurechtliche Frage, ob es sich um einen Aufenthaltsraum handelt. 1. Retttungsweg wäre für mich kein Problem. Ist denn der 2. Rettungsweg sichergestellt? Viele Grüße, Florian MEINE Meinung | |||||
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Autor | Tine8 M.8, Backnang / Baden Württemberg | 785613 | |||
Datum | 26.03.2014 13:56 | 3244 x gelesen | |||
Die 2 Dachflächenfenster sind leider auch ca. 1-2cm unter dem geforderten Mass von 90cmX120cm. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 785618 | |||
Datum | 26.03.2014 14:20 | 3417 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Z.Ich sehe hier eher die baurechtliche Frage, ob es sich um einen Aufenthaltsraum handelt. Ja eindeutig Geschrieben von Florian Z. 1. Retttungsweg wäre für mich kein Problem. Ist denn der 2. Rettungsweg sichergestellt? Hier eben die Frage ob für den Ausbau §56 greift, der Ausnahmen bei den §§4-38 zulässt worunter auch die Forderung nach einem 2. Rettungsweg fällt. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Flor8ian8 Z.8, Köln / NRW | 785619 | |||
Datum | 26.03.2014 15:14 | 3066 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit L.Hier eben die Frage ob für den Ausbau §56 greift, der Ausnahmen bei den §§4-38 zulässt worunter auch die Forderung nach einem 2. Rettungsweg fällt. Bestandsschutz beim 2. Rettungsweg geht m.E. gar nicht. Grüße, Florian MEINE Meinung | |||||
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Autor | Flor8ian8 Z.8, Köln / NRW | 785620 | |||
Datum | 26.03.2014 15:15 | 3142 x gelesen | |||
Geschrieben von Tine M.Die 2 Dachflächenfenster sind leider auch ca. 1-2cm unter dem geforderten Mass von 90cmX120cm. 1-2 cm sollten kein Problem sein. Sind die Fenster anleiterbar, also mit Leitern der Feuerwehr zu erreichen? Grüße, Florian MEINE Meinung | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 785624 | |||
Datum | 26.03.2014 16:25 | 2931 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Z.Bestandsschutz beim 2. Rettungsweg geht m.E. gar nicht. Ob es wünschenswert oder sinnvoll ist , ist nicht Bestandteil der Landesbauordnung. Der § 56 Abs 2 Schließt den §15 mit ein in dem der Brandschutz geregelt ist und auch die Forderung nach dem zweiten Rettungsweg. da §15 Element des geschlossenen Intervalls [§4,§38] ist Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 785626 | |||
Datum | 26.03.2014 16:47 | 3054 x gelesen | |||
Hallo Tine, ihr solltet euch auf alle Fälle mit dem zuständigen Bauamt absprechen, denn manche Bauämter betrachten Dachräume mit eine mittleren Raumhöhe unter 2,00m als "nicht benutzbaren Dachraum" also unterliegt er nicht den üblichen Gepflogenheiten nach § 34 Abs,,1 und 2 mit 2,2 bzw 2,3 m und betrachten somit die Auszugsleiter als ausreichend. Wenn ihr mit eurem Einfamilienhaus mit tragbaren Leitern am Dachfenster zu erreichen seid und diese von der gegenüberliegenden Seite der Straße einsehbar sind ,dürfte es keine Probleme geben. Ausserdem hege ich grosse Hoffnung das der von mir hier im Forum überaus geschätze F.P.L als absoluter Fachmann einen für alle Mitleser konstruktiven und fachlichen Beitrag dazuträgt. Grüßle Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | |||||
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