alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaArbeiten unter Atemschutz in Österreich mit G26?5 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW786067
Datum03.04.2014 22:383799 x gelesen
Hallo zusammen,

in Deutschland benötigen diejenigen, welche im industriellen Bereich Arbeiten unter Atemschutz ausführen eine Arbeitsmed. Vorsorgeuntersuchung gem. ArbMedVV Grundsatz 26.

Zb. Geräte der Gruppe 3: Pressluftatmer > 5kg Gewicht.

Eine Anerkennung ausländischer Untersuchungen (z.B. aus Österreich / Schweiz etc.) sind nicht möglich, da eine Untersuchung gem. ArbMedVV G26 in den einschlägigen Regelwerken gefordert werden. Ggf. kann im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung der Unternehmer entscheiden entgegen der Forderungen den Mitarbeiter mit einer "ausländischen Untersuchung" mit Arbeiten unter Atemschutz zu beauftragen.

FRAGE: Wie sieht dies im Ausland, speziell in Österreich aus? Wird dort ebenfalls eine Untersuchung gem. österr. Regeln gefordert und die z.B. G26.3 ist dort nicht anerkannt?

Die Frage ist zwar nicht ganz öffentliche Feuerwehr, da hier bekanntlich keine Anwendung der ArbMedVV stattfindet. Vielleicht etwas Richtung Werkfeuerwehren.

Bitte die entsprechenden Aussagen mit Verweis auf die Quelle, danke!

Viele Grüße
Olli

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGern8ot 8Z., Gratkorn / Steiermark786078
Datum04.04.2014 09:191831 x gelesen
Hi Oliver!

Wir leben zwar im vereinten Europa, aber der Österreicher und der Deutsche werden überall extra untersucht. LEIDER!
Der menschliche Körper sollte zwar links und rechts einer roten Grenzlinie noch gleich funktionieren, doch ich vermute der Geschäftssinn der Arbeitsmediziner sieht das anders.

Ich musste zB Arbeitskräfte im Industrieanlagenbau nochmal neu untersuchen lassen (Atemschutz, Schweißrauch, ...), da die gültigen österr. arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nicht anerkannt wurden. Umgekehrt ist es leider nicht anders. (Wobei ich mich erinnere, dass die Untersuchungen in .at günstiger sind als in .de?)

Hier findest du das Untersuchungsformular und die Liste der Arbeitsmediziner.

In diesem Punkt konnte uns die EU wohl nicht weiter helfen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY786079
Datum04.04.2014 10:521551 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Gernot Z.Ich musste zB Arbeitskräfte im Industrieanlagenbau nochmal neu untersuchen lassen (Atemschutz, Schweißrauch, ...), da die gültigen österr. arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nicht anerkannt wurden.

das bedeutet dann, dass du deine Arbeiter erneut untersuchen lassen mußt, wenn du eine Baustelle in D hast? Wie schaut´s dann in den anderen Nachbarländern Österreichs aus?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW786083
Datum04.04.2014 12:551443 x gelesen
Hallo,

auch die Nachbarländer werden eigene Regeln dafür haben. Das herauszufinden ist eben die Kunst ... Einen Faden kannst du ggf. über die nationalen Arbeitssicherheitsbehörden oder Unfallversicherungen (wenn vorhanden) aufnehmen; meist hilft eine E-Mail. Adressen z.B. hier: EU-OSHA National Focal Points.

Der Grund für die Unterschiede liegt einfach darin, dass in Europa Sozialstandards für den Betrieb, die Beschäftigung, etc. als Mindestanforderungen festgelegt werden. Damit kann jeder EU-Mitgliedsstaat sein eigenes System & Sicherheits- bzw. Sozialniveau gestalten. Im Gegensatz dazu ist das meist bekanntere Inverkehrbringen von Produkten über Regeln zur Herstellung des EU-Binnenmarkts geregelt. Hier muss jeder Mitgliedsstaat die gleichen Regeln anwenden/umsetzen, damit kein Handelshemmnis entsteht.

Grüße,

Christian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW786192
Datum05.04.2014 20:511160 x gelesen
Hallo zusammen,

danke für die Hinweise!

In D ist ja bekanntlich keine G26 zu veranlassen oder anzubieten wenn Atemschutzgeräte zur Flucht- und Selbstrettung verwendet werden (ausgenommen Geräte der Gruppe 3, falls diese zur Flucht verwendet werden) also Flichtfilter (z.B. PARAT Serie der Fa. Dräger) oder SSR (z.B. OXY Serie).

Gilt so eine Regelung auch in AT oder CH?

Gruß
Olli

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt