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ThemaNRW - Ausschluss wegen Beleidigung2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Urteil Ausschluß Bayern
  •  
    AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW786804
    Datum12.04.2014 18:343687 x gelesen
    Hallo zusammen,
    Nach vielen Jahren der Abstinenz beschäftige ich mich mal wieder mit der Freiwilligen Feuerwehr.
    Es geht sich um eine Disziplinarmaßnahme im Feuerwehrdienst und das auch nur rein theoretisch, also ohne konkreten Anlaß.
    Ich habe was im Hinterkopf und finde den Zusammenhang nicht mehr.
    Ich glaube vor Jahren gelesen zu haben, das die Worte Du dummes Arschloch laut dem Text, weit über das im Feuerwehrdienst verträgliche Maß hinausgeht und als Umgangston nicht akzeptiert werden kann.
    Entweder stand es im Kommentar zum FSHG oder zur Laufbahnverordnung (beide von Klaus Schneider) oder in der Sammlung der Gerichtlichen Entscheidungen (SgEFeu).
    Dort stand auch das man bezüglich der Kameradschaft ggf. das Soldatengesetz zugrunde legt, wenn keine anderen Vorschriften passend sind.

    Wer kann mir also helfen?
    Wo finde ich einen Kommentar / Hinweis / Urteil, bezüglich der Beleidigung eines Kameraden dem anderen gegenüber mit der Betitelung Arschloch ?
    Bzw. um Mobbing im Feuerwehrwesen.

    Wie gesagt, es liegt nichts Konkretes vor, wollte mich diesbezüglich nur mal auf den aktuellen Stand bringen.
    Antworten gerne auch per Mail

    Gruß Hubert

    Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
    Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW787038
    Datum16.04.2014 10:451401 x gelesen
    Geschrieben von Hubert K.Wo finde ich einen Kommentar / Hinweis / Urteil, bezüglich der Beleidigung eines Kameraden dem anderen gegenüber mit der Betitelung Arschloch ?
    Bzw. um Mobbing im Feuerwehrwesen.


    würde mich da weniger auf die Fw beziehen, sondern auf das Vereinswesen an sich...

    Schlagworte sind "ehrwidriges", "vereinsschädigendes" Verhalten. (Viele Vereine haben entsprechende Regeln in ihren Statuten.)
    Bei der Fw kommt dann noch Vertrauen und ggf. Ehrenbeamtenstatus usw. hinzu.

    Auf die Schnelle hierzu ein Urteil aus Bayern:
    http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_4-ZB-11-726_Fehlende-charakterliche-Eignung-Ausschluss-von-Freiwilliger-Feuerwehr-zulaessig.news11662.htm

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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