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ThemaGroßeinsatz durch alte radioaktive Vorwiderstände64 Beträge
RubrikABC-Gefahren
Infos:
  • ALARA
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 94 Dosisreduzierung (Minimierungsgebot)
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 6 Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung
  • Maßnahmen zur Abwehr von Störungen durch den unbeabsichtigten und missbräuchlichen Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen in Nordrhein-Westfalen (nukleare Nachsorge)
  •  
    AutorDenn8is 8E., Menden / NW786894
    Datum14.04.2014 17:0319929 x gelesen
    Gerade gefunden:

    Link zu derwesten.de

    Interessant was man früher anscheinend so verbaut hat (obwohl die Gefahr wahrscheinlich nicht wirklich groß war).

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg786906
    Datum14.04.2014 18:3016652 x gelesen
    Geschrieben von Dennis E.Link zu derwesten.de

    Und was lernen wir daraus: So ökologisch unkorrekt es auch ist, aber wenn es unaufwendig sein soll, dann ab in die schwarze Tonne - und möglichst nicht in die eigene.... ;-)

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW786917
    Datum14.04.2014 20:3117093 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Und was lernen wir daraus: So ökologisch unkorrekt es auch ist, aber wenn es unaufwendig sein soll, dann ab in die schwarze Tonne - und möglichst nicht in die eigene.... ;-)

    Aus dem Bericht geht nicht hervor, dass der Anlieferer irgednwelche größeren Umstände gehabt hätte (und es wäre wohl auch kontraproduktiv gewesen, ihm welche zu bereiten...).

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen787338
    Datum21.04.2014 22:3216761 x gelesen
    Heute fand man in Homberg/Efze (HE) eine Kiste mit vermutlich radioaktivem Inhalt..
    *LINK*

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    -
    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
    http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern787347
    Datum22.04.2014 09:1515663 x gelesen
    Mein Gott - die Hysterie.

    Leuchtfarben, Ionisationsrauchmelder etc. überall waren minimaleste Menge von strahlendem Material drin. Selbst wann Du an best. Schweißelektroden und an Backpulver das Zählrohr dran hälst knackt es schneller.....

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY787351
    Datum22.04.2014 09:5915336 x gelesen
    Servus,

    oder an Terracotta-Fliesen aus Italien. Das knackt da wunderbar. ;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen787353
    Datum22.04.2014 10:0115333 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Leuchtfarben, Ionisationsrauchmelder etc. überall waren minimaleste Menge von strahlendem Material drin. Selbst wann Du an best. Schweißelektroden und an Backpulver das Zählrohr dran hälst knackt es schneller.....

    hatte schon alte Armbanduhren mit Leuchtziffern, wo das Geiger Müller Zählrohr über die Warnschwelle rausging.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen787356
    Datum22.04.2014 10:3115288 x gelesen
    Und es wird prinzipiell erstmal "Weltalarm" ausgelöst...

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern787359
    Datum22.04.2014 10:47   15600 x gelesen
    Auch wenn es politisch unkorrekt ist: Hypersensibilität und Panikmache.... Das Ergebnis von 30 Jahren Öko und Grün.....

    Es wird nur auf qualitative Effekte geachtet. Quanitative Betrachtungen werden vernachlässigt. Aber parallel zu dieser Entwicklung sind Naturwissenschaften und naturwissenschaftliche Inhalte an den Schulen und allgemein reduziert worden.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland787366
    Datum22.04.2014 12:4515318 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Auch wenn es politisch unkorrekt ist: Hypersensibilität und Panikmache.... Das Ergebnis von 30 Jahren Öko und Grün.....

    Du hast Recht: Es erscheint mir auch nicht korrekt, einen Zusammenhang zwischen solchen Einsätzen und der Öko Bewegung zu sehen.
    Oder bringen nur Ökos ihre radioaktiven Abfälle zum Schadstoffmobil? Oder meinst Du einen überhysterischen Einsatz einer Öko-Wehrleitung resp. Öko-Leitstelle, bei "Meldebild: Radioaktives Material?".
    Panikmache wäre für mich z.B. ein Krankschreiben und stationäre Beobachtung aller beteiligten Kräfte. Aber nachdem die Situation erkannt war, schien doch alles ziemlich normal verlaufen zu sein.

    Denke ich da an die Panikmache wegen Grippe / Vogelgrippe / Massenimpfungen usw. dann hat das allerdings die Qualität von "Panikmache und Hypersensibilität".

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern787368
    Datum22.04.2014 13:3215203 x gelesen
    Ich hätte die Dinger zur seite gelegt, mir "sicherheitshalber" die Adrese und den Namen geben lassen und dann die Feuerwehr gebeten, mal nachzumessen, ob das "etwas Relevantes" ist. Also ein Kleineinsatz zur Erkundung in Truppstärke und dann je nach Ergebnis weitere Maßnahmen.

    Das Zeugs war erst einmal sicher verwahrt ... also, wo war die große potentielle Gefahr?

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen787370
    Datum22.04.2014 14:0915011 x gelesen
    Einen Trupp halte ich für etwas wenig.
    LF+Spezialfahrzeug was A messen kann, wäre erstmal aber ausreichend gewesen.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern787372
    Datum22.04.2014 14:5715007 x gelesen
    Geschrieben von Stephan S.Und es wird prinzipiell erstmal "Weltalarm" ausgelöst...

    Machst du es dir da nicht ein wenig zu einfach? Der Rattenschwanz der an so nem A-Einsatz dranhängt ist ja doch komplexer .....

    Ich mein ja nur, gestern alles aufblasen, heute lieber mal nur ein paar Hansel zum gucken schicken.


    CS


    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen787373
    Datum22.04.2014 15:0414938 x gelesen
    Der Unterschied ist dir bekannt?
    Anscheinend nicht.
    Es ist etwas anderes ob ich CSA-Träger dekontaminieren muss nach einem Stoffaustritt, oder ob ich einen x-beliebigen Gegenstand habe auf dem einfach ein Flügelrad drauf ist.
    Du bist echt lustig;-).

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW787374
    Datum22.04.2014 15:0815023 x gelesen
    Geschrieben von Stephan S.Es ist etwas anderes ob ich CSA-Träger dekontaminieren muss nach einem Stoffaustritt, oder ob ich einen x-beliebigen Gegenstand habe auf dem einfach ein Flügelrad drauf ist.

    Ansatz Schutz der FA ?

    => Schutzkleidung Kontaminationschschutzanzug oder CSA bewim A-Einsatz....

    => Rettungstrupp in gleicher Ausstattung

    => Dekonplatz mit Dekontrupp

    => innere & äußere Absperrung

    Da wird das mit einem LF + "GW" aber schon knapp am Personal.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen787375
    Datum22.04.2014 15:1214986 x gelesen
    Mann kann aber durchaus erstmal messen ob überhaupt ein Stoffaustritt von A-Stoffen vorliegt oder nicht.
    Dazu reicht durchaus ein Trupp unter PA und Atemschutz mit entsprechenden Messgerät aus.
    Wenn nein, einfach verpacken und gut.
    Wenn ja, kann man immer noch das volle Programm fahren.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorFabi8an 8R., Düsseldorf / NRW787376
    Datum22.04.2014 15:26   15381 x gelesen
    Hallo Volker,

    ich persönlich denke nicht zwangsläufig, dass hier übertrieben wurde. Auch dem Mitarbeiter des Schadstoffmobils kann man schwerlich einen Vorwurf machen. Ich meine, er bekommt eine Kiste aus den 30er Jahren mit der Aussage, da sei radioaktives Material drin... Dass man sich da erstmal denkt "Au Backe" halte ich für nachvollziehbar.

    Und aus Feuerwehrsicht würde ich hier in Richtung "Transportunfall mit unbekanntem Versandstück" tendieren, immerhin weiß ich nicht wie der über 70 Jahre alte, nicht näher spezifizierte Inhalt vom Zustand her aussieht.
    Und benanntes Szenario zieht nun mal zunächst einen Einsatz wie in Gefahrengruppe II nach sich. Sonderausrüstung, Atem- und Strahlenschutzüberwachung, Kontaminationsnachweisplatz und Kontaktaufnahme mit Sachkundigen.
    Und wenn man das alles richtig machen will, dann muss der Personal- und Materialansatz recht hoch sein. Wenn ich Strahlenschutz halbherzig betreibe, kann ich ihn mir auch gleich sparen.

    Dass man nach Klärung der Lage sich wieder entspannen kann und den Einsatz entsprechend zurückfährt ist ja trotzdem nicht ausgeschlossen.

    Schöne Grüße,
    Fabian

    Ich vertrete hier lediglich meine persönlichen Auffassungen.
    -
    "Die Polizei lobte den Einsatz der Ersthelfer, die während die Streife den Unfall aufnahm, vorbildlich die Verkehrsregelung übernahmen." Aus der Berichterstattung zu einem VU in der Region Main-Rhön.

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern787378
    Datum22.04.2014 16:2614742 x gelesen
    Wir sind zwar beim Thema Strahlenschutz heute viel sensibler als früher, doch ganz blöd waren unsere Vorfahren auch nicht, was den Umgang mit strahlendem Material anbelangte.

    Es war zumindest nicht so gefährlich, dass der Abgeber die bisherige Exposition wohl überstanden hat. Er hat die Präparate ja schon länger bei sich gehabt und von "Radioaktivität" gewusst.

    Wenn es höhere Aktivitäten waren, ging man auch damals schon recht vorsichtig mit dem Proben um (ich denke da vor allem an medizinische Radiumpräparate etc.).
    Geht man davon aus, dass die Proben / Präparate 70...80 Jahre alt sind, dann läst auch schon die Halbwertszeit grüßen. Denke ich ferner an die damals möglichen Präparate - dann stammen sie aus einer Zeit als es noch kein angereichertes Uran und damit in Konsequenz auch kein Plutonium gab......

    Also entspannt sich für mich die Sache nochmals.

    Ich hätte daher zu den Leuten der Sondermüllstelle egsagt. Legt es in den Container. Sperre zu geh' nicht wieder nah dran, nicht anfassen und warte auf uns.

    Dann wäre ich hingefahren und hätte mich zuerts vorsichtig mit Meßgerät genähert und dann nach den ersten Meßwerten entschieden wie es weiter geht.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern787379
    Datum22.04.2014 16:3014883 x gelesen
    Jetzt habe ich mal eine ganz andere Frage: Wie sind die Mitarbeiter eines Schadstoffmobils eigentlich ausgebildet ?
    Ganz andere Frage: Was macht die Ausbildung?

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen787381
    Datum22.04.2014 16:4815146 x gelesen
    Volle Zustimmung.
    Und genauso wäre ich auch in Homberg rangegangen an die Sache.
    Wenn es keinen Stoffaustritt gibt, was in den allermeisten Fällen ja der Fall ist, kann man sich "ranmessen".
    Dafür brauche ich nicht werweißwieviele Einsatzkräfte.
    Falls man dann doch einen Stoffaustritt feststellt, kann man immer noch umschwenken.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen787382
    Datum22.04.2014 17:0914767 x gelesen
    Geschrieben von Stephan S.Und genauso wäre ich auch in Homberg rangegangen an die Sache.
    Wenn es keinen Stoffaustritt gibt, was in den allermeisten Fällen ja der Fall ist, kann man sich "ranmessen".
    Dafür brauche ich nicht werweißwieviele Einsatzkräfte.
    Falls man dann doch einen Stoffaustritt feststellt, kann man immer noch umschwenken.


    Würde ich auch so sehen, der Einsatz ist nicht wirklich zeitkritisch, dass der Fahrer es möglicherweise eilig hat nach Hause zu kommen würde ich jetzt nicht unbedingt als zeitkritische Komponente werten. Man muss nicht gleich immer INES 7 annehmen, wenn jemand das Wort Radioaktivität in den Mund nimmt. Meines Erachtens würde es genügen dem Fahrer des Schadstoffmobils zu raten das Paket stehen zu lassen, einen Sicherheitsabstand einzuhalten und Personen von dem Paket fernzuhalten. Als erste Alarmierung würde dann ein ABCErkKW erstmal ausreichen, wenn dann der Geigerzähler in großer Entfernung zum Paket anfängt verrückt zu spielen kann man immer noch das große Fass aufmachen.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorFabi8an 8R., Düsseldorf / NRW787383
    Datum22.04.2014 17:1714832 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Jetzt habe ich mal eine ganz andere Frage: Wie sind die Mitarbeiter eines Schadstoffmobils eigentlich ausgebildet ?

    Das kann ich dir leider nicht sagen.

    Geschrieben von Volker L.Ganz andere Frage: Was macht die Ausbildung?

    Das kann ich dir sagen, mach ich per PN. :)

    Ich vertrete hier lediglich meine persönlichen Auffassungen.
    -
    "Die Polizei lobte den Einsatz der Ersthelfer, die während die Streife den Unfall aufnahm, vorbildlich die Verkehrsregelung übernahmen." Aus der Berichterstattung zu einem VU in der Region Main-Rhön.

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    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen787384
    Datum22.04.2014 18:36   14786 x gelesen
    Geschrieben von Fabian R.Das kann ich dir sagen, mach ich per PN. :)

    Genau das macht dieses Fachforum ja auch aus, danke....

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

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    AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW787385
    Datum22.04.2014 18:4514621 x gelesen
    Hallo,

    nicht ganz, je nach Interpretation (internationaler, nicht-öko und nicht-grün) Organisation gibt es eine "Null-Effekt-Dosis" bei Strahlung oder auch nicht.

    Nach den Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP, sie arbeitet mit dem linearen Modell, nach dem es keinen sicheren unteren Grenzwert ohne Effekte auf Gewebe gibt) von 2007 hast du drei Grundsätze: Neben der Anwendung von Referenzwerten für (Notfall-) Einsatzkräfte steht weiterhin die Anforderung, dass die Exposition gerechtfertigt sein soll und mehr nutzen als schaden soll und vor allem, dass diese so gering wie möglich ausfallen soll (auch unter Grenzwerten).

    Grüße,

    Christian

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW787386
    Datum22.04.2014 19:0214476 x gelesen
    Geschrieben von Hans Christian S.dass diese so gering wie möglich ausfallen soll (auch unter Grenzwerten).

    Siehe auch § 94 Strahlenschutzverordnung bzw. auch ALARA-Prinzip.
    Findet sich auch im Threadcontainer :-)

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen787387
    Datum22.04.2014 19:0314533 x gelesen
    Was hat das jetzt hiermit zu tun?
    Als Referenzwert würde ich die 25 Mikrosievert wählen die nach FwDV 500 den Absperrbereich begrenzen sollen.
    Erreiche ich diese nicht, muss ich auch kein dickes Fass aufmachen.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY787388
    Datum22.04.2014 19:28   14625 x gelesen
    Servus,

    dafür gibt´s doch dann so sinnbefreite Frage, wie man C4 in der Mikrowelle kocht? ;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW787389
    Datum22.04.2014 19:2914395 x gelesen
    OK, danke. Erst immer alles lesen ... :-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW787391
    Datum22.04.2014 19:3614341 x gelesen
    Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 6
    Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung

    (2) Wer eine Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 plant oder ausübt, ist verpflichtet, jede Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW787392
    Datum22.04.2014 19:4214430 x gelesen
    Naja, dass es auch eine Lehrmeinung ist, nicht nur den Grenzwert einzuhalten (quantitativ), sondern auch so zu arbeiten, dass die Exposition so gering wie möglich ist.

    Klar ist natürlich auch, dass wir bei Feuerwehrs Grenz-/Referenzwerte haben mit denen wir arbeiten und nach der Abwägung nach ALARA auch mal mehr abbekommen und dafür die Welt retten (was jetzt durchaus ernst gemeint ist).

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen787393
    Datum22.04.2014 19:4714358 x gelesen
    Na klar, das stimmt.
    Aber bei 25 Mikrosivert muss man sich noch nicht wirklich Gedanken machen.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW787394
    Datum22.04.2014 20:0014571 x gelesen
    Geschrieben von Stephan S.Aber bei 25 Mikrosivert muss man sich noch nicht wirklich Gedanken machen.

    Sag das der Bevölkerung, und die ersten entwickeln eine Strahlenkrankheit ganz ohne eine auch nur ansatzweise gefährliche Dosis abbekommen zu haben :-(

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen787396
    Datum22.04.2014 20:1214493 x gelesen
    Dann würde ich ihnen sagen das sie auf einem Flug London-New York ca. 75-150 Mikrosievert kosmische Strahlung abbekommen.
    Aber das ist ja nicht so schlimm wie 25 Mikrosievert von einem Strahler.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern787398
    Datum22.04.2014 20:36   14752 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Genau das macht dieses Fachforum ja auch aus, danke....

    Du hast vermutlich nicht verstanden das es sich hierbei um eine Frage handelt die eher privater Natur war und nichts mit dem Thema an sich zu tun hat, insofern hat er alles richtig gemacht.


    CS


    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern787399
    Datum22.04.2014 20:5014327 x gelesen
    Gehe mal davon aus dass weite Teile der Bevölkerung nicht zwischen Millisievert und Mikrosievert unterscheiden können.....

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen787400
    Datum22.04.2014 20:5514284 x gelesen
    Das stimmt. Und wenn man sagt es ist nicht dramatisch, ist im folgenden Satz garantiert das Wort Vertuschung ;-).

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen787401
    Datum22.04.2014 21:2914391 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Michael R.
    Ansatz Schutz der FA ?
    Man könnte ja erst mal Fragen, wann denn die Fw auch noch Bomben entschärft? Für "Strahlendinge" gibt es doch die auch in den Ländern präsente BfS? http://www.bfs.de/bfs
    Die werden rund um die Uhr dafür bezahlt, das es uns "strahlenmäßig" gut geht, die Endlagerung stimmt und sicher auch neu zu stationierenden Kernwaffen jegliche Gefahr abspricht (auch als evtl. Ziel der Bösen...)

    => Schutzkleidung Kontaminationschschutzanzug oder CSA bewim A-Einsatz....
    Was hilft diese PSA gegen Strahlung? (es war ja eine Kiste, kein staubiger Sack)

    => Rettungstrupp in gleicher Ausstattung
    => Dekonplatz mit Dekontrupp
    => innere & äußere Absperrung

    Gibt der konkrete Fall/Thema diese Argumentation eigentlich her?

    Da wird das mit einem LF + "GW" aber schon knapp am Personal.
    Na ein "Erkunder" zum Messen (das Teil muß ja auch mal Ersatzbeschafft werden) sollte doch reichen falls die Polizei sowas nicht vorhält. Für den Rest s.o.?

    mkg hwk

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen787405
    Datum22.04.2014 21:59   14532 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Christian S.
    Du hast vermutlich nicht verstanden das es sich hierbei um eine Frage handelt die eher privater Natur war und nichts mit dem Thema an sich zu tun hat
    Dann muß man aber auch nicht sagen: "Herr Lehrer ich weiß was, ich sags Ihnen aber nicht..."???

    mkg hwk

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    AutorAndr8é S8., Essen / NRW787410
    Datum23.04.2014 00:1214374 x gelesen
    Hallo Stephan,

    gut nur das du das nicht festlegst und in NRW auch noch andere Grundlagen gelten.
    Grundlage in NRW

    Unter dem Begriff Nuklearspezifische Gefahrenabwehr bzw. veraltet auch Nukleare Nachsorge sollte man fündig werden. Meist ist die Feuerwehr nicht zuständig. In NRW ergibt sich eine Zuständigkeit der Feuerwehr aus dem oben genannten Erlass.


    Gruß
    Andre

    Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

    Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen787411
    Datum23.04.2014 00:3414242 x gelesen
    Aufgrund der Gefahrenabwehr wird die Feuerwehr ja auch meist tätig, oder nicht?
    Und hast du gelesen was ich geschrieben habe?

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen787413
    Datum23.04.2014 08:1414283 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Stephan S.Aber das ist ja nicht so schlimm wie 25 Mikrosievert von einem Strahler.

    naja, so gesehen passt der Vergleich vielleicht. Andersrum habe ich, wenn ich irgendwo einen solche, doch erhöhten Wert messe, ja einen Strahler, von dem ich erstmal gar nix weiß. Die gemessene Dosisleistung könnte ja durch eine Abschirmung vermindert sein, die Quelle könnte nur eine von mehreren sein usw. Um dass dann adequat auszuschließen wird man schon mal Maßnahmen der Gefahrenabwehr ergreifen müssen.

    So gibt es ja auch in Hessen einen entsprechenden Erlass, der sich nicht an Grenzwerten orientiert, sondern erstmal am Umstand, dass bei einem Zwischenfall entsprechende Stoffe beteiligt sein könnten.

    Außnahmen sind z.B. Geschrieben von

    ---Strahlenschutz-Runderlass--- Fund radioaktiver Stoffe aufgrund installierter Strahlungsmessanlagen auf abgeschlossenen Betriebsgeländen (z.B. an Abfall- und Recyclinganlagen). - aber auch nur sofern sicher auszuschließen ist dass es keine Auswirkungen auf Dritte gibt. Hier liegen also einigermaßen einschätzbare Bedingungen vor, zudem wird gleich gemessen. Das werde ich irgendwo in der Wiese oder so nicht haben.

    Ansonsten wird auf die DV 500 HE zur Eigensicherung hingewiesen - und schon beginnt der Fackelzug ;-)

    ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen787419
    Datum23.04.2014 09:2714141 x gelesen
    FwDV 500 Hessen? Wir haben in Hessen definitiv die selbe FwDV 500 wie in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein.
    Und nur weil das Hessische Landeswappen und der Schriftzug Hessische Landesfeuerwehrschule drauf ist, ist es noch keine Hessische FwDV ;-).

    Und wo wird in der FwDV 500 ein Kräfteansatz vorgeschrieben?
    Es wird nur über drei Aufgabenbereiche im A-Einsatz gesprochen, deren Kräfteansatz ich durchaus der Lage anpassen kann.

    Wir reden immer noch über eine unbeschädigte Kiste auf der einfach ein Flügelrad prangt.
    Deswegen auch das ranmessen, habe ich keine Stofffreisetzung kann der Punkt Dekontamination komplett wegfallen und ich muss auch keinen Fackelzug starten.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen787422
    Datum23.04.2014 09:3914066 x gelesen
    Die besagte Kiste wurde offenbar aus einem stillgelegten Krankenhaus entwendet..
    Es war nichts Wertvolles in der Kiste - aber auch keine Strahlung

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    -
    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
    http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen787425
    Datum23.04.2014 10:0614299 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Stephan S.
    Wir reden immer noch über eine unbeschädigte Kiste auf der einfach ein Flügelrad prangt.
    Steht wo?
    M.M. reden wir über einen Mann der eine Kiste mit Eisen-Urdox und/oder Urdoxwiderstände am Schadmobil abgeben wollte. Den Mitarbeitern erklärte er seine Einschätztung als "Schadstoff" durch die zu erwartende geringe Strahlung der Teile.
    ("Urdox"-Widerstände wurden bis zur Erfindung der "Heißleiter" auf Basis von Metalloxiden in seriengeheizten Röhrengeräten verwendet um den Heizstrom insbesondere bei noch kalten Faden zu begrenzen. "Urdox" steht für den geringen Gehalt an Urandioxid)

    Offensichtlich wußte der Mann mehr als der EL der großen Fw. Aber egal ob 22 Beamte irgendwo sitzen oder die Welt verrückt machen, kostet ja das Gleiche? Den Spuk kann man ja auch als "Fast-Real-Übung" abtun. Steigerungsformen sind denkbar.
    Erkundung und Arbeit entspr. der Verhältnismäßigkeit der Lage sieht für mich jedenfalls anders aus...

    mkg hwk

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen787426
    Datum23.04.2014 10:1813984 x gelesen
    Ich rede über den Einsatz in Homberg/Efze und das schon die ganze Zeit.

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen787427
    Datum23.04.2014 11:08   14117 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Stephan S.Es wird nur über drei Aufgabenbereiche im A-Einsatz gesprochen, deren Kräfteansatz ich durchaus der Lage anpassen kann.

    naja, initial wird man aber entscheiden müssen, wenn man so einen Einsatz annimmt, ob man sich soooo sicher ist, dass man von den vorgegebenen Einsatzstichworten abweicht oder nicht. Die handelsübliche Leitstelle wird das von sich aus m.E. eher nicht tun und dementspreched vielleicht nach H Radioaktiv (jetzt auch wieder in Hessen) alarmieren - und dann haben wir schon nen Löschzug, den Rettungsdienst und ein Einsatzmittel mit Strahlenschutzausstattung (ggf. zzgl ErkKW oder GW-StrSpTr o.ä.) in der Fläche, in der Stadt vielleicht nur den Löschzug (wenn entsprechend bestückt), aber eben mehr als nur "Fahrt mal eben guggen".

    Geschrieben von Stephan S.Deswegen auch das ranmessen, habe ich keine Stofffreisetzung kann der Punkt Dekontamination komplett wegfallen und ich muss auch keinen Fackelzug starten.

    Der beginnt m.E. mit der Alarmierung - was der Führer vor Ort dann taktisch entscheidet und verantwortet ist vielleicht nochmal was anderes.

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern787428
    Datum23.04.2014 11:2214131 x gelesen
    Hier ein Link zu diesen Widerständen - bitte etwas runterscrollen - dann sieht man diese Osram Widerstände.

    http://www.radiomuseum.org/forum/heizkreisregelroehren_ew_u_eu.html
    http://frank.pocnet.net/other/Osram/Osram_Urdox.pdf


    Ich glaube ein Blick auf diese Dinger ergibt eine schlagartige "Runterstufung" der Aufregung und aller eventuellen Mutmaßungen.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen787438
    Datum23.04.2014 14:0514214 x gelesen
    Wenn der Anrufer sagt, ich hab da ne Kiste gefunden, da ist ein Flügelrad drauf, die Kiste ist ganz, dann muss man nicht nen kompletten ABC-Zug rauswerfen(so wie geschehen) sondern ein Erkunder und ein LF reicht dicke aus.
    Und selbst wenn da nen ganzer Zug rollt, kann man dann spätestens vor Ort die Kräfte reduzieren und muss nicht an der Realität vorbeiarbeiten.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen787439
    Datum23.04.2014 14:1814254 x gelesen
    Moin,

    das setzt Ermessenspielraum bei der Leistelle voraus. Die ist m.E. zumindest in den Flächenlandkreisen aufgrund der von den Gemeinden aufgestellten AAOen nicht vorhanden. In Städten mit BF und Lagedienst mag das anders aussehen. Also bleibt die Möglichkeit, den Chef vor Ort zu fragen, oder halt gemäß der AAO zu verfahren.

    Ich könnte mir gut vorstellen, dass man aufgrund möglicher nachfolgender Diskussionen erstmal mit größerem Besteck aufschlägt, als sich nachher fragen lassen zu müssen, warum man da was unnötig gefährliches gemacht hat. Wer sagt z.B., dass der Anrufer selbst zuverlässig einschätzen kann was da abgeht usw.

    Und klar, sobald man vor Ort ist kann man sicherlich taktisch umbauen - aber auch hier ist die Frage, was da an Abwägung bei der normalen Ortsfeuerwehr möglich ist und ab wo man eben Spezialisten braucht.

    Und ganz davon ab, aber das klang ja schon mehrfach an, ist eben auch die Frage, wer eigentlich fachlich zuständig ist, ob der erreichbar ist und wenn ja, welche Maßnahmen der ohne selbst vor Ort zu sein erstmal für erforderlich hält.

    Hier gab es vor einigen Jahren mal einen "Fund", da hatte ein Geocacher eine Dose entsprechend bepinselt, spielende Kinder hatten die gefunden, und zunächst mal die Polizei gerufen. Dann wurde da, vielleicht auch aufgrund der nähe zu einer ehemaligen Militäreinrichtung, tatsächlich so verfahren wie du beschreibst - Gemeindewehrleitung, Brandschutzaufsichtsdienst und StrSpTr sowie Pol, zudem im Hintergrund Abklärung nachdem es den Verdacht gab, es könnte ein Spielgegenstand sein. Sicher sinnvoll, nur wahrscheinlich nicht pauschal so umzusetzen.
    -> http://www.gemeinde-huenstetten.de/news/aktuelles/archiv2.php?news=Metalltonne_nicht_radioaktiv_5_8_2011&jahr=2011

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    AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen787440
    Datum23.04.2014 14:3713954 x gelesen
    Hallo;

    Geschrieben von Matthias O.das setzt Ermessenspielraum bei der Leistelle voraus. Die ist m.E. zumindest in den Flächenlandkreisen aufgrund der von den Gemeinden aufgestellten AAOen nicht vorhanden.

    Wenn man die ersten zwei Absätze dieses Presseberichtes auf "nh24.de" liest, so wurde wohl das Fachpersonal erst nachalarmiert.

    Grüße aus Nordhessen

    Ralf


    PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!
    "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir
    froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen."
    (Ernst Ferstl)

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen787441
    Datum23.04.2014 14:4814171 x gelesen
    Mahlzeit,

    Geschrieben von Ralf E.
    Wenn man die ersten zwei Absätze dieses Presseberichtes auf "nh24.de" liest, so wurde wohl das Fachpersonal erst nachalarmiert.


    ja, da steht aber auch, dass der Finder zunächst als kontaminiert angenommen wurde und man erfährt aus den von Dir erwähnten Sätzen nicht, ob die Nachalarmierung erfolgte als Kräfte vor Ort waren oder als der Chef erfuhr, um was es geht und was alarmiert ist.

    Aber wie gesagt - man kann sich doch hier nur entscheiden, ob man halt mal guggen fährt, auf die Gefahr hin, dass die Beschreibung des "Spaziergängers" dann doch nicht so bolle war und doch irgendwas im argen liegt, oder ob an halt vorsichtshalber (oder sollte das nicht die Regel sein?) der AAO folgt und eben das alarmiert, was dann vorgesehen ist. Und in der Hinsicht gibt's halt in Hessen nur ein Stichwort. Da kann ich den Chef da auch irgendwie verstehen, dass der, wenn denn schon alarmiert wurde, auch nochmal nachziehen lässt, was er für diese Fälle festgelegt hat.

    ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern787442
    Datum23.04.2014 15:0113899 x gelesen
    Schaut mal bitte im Thread ganz unten. Da poste ich einen Link auf Bilder wie solche Dinger aussehen.

    Alleine der Blick darauf wäre bei der Entscheidungsfindung doch sehr hilfreich gewesen.Dto. bei der emotionalen Diskussion hier im Forum. Ob mancher Diskutant bei diesem Anblick noch immer darauf bestehen würde "den großen roten Knopf zu drücken"?

    Würde man mir bitte mal erklären, warum man bei den unbeschädigten Glaskolben von einer Kontamination (!) des Anlieferes ausgegangen wurde? Darf ich mal provokant die Bemerkung in den Raum stellen, dass es beim Schadstoffmobil keine spezifischen Kenntnisse zu atomaren Gefahren gab? Deswegen nochmal meine absolut sachliche Frage - was für Fachkenntnisse haben die Mitarbeiter eines Schadstoff-Mobiles ?

    Mein Fazit ist unverändert - hier wurde maßlos überreagiert.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen787444
    Datum23.04.2014 15:0814214 x gelesen
    Hi,

    ich denke in dem speziellen Fall hast du sicher irgendwie recht. Allerdings setzt das eben eine qualifizierte Abwägung voraus, denn vor der Alarmierung kann ja weder die Leitstelle noch die Feuerwehr da hingehen und gucken. Ebenso in dem anderen Fall, wo eben nur "irgendeine Kiste" gefunden wird. Scheinbar konnte der MA in dem Schadstoffmobil es nicht einschätzen, und scheinbar konnte es der Spaziergänger in dem anderen Fall auch nicht. Also bleibt die Frage, wie sich Leitstelle und Feuerwehr eben in so einem Fall verhalten sollen.

    Und da sage ich, dass es dafür eben eine AAO gibt, und dass Vermutungen auf die Distanz von Seiten der Leitstelle oder auch der ersteintreffenden, ggf. auch nicht sehr häufig mit solchen Themen betrauten Einsatzkräften, wohl eher als weniger sinnvoll heraus stellen als im Zweifel auf Nummer sicher zu gehen. Am End ist man hinterher der Angeschmierte.

    Im Übrigen kann ich in diesem Diskussionsstrang keine überflüssige Emotionalität erkennen. Ich vertrete sachliche Argumente.

    Weiterhin scheint es mir, dass du hier die beiden Fälle durcheinander wirfst - bei dem Fall in Homberg/Efze steht in dem Zeitungsartikel, der Spaziergänger wäre als konatminiert angesehen worden. Bei dem anderen fall mit dem Schadstoffmobil habe ich davon nichts gelesen.

    ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen787446
    Datum23.04.2014 15:1413977 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Schaut mal bitte im Thread ganz unten. Da poste ich einen Link auf Bilder wie solche Dinger aussehen.

    Alleine der Blick darauf wäre bei der Entscheidungsfindung doch sehr hilfreich gewesen.Dto. bei der emotionalen Diskussion hier im Forum. Ob mancher Diskutant bei diesem Anblick noch immer darauf bestehen würde "den großen roten Knopf zu drücken"?


    Ich tue mich jetzt schwer damit. Wenn wirklich eine ganze Kiste mit vielen von den Dingern angeliefert wurde, soll man dann jeden einzelnen dieser Wiederstände prüfen, ob er wirklich unbeschädigt ist? Sobald in einem Behälter 20 bis 30 von den Dingern drin sind müsste ich dann jeden einzelnen in die Hand nehmen und genau untersuchen. Außerdem, wenn einer kaputt ist/war, dann habe ich mich beim Untersuchen ggf. schon selber kontaminiert. Wenn ich aber nur oberflächlich drauf gucke, dann kann ich wiederum nicht sicher sagen, dass die Dinger alle heile sind.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern787447
    Datum23.04.2014 15:2113925 x gelesen
    ups - Du hast Recht *erröt*

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen787448
    Datum23.04.2014 15:2813961 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Mein Fazit ist unverändert - hier wurde maßlos überreagiert.

    Dazu mal ein ganz persönlicher Kommentar. Ich habe mal ein Feuer erlebt: Die Brandmeldeanlage meldete ein Feuer, gemäß Einsatzkonzept begab sich die zuständige WF nach vor Ort, wo die Erheiterung groß war. Es war "nur" ein kleiner Trenntrafo abgeraucht. Um weiteren Schaden zu verhindern wurde auf den Einsatz von Löschmittel verzichtet. Es war eigentlich alles gut - und ich hatte vor mir die Checkliste für "Feuer" liegen. Und so habe ich dann halt morgends um drei Uhr meinen Vorgesetzten angerufen und ihm mitgeteilt, dass ich ihn aus formalen Gründen aus dem Bett geworfen habe. Das Problem ist, dass man bei der Checkliste für Feuer an etwas ganz anderes dachte, nämlich nicht an ein feuer, sondern an ein F E U E R. Ich würde beim nächsten mal wieder so vorgehen ...

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen787449
    Datum23.04.2014 15:4614043 x gelesen
    Geschrieben von Matthias O.Weiterhin scheint es mir, dass du hier die beiden Fälle durcheinander wirfst - bei dem Fall in Homberg/Efze steht in dem Zeitungsartikel, der Spaziergänger wäre als konatminiert angesehen worden. Bei dem anderen fall mit dem Schadstoffmobil habe ich davon nichts gelesen.

    Krankenhaus ist mE noch ein bißchen kritischer als Privatpersonen, die so etwas abliefern im Krankenhaus kann es alles sein von radioaktive Präparate bis hin zu INES 5 Goiana Unfall

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen787452
    Datum23.04.2014 17:5713824 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Deswegen nochmal meine absolut sachliche Frage - was für Fachkenntnisse haben die Mitarbeiter eines Schadstoff-Mobiles ?

    Hm, wüsste nicht ob es dafür eine Richtlinie gibt...

    Um uns herum sind es üblicherweise zwei Personen, ein Kraftfahrer C(E) und ein Chemiefacharbeiter oder - laborant.

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

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    AutorStef8an 8S., Göttingen / Niedersachsen787453
    Datum23.04.2014 18:0114010 x gelesen
    Guten Tag!

    Wenn ich das bisher richtig verstehe, werden hier zur Zeit speziell zwei Einsätze besprochen, bei denen im Nachhinein der Kräfteansatz der Feuerwehren die reale Gefährdungslage jeweils deutlich überstiegen hat. Und im Augenblick des Meldeeinganges ist es sicherlich praktisch unmöglich abzuschätzen, was in dem Sinne genau richtig, zu viel oder deutlich zu wenig sein mag.

    Geschrieben von Matthias O.Und da sage ich, dass es dafür eben eine AAO gibt,
    Das sollte natürlich der Fall sein, und die Einhaltung der AAO wird sich in jedem Fall als "richtig" beschreiben lassen.

    Im NRW-Fall hat dann aber wohl die AAO nicht den rechtlichen Vorgaben entsprochen, oder es wurde davon abgewichen. Der Erlass wurde hier ja schon verlinkt. Die dort definierte - und damit mit einer gewissen Verbindlichkeit vorgegebene - Reaktion der Leitstelle der Feuerwehr nach Meldeeingang ist "Entsendung eines Messtrupps". Die weiteren Maßnahmen sollen von den Messergebnissen dieses Trupps abhängig gemacht werden. Dieser Vorgabe wurde offenbar nicht genügt.

    Im hessischen Fall deutet der Pressebericht bereits eine Abweichung von der AAO an, die zu einem nochmals erhöhten Kräfteansatz geführt haben mag. Gleichzeitig bietet die - ebenfalls bereits verlinkte - spezielle Rechtsgrundlage eine deutlich größere Spannbreite, und wesentlich mehr Interpretationsbedarf und -spielraum. Eine klare Vorgabe wie in NRW ("Erst einmal mit einem Trupp nachsehen, dann weiterentscheiden") fehlt, allerdings sind die zulässigen Tätigkeiten der Feuerwehr sehr restriktiv beschrieben. Angesichts des Meldebildes "Behälter mit Warnzeichen Radioaktivität" ohne Zusatzgefahren wie erkennbarer Austritt von Flüssigkeiten oder Stäuben oder notwendige Rettung Verletzter führt zu den zulässigen Tätigkeiten der Feuerwehr "Abperren bei 50 Metern, alternativ Absperren bei 25 MikroSievert pro Stunde, Fachkräfte abwarten". Das mag auch mit vergleichsweise geringem Ansatz der Kräfte und Mittel gehen, wenn die AAO hier differenziert. Ansonsten halt messen, sofern Messgeräte verfügbar, und ohne eigene Bewertungskompetenz.

    In einem entsprechenden Fall in Niedersachsen ist zwar ebenfalls ein Erlass ("Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (Nachsorge)" vom 15.06.1998) vorhanden. Dieser ist jedoch in der Aussage dürftig und in sich widersprüchlich. So heißt es konkret "Die allgemeinen Verwaltungsbehörden, insbesondere die Gemeinden, sind für Aufgaben der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr nicht zuständig". Gleichwohl gelten die Feuerwehren - die wohlverstanden Bestandteil der gemeindlichen Ordnungsbehörden sind - als mögliche beteiligte Stellen.

    Kurz: Bei gemeldetem Verdacht auf einen punktuellen, ortsgebundenen nuklearen Vorfall ohne offensichtliche Ausbreitungsgefahr wird der in NRW vorgeschriebene Messtrupp zum Abklären und "heranmessen" an einen möglichen Gefahrenbereich im Erstschlag ausreichend und angemessen sein. Eventuell sind zusätzliche Kräfte für die Aufgabe "Absperren", und im Rahmen der Eigensicherung für eine Not-Dekon, denkbar. Damit wäre ich bei dem oben schon vorgeschlagenen Ansatz "Erkunder + LF".

    Für alles andere - insbesondere den operativen Einsatz von ABC-Zügen über die Eigensicherung hinaus, fehlt schlicht in allen drei Ländern die Entschlusskompetenz, und eine Anforderung ist abzuwarten. Bei aktiver Ausbreitungsgefahr sieht das freilich alles wieder ganz anders aus ...

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken787456
    Datum23.04.2014 22:5113684 x gelesen
    Moment, da ist ja sogar evtl. noch Wasserstoff drin, das Zeug das die Hindenburg hat brennen lassen.....

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    AutorAndr8é S8., Essen / NRW787458
    Datum23.04.2014 23:3913659 x gelesen
    Hallo Stephan,

    die Feuerwehr wir außer in NRW auf dieserr Grundlage nie tätig... Und wer glaubt das die FwDV 500 die Welt im ABC-Einsatz komplett regelt und es nichts daneben gibt, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten...


    Gruß
    Andre

    Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

    Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen787459
    Datum23.04.2014 23:4613601 x gelesen
    Habe ich geschrieben das die FwDV 500 absolut alles regelt? Nein und auch nicht behauptet.
    Aber in Sachen ABC-Lagen ist sie für die Feuerwehr erstmal maßgeblich.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorAndr8é S8., Essen / NRW787460
    Datum23.04.2014 23:5613685 x gelesen
    Hallo Stephan,

    Schau mal bitte auf die Beitrag auf den ich geantwortet habe, vergleich den mit dem im Erlass genannten Wert...

    Der Unterscheid zwischen 25 mikroSv/h und 0,3 mikroSv/h ist dir klar? Und jetzt schau mal auf den Messbereich der in der Regel in der Feuerwehr genutzten Messgeräte... Dann wird Anwendung des Erlass in NRW sehr spannend.

    Und wenn ich im Rahmen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr beurteilen will, helfen mir die Grenzwerte der FwDV 500 nur sehr begrenzt weiter. Und unsere Messgeräte der Feuerwehr erfassen nicht alles was man da messen muss. Auch ein Messwert unter (auch deutlich unter) 25 mikroSv/h kann je nach beteiligtem Nuklid sehr deutliche Probleme mit sich bringen.

    Deshalb schnell als Feuerwehr die Nicht-Zuständigkeit feststellen. Und die Fachbehörde das machen lassen. In NRW kommt die Feuerwehr aus der Nummer auf Grund des Erlasss nicht so einfach raus.



    Gruß
    Andre

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    AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg787541
    Datum24.04.2014 19:3113731 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Hanswerner K.Man könnte ja erst mal Fragen, wann denn die Fw auch noch Bomben entschärft?
    Das tut sie bereits seit dem 1. Januar 1996.
    :-)

    Beste Grüße

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