alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaGefahrklassen Brennbare Flüssigkeiten13 Beträge
RubrikABC-Gefahren
 
AutorRain8er 8S., Buxtehude / Saarland786983
Datum15.04.2014 20:085917 x gelesen
Hi
Ich hab ein kleines Problem. Ich bin der Auffassung das es die VbF nicht mehr gibt. Somit gibt es auch die Einteilung A1 ,A2 ,A3, B1 nicht mehr. Nach GefStoffV wurden A1 und B1 zusammengfasst (Falmmpunkt <21°C) und A2 (Flammpunkt 21°C-55 °C)
Ab 2015 muss dann die neue GHS Verordung geschult werden? Mein LdF ist der Meinung das gilt alles nur für Betriebe und nicht für die Feuerwehr. Da die neue Klassifizierung auch auf der BetrsichV beruht, so seine Begründung. Wie können Verordnungen gelten, die es nicht mehr gibt?
Kurze und knappe Frage, wer hat recht? :)
Danke!

Grüße
Rainer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen786989
Datum15.04.2014 20:543733 x gelesen
Die GHS solltet ihr schon jetzt schulen, immerhin ist sie schon fleissig im Umlauf. Weiterhin frage dich, wo du mit gefährlichen Stoffen in Kontakt kommst. Könnte das eventuell in Betrieben stattfinden? Wäre es dann nicht sinnvoll, zu wissen, was die da machen? ;-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW786994
Datum15.04.2014 21:563347 x gelesen
Hallo,

GHS gilt bereits jetzt weltweit für "Stoffe" und ab 2015 dann auch für "Zubereitungen". Die Frist für Lagerbestände endet 2017. Somit dürfte es ab dem 2017 weltweit keine anderen Piktogramme als die der CLP-Verordnung geben (ausgenommen die der Transportvorschriften z.B. ADR).

Mit inkrafttreten der CLP-Verordung gilt auch die Klassifizierung, demnach nix mehr mit A/B I-III.
Wobei es ja nicht schlecht war. Z.B. Diesel: gilt derzeit entweder als umweltgefährlich und Gesundheitsschädlich (nach alter Verordnung) und/oder als entzündlich, umweltgefährlich und C-M-R-Stoff (nach neuer CLP).

GHS sollte eigentlich seit 2010 (mit Inkrafttreten) bekannt sein ;-)

Grüße
Der Olli

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLuis8 L.8, Bottrop / NRW786995
Datum15.04.2014 22:213332 x gelesen
Alsoooooooo...

1.) die GHS gilt für ALLE weltweit in Umlauf gebrachten Chemikalien. Es geht hierbei vor allem um die Klassifizierung und Kennzeichnung. Dazu gehören Reinstoffe und Gemische. Die Umstellungsfristen sind dabei für Reinstoffe und Gemische unterschiedlich. Ebenso, muß ich z.T. Dinge im eigenen Lager nicht umetikettieren, solange ich sie nicht in Umlauf bringe.

a.)ab dem 1.12.2012 müssen Reinstoffe nach GHS klassifiziert und gekennzeichnet sein. Inkl. der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen gem. §14 GefStoffV

b.) ab dem 1.5.2015 müssen auch Gemische nach GHS klassifiziert und gekennzeichnet sein. Inkl. der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen gem. §14 GefStoffV

2.) die GHS gilt auch für die Feuerwehr!!! Kraftstoffe, Reinigungsmittel, Desinfektionsmitte, Kühl- und Schmierstoffe,... für all das braucht man als Unternehmer eine Betriebsanweisung, die auf Grundlage des Sicherheitsdatenblattes und einer Gefährdungsbeurteilung in Kurzform dem Anwender alle wesentlichen Informationen zur Verfügung stellt.
Ich befürchte, die wenigsten Feuerwehren / Städte haben so etwas nicht. In größeren Firmen wird soetwas meist durch Datenbanken sichergestellt es reicht aber auch ein Einseiter in ner Kladde...

3.) die VbF ist seit Ende 2002 außer Kraft. An ihrer Stelle steht bisher die Gefahrstoffverordnung! (bzw. BetrSichV für die technischen Tätigkeiten wie Lagern und Umfüllen.)

4.) die TRbF bleiben weiterhin für die betrieblichen Anforderungen in Kraft (bis TRGS bzw. TRBS in Kraft sind)

5.) Das GHS, durch die CLP-Verordnung in Kraft, klassifiziert die Stoffe, weißt Kennzeichnung, die H- und P-Sätze zu und gibt Vorgaben zur Verpackung.

Zusammengefasst:

Die GefStoffV regelt die Schutzmaßnahmen, für die ich naturgemäß erstmal klassifizieren muss.
Das GHS beschreibt nur Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung, das aber weltweit einheitlich
Die CLP ist die Verordnung fürs GHS
Die BetrSichV regelt vor allem Arbeitsmittel, Arbeitsschutz, üerwachungsbedürftige Anlagen etc. (also bei Gefahrstoffen vor allem Lager und Umfüllen.)

Gebe Gott uns uns,
die Weisheit das Richte zu erkennen,
denn Willen es zu wählen,
und die Kraft es durchzusetzten.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen786998
Datum15.04.2014 22:503478 x gelesen
Ich hab auch ein Problem. Liegt Buxtehude denn wirklich im Saarland oder ist das ein Fake Profil.

Gruß Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLudw8ig 8S., Lützelbach-Haingrund / Hessen787026
Datum16.04.2014 08:062970 x gelesen
Hallo,
gerade wir bei´s Feuerwehrs sollten für einen gewissen Übergangszeitraum sowohl die alte als auch die neuen Kennzeichnungen draufhaben und schulen.
Denn wie oft kommts vor: es brennt bei irgendwelchen "Jägern und Sammlern" im Keller, und schwups, steht man vor irgendeinem Packmittel mit ner Altkennzeichnung.

Gerade letztens erst wieder über eine Gasstahlflaschenkombination einmal gelb und einmal blau gestolpert - die sollte es sei 2006 nicht mehr geben - aber es gibt sie noch!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLuis8 L.8, Bottrop / NRW787032
Datum16.04.2014 09:392793 x gelesen
Moin Moin,

wenn man mal ehrlich ist, sind die Änderungen durch GHS für die Feuerwehr marginal.

Ob meine Flamme in schwarz in oragngenem Quadrat oder in weißem, mit rotem Rand auf der Spitze stehdenen Quadrat ist, sollte egal sein! Der FM (SB) muss wissen: "Achtung! Nicht ungefährlich!"
Die Kennzeichnung ist auch auf Haushaltsreinigern aufgedruckt und Oma Lieschen bekommt im Drogeriemarkt ja auch keine Einweisung mit Grenzwerten.

Die Kennezeichnungen varieren zwar stellenweise (Alt: gesundheitsgefährdent, Neu: giftig, oder andersherum) aber generell sollte man Vorsichtig werden. Der Einsatzkraft nutzt es ja nix, wenn es die definierten Werte für die LD50 kennt...

Selbst wenn ich an einer EST bin, müßte ich für einzelne Stoffgruppen nachlesen, wie die LD50 ist und daher die Klassifizierung. Aber ob ich damit an der EST weiter bin als vorher???

Symbole (alt UND neu) schulen und nen Poster der baua aufhängen...

... bei ABC-spezialisierten Einheiten vielleicht etwas mehr.

Die größte Gefahr sehe ich im Transport. In stationären Einrichtungen sollte Fachpersonal verfügbar sein. Ansonsten TUIS nachfordern.
Kein EL ist (wenn er nicht soetwas studiert hat, oder sich sonst weitergebildet hat) gut beraten, wenn er weitergehende Maßnahmen durchführt, obwohl er keine Ahnung zum konkreten Stoff hat. Im zweifel gilt immer GAMS.

Gebe Gott uns uns,
die Weisheit das Richte zu erkennen,
denn Willen es zu wählen,
und die Kraft es durchzusetzten.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen787043
Datum16.04.2014 11:022901 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Michael T.:
Ich hab auch ein Problem. Liegt Buxtehude denn wirklich im Saarland oder ist das ein Fake Profil.
Buxtehude, Kreis Stade, Niedersachsen, "linkselbisch" direkt hinter Hamburg. - Es sei denn, es wurde zwischenzeitlich verkauft o.ä. ... ;-)


Gruß

Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen787177
Datum17.04.2014 13:052926 x gelesen
Die PLZ von Buxtehude im Saarland scheint auch erfunden zu sein :-)

Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
-
http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP787181
Datum17.04.2014 13:36   3557 x gelesen
Der User wurde, falls es überhaupt jemanden interessiert, ca. 2,5h nach Themeneröffnung (ja, manchmal sind wir echt so langsam) angeschrieben und um Korrektur der Angabe gebeten. Nachdem trotz Kenntnisnahme keine Reaktion erfolgte, wurde eine Schreibsperre gesetzt. Das Thema bzw. der Beitrag wurde stehen gelassen. In anderen Fällen, als man wegen fehlerhafter/unvollständiger Userdaten gleich auch die Beiträge gesperrt hat, wurde das auch schon kritisiert, sofern es da keine kritischen Inhalte gab und die fehlerhaften Daten nicht so aussahen, dass man Vorsatz oder bösen Willen hätte annehmen können (wie bei den Usern "zfuhkjehewgöerwg" oder "Florian Gehteuchnixan"). Da das hier der Fall war, blieb der Beitrag eben stehen.

Aber wie man es macht, macht man es halt verkehrt.

Und so hatte die FB-Fraktion wenigstens wieder was zum lästern. Obwohl die auch hätte schneller sein können: Das war Beitrag Nr. 4 des Users, mit genau diesen Daten. Hat aber am 11.04. wohl auch dort noch keinen interessiert.

Mit freundlichen Grüssen
Sebastian K.

Moderator
Team www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern787190
Datum17.04.2014 14:092734 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Und so hatte die FB-Fraktion wenigstens wieder was zum lästern. Obwohl die auch hätte schneller sein können: Das war Beitrag Nr. 4 des Users, mit genau diesen Daten. Hat aber am 11.04. wohl auch dort noch keinen interessiert.

könnte aber auch an allgemeinem Desinteresse an Gefahrstoffen liegen , oder das er wie manch andere 2 Lebenszentren hat, Buxtehude als Hauptort und das Saarland ,dies aber mangels Pfeffervergleich verallgemeinert und für lästern gibts nach der neuen Methode ein Rot, schade du warst bisher der einzigste der mir das noch einigermassen verkaufen konnte.

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen787213
Datum17.04.2014 18:13   2568 x gelesen
Tja, da war er... der Tropfen, der das Faß überlaufen ließ.
-
Geschrieben von Sebastian K.Der User wurde, falls es überhaupt jemanden interessiert, ca. 2,5h nach Themeneröffnung (ja, manchmal sind wir echt so langsam) angeschrieben und um Korrektur der Angabe gebeten. Nachdem trotz Kenntnisnahme keine Reaktion erfolgte, wurde eine Schreibsperre gesetzt.
Das brauchst Du mir nicht zu erklären... Überhaupt wundert mich, warum Du mich in dieser Art und Weise angehst, obwohl ich nur einen ganz einfachen Hinweis gegeben habe.
Für den "normalen" User ist nicht zu erkennen, was unternommen wude. Muss es ja auch nicht.
Aber ich hatte Jürgen vorher auf die Unregelmäßigkeiten hingewiesen und keine Rückinfo erhalten. So sollte mein Post nur als freundlicher Hinweis gelten.
Einfach kurz: "Ja, hab ich gesehen" hätte genügt.. Aber nun ist es halt so geschehen.
Natürlich hätte ich mich raushalten sollen. Tue ich demnächst auch.
Ich weiß zwar, was Du mit FB-Fraktion meinst, bin mir da ebenfalls keiner Schuld bewusst, was Deine Aktion hier rechtfertigen würde.
Ich habe inzwischen einiges an Lebenserfahrung und auch ein ziemlich dickes Fell, aber ich erwarte in diesem Fall eine aufrichtige Entschuldigung von Dir! Gerne auch per PN.
Ich wünsche mir, dass wir wieder zu sachlicher und interessanter Diskusion zurückkehren können.
Schöne Ostern
UW

Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
-
http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt