News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Tempolimit für Eindatzkräfte in der Schweiz | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 787468 | |||
Datum | 24.04.2014 08:07 | 5738 x gelesen | |||
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln... Tempolimit gilt auch für Feuerwehr im Einsatz,Ziel des Gesetzes,Verkehrstote verhindern http://www.auto-service.de/werkstatt/ratgeber/31442-blaulicht-uebers-rotlicht-rettungskraefte-einsatz.html | |||||
| |||||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 787472 | |||
Datum | 24.04.2014 08:36 | 3330 x gelesen | |||
Man hat sich ein Gesetz gebastelt. Dann ist aufgefallen, dass in dem Gesetz ein Unzulänglichkeit enthalten ist. In dem Artikel steht schon drin, dass eine nachträgliche Korrektur vorgesehen ist. Somit aus meiner Sicht kein echtes Drama. Hinzu kommt noch: Ein Gesetz muss auch von Menschen angewendet werden. Wer sagt denn, dass sich ein Richter oder ein Amtsleiter findet, der das Gesetz dann wirklich ohne Prüfung der Verhältnismäßigkeit gegen einen FA(SB) anwendet? Bei der Gelegenheit: Die Zeitung bringt ja echt ein tolles Beispiel:Geschrieben von "Auto Service.de" Fährt ein Feuerwehrmann mit Tempo 70 durch eine 30er-Zone oder ein Polizist außerorts mit Tempo 140 hinter einem Kriminellen her, begehen beide eine Straftat. Als Konsequenz drohen ein Führerscheinentzug von einem Jahr und ein Jahr Gefängnis.Tempo 70 in einer Zone 30 ist in meinen Augen SEHR FRAGWÜRDIG. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
| |||||
Autor | Sasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz | 787473 | |||
Datum | 24.04.2014 09:01 | 3122 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Tempo 70 in einer Zone 30 ist in meinen Augen SEHR FRAGWÜRDIG. Und genau an der Stelle trifft der Artikel nämlich nicht die Realität: Es wird so getan, als wenn in Deutschland alles klar wäre und die berechtigten Nutzer von Sonderrechten rechtlich abgesichert wären. Aber genau das ist doch nicht der Fall, es liegt bei jeder Fahrt in der Ermessungsentscheidung des Einzelnen zu entscheiden, was er in Anspruch nimmt. Das dies eben genau nicht der Fall ist, geht ja aus vielen Threads hier im Forum hervor. | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 787545 | |||
Datum | 24.04.2014 20:13 | 2765 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Tempo 70 in einer Zone 30 ist in meinen Augen SEHR FRAGWÜRDIG. Richtig. Ich verlier da immer meinen Blinkenden Dachaufsetzer auf den Berliner Kissen. ;-) Dies ist meine Meinung. | |||||
| |||||
Autor | Clau8s K8., Wetzlar / Hessen | 787552 | |||
Datum | 24.04.2014 21:48 | 2899 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Tempo 70 in einer Zone 30 ist in meinen Augen SEHR FRAGWÜRDIG Ich finde Pauschalisierungen auch fragwürdig... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 787556 | |||
Datum | 24.04.2014 22:42 | 2669 x gelesen | |||
Danke! Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
| |||||
Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 787579 | |||
Datum | 25.04.2014 14:41 | 2191 x gelesen | |||
Aber solche Bilder und Regelungen gibt es in der Schweiz auch fast nicht. Da wir eher eine Lärmschutzwand gebaut. Im Prinzip ist das Gesetz Ok. Hier werden die Massnahmen gegen Raser beschrieben: Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird: in der 30km/h-Zone: um 40 km/h innerorts (50km/h): um 50km/h ausserorts (80km/h): um 60km/h auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, und die Höchststrafe wird auf 4 Jahre Freiheitsstrafe angehoben. Somit sind die Überschreitungen doch sehr massiv, wobei auch die Massnahmen auch happig sind. Aber ich denke dies ist auch im Einsatzfall meist kein Problem. PS: Gesetz gibt seit dem 1. Januar 2013 Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 787599 | |||
Datum | 25.04.2014 19:11 | 2107 x gelesen | |||
Geschrieben von Andy S.Im Prinzip ist das Gesetz Ok. Das finde ich auch, denn Geschrieben von Andy S. Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird: wer das schafft auf dem Weg zum FwH, der sollte mal seine Einstellung überdenken. Selbst mit Einsatzmittel ist die Geschwindigkeit, vor allem in der Stadt, schon bedenklich. Geschrieben von Andy S. Somit sind die Überschreitungen doch sehr massiv, wobei auch die Maßnahmen auch happig sind. Kannst du uns mal die dazugehörige Geldstrafe mitteilen, damit andere sehen, wie günstig man in D fährt? Gruß Heinrich | |||||
| |||||
Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 787606 | |||
Datum | 25.04.2014 21:34 | 2089 x gelesen | |||
Kann ich nicht genau sagen, aber es gut mal 1 Monatslohn sein. Ebrnso kann auch das Fahrzeug einegzogen werden und dann verwertet werden. Das Gericht entscheidet, wie viel vom Erlös der Eigentümer erhält. Dies sind dann die schweren Delikte, wie Raseerennen etc. teils auch bei Unfällen mit Toten. Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
| |||||
|
zurück |