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ThemaTempolimit für Eindatzkräfte in der Schweiz9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen787468
Datum24.04.2014 08:075738 x gelesen
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln...
Tempolimit gilt auch für Feuerwehr im Einsatz,Ziel des Gesetzes,Verkehrstote verhindern
http://www.auto-service.de/werkstatt/ratgeber/31442-blaulicht-uebers-rotlicht-rettungskraefte-einsatz.html

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen787472
Datum24.04.2014 08:363330 x gelesen
Man hat sich ein Gesetz gebastelt. Dann ist aufgefallen, dass in dem Gesetz ein Unzulänglichkeit enthalten ist. In dem Artikel steht schon drin, dass eine nachträgliche Korrektur vorgesehen ist. Somit aus meiner Sicht kein echtes Drama.

Hinzu kommt noch: Ein Gesetz muss auch von Menschen angewendet werden. Wer sagt denn, dass sich ein Richter oder ein Amtsleiter findet, der das Gesetz dann wirklich ohne Prüfung der Verhältnismäßigkeit gegen einen FA(SB) anwendet?

Bei der Gelegenheit: Die Zeitung bringt ja echt ein tolles Beispiel:Geschrieben von "Auto Service.de" Fährt ein Feuerwehrmann mit Tempo 70 durch eine 30er-Zone oder ein Polizist außerorts mit Tempo 140 hinter einem Kriminellen her, begehen beide eine Straftat. Als Konsequenz drohen ein Führerscheinentzug von einem Jahr und ein Jahr Gefängnis. Tempo 70 in einer Zone 30 ist in meinen Augen SEHR FRAGWÜRDIG.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorSasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz787473
Datum24.04.2014 09:013122 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Tempo 70 in einer Zone 30 ist in meinen Augen SEHR FRAGWÜRDIG.

Und genau an der Stelle trifft der Artikel nämlich nicht die Realität: Es wird so getan, als wenn in Deutschland alles klar wäre und die berechtigten Nutzer von Sonderrechten rechtlich abgesichert wären. Aber genau das ist doch nicht der Fall, es liegt bei jeder Fahrt in der Ermessungsentscheidung des Einzelnen zu entscheiden, was er in Anspruch nimmt. Das dies eben genau nicht der Fall ist, geht ja aus vielen Threads hier im Forum hervor.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP787545
Datum24.04.2014 20:132765 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Tempo 70 in einer Zone 30 ist in meinen Augen SEHR FRAGWÜRDIG.
Richtig. Ich verlier da immer meinen Blinkenden Dachaufsetzer auf den Berliner Kissen. ;-)

Dies ist meine Meinung.

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AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen787552
Datum24.04.2014 21:48   2899 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Tempo 70 in einer Zone 30 ist in meinen Augen SEHR FRAGWÜRDIG

Ich finde Pauschalisierungen auch fragwürdig...

8209446_1_Laermschutz.jpg?version=139003

Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW787556
Datum24.04.2014 22:422669 x gelesen
Danke!

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG787579
Datum25.04.2014 14:412191 x gelesen
Aber solche Bilder und Regelungen gibt es in der Schweiz auch fast nicht.
Da wir eher eine Lärmschutzwand gebaut.

Im Prinzip ist das Gesetz Ok.
Hier werden die Massnahmen gegen Raser beschrieben:

Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:

in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
innerorts (50km/h): um 50km/h
ausserorts (80km/h): um 60km/h
auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h

Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, und die Höchststrafe wird auf 4 Jahre Freiheitsstrafe angehoben.



Somit sind die Überschreitungen doch sehr massiv, wobei auch die Massnahmen auch happig sind.

Aber ich denke dies ist auch im Einsatzfall meist kein Problem.
PS: Gesetz gibt seit dem 1. Januar 2013

Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen787599
Datum25.04.2014 19:112107 x gelesen
Geschrieben von Andy S.Im Prinzip ist das Gesetz Ok.

Das finde ich auch, denn
Geschrieben von Andy S.Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:

in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
innerorts (50km/h): um 50km/h
ausserorts (80km/h): um 60km/h
auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h

wer das schafft auf dem Weg zum FwH, der sollte mal seine Einstellung überdenken. Selbst mit Einsatzmittel ist die Geschwindigkeit, vor allem in der Stadt, schon bedenklich.

Geschrieben von Andy S.Somit sind die Überschreitungen doch sehr massiv, wobei auch die Maßnahmen auch happig sind.

Kannst du uns mal die dazugehörige Geldstrafe mitteilen, damit andere sehen, wie günstig man in D fährt?

Gruß
Heinrich

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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG787606
Datum25.04.2014 21:342089 x gelesen
Kann ich nicht genau sagen, aber es gut mal 1 Monatslohn sein.
Ebrnso kann auch das Fahrzeug einegzogen werden und dann verwertet werden.
Das Gericht entscheidet, wie viel vom Erlös der Eigentümer erhält.
Dies sind dann die schweren Delikte, wie Raseerennen etc. teils auch bei Unfällen mit Toten.

Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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