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Thema | Kennzeichnung von Abfällen, Recyclingcodes | 8 Beträge | |||
Rubrik | ABC-Gefahren | ||||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 788545 | |||
Datum | 15.05.2014 18:15 | 3207 x gelesen | |||
Ich bin gerade zufällig auf den sog. Recycling-Code aufmerksam geworden, der im Prinzip durch eine Nummer angibt, aus welchem Material eine Verpackung (oder auch andere Gegenstände) besteht, hauptsächlich zur späteren Wiederverwertung (Recycling), also jetzt nicht vorrangig wie andere Kennzeichnungen zur Information von Einsatzkräften. Die Frage die bei mir aufkam, könnte die Kenntniss darüber evtl auch für die Feuerwehr interessant sein (es ist ja eine grobe Zuordnung verschiedener Stoffe möglich, so dass man sagen könnte ob etwas brennt oder nicht bzw im 1. Fall was da grob brennt), wenn nichts anderes an Kennzeichnung vorhanden ist? Weiß jemand ob diese Symbole nur auf den entsprechenden Gegenständen/Verpackungen (hat wahrscheinlich jeder schon mal im Alltag irgendwo zu Hause gesehen ohne sich groß Gedanken drüber zu machen, ich selber eingeschlossen) drauf sind oder ob das beispielsweise auch auf Containern, in denen größere Mengen davon gesammelt sind (nur dann wäre es für FW im Schaden- bzw Brandfall interessant)? Im selben Zusammenhang: Fahrzeuge die Abfälle transportieren müssen ja mit einem großen A gekennzeichnet sein (nicht in allen Fällen), weiß jemand was der ursprüngliche Gedanke dieser Kennzeichnung ist? Also neben der Aussage "dieses Fahrzeug transportiert Abfälle" dann zB noch so etwas wie - "keine besonderen Werte, die bei einem Unfall geschützt werden müssen"? - "besondere Gefahr möglich, da undefinierte Zusammensetzung des Transportgutes" - ....? Wäre ja ggf im Zusammenhang interessant, wenn ich ein Fahrzeug nur mit einem A ohne weitere Gefahrgutkennzeichnung vor mir habe und ich evtl aus dem oben genannten Recycling-Code weitere Schlüsse ziehen könnte (falls der auf einem transportierten Container auch angebracht wird, was ja eine der Fragen weiter oben ist). mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 788547 | |||
Datum | 15.05.2014 19:01 | 2001 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis E.Fahrzeuge die Abfälle transportieren müssen ja mit einem großen A gekennzeichnet sein (nicht in allen Fällen), weiß jemand was der ursprüngliche Gedanke dieser Kennzeichnung ist? ...ich kann den Abfallverkehr besser überwachen. Das A soll Fahrzeuge kennzeichnen die überwachungsbedürftigen Abfall transportieren, das hat aber nicht unbedingt was mit der Gefährlichkeit des Abfalls zu tun. Einzig ich will wissen wer da was wo abholt und wohin verbringt. Das passiert regelmäßig, wenn z.B. Containerdienste den Abfall aus Baustellen trennen und dann einer anderen Verwertung zuführen (Stein zu Stein, Folie zu Folie...) Dann gilt der Containerdienst als neuer Erzeuger der Abfallfraktion und muss dann den Transport kennzeichnen... Näheres regelt dazu auch das Abfall-/Kreislaufwirtschaftsgesetz Gruß ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | Jan 8P., Gelnhausen / Hessen | 788554 | |||
Datum | 15.05.2014 23:07 | 1960 x gelesen | |||
Seit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz sind alle Abfalltransporte zu kennzeichnen. Das mit den überwachungsbedürftigen Abfall hat sich auch erledigt die werden nur noch Gefährliche Abfälle genannt. D.h. ein mit A plakatiertes Fahrzeug kann von Altpapier über Altkleider, Hausmüll und Asbestmüll auch Kernbrennstäbe enthalten ;) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau & Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 788556 | |||
Datum | 16.05.2014 00:37 | 1793 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan P. D.h. ein mit A plakatiertes Fahrzeug kann [...] auch Kernbrennstäbe enthalten ;) Hmm, das ist wohl das der einzige Fall wo das nicht so ist, die haben aber dafür vorne dran dann ein schönes Täfelchen. Und da die LKW Fahrer anscheinend sehr heimatverbunden sind haben sie auch noch einen Gartenzaun um ihren LKW gepflanzt. Es sei denn du entsorgst deinen Heim- & Hofreaktor im Restmüll. Oder Sperrmüll? Schwierig... Die Recyclingcodes hast du ja an sich nur auf dem Teil selber drauf und das wird wohl niemand nach diesem Aufdruck absuchen wenn es brennt. Und eigentlich ist ja auch ersichtlich was ich da vor mir habe und bei dem normalen Containerbrand ist es wohl egal ob da nun PP oder PET oder PS oder ... drin habe, denn ´das ist eigentlich alles mit Wasser löschbar. Das ist dann die bekannte Mülltonne, welche einem beim Mülleimerbrand schon brennend entgegengeflossen kommt. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 788560 | |||
Datum | 16.05.2014 07:07 | 1692 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis E.Weiß jemand ob diese Symbole nur auf den entsprechenden Gegenständen/Verpackungen (hat wahrscheinlich jeder schon mal im Alltag irgendwo zu Hause gesehen ohne sich groß Gedanken drüber zu machen, ich selber eingeschlossen) drauf sind oder ob das beispielsweise auch auf Containern, in denen größere Mengen davon gesammelt sind (nur dann wäre es für FW im Schaden- bzw Brandfall interessant)? nein, sind sie nicht. Der einzige Kunststoffabfall, der auch vernünftig (außerhalb des gelben Sackes) gesammelt wird, sind eh die PET Flaschen. Die werden dann üblicherweise zu Ballen gepresst und zum Recycling gebracht. Sortenrein ist der Kram dann auch nicht, bestimmte Prozentsätze PE und PP sind da auch noch mit drinnen (Kappen und Etiketten). Macht aber beim Brandverhalten keinen wirklichen Unterschied. Interessant wird es danach, als Regranulat oder als Flakes hast du einen sehr reinen Rohstoff, allerdings dann noch so Nettigkeiten wie Kleberreste von den Etiketten. Auch hier wieder für die Feuerwehr uninteressant, für uns als Maschinenbauer nicht ohne.... Es ist eben die Frage, was muss ich als Feuerwehr eigentlich wissen.... Reicht "Kunststoffabfall" (IMHO ja), oder bruachts da wirklich spezifische Infos!? OK, bei so Dingen wie PVDF, PVC etc. wäre es schön zu wissen, aber ist es wirklich notwendig? Die Brände bauen eine riesige Thermik auf (siehe z.B. Ludwigshafen oder vor Kurzem Rheindürckheim) und dann kommt die Verdünnung zum Tragen. Die Rauchwolke hält sich nunmal nicht ans Verdünnungsverbot ;-)... Und am Boden haben die Kräfte eh Atemschutz angelegt.... Vor einiger Zeit brannte in Bitterfeld-Wolfen eine Recyaclinganlage für PET-Flaschen ab. Ich glaube kaum, dass das Wissen, welcher Kunststoff dort brannte, die Feuerwehr in der Taktik beeinflußt hat... Zur Kennzeichnung noch: Die LKW zur Recyclinganlage haben das A drauf, die LKW davon weg nicht mehr. Obwohl es das gleiche Produkt ist, einfach nur gewaschen und geshreddert... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Jan 8P., Gelnhausen / Hessen | 788572 | |||
Datum | 16.05.2014 09:30 | 1688 x gelesen | |||
Hm ja stimmt das mit den Kernbrennstäben ist so. Grad ein Foto gefunden das die ohne A fahren. Obwohl ich das dann auch ungewöhnlich finde. Ist doch Abfall ? http://www.taz.de/!77195/ | |||||
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Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 788575 | |||
Datum | 16.05.2014 10:35 | 1628 x gelesen | |||
Zum Thema Abfall kannst du alles im Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG nachlesen. Da sind die ganzen Dinge beschrieben. Die zusätzlichen Verordnungen auch noch alle zu lesen, würde dir das Wochenende versauen. Das A-Schild ist - mit ein paar Ausnahmen - grundsätzlich anzubringen und bei Nichtvorhandensein gibt es sogar ein Bußgeldverfahren. Wird bei den regelmäßig stattfindenden Kontrollen von LKW immer wieder geahndet. es gibt da auch einen Bereich, wo man immer wieder diskutiert, ob die Ladung Abfall oder Wirtschaftsgut ist. Das wird im §5 des KrWG geregelt. Wenn man mal die Papiere eines solchen Abfalllasters hat, kann man aus dem AVV-Schlüssel ersehn, als was dieser eingestuft ist. Da wird nach gefährlich (mit Sternchen) und ungefährlich eingestuft. International gibt es dann noch das Basler Abkommen, wo das alles geregelt ist, wie es international läuft. Da wird dann mit Notifizierungen vorhergeregelt, was wie von wem wohin gefahren werden darf. Der Recycling Code, der hier angesprochen ist, wird dir bei einem Unfall nicht weiterhelfen. Dieses allgemeine Recycling-Symbol wirst du in den Unterlagen der Frachtpapiere nicht finden. Gruß Ralf Leistner | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 788586 | |||
Datum | 16.05.2014 14:54 | 1619 x gelesen | |||
Hallo Jan, der Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung: KrWG - § 2 Geltungsbereich und KrWG - § 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge Und mit dem Hinweis auf das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) hätte man das finden können. Erklärt was dem KrWG unterliegt und was nicht und wer sich kennzeichnen muss. Gruß Andre Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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