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Thema | Feuerlöscher bei Ölheizung pflicht? | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mark8 K.8, Jagel / Schleswig-Holstein | 788821 | |||
Datum | 21.05.2014 16:49 | 5451 x gelesen | |||
Hallo, folgende Frage: Wo steht geschrieben, ob ich in Schleswig-Holstein einen Feuerlöscher bei einer mit Heizöl betriebenen Heizung benötige oder nicht. Zum Hintergrund: Eine Arbeitskollegin hat im Keller Ihres Wohnblocks (12 Wohnungen) neben der Heizung einen seit zwei Jahren abgelaufenen Feuerlöscher gefunden. Der Vermieter behauptet nun, dass man bei Ölheizungen gar keinen Feuerlöscher mehr benötigt. Hat er nun Recht? In der Feuerstättenverordnung und in der Landesbauordnung steht leider nichts direkt zum Thema. Danke im Voraus Mark | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 788823 | |||
Datum | 21.05.2014 16:56 | 2559 x gelesen | |||
Die Anforderung stammte aus der Feuerungsstättenverordnung und ist meines Wissens seit Jahren entfallen. Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 788902 | |||
Datum | 22.05.2014 16:34 | 3596 x gelesen | |||
Für SH konnte ich in der Feuerstättenverordnung nix finden: FeuerstättenVO SH Da ist das Saarland glaube ich das einzige Bundesland, das einen Feuerlöscher fordert : §22 Abs. 5 FeuerstättenVO Saar Gruß Daniel | |||||
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