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Thema | NRW Einige Kommunen möchten Hilfsfrist erhöhen | 10 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 789266 | |||
Datum | 31.05.2014 10:16 | 7090 x gelesen | |||
1. Juni 2014, 19.30 - 20.00 Uhr | WDR Fernsehen Geschrieben von www.wdr.de
mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 789276 | |||
Datum | 31.05.2014 13:03 | 4187 x gelesen | |||
Moin, wie kommen die denn auf die 12 Minuten für Schleswig-Holstein? Gruß Kevin | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 789280 | |||
Datum | 31.05.2014 13:42 | 4106 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R..... wie in Thüringen - eine Hilfsfrist von 14 Minuten .... Die ThürFwOrgVO, § 3 Abs. 4, hat sich von denen (WDR) wohl keiner durchgelesen? In Thüringen sind es für FW´n im eigenen Ausrückebereich 10 min Hilfsfrist. Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !! Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. Als Gruppenführer wussten Sie, was Sie tun, jetzt als Zugführer kennen Sie jemand, der weiß was er tut! (unbekannter Autor) | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 789288 | |||
Datum | 31.05.2014 16:31 | 3845 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Andere Bundesländer haben bereits längere Hilfsfristen - und sind noch nicht abgebrannt: Dhaka ist auch noch nicht abgebrannt. Diesen Halbsatz "... ist noch nicht abgebrannt" möchte ich bittesehr von niemandem lesen, der sich selbst als Journalist bezeichnet. Er bedeutet nichts anderes als: "Wir waren zu faul, Daten zu Brandtoten zu recherchieren oder dies zumindest zu versuchen, und deshalb bieten wir eine locker-flockige Nichtinformation." Bei einem Lokalblatt, wo die Leute mehr oder weniger unbezahlt arbeiten, mag das noch durchgehen, aber beim WDR ist es einfach nur elende Pfuscherei. | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 789289 | |||
Datum | 31.05.2014 16:35 | 3865 x gelesen | |||
Moin, schlecht recherchiert. Die 12 Minuten gelten für den Rettungsdienst.. Artikel 2 in http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=RettDGDV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-RettDGDVSH2014pP7 Mein Feuerwehr-Blog für den echten Norden !! ;-) Rund um die Feuerwehr in Flensburg, Umgebung und Schleswig-Holstein. www.spritzenhaus.info Das Feuerwehren-Wiki will noch gefüllt werden!www.feuerwehren.info | |||||
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Autor | Henn8ing8 W.8, Rhauderfehn / Niedersachsen | 789290 | |||
Datum | 31.05.2014 17:10 | 3701 x gelesen | |||
Moin Siehe den zweiten Link im Theradcontainer. Niedersachsen will nicht rauf mit den Zeiten sondern noch weiter Runter. Meine Persönliche Meinung ist. Die Rechnen nach wer wie lange , braucht und wie viele man hat. Um so Streichungen anzuraten. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 789291 | |||
Datum | 31.05.2014 17:24 | 3950 x gelesen | |||
Was ist denn momentan die Vorgabe, bzw. wann beginnt die Uhr zu laufen? Wenn die 8min wirklich zwischen Alarmierung und Eintreffen liegen, ist das die gleiche Vorgabe wie sie RLP derzeit (und seit mind. 1975) hat. Das ist aber dann keine "Hilfsfrist" im definierten Sinn, weil eben nicht ab Eingang des Notrufes, sondern ab Alarmauslösung gezählt wird. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Bielefeld / NRW | 789350 | |||
Datum | 01.06.2014 16:59 | 3263 x gelesen | |||
Hallo. Meine Heimatstadt (auch NRW) hat in ihrem neuen BSBP die 12 min als erste und einzige Hilfsfrist. Und Städte mit 10 min in NRW kenne ich auch mehrere. Gruß | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 789387 | |||
Datum | 01.06.2014 20:23 | 3484 x gelesen | |||
Es war, ist und wird immer so sein, dass ein Schutzziel, was ursprünglich v.a. für das städt. Wohnumfeld gedacht war (http://www.agbf.de/pdf/qualitaetskriterien_fuer_bedarfsplanung_von_feuerwehren_in_staedten.pdf), v.a. im ländlichen Bereich nicht einzuhalten ist. Das große Problem ist aber, wie kann man einfach, verständlich, außerhalb der Fachforen auch für die Politik und die Bevölkerung, etwas anderes transportieren? Andere Länder haben da ganz offen mehrere "Schutzziele", um auf die verschiedenen Risiken besser abzustellen. In Deutschland ist das immer schwierig, weil doch "überall gleiche Lebensverhältnisse gelten sollen" (vgl. Art. 72 GG), auch wenn seit langem bekannt ist, dass das eine unerfüllbare und unrealistische Utopie ist (Krankenhäuser, Schulen, Post, uvm. zeigen die Entwicklung seit Jahren auf...) vgl. http://www.bpb.de/apuz/29548/gleichwertig-ist-nicht-gleich?p=all ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 818070 | |||
Datum | 09.03.2016 22:06 | 2102 x gelesen | |||
Guten Abend Zur Thematik aktuell in WDR und ARD: -> WDR " Rettungsdienste kommen in NRW häufig zu spät " Innerhalb welcher Zeitspanne treffen Rettungsdienste am Einsatzort ein? Das ARD-Magazin "Plusminus" hat in den vergangenen Monaten bundesweit recherchiert. Denn Notärzte fordern eine Hilfsfrist von maximal acht Minuten ab dem Notruf bis zum Eintreffen am Einsatzort. -> ARD " Mangelnde Versorgung Rettungswagen häufig zu spät " Rund 1000 Menschenleben könnten jährlich in Deutschland gerettet werden, wenn Rettungsdienste rechtzeitig kämen. Aber nach "Plusminus"-Recherchen kommen rund 40 Prozent zu spät. In den Großstädten gibt es erhebliche Unterschiede. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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