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ThemaNRW Einige Kommunen möchten Hilfsfrist erhöhen10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Plusminus-Recherche: Wann kommt der Notarzt in Ihrer Stadt?
  • WESTPOL | Morgen, 1. Juni 2014, 19.30 - 20.00 Uhr | WDR Fernsehen
  • Der Landesrechnungshof prüft die Einsatzzeiten von Feuerwehren in Niedersachsen.
  •  
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW789266
    Datum31.05.2014 10:167090 x gelesen
    1. Juni 2014, 19.30 - 20.00 Uhr | WDR Fernsehen

    Geschrieben von www.wdr.de

    Wann soll die Feuerwehr kommen?

    Wenn es brennt, kommt es auf jede Minute an. Spätestens nach acht Minuten soll die Feuerwehr am Brandort sein. Doch jetzt planen einige Kommunen in NRW, diese Frist zu verlängern. Reichen auch zehn oder mehr Minuten? Wie weit darf die Frist ausgedehnt werden?


    Vom Zeitpunkt der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen am Brandort sollen in NRW nicht mehr als acht Minuten vergehen. Die Zeit wurde so gewählt, um beispielsweise im Falle einer Durchzündung oder Rauchgasvergiftung noch rechtzeitig eingreifen zu können. Diese so genannte "Hilfsfrist" von acht Minuten bestimmt in NRW somit auch über den Standort und die Anzahl von Rettungswachen. Denn je kürzer die Hilfsfrist, umso mehr Wachen müssen eingerichtet werden. Doch das bedeutet auch: mehr Kosten für die Kommunen. Schon heute kann die Hilfsfrist vielerorts nicht eingehalten werden. Einige Kommunen möchten sie deshalb von acht auf bis zu zehn Minuten ausdehnen.

    Andere Bundesländer haben bereits längere Hilfsfristen - und sind noch nicht abgebrannt: In Baden-Württemberg, Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Hilfsfrist schon heute zehn Minuten, in Schleswig-Holstein, Sachsen oder dem Saarland gar 12 Minuten. NRW hat (neben Hamburg) mit acht Minuten bisher die kürzeste Hilfsfrist. Kann man also auch hier die Frist einfach auf zehn Minuten erweitern? Oder könnten wir sogar - wie in Thüringen - eine Hilfsfrist von 14 Minuten einführen? Schließlich könnten die Kommunen das eingesparte Geld gut auch an anderen Stellen verwenden. Oder wäre das am falschen Ende gespart? Schreiben Sie uns, wir sind gespannt auf Ihre Meinung!

    Stand: 30.05.2014, 10.00 Uhr


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein789276
    Datum31.05.2014 13:034187 x gelesen
    Moin,

    wie kommen die denn auf die 12 Minuten für Schleswig-Holstein?

    Gruß

    Kevin

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    AutorMark8us 8P., Heukewalde / Thüringen789280
    Datum31.05.2014 13:424106 x gelesen
    Geschrieben von Michael R.
    .... wie in Thüringen - eine Hilfsfrist von 14 Minuten ....


    Die ThürFwOrgVO, § 3 Abs. 4, hat sich von denen (WDR) wohl keiner durchgelesen?

    In Thüringen sind es für FW´n im eigenen Ausrückebereich 10 min Hilfsfrist.

    Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !!
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    Als Gruppenführer wussten Sie, was Sie tun, jetzt als Zugführer kennen Sie jemand, der weiß was er tut! (unbekannter Autor)

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin789288
    Datum31.05.2014 16:313845 x gelesen
    Geschrieben von Michael R.Andere Bundesländer haben bereits längere Hilfsfristen - und sind noch nicht abgebrannt:

    Dhaka ist auch noch nicht abgebrannt.

    Diesen Halbsatz "... ist noch nicht abgebrannt" möchte ich bittesehr von niemandem lesen, der sich selbst als Journalist bezeichnet. Er bedeutet nichts anderes als: "Wir waren zu faul, Daten zu Brandtoten zu recherchieren oder dies zumindest zu versuchen, und deshalb bieten wir eine locker-flockige Nichtinformation." Bei einem Lokalblatt, wo die Leute mehr oder weniger unbezahlt arbeiten, mag das noch durchgehen, aber beim WDR ist es einfach nur elende Pfuscherei.

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    AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein789289
    Datum31.05.2014 16:353865 x gelesen
    Moin,

    schlecht recherchiert. Die 12 Minuten gelten für den Rettungsdienst..


    Artikel 2 in http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=RettDGDV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-RettDGDVSH2014pP7

    Mein Feuerwehr-Blog für den echten Norden !! ;-)
    Rund um die Feuerwehr in Flensburg, Umgebung und Schleswig-Holstein.
    www.spritzenhaus.info
    Das Feuerwehren-Wiki will noch gefüllt werden!www.feuerwehren.info

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    AutorHenn8ing8 W.8, Rhauderfehn / Niedersachsen789290
    Datum31.05.2014 17:103701 x gelesen
    Moin
    Siehe den zweiten Link im Theradcontainer.
    Niedersachsen will nicht rauf mit den Zeiten sondern noch weiter Runter.

    Meine Persönliche Meinung ist.
    Die Rechnen nach wer wie lange , braucht und wie viele man hat. Um so Streichungen anzuraten.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP789291
    Datum31.05.2014 17:243950 x gelesen
    Was ist denn momentan die Vorgabe, bzw. wann beginnt die Uhr zu laufen? Wenn die 8min wirklich zwischen Alarmierung und Eintreffen liegen, ist das die gleiche Vorgabe wie sie RLP derzeit (und seit mind. 1975) hat. Das ist aber dann keine "Hilfsfrist" im definierten Sinn, weil eben nicht ab Eingang des Notrufes, sondern ab Alarmauslösung gezählt wird.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJens8 M.8, Bielefeld / NRW789350
    Datum01.06.2014 16:593263 x gelesen
    Hallo.

    Meine Heimatstadt (auch NRW) hat in ihrem neuen BSBP die 12 min als erste und einzige Hilfsfrist.
    Und Städte mit 10 min in NRW kenne ich auch mehrere.

    Gruß

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW789387
    Datum01.06.2014 20:233484 x gelesen
    Es war, ist und wird immer so sein, dass ein Schutzziel, was ursprünglich v.a. für das städt. Wohnumfeld gedacht war (http://www.agbf.de/pdf/qualitaetskriterien_fuer_bedarfsplanung_von_feuerwehren_in_staedten.pdf), v.a. im ländlichen Bereich nicht einzuhalten ist.
    Das große Problem ist aber, wie kann man einfach, verständlich, außerhalb der Fachforen auch für die Politik und die Bevölkerung, etwas anderes transportieren?
    Andere Länder haben da ganz offen mehrere "Schutzziele", um auf die verschiedenen Risiken besser abzustellen. In Deutschland ist das immer schwierig, weil doch "überall gleiche Lebensverhältnisse gelten sollen" (vgl. Art. 72 GG), auch wenn seit langem bekannt ist, dass das eine unerfüllbare und unrealistische Utopie ist (Krankenhäuser, Schulen, Post, uvm. zeigen die Entwicklung seit Jahren auf...) vgl.
    http://www.bpb.de/apuz/29548/gleichwertig-ist-nicht-gleich?p=all

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg818070
    Datum09.03.2016 22:062102 x gelesen
    Guten Abend


    Zur Thematik aktuell in WDR und ARD:

    -> WDR " Rettungsdienste kommen in NRW häufig zu spät "

    Innerhalb welcher Zeitspanne treffen Rettungsdienste am Einsatzort ein? Das ARD-Magazin "Plusminus" hat in den vergangenen Monaten bundesweit recherchiert. Denn Notärzte fordern eine Hilfsfrist von maximal acht Minuten ab dem Notruf bis zum Eintreffen am Einsatzort.


    -> ARD " Mangelnde Versorgung Rettungswagen häufig zu spät "

    Rund 1000 Menschenleben könnten jährlich in Deutschland gerettet werden, wenn Rettungsdienste rechtzeitig kämen. Aber nach "Plusminus"-Recherchen kommen rund 40 Prozent zu spät. In den Großstädten gibt es erhebliche Unterschiede.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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