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ThemaFörderverein zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit7 Beträge
RubrikFirst Responder
 
AutorChri8sti8an 8R., Urbach / Westerwald / RLP790663
Datum20.06.2014 15:244236 x gelesen
Hallo zusammen,

wir sind eine FR-Einheit, die für eine ganze Verbandsgemeinde ( ca. 15.000 Mitbürger ),
zuständig ist. Die Zufallsalarmierung ersetzt den Dienstplan (alle werden alarmiert, die
nächstgelegenen fahren hin, wenn möglich). Die VG Finanziert und ist Träger wie bei der
Feuerwehr. Der DRK Ortsverein unterstützt die VG im Rahmen der Organisation und Ausbildung.
Wir sind im Moment 23 aktive und sind alle mit der gleichen Ausrüstung ( Rucksack, PSA )
bestückt und fahren die Einsätze mit dem Privat PKW und alles absolut ehrenamtlich.

Jetzt kommt die Überlegung einen Förderverein zu Gründen. Die Vorstellung das eine Haupt-
aufgabe sein wird, die Gemeinschaft der aktiven zu fördern, die Regeneration der Einsatz-
fähigkeit zu unterstützen ( Bsp. Gemeinsame Grillabende mit Familien, Wochenende mit Partner zu finanzieren,
Sonder-Konditionen aushandeln mit KFZ Werkstätten, Reifenhändler ) sowie die
Öffentlichkeitsarbeit im Internet sowie in der VG mitgestallten. Fortbildungsveranstaltungen ermöglichen.

Das beschaffen der Einsatzmaterialen und PSA obliegt der VG und dafür ist ein Haushalt
geschaffen und ist bis jetzt optimal umgesetzt.

Wie ist eure Meinung dazu, darf ein Förderverein solche Tätigkeiten überhaupt durchführen,
hat jemand damit schon Erfahrung gemacht vielleicht auch in anderen Bereichen ????????

Lasst mal hören(lesen) wie Ihr dazu denkt.

Frohes Wehrschaffen

Christian

> wie immer nur meine persönliche Meinung

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790665
Datum20.06.2014 16:102490 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Wie ist eure Meinung dazu, darf ein Förderverein solche Tätigkeiten überhaupt durchführen,Natürlich darf er das grundsätzlich, aber interessant wird die Frage dann, wenn es ums Steuerrecht/Gemeinnützigkeit geht. Dazu müsste man dann wissen, wie die Einnahmebeschaffung und -verwendung überwiegend aussehen soll (Fortbildungen und ÖA sind dann wieder was anderes als Wochenendtrips und Grillkasse), und mit welchem "Umsatz" ihr rechnet.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8R., Urbach / Westerwald / RLP790668
Datum20.06.2014 17:462198 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K. . . . mit welchem "Umsatz" ihr rechnet

Tja die Frage wird nicht vorab zu beantworten sein. Die Bereitschafft ist groß zu spenden, da in kurzer Zeit erkannt wurde die Sache macht sinn und durch viele Öffentlichkeitsarbeit wurde dann auch die Mitbürger Informiert und die Aufgaben vorgestellt ( Kein Ersatz für den Hausärztlichen-Notdienst). Steuer- und Finazrechtlich ist dann die nächste Hürde die bestritten wird.h

Frohes Wehrschaffen

Christian

> wie immer nur meine persönliche Meinung

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AutorHans8 F.8, München / Bayern790673
Datum20.06.2014 20:161977 x gelesen
Bei der Gründung eines Fördervereines ist es wichtig festzulegen ob er gemeinnützig oder nicht gemeinnützig sein soll. Im wesentlichen bestimmt das der Inhalt der Vereinssatzung, welche dann vom zuständigen Finanzamt üebrprüft wird.
Aus dem "Zweck des Vereines" muss die Tätigkeit hervorgehen. Im wesentlichen orientiiert sich das aus den als gemeinnützig anerkannten Tätigkeiten des § 52 und ff der Abgabenordnung. Mindestens einer der dort aufgeführten Punkte muss erfüllt sein.

Global erklärt bedeutet das, dass der Verein nach "aussen" tätig sein muss, für Zwecke der Allgemeinheit, also nicht nach "innen", nur für die eigenen Mitglieder.

Vereinsmittel dürfen zwar zur Finanzierung von Ausflügen oder Dankesessen an Mitglieder usw. verwendet werden, allerdings, nur in untergeordneten Umfang. Der wesentliche Teil der Finanzen muss eben für den "Zweck des Vereines" verwendet werden.

Hierzu sind die Kassenbücher und die Jahresprotokolle beim Finanzamt einzureichen, danach wird jeweils für mehrere Jahre in voraus entschieden ob die Steuerbefreiung weiter bestehen kann.
Ansonsten ist man sehr schnell (Vorstandschaft) im Bereich der Steuerhinterziehung und Veruntreuung.

Im weiteren muss man auch überlegen, ob es ein beim Amtsgericht eingetragener Verein werden soll (Haftung nur durch die Vorstandschaft) oder ein nicht eingetragener Verein (Einzelhaftung aller Mitglieder, auch mit dem Privatvermögen).

Das ganze ist sehr gut erklärt in Steuerleitfaden für Vereine, herausgegeben vom bayerischen Finanzministerium. Das dürfte ja in der ganzen BRD gleich sein.

Beim Landesfeuerwehrverband Bayern gibt es auch eine Mustersatzung für Feuerwehrvereine, die müsste leicht für euren Zweck umzubauen sein.

Also alles in allem eine sehr komplexe Sache, welche sich durchaus hinziehen kann, bis alles rechtlich passt, aber wenn richtig gemacht auch eine super Sache.

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AutorChri8sti8an 8R., Urbach / Westerwald / RLP790678
Datum20.06.2014 22:411716 x gelesen
Geschrieben von Hans F.Vereinsmittel dürfen zwar zur Finanzierung von Ausflügen oder Dankesessen an Mitglieder usw. verwendet werden, allerdings, nur in untergeordneten UmfangDas wäre der normalfall, aber in diesem Fall war die Überlegung zur internen
Verwendung. Die VG finanziert die Öffentlichkeitsarbeit mit Flyer und Informationen in der Presse.

Ich wusste das die Idee in der Umsetzung schwierig wird :-) .

Frohes Wehrschaffen

Christian

> wie immer nur meine persönliche Meinung

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 790689
Datum21.06.2014 11:341394 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christian R.Ich wusste das die Idee in der Umsetzung schwierig wird :-) .

Das sieht nur so aus.
Gebt dem "Kind" den richtigen Namen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790691
Datum21.06.2014 11:451470 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Die Bereitschafft ist groß zu spendenDie Spendenannahme könntet ihr über die Kommune abwickeln.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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