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ThemaWechsel vom feuerwehrtechnischen in den nicht technischen Dienst4 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall791736
Datum14.07.2014 18:445201 x gelesen
Hallo zusammen,

leider kann ich nicht einfach bei einer Stadtverwaltung anrufen, um die gewünschten Informationen zu bekommen, daher würde ich mich sehr freuen, wenn ich hier vielleicht Informationen und Erfahrungen zu meiner Frage bekommen könnte.

Ich bin zur Zeit im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst tätig und möchte aufgrund privater und beruflicher Probleme gerne aus dem Dienst austreten.
Da ich aber mittlerweile schon Familie habe, die ich versorgen muss, möchte ich ungerne meinen Beamtenstatus aufgeben.

Ich habe mich erkundigt, es gibt im mittleren nichttechnischen Dienst den Verwaltungswirt.
Wäre es möglich, sich auf so eine Stelle zu bewerben und müsste ich dann die komplette Ausbildung noch einmal durch laufen?

Wenn ich die Ausbildung noch einmal machen müsste, wäre ich dann wieder Beamter auf Widerruf, mit drei jahre Probezeit oder könnte ich den jetzigen Status "auf Lebzeit" behalten?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.

LG

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP791738
Datum14.07.2014 19:003057 x gelesen
Weite Teile des Beamtenrechts sind im Landesrecht angesiedelt. Wenn man dem Fragesteller hier nützliche Infos geben will, wäre daher das Bundesland interessant.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg791739
Datum14.07.2014 19:382958 x gelesen
stimmt, reiche ich hiermit in Vertretung nach:

=> Nordrhein-Westfalen

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorRene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW791753
Datum15.07.2014 04:212346 x gelesen
Schau mal hier: Link

Vielleicht kommt für Dich die Möglichkeit aus § 30 in Betracht.

Mit kollegialen Grüßen

René Bonn

BlackBerry Pin 24DC9822

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