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Thema | USA: Rettungsorganisation scheitert mit Klage gegen Drohnenverbot | 4 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 792127 | |||
Datum | 20.07.2014 09:28 | 2528 x gelesen | |||
hallo, Probleme gibts :-() USA: Rettungsorganisation scheitert mit Klage gegen Drohnenverbot USA: Rettungsorganisation scheitert mit Klage gegen Drohnenverbot MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 792130 | |||
Datum | 20.07.2014 10:39 | 1434 x gelesen | |||
Also sind die Predator-Drohnen so quasi ein Hobby von Obama? Oder wie hab ich das zu verstehen? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 792175 | |||
Datum | 21.07.2014 07:17 | 1177 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Probleme gibts :-() Wieso? Ist in Deutschland doch auch nicht anders? | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 792177 | |||
Datum | 21.07.2014 07:32 | 1193 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Also sind die Predator-Drohnen so quasi ein Hobby von Obama? Oder wie hab ich das zu verstehen? Die Predator dürfen in den USA nur mit heftigen Einschränkungen fliegen. Hätte der Kongress die Genehmigungsbehörde nicht heftigst unter Druck gesetzt, dürften sie vermutlich überhaupt nicht fliegen außerhalb von militärischen Sperrgebieten - genauso wie in Deutschland. Du scheinst die Nachricht aber falsch zu verstehen: Selbstverständlich können Feuerwehren oder HiOrgs in den USA Kameradrohnen verwenden ... mit den entsprechenden Genehmigungen. Genau wie bei uns: Du kannst als Privatmann irgendwo in den Park gehen und eine <5kg Drohne fliegen lassen, dafür brauchst Du keine Genehmigung, sondern nur eine Haftpflichtversicherung gemäß Montrealer Abkommen für Deinen Modellflieger. Sobald Du das gleiche Gerät professionell aufsteigen lassen möchtest, benötigst Du eine Aufstiegserlaubnis Deiner Landesluftfahrtbehörde. Versicherungsnachweis, Sachkundenachweis, Genehmigung. | |||||
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