alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaUSA: Rettungsorganisation scheitert mit Klage gegen Drohnenverbot4 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg792127
Datum20.07.2014 09:282528 x gelesen
hallo,

Probleme gibts :-()

USA: Rettungsorganisation scheitert mit Klage gegen Drohnenverbot

Die US-Flugbehörde meint, Drohnen dürften nur hobbymäßig genehmigungsfrei fliegen. Gegen eine bloße Rechtsmeinung sei eine Klage aber unzulässig, meint das Gericht.

Keine Klarheit über die rechtliche Situation von Flugdrohnen in den USA bringt eine aktuelle Gerichtsentscheidung eines Bundesberufungsgerichts im District of Columbia. Die Flugsicherheitsbehörde FAA ist der Auffassung, dass nur Hobbyflieger unbemannte Modellluftfahrzeuge fliegen dürfen, ohne eine Genehmigung einzuholen. Eine Rettungsorganisation wurde per E-Mail aufgefordert, keine Flugdrohnen mehr einzusetzen. Eine Klage dagegen ist gescheitert, weil die E-Mail nach Meinung des Gerichts nur eine Behördenmeinung, nicht aber eine Entscheidung mit entsprechenden Rechtsfolgen darstellt.

Texas EquuSearch ist eine wohltätige Nichtregierungsorganisation (NGO). Sie ist auf Suche und Rettung vermisster Personen spezialisiert und hat nur wenige Mitarbeiter. Texas EquuSearch setzt auf ein Heer Freiwilliger, die in der Regel ihre Ausrüstung selbst mitbringen. Das mag ein Pferd sein, ein Helikopter, ein Sonarboot, eine Hundestaffel oder eben eine Flugdrohne. ...

p.gifUSA: Rettungsorganisation scheitert mit Klage gegen Drohnenverbot

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP792130
Datum20.07.2014 10:391434 x gelesen
Also sind die Predator-Drohnen so quasi ein Hobby von Obama? Oder wie hab ich das zu verstehen?

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin792175
Datum21.07.2014 07:171177 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Probleme gibts :-()

Wieso? Ist in Deutschland doch auch nicht anders?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin792177
Datum21.07.2014 07:321193 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Also sind die Predator-Drohnen so quasi ein Hobby von Obama? Oder wie hab ich das zu verstehen?

Die Predator dürfen in den USA nur mit heftigen Einschränkungen fliegen. Hätte der Kongress die Genehmigungsbehörde nicht heftigst unter Druck gesetzt, dürften sie vermutlich überhaupt nicht fliegen außerhalb von militärischen Sperrgebieten - genauso wie in Deutschland.

Du scheinst die Nachricht aber falsch zu verstehen: Selbstverständlich können Feuerwehren oder HiOrgs in den USA Kameradrohnen verwenden ... mit den entsprechenden Genehmigungen.

Genau wie bei uns: Du kannst als Privatmann irgendwo in den Park gehen und eine <5kg Drohne fliegen lassen, dafür brauchst Du keine Genehmigung, sondern nur eine Haftpflichtversicherung gemäß Montrealer Abkommen für Deinen Modellflieger. Sobald Du das gleiche Gerät professionell aufsteigen lassen möchtest, benötigst Du eine Aufstiegserlaubnis Deiner Landesluftfahrtbehörde. Versicherungsnachweis, Sachkundenachweis, Genehmigung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt