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ThemaFeuerschutzhaube (BL Bayern)12 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorAndr8eas8 H.8, Unterwössen / Bayern792289
Datum23.07.2014 07:275992 x gelesen
Hallo,

ich hab eine Frage bzgl. Feuerschutzhauben.
Mir hat ein Kamerad der Nachbarfeuerwehr gesagt, dass eine Feuerschutzhaube mit der DIN EN 13911:2000 nicht mehr zulässig sein soll, deswegen haben sie alle neue (mit der DIN EN 13911:2004) gekauft.

Was ist da dran?


Gruß
Andi

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AutorStef8an 8L., Meerane / Sachsen792313
Datum23.07.2014 14:203690 x gelesen
Hallo, lt. BGV I8675 S.31 ist eine Flammschutzhaube nach DIN EN 13911 Stand der Technik und bei Brandbekämpfungsklasse 2 zu tragen (--> PSA12). Damit wäre alles andere keine ausreichende Schutzausrüstung.

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8675.pdf

mkg

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg792328
Datum23.07.2014 17:433230 x gelesen
Geschrieben von Andreas H., dass eine Feuerschutzhaube mit der DIN EN 13911:2000 nicht mehr zulässig sein soll,

Früher gab es hier mal Fachleute für solche Fragen. Aus vorangegangen Problemstellungen ist mir noch in Erinnerung das die Ausrüstung auch bei neu erschienener Norm noch benutzt werden kann. Es können sogar eingelagerte Restbestände aufgebraucht werden. Bei Neubeschaffungen soll jedoch das beschafft was der neuen Norm entspricht. Macht ja keinen Sinn bei neuer Norm alles in die Tonne zu werfen und neu zu beschaffen. Wenn sich was Grundlegendes in der Norm ändert sollte natürlich die Gefährdungsbeurteilung überprüft werden.

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken792335
Datum23.07.2014 19:062949 x gelesen
Also 4 Jahre zwischen zwei Normen ist eine sehr kurze Zeit, da könnte man einen akuten Optimierungsbedarf vermuten, was wiederum eine Anwendung der neusten Version ratsam erscheinen lässt.

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz792336
Datum23.07.2014 19:222837 x gelesen
Geschrieben von Neumann T.Also 4 Jahre zwischen zwei Normen ist eine sehr kurze Zeit, da könnte man einen akuten Optimierungsbedarf vermuten, was wiederum eine Anwendung der neusten Version ratsam erscheinen lässt.

Ohne konkreten Vergleich der beiden Normen und Darstellung der Veränderungen ist eine solche Aussage unseriös.

Also warten wir auf die Fachleute im Bereich "Persönliche Schutzausstattung", diese werden dazu sicher eine Aussage treffen können, die mit mehr Substanz unterbaut ist.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW792339
Datum23.07.2014 19:433066 x gelesen
Geschrieben von Ralf H.Früher gab es hier mal Fachleute für solche Fragen.

tja, wo sind die alle hin?

Geschrieben von Ralf H.Aus vorangegangen Problemstellungen ist mir noch in Erinnerung das die Ausrüstung auch bei neu erschienener Norm noch benutzt werden kann. Es können sogar eingelagerte Restbestände aufgebraucht werden. Bei Neubeschaffungen soll jedoch das beschafft was der neuen Norm entspricht. Macht ja keinen Sinn bei neuer Norm alles in die Tonne zu werfen und neu zu beschaffen. Wenn sich was Grundlegendes in der Norm ändert sollte natürlich die Gefährdungsbeurteilung überprüft werden.

genauso ist es...

Ein Warn- und Gefahrenhinweis mit Rückzug der alten Norm ist mir nicht bekannt...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW792344
Datum23.07.2014 20:592788 x gelesen
Hallo,

erstmal gelten die Normen für das --- erstmalige--- Inverkehrbringen der Hauben und auch nur, damit --- Hersteller --- es leichter haben nachzuweisen, dass sie die Anforderungen der PSA-Richtlinie bzw. in DE die 8. ProdSV einhalten. Wenn dann die Haube so lange verwendet wird, dass es eine neue Revision der vom Hersteller verwendeten Norm gibt, ändert sich genau nichts. Maximal muss sich der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung (heute mein Lieblingswort ;-)) überlegen, ob sich in der neuen Norm der Stand der Technik so gravierend geändert hat, dass er nun neue Hauben beschaffen muss. Sehe ich jetzt beim Wechsel von Revision 2000 auf 2004 nicht. Es ist übrigens schon die nächste Revision in Arbeit, zurzeit als Entwurf von 2013.
Andererseits unterstelle ich jetzt mal, dass eine Haube nach 2000er Norm vor 2004 beschafft wurde. Dann kann man sich im Jahr des Herrn 2014 durchaus die Frage stellen, ob es nicht an der Zeit ist neue zu beschaffen, da das Material einfach auf ist. Hierzu sollte aber der Hersteller der Haube etwas in seiner Anleitung sagen ...

Grüße,

Christian

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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW792345
Datum23.07.2014 21:022682 x gelesen
Dazu sagt der Hersteller aber nichts in der Anleitung - Wetten?
Ausser....Alles ist gut, benutz mich (und 3 Nummern kleiner in der Schriftgröße) ...aber schau ab und an mal, ob ich noch brauchbar bin..... ;-)

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW792346
Datum23.07.2014 21:152868 x gelesen
Absolut! Also vor dem Kauf nachfragen, wie lange das Ding hält und dem Hersteller oder Händler kräftig auf die Nerven gehen!

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AutorJoha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern792370
Datum24.07.2014 14:262309 x gelesen
Geschrieben von Stefan L.Hallo, lt. BGV I8675 S.31 ist eine Flammschutzhaube nach DIN EN 13911 Stand der Technik und bei Brandbekämpfungsklasse 2 zu tragen (--> PSA12).

Auch wenn das die Unfallversicherer nicht gerne zugeben, ist es dennoch so, dass ihnen die Rechtsgrundlage fehlt, explizit das Tragen von dieser oder jener PSA nach dieser oder jener Norm vorzuschreiben. Auch wenn sich das oftmals so liest.

Nicht umsonst heißt das von dir verlinkte Dokument auch "Auswahl von PSA auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung". Diese Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage zur Auswahl von PSA, konkrete Vorschriften seitens der Unfallkassen gibt und darf es nicht geben.

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AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen792377
Datum24.07.2014 16:122096 x gelesen
Hi,

die Änderung der Norm zwingt dich imho erstmal zu gar nichts. Oder würde jemand auf die Idee kommen, sein TLF24/50 spontan außer Dienst zu stellen, nur weil die Norm für das TLF4000 da ist?

Geschrieben von Hans Christian S.Maximal muss sich der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung (heute mein Lieblingswort ;-)) überlegen, ob sich in der neuen Norm der Stand der Technik so gravierend geändert hat, dass er nun neue Hauben beschaffen muss.

Das ist auch in meinen Augen der entscheidente Punkt. Dahingegend solltest du einfach mal die Eckdaten eurer Hauben mit der nach der neuen Norm vergleichen. Die wichtigsten Punkte sind hier wahrscheinlich:
- Materialstärke im Kopfbereich (ein-, zwei-, oder sogar dreilagig)
- länge des "Überwurfs" im unteren Halsbereich (wie hoch ist das Risiko, dass da was raus rutscht und Haut freiliegt)
- Abschluss um den Atemanschluss (Gummizug ja/nein, etc)

Unabhängig von den Normen haben wir vor einigen Jahren aus genau dieser Überlegung heraus neue Hauben beschafft. Unsere alten waren sehr dünn (einlagig), zu kurz am Hals und hatten keinen Gummizug, was offene Stellen ergab.

Also ist auch mein Lieblingswort heute: Gefährdungsbeurteilung ;)

Gruß
Alex

"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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AutorAndr8eas8 H.8, Unterwössen / Bayern792441
Datum25.07.2014 11:131957 x gelesen
Vielen Dank für alle Antworten.

Gruß
Andi

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