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ThemaÜbertragungsnetzbetreiber und Techn. Hilfswerk vereinbaren Kooperation - war: FüKom35 Beträge
RubrikTHW
Infos:
  • Bundestag - kleine Anfrage: Kooperation zwischen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und der Deutschen Bahn AG
  • THW: Übertragungsnetzbetreiber und THW vereinbaren Kooperation
  •  
    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg793644
    Datum12.08.2014 11:587212 x gelesen
    Guten Tag

    Zur Thematik:

    -> THW " Übertragungsnetzbetreiber und Techn. Hilfswerk vereinbaren Kooperation "

    Das Technische Hilfswerk (THW) und die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW stellen ihre Zusammenarbeit auf eine neue, vertragliche Grundlage. Am heutigen Montag unterzeichneten das THW und die vier Netzbetreiber in Berlin eine entsprechende Vereinbarung. So soll eine noch schnellere und effektivere Hilfe durch das THW in den Fällen möglich sein, in denen die eigenen mobilisierbaren Ressourcen der ÜNB bei einer außerordentlichen Störung im Stromnetz in Folge von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen nicht mehr ausreichen. Bei den Hilfeleistungen handelt es sich zum Beispiel um Räumungs- oder Bergungsdienste und weitere technische Hilfen.


    Gruß

    aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW793653
    Datum12.08.2014 15:304936 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.-> THW " Übertragungsnetzbetreiber und Techn. Hilfswerk vereinbaren Kooperation "

    " Das Technische Hilfswerk (THW) und die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW stellen ihre Zusammenarbeit auf eine neue, vertragliche Grundlage. Am heutigen Montag unterzeichneten das THW und die vier Netzbetreiber in Berlin eine entsprechende Vereinbarung. So soll eine noch schnellere und effektivere Hilfe durch das THW in den Fällen möglich sein, in denen die eigenen mobilisierbaren Ressourcen der ÜNB bei einer außerordentlichen Störung im Stromnetz in Folge von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen nicht mehr ausreichen. Bei den Hilfeleistungen handelt es sich zum Beispiel um Räumungs- oder Bergungsdienste und weitere technische Hilfen. "


    hat nicht auch die Bahn eine entsprechende Vereinbarung...?

    Und die Einbindung des THW im normalen KatS gibts ja auch noch...

    Und man entwickelt an einigen Stellen interessante Ideen zur Einbindung des THW in Bezug auf Aufrechterhaltung/Erweiterung des Digitalfunks bzw. dessen (und anderer) Stromversorgung...

    Bin gespannt...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland793655
    Datum12.08.2014 16:044587 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.
    hat nicht auch die Bahn eine entsprechende Vereinbarung...?

    In der folgenden Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage einer Abgeordneten ist dieser Thema. Anfrage Kooperation THW DB

    Gruß Jan

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW793656
    Datum12.08.2014 16:064465 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D. So soll eine noch schnellere und effektivere Hilfe durch das THW in den Fällen möglich sein, in denen die eigenen mobilisierbaren Ressourcen der ÜNB bei einer außerordentlichen Störung im Stromnetz in Folge von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen nicht mehr ausreichen. Bei den Hilfeleistungen handelt es sich zum Beispiel um Räumungs- oder Bergungsdienste und weitere technische Hilfen.

    Wie steht das zur Einbindung in die ÖGA (örtliche Gefahrenabwehr) ?
    Auch das THW kann seine Einheiten ja nur 1x einsetzen.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt793659
    Datum12.08.2014 17:144307 x gelesen
    Geschrieben von Michael R.Auch das THW kann seine Einheiten ja nur 1x einsetzen.
    Richtig. Aber es kann z.B. auch andere Einheiten überörtlich einsetzen. Die Entscheidung über den Kräfteeinsatz trifft im Einsatzfall der LuK-Stab der örtlich zuständigen THW-Geschäftsstelle, ggf. auch die übergeordneten Stellen.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793661
    Datum12.08.2014 17:30   4407 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.hat nicht auch die Bahn eine entsprechende Vereinbarung...?

    Und die Einbindung des THW im normalen KatS gibts ja auch noch...

    Und man entwickelt an einigen Stellen interessante Ideen zur Einbindung des THW in Bezug auf Aufrechterhaltung/Erweiterung des Digitalfunks bzw. dessen (und anderer) Stromversorgung...

    Bin gespannt...

    irgendwann ist der Bogen überspannt ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW793667
    Datum12.08.2014 17:514228 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C. hat nicht auch die Bahn eine entsprechende Vereinbarung...?

    Und die Einbindung des THW im normalen KatS gibts ja auch noch...

    Und man entwickelt an einigen Stellen interessante Ideen zur Einbindung des THW in Bezug auf Aufrechterhaltung/Erweiterung des Digitalfunks bzw. dessen (und anderer) Stromversorgung...

    Ich habe den Eindruck das sich das THW immer mehr "Baustellen" an Land zieht die im ungünstigsten Fall alle gleichzeitig eintreffen und abgearbeitet werden wollen, gerade die Vereinbarung mit den ÜNB trifft auf Flächenlagen zu. Die Konkurenz zur Privatwirtschaft ist da noch ein anderes Thema.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen793669
    Datum12.08.2014 18:07   4322 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.irgendwann ist der Bogen überspannt ..
    Ich glaube, ihr habt, angesichts der Personalsituation, diesbezüglich landauf und landab genügend eigene Baustellen, wo ihr den mahnenden Finger erheben könnt oder gar solltet.

    Gruss
    Jürgen Wenzel

    4. Auflage - März 09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen und Das THW in Google Earth
    Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk

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    AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg793672
    Datum12.08.2014 18:394109 x gelesen
    Hallo,

    ich geh davon aus das sollten mehrere Sachen gleichzeitig eintreten, wird wieder im normalen Einsatz priorisiert.
    Häufig werden solche Dinge bereits in Einsätzen abgearbeitet. Hier werden dann nur Rahmenbedingungen festgelegt, um eine schneller Bearbeitung zzu gewahr leisten. Zum Teil wird auch Material dem THW über lassen, daher auch die Vereinbarung.

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt793677
    Datum12.08.2014 19:464192 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.irgendwann ist der Bogen überspannt ...
    Solche Sprüche sind angesichts der Tatsache, dass es in der geschlossenen Vereinbarung eigentlich nur darum geht, dass man sich trifft und miteinander spricht, reichlich fehl am Platz.

    Natürlich stimme ich mit UC überein, dass es leichtfertig ist, wenn man irgendwo die Notstromversorgung für die TETRA-Basisstationen sicherstellt, indem man sagt "Ach, das wird dann schon das THW machen." Auch im THW ist die Anzahl der SEA begrenzt und die Bereitschaft, in einer Katastrophenlage eine Einheit "nackt" zu machen, indem man ihr Aggregat bindet, wohl eher gering.

    (In diesem Zusammenhang bin ich mittlerweile soweit zu sagen, dass Einspeisemöglichkeiten fast immer Blödsinn sind. Weil wenn ich die Lage habe, dass eingespeist werden muss, sind die Einheiten mit den Aggregaten meist unterwegs und brauchen die Dinger für den Eigenbedarf.)

    M.W. bindet sich das THW Vereinbarungen nie so fest ans Bein, dass es nicht auch sagen kann "Gut, geht halt jetzt gerade nicht." Das ist auch rechtlich gar nicht möglich, weil alle diese Aufgaben nicht die Primäraufgabe des THW sind, das ist nach wie vor Zivilschutz.

    Bei solchen Vereinbarungen geht es eigentlich immer v.a. darum, Fähigkeiten zu schaffen. Dass die nicht alle gleichzeitig abgefragt werden können, versteht sich eigentlich von selbst. (Analog: Eine BF kann auch nicht alle ihre Einsatzoptionen gleichzeitig ins Feld werfen.) Wenn in einer Lage ein Engpass entsteht, wird man die Kapazitäten entsprechend priorisieren, je nach Kritikalität der Einsatzstellen. Und ja, da steht überörtliche Stromversorgung ggf. ganz weit oben.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg793678
    Datum12.08.2014 20:034207 x gelesen
    Wobei es bei dem einspeisen beim Digitalfunk so ist, die OVs die die Aufgabe über nehmen (freiwillig) zusätzliche Stromerzeuger bekommen. Die dann für diese Aufgabe gedacht sind. Dabei handelt es sich um Geräte von 8 bis 13 kva. Das Personal muss natürlich trotzdem das sein.

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen793689
    Datum12.08.2014 22:524144 x gelesen
    Geschrieben von Tobias H.Wobei es bei dem einspeisen beim Digitalfunk so ist, die OVs die die Aufgabe über nehmen (freiwillig) zusätzliche Stromerzeuger bekommen. Die dann für diese Aufgabe gedacht sind. Dabei handelt es sich um Geräte von 8 bis 13 kva. Das Personal muss natürlich trotzdem das sein.

    Das bedeutet dann im Umkehrschluss, dass ein THW-Ortsverband, der wider besseres Wissen seine Fähigkeiten im Fall eines großflächigen Stromausfalls unrealistisch hoch einschätzt bzw. propagiert dann "zur Belohnung" auch noch zusätzliches Material bekommt. Irgendwie halte ich die Lösung jetzt nicht für wirklich gut (obwohl sie mir sehr vertraut vorkommt).

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793690
    Datum12.08.2014 22:544019 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Linus D.Solche Sprüche sind angesichts der Tatsache, dass es in der geschlossenen Vereinbarung eigentlich nur darum geht, dass man sich trifft und miteinander spricht, reichlich fehl am Platz.
    ich mein das eher "allgemein".

    Die Liste der Vereinbahrungen wird immer länger. Da frage ich mich schon wann da der Punkt erreicht ist an dem es im Ernstfall Kapazitätsprobleme gibt.

    Ich kenn das von (grösseren) Feuerwehren. Da werden oft viele Aufgaben (z.B. Sonderfahrzeuge) in einer Feuerwehr konzentriert. Da frage ich mich auch zu Recht ob das da dann überhaupt noch sinnvoll leistbar ist.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen793691
    Datum12.08.2014 23:023875 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Tobias H.Zum Teil wird auch Material dem THW über lassen, daher auch die Vereinbarung.

    ...zusätzlich angeschafftes oder bauen hier die Vertragspartner ihre eigenen Kapazitäten im Gegenzug ab? Ist ja schon praktisch, den Blauwichteln muss man keine Bereitschaftszeiten vergüten...
    Und greifen da noch die "Helferprivilegien" ala Freistellungsanspruch gegenüber Arbeitgeber etc., wenn ein Hilfsdienst nun im Grunde als schlichter Servicepartner agiert?

    Gruß,
    Thorben

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793692
    Datum12.08.2014 23:063876 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thorben G.Und greifen da noch die "Helferprivilegien" ala Freistellungsanspruch gegenüber Arbeitgeber etc., wenn ein Hilfsdienst nun im Grunde als schlichter Servicepartner agiert?
    interessante (rechtliche) Frage.

    ich kenne einen Landkreis in dem es zwischen der Polizei und dem THW Vereinbahrungen gibt. Das THW übernimmt bei Bedarf die Ausleuchtung und kommt wenn z.B. eine Tür oder ein Fenster z.B. nach einem Einbruch wieder verschlossen wird.

    Ok - das läuft dann typischer Weise Nachts oder an Wochenenden. Tagsüber scheint ja die Sonne und es sind Handwerksfirmen verfügbar.

    Ich denke da ist das mit der Freistellung vom Arbeitsplatz kein Problem. Ausserdem kann man das ja auch organisationsintern regeln.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg793693
    Datum12.08.2014 23:103826 x gelesen
    Ja, da hast du sicher recht. Die Liste kann man auch lange fortführen z.B. so Themen wie Ölspur, Fahrzeug Bergungen oder einzelne umgestürzte Bäume tagsüber. Ich denk da muss alle Organisationen aufpassen das sie nicht zu viele Sachen über nehmen, damit Helfer nur für wirkliche Einsätze freigestellt werden müssen.

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    AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg793694
    Datum12.08.2014 23:163877 x gelesen
    Das mag bei einigen zu treffen. Andere können das mit über 200 Helfer stemmen, was für das THW schon viel ist.
    Dazu kommt hier noch eine starke des THWs, wenn ich nicht genug Personal habe vordere ich welches nach was auch relativ Zeitnah geht.

    Auch eine Ortsfeuerwehr kann keinen Unfall, Großbrand und Hochwasser alleine bekämpfen obwohl alles ihre Aufgabe ist, also theoretisch auch übernommen. Die holt sich dann auch Unterstützung bei anderen so ist es da auch.

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen793695
    Datum12.08.2014 23:233839 x gelesen
    Geschrieben von Tobias H.Dazu kommt hier noch eine starke des THWs, wenn ich nicht genug Personal habe vordere ich welches nach was auch relativ Zeitnah geht.

    Das ist natürlich immer ein sehr gutes Konzept, bei einer Flächenlage darauf zu setzen, dass man kurzfristig genügend Personal aus der Nachbarschaft bekommt ...

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg793696
    Datum12.08.2014 23:303876 x gelesen
    Darum steht da auch ein relativ, je großer die Lage umso länger dauert es natürlich bis die Kräfte da sind, da sie dann von weiter weg kommen. Auf Dr anderen Seite entstehen Flächenlagen selten von jetzt auf gleich Sollte das der Fall sein wie z.B. dem Pfingstunwetter in NRW, muss ich wieder priorisieren, ist der Baum auf der Straße wichtig oder die aufrecht Erhaltung meines Funkbetriebs, dem entsprechen setze ich meine Kräfte ein.

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    AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg793697
    Datum12.08.2014 23:473801 x gelesen
    Zu einen sicher einer Rechtliche Frage, zum anderem aus Sicht der Arbeitgeber. Ich denke das die wenigsten ein Problem haben ihre Mitarbeiter für Menschenrettung frei zu stellen. Ich nehme hier bewusst das extrem. Wenn aber zu oft zu Kleinigkeiten die eigentlich Aufgabe von Firmen ist oder zu Fehlalarmen gerufen wird, leidet darunter die Freistellungsmoral. Das ist aber bei allen so, ich bin immer wieder überrascht wo die Feuerwehr, aber auch das THW helfen, wo eigentlich Fachfirmen hin gehören.

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen793698
    Datum13.08.2014 01:503948 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Die Liste der Vereinbahrungen wird immer länger. Da frage ich mich schon wann da der Punkt erreicht ist an dem es im Ernstfall Kapazitätsprobleme gibt.
    Ja und?
    Besser es werden schon im Vorfeld Vereinbahrungen über Einsatzoptionen und Möglichkeiten getroffen, als das schnelle Zusammengewürfel, wie es im Münsterland gelaufen ist. Somit regeln wir, aus der Erfahrung gelernt, eben vorher schon gern in Vereinbarungen, wozu wir in der Schadenslage dann so oder so verpflichtet wären und natürlich gibt es da bei Schadenshäufung auch eine Prioritätenliste.
    Und ja, eine interessante (rechtliche) Frage stellt sich hier gar nicht, da es hierzu Regelungen gibt.
    Bei einer Technische Hilfeleistung (Serviceleistung) kann keine Freistellung in Anspruch genommen werden.
    Bei einer Einsatzlage, wie sie im Münsterland gegeben war dagegen schon, da wir dort auf Anfoderung und im Auftrag der ÖGA arbeiten.
    Desweiteren hat das auch nichts mit der Versorgung von Basisstationen zu tun, wie weiter oben schon mal angesprochen wurde, da dieser Einsatz nicht durch irgendwelche Versorgungsunternehmen, sondern nur durch die AS des jeweiligen Bundeslandes veranlasst werden kann. Und ja, auch das wird ebenfalls und lange im Vorfeld über Vereinbarungen mit den jeweiligen AS der Bundesländer geregelt und nicht eben mal ad hoc durch ein Versorgungsunternehmen beauftragt.

    Ach ja, wie war das noch mit Dachrinnen enteisen, Maibaum aufstellen, beim Bürgermeister mal einen Baum fällen, Dorfteich auspumpen oder Kisten oder anderes Gerümpel einschließlich Ölspur von der BAB beseitigen?
    Das sind fast immer Serviceleistungen oder technische Hilfeleistungen, die hier schon kontrovers diskutiert wurden und für die es auch Unternehmer gibt, denen da die Aufträge entgehen, weshalb in vielen Fällen sogar von Fall zu Fall eine erforderliche Freistellung der IHK erforderlich ist. Selbst in diesem Forum ließe sich dazu sicher noch vieles mehr ausgraben.
    Hier würde ich mir die Sache mit dem Glashaus mal durch den Kopf gehen lassen, statt unsere Konzepte, mit denen ihr nichts zu tun habt, in Frage zu stellen.

    Gruss
    Jürgen Wenzel

    4. Auflage - März 09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen und Das THW in Google Earth
    Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt793699
    Datum13.08.2014 03:033789 x gelesen
    Geschrieben von Tobias H.Auf Dr anderen Seite entstehen Flächenlagen selten von jetzt auf gleich
    Dochdoch, gerade der Stromausfall kommt so. Klatsch, aus...

    Ich frage mich trotzdem, was das soll, dass man einen tragbaren Stromerzeuger irgendwo positioniert, um ihn im Bedarfsfall zu einem vorher eingeplanten Einsatzort zu fahren. Eine Festinstallation wäre da durchaus sinnstiftender.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt793700
    Datum13.08.2014 03:063783 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Die Liste der Vereinbahrungen wird immer länger.

    Stimmt und?

    Geschrieben von Jürgen M.Da frage ich mich schon wann da der Punkt erreicht ist an dem es im Ernstfall Kapazitätsprobleme gibt.

    Die Einsätze entstehen doch nicht aus den Vereinbarungen. Die entstehen aus der Lage. Wenn die Netzbetreiber ein größeres Problem haben, das sie selbst nicht mehr lösen können, werden sie um Hilfe rufen. Da ist es dann nur von Vorteil, wenn man sich schon kennt und zusammenarbeiten kann.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW793701
    Datum13.08.2014 06:303790 x gelesen
    Moin,

    schlecht geschlafen?

    Toll, wenn man Vereinbarungen trifft.... nur sollten die von beiden Vertragspartnern auch zum Großteil der Zeit eingehalten werden können, oder? Und als Feuerwehr, die diese Infrastruktur gerade in den beschriebenen Lagen dringend benötigt, ist es doch interessant zu wissen, wer da im "Notfall" entsprechend eingreift. Von mir aus kann dieses das THW gerne tun.

    Mich würde da dann interessieren, ob der Zeitumfang der Wiederherstellung der Stromversorgung geklärt ist und ob dazu in allen betroffenen OV Regelungen gefunden wurden?


    Gruß

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen793702
    Datum13.08.2014 07:03   3889 x gelesen
    Geschrieben von Tobias H.Auf Dr anderen Seite entstehen Flächenlagen selten von jetzt auf gleich Sollte das der Fall sein wie z.B. dem Pfingstunwetter in NRW, muss ich wieder priorisieren, ist der Baum auf der Straße wichtig oder die aufrecht Erhaltung meines Funkbetriebs, dem entsprechen setze ich meine Kräfte ein.

    Die Priorisierung von Einsätzen ist selbstverständlich richtig und ein geeignetes Instrument, wenn die zur Verfügung stehenden Einheiten nicht die gesamte Arbeit im ersten Anlauf stemmen können. Ich halte es aber für falsch, die Möglichkeit der Priorisierung als Argument zu bringen für

    - einen Einsatzauftrag, bei dem objektiv absehbar ist, dass er sehr wichtig sein wird (und die Wiederinbetriebnahme der Funkversorgung über den DMO-Betrieb hinaus kann nur höchste Priorität haben) bei gleichzeitiger Feststellung, dass

    - eigentlich jemand anderes zuständig wäre (im Normalbetrieb wird so eine Digitalfunk-Station nie ein Einsatzfahrzeug sehen, da fährt ein netter weißer Caddy (Sammelbezeichnung für Servicewagen) vor, Türbeschriftung leer oder "Zuständige Stelle Digitalfunk".

    In meinen Augen wäre für die Stromversorgung der Digitalfunk-Stationen der Zoll besser geeignet. Die Typen vom Zoll haben sowieso schon Einsatzfahrzeuge, auch mit Sosi-Anlage. Ferner hat der Zoll hauptamtliche Beamte (die kann man sehr schön dienstverpflichten) und zuletzt wäre das Zusammenstecken vorbereiteter Komponenten auch technisch nicht zu komplex. Und das wichtigste Argument: Dann wird in einer kritischen Flächenlage eine Behörde gefordert, deren Kernaufgaben (Finanzverwaltung, Schwarzarbeiterfahndung (ich meine natürlich Sozialbetrug, nicht Leute die dann in stromausfallbedingt dunklen Bereichen arbeiten)) zu dem Zeitpunkt halt nicht ganz so dringend ist.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt793704
    Datum13.08.2014 08:553685 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.schlecht geschlafen?
    Auch wenn ich nicht gemeint war: Ja.

    Geschrieben von Martin D.nur sollten die von beiden Vertragspartnern auch zum Großteil der Zeit eingehalten werden können, oder?
    Nachdem (so wie ich die Meldung lese) in der getroffenen Vereinbarung im großen und ganzen nur steht, dass man regelmäßig miteinander reden möchte, dürfte das kein Problem darstellen.

    Ich glaube, einige sehen hier schon wieder Dinge, die so gar nicht existieren!

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg793705
    Datum13.08.2014 09:213747 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Jan M.In der folgenden Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage einer Abgeordneten ist dieser Thema. Anfrage Kooperation THW DB

    Ich finde es interessant, was das THW da alles so macht. Vor allem vor dem Hintergrund, dass man den Feuerwehren oft vorwirft Tätigkeiten durchzuführen, die keine Feuerwehraufgaben (Notfälle) sind und in Konkurrenz zu Privatunternehmen durchgeführt werden. Und dass dadurch offensichtlich auch eine nicht kleine Summe an Geld bewegt wird.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt793707
    Datum13.08.2014 11:153646 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Ich finde es interessant, was das THW da alles so macht.
    Ich lese in der Beantwortung der Anfrage genau drei vertraglich festgelegte operative Maßnahmen: Dreimal die Besetzung von Hilfszügen. Diese sind aber auch nicht im Kooperationsvertrag mit der Bahn enthalten, sondern sind gesonderte Verträge.

    Vielleicht sollte ich einmal anhand der THW-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (nur nach bestem Wissen und Gewissen) herausstellen, welche verschiedenen Typen von Einsätzen es im THW gibt:

    - Anforderungen einer Amtshilfe, bzw. Anforderung durch die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen in Katastrophenfällen (o.ä.):
    -- es werden Auslagen berechnet, also Sätze, die nicht die Abschreibungen für die Technik beinhalten

    - Technische Hilfeleistungen im Zusammenhang mit einer Anforderung, aber außerhalb der Amtshilfe, z.B. Aufräumarbeiten nach der Unterstützung der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung:
    -- räumlicher oder zeitlicher Zusammenhang muss gegeben sein
    -- die Hilfeleistung wird auf ausdrücklichen Wunsch des Begünstigten durchgeführt
    -- für die Hilfeleistung liegt kein Amtshilfeersuchen vor
    -- es werden Kosten berechnet, also Sätze, bei denen die Abschreibungen für die Technik mit anfallen

    - Technische Hilfe im Rahmen einer Vereinbarung:
    -- mit einem Träger öffentlicher Aufgaben (kommune, Landkreis, öffentliche Unternehmen)
    -- längerfristig als eine punktuelle Anforderung, vertraglich explizit vereinbart
    -- muss eine Aufgabe zur Gefahrenabwehr beinhalten
    -- Vertrag kann vom Standard abweichende Kostenregelungen festlegen
    -- enthält immer einen Bundesvorbehalt, dass die vertragliche Aufgabe gegenüber anderen Anforderungen abgewogen werden kann

    - Sonstige technische Hilfeleistungen:
    -- jede natürliche oder juristische Person kann Vertragspartner sein
    -- Hilfeleistung fällt in keine der anderen Kategorien
    -- die Anforderungen aus den anderen Kategorien sind vorrangig wahrzunehmen
    -- schriftliche Anforderung erforderlich
    -- die Aufgabe muss i.d.R. der Ausbildung der Helfer förderlich sein
    -- es werden die Kosten berechnet
    -- es muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK/HWK vorliegen, bzw. bei öffentlichen Auftraggebern die Bestätigung, dass keine Angebote für eine Ausschreibung eingegangen sind

    Hier die Verordnung im Volltext.

    Die Höhe der Auslagen und Kosten ergibt sich in der Regel aus der THW-Abgechnungsverordnung.

    Aus den Verordnungen ist auch ersichtlich, dass die berechneten Sätze unter gewissen Bedingungen gemindert oder erlassen werden können. Auch kann tlw. die Zahlungspflicht vom Anforderer auf den direkt Begünstigten übergehen.

    Geschrieben von Thorsten H.Und dass dadurch offensichtlich auch eine nicht kleine Summe an Geld bewegt wird.
    Glaube mir: Davon wird der Bund nicht und auch kein einzelner OV reich.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793708
    Datum13.08.2014 13:423472 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen W.Ich glaube, ihr habt, angesichts der Personalsituation, diesbezüglich landauf und landab genügend eigene Baustellen, wo ihr den mahnenden Finger erheben könnt oder gar solltet.
    ich will mit meiner Aussage jetzt das THW nicht angreifen.

    Ich sehe aber eine solche Entwicklung kritisch. Ich kenne das auch bei Feuerwehrs.

    Da werden alle Sonderfahrzeuge einer Stadt in der Kernstadt konzentriert und die Abteilungen ( = Stadtteilfeuerwehren) mit TSF "kurz gehalten".

    Das hat dann auch den Effekt das die Einsatzkräfte in der Kernstadt einfach überlastet sind. Irgendwann ist auch das mit der Ausbildung in der Breite bei ehrenamtlichen Kräften nicht mehr sinnvoll machbar.

    Diese Problematik ist mir jetzt in dem Zusammenhang mit den Kooperationen halt in den Sinn gekommen.

    Wobei das THW durch die Vorteile ihrer Struktur da schon viele Möglichkeiten hat bei Bedarf intern Kapaziäten auszugleichen.

    Nur bei grossen Flächenlagen sehe ich da auch das THW an seine Grenzen kommen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW793709
    Datum13.08.2014 13:513444 x gelesen
    Moin Linus,

    Geschrieben von Linus D.
    Auch wenn ich nicht gemeint war: Ja.


    Nicht schön....

    Geschrieben von Linus D.Ich glaube, einige sehen hier schon wieder Dinge, die so gar nicht existieren!

    Das würde ich nicht ausschließen.....

    Gru0

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen793713
    Datum13.08.2014 15:353398 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Nur bei grossen Flächenlagen sehe ich da auch das THW an seine Grenzen kommen.
    Nur das THW? Bei großen Flächenlagen erreichen wir alle, mit oder ohne Vereinbarungen, sehr schnell unsere Grenzen.
    Das Münsterland hat uns gezeigt, dass wir alle sehr schnell an unsere Grenzen kommen und das schon bei einem doch relativ kleinen Einsatzraum.
    Hätten wir länger andauernde Ausfälle in einem wirklich großen Einsatzraum, könnten wir nichteinmal mehr die wichtigsten Objekte versorgen. Mehr noch, bei Schäden in dem Umfang würde unser aller Tun mit den paar Männekens schon fast gar nicht mehr bemerkt werden, da wir die Mehrheit wichtiger Objekte nie bedienen können.
    Zum Glück haben wir das noch nicht erlebt, dass z. B. zwei Bundesländer über Tage ohne Strom sind und die Bürger die Straßen blockieren, um unsere Generatoren gewaltsam von den Fahrzeugen zu holen.
    Wer glaubt bei soeiner Lage noch an ein wirklich wirkungsvoll funktionierendes System?
    Wer will mir da denn noch erzählen, dass das an den im Vorfeld geschlossenen Vereinbarungen des THW liegt?

    Geschrieben von Jürgen M.Wobei das THW durch die Vorteile ihrer Struktur da schon viele Möglichkeiten hat bei Bedarf intern Kapaziäten auszugleichen.
    Gesetzt den Fall, dass alle BOS diese Möglichkeit hätten und nutzen wollten, wäre auch dann sehr schnell klar, dass das nur bei zeitlich und räumlich begrenzten Schadenslagen einigermaßen funktioniert. Wenn wir aber von einem großflächigen Zusammenbruch der Infrastruktur reden wollen reicht unsere Fantasie nichteinmal mehr für irgendwelche Planungen zu solchen taktischen Überlegungen aus.
    Schon mal Gedanken gemacht, was unsere Leute machen, wenn es selbst in deren persönlichen Umfeld schon drunter und drüber geht? Da ist nichts mehr mit Firefighter und Heldentum. Die sind einfach nicht mehr greifbar.
    Wer will da noch von den im Vorfeld geschlossenen Vereinbarungen sprechen, wenn selbst innerhalb des KatS die Strukturen zusammenbrechen?

    Bei allen anderen "normalen" Großschadenslagen, die unsere Fantasie durch schon Erlebtes noch bewältigen kann, können aber gerade durch die im Vorfeld getroffenen Vereinbahrungen viele Einsatzoptionen, Fähigkeiten, Ungereimtheiten und Abläufe schon im Vorfeld abgeklärt werden, statt sich erst im Einsatz und unter Druck kennenlernen zu müssen.
    Und ja, natürlich können wir im THW da denn auch auf unser funktionierendes modulares System bundesweit zugreifen und dieses Nutzen.

    Gruss
    Jürgen Wenzel

    4. Auflage - März 09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen und Das THW in Google Earth
    Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen793715
    Datum13.08.2014 15:523303 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.schlecht geschlafen?
    Schon mal auf die Eintragsuhrzeit geachtet? Zu dieser Zeit schlafe ich noch nicht.

    Geschrieben von Martin D.Toll, wenn man Vereinbarungen trifft.... nur sollten die von beiden Vertragspartnern auch zum Großteil der Zeit eingehalten werden können, oder?
    Zum größten Teil können sie das auch.

    Und wenn Du von besonderen Lagen reden möchtest, lies dir durch , was ich um 15:35 dazu geschrieben habe. Vielleicht bringt dich das ja mal zum Nachdenken, was eine besondere Lage ist.
    Meine Erinnerungen reichen da von den Waldbränden 1975 in Niedersachsen bis zu den vielen Jahrhunderthochwassern an Elbe und Oder aus neuerer Zeit. Wenn wir aber von einem Zusammenbruch der Infrastruktur sprechen, waren das alles noch keine besonderen Lagen.

    Gruss
    Jürgen Wenzel

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen793716
    Datum13.08.2014 16:003455 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Und dass dadurch offensichtlich auch eine nicht kleine Summe an Geld bewegt wird.
    Man sollte Floskeln und Redewendungen nicht in einer Kernaussage verwenden, wenn die Grundlage dazu fehlt.
    Wo ist die nicht kleine Summe an einer Geldbewegung offensichtlich?

    Gruss
    Jürgen Wenzel

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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW795568
    Datum16.09.2014 23:313213 x gelesen
    Hallo,

    leider nur ein Facebook-Link.

    Einsatzübung mehrerer BOS teilweise im Bereich kritische Infrastruktur.

    Blaulichtreporter Erzgebige

    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen795569
    Datum17.09.2014 06:443102 x gelesen
    Geschrieben von Andreas B.Einsatzübung mehrerer BOS teilweise im Bereich kritische Infrastruktur.

    Geschrieben von Blaulichtreporter Der Aufbau und die Organisation der Übung dauerten mehrere Wochen.

    Da fragt man sich schon, was denn in Wirklichkeit passieren würde, wenn die besondere Lage ohne Vorwarnung eintritt und nicht "zufällig" alle beteiligten sich schon während der Alarmierung an der Dienststelle aufhalten, wegen Urlaubssperre auch alle da sind (und nicht wie sonst zu Weihnachten Notbesetzung gilt) und alles Gerät vorher noch mal durchgecheckt wurde.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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