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ThemaBMA bei Discounter11 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorSeba8sti8an 8K., Münchberg / Bayern794234
Datum24.08.2014 17:166769 x gelesen
Hallo,

bei vielen neugebauten Discountermärkten (Aldi, Lidl,..) werden interne Brandmeldeanlagen eingebaut. Die sichtbaren Melder im Markt haben teilweise gar keine Beschriftung der Meldernummer.
Meine Frage:
Sind die Anlagen rein für die interne Alarmierung?
Oder erfolgt eine Weiterleitung (Aufschaltung) des Alarms z.B. ausserhalb der Öffnungszeiten?
Einen Zugang für die Feuerwehr mit Schlüssel gibt es bei diesen Märkten nicht.

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AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg794235
Datum24.08.2014 17:214571 x gelesen
Hallo,
Kann dir nur für einen Markt der von einem Kameraden betrieben wird berichten das dieser nur eine Ausschaltung zu einer wachschutz Firma und den Marktleitern geht.
Aber dafür haben wir immerhin als unterstützungswehr und die zuständige auch die alarmpläne bekommen.

Gruß Basti

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AutorSeba8sti8an 8K., Münchberg / Bayern794236
Datum24.08.2014 17:304257 x gelesen
Ruft dann die Wachschutzfirma die Feuerwehr bei Alarm an?

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AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg794238
Datum24.08.2014 18:044118 x gelesen
Diese oder der Marktleiter

Haben wir aber auch eine Firma bei der das so gehandhabt wird!
Dort ist es aber schon zu Problemen gekommen da der Schlüssel erst sehr spät gekommen ist!

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW794241
Datum24.08.2014 19:343829 x gelesen
Kenne ich auch so, nur haben die Melder trotzdem ordentliche Bezeichnungen. Ich denke der Einbruch in den Laden sollte keine FW vor echte Probleme stellen, wenn der Wachschutz zu langsam ist. Bei diesen Firmen wird wohlkalkuliert, ob diech der Schlüsseltresor wirklich lohnt. Immerhin kostet der ja auch ein paar Tausend Euronen, da riskiert man halt auch eine kaputte Scheibe.

Eine Begründung bei uns war übrigens, das die FW bei einem Fehlalarm kein Geld nimmt, weil ja eine Person angerufen hat.

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AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg794242
Datum24.08.2014 19:373579 x gelesen
Im Normalfall kommt bei uns der Schlüssel für den Markt mit der Feuerwehr!
Da der Chef bei uns in der Wehr ist! Also sparen wir den Einbruch.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW794243
Datum24.08.2014 20:143421 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Eine Begründung bei uns war übrigens, das die FW bei einem Fehlalarm kein Geld nimmt, weil ja eine Person angerufen hat.

in NRW??

Im Gegensatz zur 'echten' BMA ist laut FSHG in diesem Fall zwar nicht der Objekteigentümer sondern der Sicherheitsdienst Gebührenschuldner, aber der wird sich das Geld doch bestimmt per vertraglicher Regelung vom Objekteigentümer zurückholen...

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW794244
Datum24.08.2014 20:233327 x gelesen
Ohne ins Gesetz geschaut zu haben, ist das doch immer wieder als Begründung aufgeführt. Nun habe ich mit BMA schon ein paar Jahre nix mehr zu tun, also klärt mich bitte auf...

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AutorChri8sti8an 8G., Bad Doberan / MV794245
Datum24.08.2014 20:233474 x gelesen
Hallo Sebastian,

in der Regel baut der gemeine Discounter nur so groß, dass er baurechtlich nicht den einschlägigen Sonderbauvorschriften unterliegt. Diese Sonderbauvorschriften bedingen in der Regel eine Menge (teure) Vorgaben, die man sich damit spart. [Ich lasse jetzt mal die ganzen Feinheiten weg]

Es ist aber möglich, dass im Brandschutznachweis, als Bestandteil der Baugenehmigung, zum Beispiel eine Alarmierungsanlage mit automatischen Meldern gefordert wird. Diese dient einzig dem Zweck, im Brandfall anwesende Personen (automatisch) zu warnen und zum Verlassen des Gebäudes zu animieren. Das ist dann, vereinfacht gesagt, nichts anderes als eine BMA, die bei auftreten von Rauch akustische Signale auslöst. Diese ist dann auch nicht bei der Feuerwehr aufgeschaltet, sondern meistens nirgens (trötet also nur vor Ort rum). Manchmal wird diese aber auch zu einem Wachschutz aufgeschaltet.

Das bedeutet:
Diese Anlage ist nicht für die Feuerwehr an sich gedacht und ist daher zumeist in der Praxis ohne Melderlaufkarten oder ähnlichem ausgestattet (auch keine Kennzeichnung der einzelnen Melder). Es gibt dann in der Regel auch kein FAT (Fw-Anzeigetableau) oder FBF (Fw-Bedienfeld) und folglich zumeist auch keinen Schlüssel. Als Feuerwehr hat man ja nicht automatisch Zutritt zu jedem Gebäude.

Das ganze kann im Falle des Auslösens dieser Alarmierungsanlage zwar unbefriedigend für die Einsatzkräfte sein (Man weiß nicht welcher Melder ausgelöst hat, wie kann man den Krach ausschalten oder gar die Anlage zurücksetzen), lässt sich aber nicht ändern, da gültiges Baurecht.

Hinweis:
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. So gibt es Märkte mit "echten" BMA und auch "feuerwehrfreundliche" Alarmierungsanlagen.

Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun.

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW794247
Datum24.08.2014 22:343106 x gelesen
Geschrieben von Henning K. Im Gegensatz zur 'echten' BMA ist laut FSHG in diesem Fall zwar nicht der Objekteigentümer sondern der Sicherheitsdienst Gebührenschuldner, aber der wird sich das Geld doch bestimmt per vertraglicher Regelung vom Objekteigentümer zurückholen...
So kann man §41 Abs 2 Nummer 7 FSHG lesen.
Geschrieben von FSHG NRW §41 (2) 7. von einem Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat,


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorSeba8sti8an 8K., Münchberg / Bayern794271
Datum25.08.2014 13:372271 x gelesen
Danke für die ausführlichen Infos.

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