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ThemaDu und dein Unfall sind im Internet58 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
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  • Wikipedia: Pressefreiheit
  • Wikipedia: Recht am eigenen Bild
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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg795003
    Datum08.09.2014 08:5327619 x gelesen
    hallo,

    interessant - besonders wie die Sache juristisch ausgehen wird:

    Unfallopfer klagt gegen Blaulicht-Reporter

    Muss ein Unfallopfer hinnehmen, dass Fotos und Filmaufnahmen von ihm verbreitet werden? Ein Betroffener aus Dorsten will das nun vorm Landgericht Essen klären lassen und fordert Schmerzensgeld von einem Essener Blaulicht-Reporter.

    Den 20. Mai dieses Jahres wird der Dorstener so schnell nicht vergessen. Am helllichten Tag verunglückt er mit einem schweren Geländewagen und kracht frontal in einem Baum. Die Feuerwehr muss ihn aus dem Auto schneiden, mit lebensgefährlichen Verletzungen kommt er ins Krankenhaus. Es gibt nach Angaben der Polizei keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch vor der Kollision, auch das Auto weist keinen technischen Defekt auf. Warum es zu dem Unfall kam, ist bisher ungeklärt.

    Doch die Geschichte des Mannes ist längst nicht abgeschlossen, die Kollision hat ein juristisches Nachspiel, das noch andauert: Denn das Unfallopfer und die Unglücksstelle sind nach dem Crash und während der Bergung des Verletzten von einem Reporter gefilmt worden, und dagegen geht der Dorstener vor. Mittlerweile ist die Sache als Zivilverfahren beim Landgericht Essen anhängig. Eine Entscheidung könnte Präzedenz-Charakter haben.

    vollständiger Artikel auf p.gifwww.WAZ.de


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorLena8 K.8, Nordseeinsel Borkum / Niedersachsen795004
    Datum08.09.2014 09:0620739 x gelesen
    wir hatten im bekanntenkreis einen ähnlich gelagerten fall.

    urteil war so das man im falle des unfalls zur "person des zeitgeschehens" wird und die presse ein veröffendlichungsrecht hat, sofern die persönlichkeritsrechte (verletzte person unkenntlich machen, kennzeichen unkenntlich ect.) gewahrt werden.

    war allerdings nur ein AG urteil. von daher nicht unbedingt weitreichend.

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    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW795015
    Datum08.09.2014 12:1418665 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Eine Entscheidung könnte Präzedenz-Charakter haben.

    Dann wird vielleicht auch dem letzten klar, dass Decken halten noch nie eine Aufgabe von Feuerwehr/Rettunsgdienst war, zumindest als Schutz vor Kameras...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer


    *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen795019
    Datum08.09.2014 12:3817999 x gelesen
    Nur gut das es in Deutschland keine Präzedenzfälle gibt und unsere Gerichte sich an den Gesetzen und nicht an vorherigen Urteilen orientieren.
    Und wenn ein Fall Präzedenzcharakter hat, heißt das ganze Grundsatzentscheidung und wird nur von den obersten Gerichten(denen wo das Wort Bund im Namen vorkommt) gefällt.
    Dementsprechend kann man diesen Artikel der WAZ einordnen.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP795022
    Datum08.09.2014 12:4417921 x gelesen
    Geschrieben von Stephan S.Nur gut das es in Deutschland keine Präzedenzfälle gibt und unsere Gerichte sich an den Gesetzen und nicht an vorherigen Urteilen orientieren.Das in beinahe jedem Urteil eines oder mehrere frühere Urteile zitiert werden, ist keine "Orientierung"?
    Auch wenn es keinen expliziten Präzedenzfall im deutschen Recht gibt, eine Präzedenzwirkung und eine Einheitlichkeit in der Rechtsprechung unterer Instanzen aufgrund gegenseitiger Bezugnahme gibt es.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen795025
    Datum08.09.2014 13:1217585 x gelesen
    Mag ja sein, es gibt für eine Richter aber keine rechtliche Verpflichtung (abgesehen von den Grundsatzentscheidungen) sich an anderen Fällen orientieren zu müssen.

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    AutorKran8nic8h J8., Kirchheim / Hessen795027
    Datum08.09.2014 13:2219033 x gelesen
    Da konnte wohl einer nicht schnell genug mit seiner Geschichte online gehen. Wenn der Kollege so nachlässig ist, und das Kennzeichen nicht verfremdet, muss er mit Ärger rechnen. Ansonsten wird wohl "Person des Zeitgeschehens" nicht, wohl aber "Relative Person des Zeitgeschehens" greifen. Das Gleiche gilt auch Bei Werbung auf Fahrzeugen, die NICHT verfremdet werden muss, weil sie, so der Gesetzgeber, "freiwillige Werbung" ist. Das Kennzeichen hingegen ist Pflicht und MUSS somit verfremdet werden.
    Eines sollten sich meine Kollegen mal als Grundsatz hinter die Ohren schreiben. Nie mit einer Geschichte auf dem EIGENEN Portal online gehen, bevor nicht die Angehörigen innerhalb einer angemessenen Frist informiert worden sind. Fairplay gegenüber Unfallopfern nennt man sowas glaube ich.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg795028
    Datum08.09.2014 13:2618596 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Krannich J.Das Kennzeichen hingegen ist Pflicht und MUSS somit verfremdet werden.

    Interessant - hast du dafür eine Quelle bzw. Rechtsgrundlage?

    Ansonsten sieht das ein Gericht anders:

    'Persönlichkeitsrecht / Kfz-Kennzeichen - war: Einsatzfahrt ...' von Jürgen M.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorKran8nic8h J8., Kirchheim / Hessen795030
    Datum08.09.2014 13:3318474 x gelesen
    Muss ich nachsuchen. Dauert etwas. Bei dem, was Du da gepostet hast, geht es aber auch nur um das Kennzeichen.
    Nebenbei, wenn ich mitbekomme, das auf einer Dreispurigen Autobahn auch links die LKWs stehen und somit die Feuerwehr Probleme hat zur Est. zu kommen, verfremde ich die Kennzeichen auch erst, wenn ich dazu aufgefordert werde. Wer blöd ist, muss eben manchmal auf diese Art lernen.

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    AutorRalf8 K.8, Köln / NRW795031
    Datum08.09.2014 14:0017667 x gelesen
    Würde mich freuen wenn der Kläger Recht bekommt :-)

    Hatte diesen Sommer auch wieder ein sehr unrühmliches Beispiel für einen in meinen Augen sehr unseriös vorgehenden "Reporter" bei einem tödlichen Verkehrsunfall.

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    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW795035
    Datum08.09.2014 15:4417375 x gelesen
    Geschrieben von Ralf K.Hatte diesen Sommer auch wieder ein sehr unrühmliches Beispiel für einen in meinen Augen sehr unseriös vorgehenden "Reporter" bei einem tödlichen Verkehrsunfall.

    Die Frage ist ja nicht so sehr, was der Reporter filmt, als vielmehr, was dann veröffentlicht wird. Dabei werden ja Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Verhalten regt die Einsatzkräfte meist mehr auf (warum eigentlich?), als den Patienten. Der hat in dem Moment ganz andere Sorgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen795036
    Datum08.09.2014 15:4517536 x gelesen
    Ein Jurist würde jetzt antworten:"Das kommt drauf an.."

    Generell kann das Berichten -auch mit Bildern - nicht verboten sein, das würde z.B: den § 3 Nds Landespresserecht ("..in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschafft ...") widersprechen..

    Offen gestanden ist mir auch keine Rechtsvorschrift bekannt die fordert, Betroffene zu pixeln oder Nummernschilder zu schwärzen.

    Sollte dazu jemand Konkretes wissen, ich lerne gerne dazu.

    Eine andere Frage klang hier an: wenn da Leute mit auf das Bild kommen und abgedruckt werden, dann haben sie keinen Anspruch auf Unterlassung oder Löschung, sie sind Beiwerk"

    Dass das Unkenntlichmachungen von Opfern einfach gepflegte Sitte im Sinne des Ehrenkodexes ist, das steht außer Frage und eine seriöse Zeitung (pp) wird das von sich aus tun..

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen795047
    Datum08.09.2014 17:0117144 x gelesen
    Naja, Betroffene, in diesem Fall ein Unfallopfer hat schon Persönlichkeitsrechte. Deswegen werden Gesichter, etc auch verpixelt.
    Bei den Kfz.-Kennzeichen dürfte es etwas anders sein..
    Seriöse Medien halten sich, wie Du ja bereits erwähnt hast, an den Pressekodex des Deutschen Presserates.

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    AutorAndr8eas8 D.8, Oldenburg / NS795048
    Datum08.09.2014 17:0117217 x gelesen
    Schlage vor Decken oder Planen zu beschaffen mit dem Aufdruck "Wenn Sie das Lesen können, achtet Ihre Zeitung nicht die Rechte von Unfallopfern" oder dergleichen.

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen795050
    Datum08.09.2014 17:0517171 x gelesen
    Tolle Idee, aber Feuerwehr darf schon Unfallopfer vor neugierigen Blicken von Gaffern schützen, allerdings nicht die Presse an ihrer Arbeit hindern...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg795051
    Datum08.09.2014 17:0917043 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Andreas D.Schlage vor Decken oder Planen zu beschaffen mit dem Aufdruck "Wenn Sie das Lesen können, achtet Ihre Zeitung nicht die Rechte von Unfallopfern" oder dergleichen.
    falsch - richtig wäre:

    "Wenn Sie das Lesen können, achtet Ihre Zeitung die Rechte von Unfallopfern"

    vorausgesetzt mit der Decke bzw. Plane wird das Unfallopfer auch wirklich geschützt ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen795053
    Datum08.09.2014 17:1717007 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Dietmar R. .... zumindest als Schutz vor Kameras...

    Also ich kenn Fotografen, denen eine hochgehaltene Decke reicht (muss ja keiner wissen das dahinter nicht um das Leben des grauenhaft verstümmelten Unfallopfers, sondern um die Zündwilligkeit des Feuerzeugs für die Maschizigarette gekämpft wird!) um dann freudig pfeiffend von dannen zu ziehen, da sich den Rest ja das allseitig phantasievolle Präkariat aus diversen RTL2-Serien zusammendummen kann ;-)

    Is halt ein Geben und Nehmen ....

    Gruß Jan

    ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


    ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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    AutorRalf8 K.8, Köln / NRW795054
    Datum08.09.2014 17:19   17614 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W. aber Feuerwehr darf schon Unfallopfer vor neugierigen Blicken von Gaffern schützen

    ...ersetze "darf" durch "muss"!

    Art. 1 GG
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Ich persönlich rechtfertige mir mit dieser Verpflichtung aus Art. 1 auch eine Einschränkung des Grundrechts nach Art. 5 (1); zumal unter (2) die passende Schranke gleich mitgeliefert wird.
    Selbstverständlich unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit, unter Abwägung der betroffenen Rechtsgüter, usw. usw.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP795055
    Datum08.09.2014 17:4516929 x gelesen
    Geschrieben von Jan K. Also ich kenn Fotografen, denen eine hochgehaltene Decke reicht (muss ja keiner wissen das dahinter nicht um das Leben des grauenhaft verstümmelten Unfallopfers, sondern um die Zündwilligkeit des Feuerzeugs für die Maschizigarette gekämpft wird!) um dann freudig pfeiffend von dannen zu ziehen, da sich den Rest ja das allseitig phantasievolle Präkariat aus diversen RTL2-Serien zusammendummen kann ;-)Wir haben auf einem Fahrzeug einen aufstellbaren Sichtschutz. Die Presse war begeistert, als sie den zum ersten Mal sah.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern795057
    Datum08.09.2014 20:00   17301 x gelesen
    Hallo Ralf,

    Geschrieben von Ralf K.Art. 1 GG
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Dicht gefolgt von der Pressefreiheit in Artikel 5.

    Laut meinem (bayerischen) Feuerwehrgesetz kann ich zwar bestimmte Grundrechte explizit einschränken, allerdings ist der Artikel 5 dort nicht aufgeführt.

    Geschrieben von Ralf K.unter Abwägung der betroffenen Rechtsgüter

    Wenn man sich so durch die Urteile wühlt dann ist das Thema Persönlichkeitsrechte vs. Pressefreiheit ein Dauerbrenner mit unzähligen Urteilen. Ob die Feuerwehr Einsatzleiter in dem Thema wirklich so fit sind um das zu beurteilen, ich glaube nicht. Sieht man ja auch daran, dass es nicht nur bei den Gerichten unterschiedliche Interpretationen zu dem Bereich gibt sondern auch bei den Feuerwehren.

    Ich sehe es daher nicht so glasklar wie Du, sondern ehrlich gesagt recht kritisch wenn Feuerwehren Einsatzstellen gegenüber Journalisten (nicht gegen Gaffer) abschirmen.


    Schöne Grüße

    Florian

    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland795059
    Datum08.09.2014 20:47   17038 x gelesen
    Geschrieben von Dietmar R.Die Frage ist ja nicht so sehr, was der Reporter filmt
    Finde ich nicht. Zur richtigen Trauma Versorgung gehört das vollständige Entkleiden und Untersuchen. Wer nun eine 14jährige Tochter hat, der sollte mal in sich gehen und nachdenken, ob das Filmen / ablichten von Unfallopfern ein zu schützendes Rechtsgut ist - egal ob die Bilder "nur" bei einem fremden Fotografen landen oder öffentlich lesbar.
    Meiner Meinung nach ist das kein zu schützendes Rechtsgut. Selbst wenn die Bilder Teil einer medizinischen Akte sind, sollte man den Menschen hinter den Verletzungsbildern nicht erkennen können. So ist meine Meinung.

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen795061
    Datum08.09.2014 21:0516674 x gelesen
    Geschrieben von Florian F.Ich sehe es daher nicht so glasklar wie Du, sondern ehrlich gesagt recht kritisch wenn Feuerwehren Einsatzstellen gegenüber Journalisten (nicht gegen Gaffer) abschirmen.

    Was ist denn der (prägnant greifbare) Unterschied zwischen einem Journalisten und einem Gaffer?

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP795063
    Datum08.09.2014 21:1916663 x gelesen
    Geschrieben von Frank E.egal ob die Bilder "nur" bei einem fremden Fotografen landen oder öffentlich lesbar.Wobei die Frage auch interessant ist: Von Journalisten wird ja oft argumentiert, dass längst nicht jedes Bild, was gemacht wird, auch veröffentlicht wird. Also könne man auch kritischere Szenen ablichten. Wenn aber jetzt ein solches Bild gemacht wird, wo bei der Motivauswahl schon nahezu 100%ig klar ist, dass es so hinterher nicht veröffentlicht werden kann, kann man sich dabei dann überhaupt auf die Pressefreiheit berufen? Nach meiner Ansicht setzt Presse Öffentlichkeit voraus.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland795065
    Datum08.09.2014 21:2216596 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Wenn aber jetzt ein solches Bild gemacht wird, wo bei der Motivauswahl schon nahezu 100%ig klar ist, dass es so hinterher nicht veröffentlicht werden kann, kann man sich dabei dann überhaupt auf die Pressefreiheit berufen?
    Vollkommen Deiner Meinung. Das widerspricht sich.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP795067
    Datum08.09.2014 21:3416631 x gelesen
    Geschrieben von Florian F.Dicht gefolgt von der Pressefreiheit in Artikel 5.Artikel 2 II hätte ich noch im Angebot. In der Versorgung von Notfallpatienten wird soviel Wert auf Sauberkeit und Hygiene gelegt, RTWs, OPs und alle Doktorspielzeuge werden ständig desinfiziert/sterilisiert, Putzfrauen der Rettungswachen und Krankenhäuser vierfach vereidigt, und dann sitzt der Patient vorher an der Einsatzstelle noch, womöglich mit offenen Wunden, ungeschützt der Kälte/Sonnenstrahlung, Wind, Dreck und Staub ausgesetzt. Da ist so eine Decke einfach ein probates Mittel, im auch dort an der Einsatzstelle, bevor er den RTW von innen sieht, etwas von diesem Schutz zu bieten. Damit wird dann auch ein Grundrecht geschützt, und ich muss nicht wie bei Art. 5 noch großartige Abwägungen anstellen, wer jetzt Gaffer und wer Journalist ist. Denn wenn ich morgen auf die Idee käme, mit der Kamera meines Handys eine deutsche Form von rotten.com mit Bildern deutscher Unfallstellen aufzubauen, wer sagt das ich dann kein Journalist bin?
    Das auch mit dieser Argumentation hinterher die Gerichte alles mögliche anstellen können, ja meinetwegen. Ist halt so.

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen795072
    Datum08.09.2014 22:1416445 x gelesen
    Du darfst soviele Decken vorhalten, wie Du möchtest.. Wenn ein Reporter kommt und sagt: "Ich möchte mal ein Foto machen (außerhalb eines Gefahrenbereichs, und außerhalb von Privatgrundstücken, also vom s.g. öffentlichen Raum aus) musst Du ihn gewähren lassen. Auch wenns schwerfällt, wir als Einsatzkräfte haben das zu dulden. Weitere Einschränkung wäre z.B. die Behinderung von Einsatzmaßnahmen.
    Der Art. 5 GG lässt sich eben nicht einschränken. Und da heißt es: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten....]
    Willst Du als Feuerwehreinsatzkraft an der E-Stelle bestimmen, wer und wer nicht? Ich würde im Zweifel die Kollegen der Polizei hinzuziehen und mich als Feuerwehr meinen Aufgaben widmen...

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen795075
    Datum08.09.2014 22:2816410 x gelesen
    Dein Anliegen in Ehren... Aber:
    Geschrieben von Frank E.Bilder "nur" bei einem fremden Fotografen landen oder öffentlich lesbar.und
    Geschrieben von Frank E.Meiner Meinung nach ist das kein zu schützendes Rechtsgut.
    Das ist Sache des Fotografen/Reporters... Es gibt ja weitere Beschränkungen wie z.B. das Recht am Bild, etc. Soll heißen, auch der Fotograf/Reporter darf nicht alles machen, was er will.
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    Es wird meist auch nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird. Meistens verstehen Fotografen ja auch die Bitte, jetzt mal eben kein Foto zu machen. Die meisten Fotografen/Reporter gehen auch sorgfältig mit dem Thema um, denn auch sie haben keine Lust auf und Geld für Schadensersatzklagen.
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    In den meisten Fällen klappt das ja auch gut....

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP795076
    Datum08.09.2014 22:35   16468 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.Wenn ein Reporter kommt und sagt: "Ich möchte mal ein Foto machen (außerhalb eines Gefahrenbereichs, und außerhalb von Privatgrundstücken, also vom s.g. öffentlichen Raum aus) musst Du ihn gewähren lassen. Richtig. Aber ich denke nicht, dass ich die Decke auch nur einen Zentimeter in irgendeine Richtung bewegen muss, wenn er das fordert. Fotografieren soll er doch. Das, was ihm die Einsatzstelle bietet, gerne. Aber die patientenorientierte Arbeitsweise an der Einsatzstelle beeinflusst er nicht. Ich parke ja auch nicht die Einsatzfahrzeuge extra fotogen oder fange auf der Seite des Fahrzeugs an zu schneiden, die er mir vorgibt.

    Wobei in den meisten Fällen, wo es mal zu nachfolgenden Streitigkeiten Feuerwehr vs. Presse kam, vorher schon ein angespanntes Verhältnis vorgelegen haben dürfte. In dem o.g. Fall geht es jetzt ja auch nicht um Feuerwehr vs. Presse, sondern Opfer vs. Presse. Das eine Decke oder ein mobiler Sichtschutz, die von vielen Reportern extra als "Dramatikverstärker" auf den Bildern begrüßt werden, auf einmal zwischen einem Fotografen und einer Feuerwehr zu einem (Rechts)Streit führt, obwohl man vorher stets ein gutes (oder auch gar kein) Verhältnis zueinander hatte, dürfte so selten vorkommen, dass es die Diskussion nicht wert ist.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP795077
    Datum08.09.2014 22:4216354 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.Meistens verstehen Fotografen ja auch die Bitte, jetzt mal eben kein Foto zu machen. Eben. Oft wird auch extra vorher gefragt, und das ein oder andere Bild findet dann auch mal den kostenlosen Weg ins Feuerwehrarchiv, und dem Reporter wird ein Fahrzeugdach als Plattform zur Verfügung gestellt und so weiter.
    Und die wenigen schwarzen Schafe sind i.d.R. ja auch bekannt, den Feuerwehren und Kollegen.
    Womit wir wieder beim ursprünglichen Thema wären. Blaulichtfotograf und Essen weisen irgendwie auf einen durchaus bekannten Vertreter der Szene hin. Das ausgerechnet der jetzt mit einem Opfer zusammenrasselt, und der Kachelmann-Anwalt das ganze noch garniert, macht das Verfahren schon irgendwie interessant ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
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    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen795078
    Datum08.09.2014 22:4416330 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.ber ich denke nicht, dass ich die Decke auch nur einen Zentimeter in irgendeine Richtung bewegen muss, wenn er das fordert.
    Nein.
    Geschrieben von Sebastian K.Fotografieren soll er doch. Das, was ihm die Einsatzstelle bietet, gerne.
    Ja, so war es von mir gemeint.
    Geschrieben von Sebastian K.Aber die patientenorientierte Arbeitsweise an der Einsatzstelle beeinflusst er nicht. Ich parke ja auch nicht die Einsatzfahrzeuge extra fotogen oder fange auf der Seite des Fahrzeugs an zu schneiden, die er mir vorgibt.
    Das dürfte klar sein und ist ja auch nicht verlangt!
    Geschrieben von Sebastian K.Wobei in den meisten Fällen, wo es mal zu nachfolgenden Streitigkeiten Feuerwehr vs. Presse kam, vorher schon ein angespanntes Verhältnis vorgelegen haben dürfte. In dem o.g. Fall geht es jetzt ja auch nicht um Feuerwehr vs. Presse, sondern Opfer vs. Presse. Das eine Decke oder ein mobiler Sichtschutz, die von vielen Reportern extra als "Dramatikverstärker" auf den Bildern begrüßt werden, auf einmal zwischen einem Fotografen und einer Feuerwehr zu einem (Rechts)Streit führt, obwohl man vorher stets ein gutes (oder auch gar kein) Verhältnis zueinander hatte, dürfte so selten vorkommen, dass es die Diskussion nicht wert ist.
    Auch hier hast Du meine Zustimmung. Verweg ein vernünftiges Verhältnis und auch bei neuen oder unbekannten Reportern Höflichkeit und einen gegenseitigen Respekt vor der jeweiligen Arbeit und es dürfte entspannt ablaufen...

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    -
    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
    http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen795080
    Datum08.09.2014 23:2116735 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Interessant - hast du dafür eine Quelle bzw. Rechtsgrundlage?

    Vermutlich der Pressekodex des Deutschen Presserates.
    Zitat: "Richtlinie 8.2 Opferschutz
    Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt."
    Auch wenn es Gerichte anders sehen, kann es kein Fehler sein, Kennzeichen, Firmennamen an Fahrzeugen, etc zu verpixeln.

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    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW795082
    Datum08.09.2014 23:5516411 x gelesen
    Geschrieben von Frank E. Zur richtigen Trauma Versorgung gehört das vollständige Entkleiden und Untersuchen

    Und das passiert bei dir, wenn der Patient noch im Fahrzeug eingeklemmt ist? Kenn ich so nicht, schon aus Gründen des Wärmeerhalts. Erst im RTW würde ich so eine Tätigkeit ansiedeln. Und da habe ich bisher weder Passanten noch Kameras gesehen...

    M.E. macht jeder an der Einsatzstelle seine Arbeit. Feuerwehr/Rettungsdienst rettet, Journalisten berichten. Wenn einer was falsch macht, gibts Gerichte, wie man an obigem Beispiel sehen kann...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer


    *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland795085
    Datum09.09.2014 06:0416312 x gelesen
    Geschrieben von Dietmar R.Erst im RTW würde ich so eine Tätigkeit ansiedeln. Und da habe ich bisher weder Passanten noch Kameras gesehen..
    Ich schon. Passend zum Thema "schlechte Fotografen" oder selbsternannte oder was weiss ich.

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    AutorRalf8 K.8, Köln / NRW795087
    Datum09.09.2014 08:1516078 x gelesen
    Geschrieben von Florian F.Dicht gefolgt von der Pressefreiheit in Artikel 5.

    Laut meinem (bayerischen) Feuerwehrgesetz kann ich zwar bestimmte Grundrechte explizit einschränken, allerdings ist der Artikel 5 dort nicht aufgeführt.


    Muss ja auch nicht. Denn auch im Freistaat Bayern gilt Art. 1 (1) und Art. 5 (2).

    Geschrieben von Florian F.Ich sehe es daher nicht so glasklar wie Du, sondern ehrlich gesagt recht kritisch wenn Feuerwehren Einsatzstellen gegenüber Journalisten (nicht gegen Gaffer) abschirmen.

    Dass das Glasklar ist, hab ich nicht geschrieben.
    Ich persönlich habe mich in das Thema eingelesen, Fachmeinungen berücksichtigt (u.a. von Fachanwälten und Richtern) und mir eine Meinung gebildet.
    Und diese Meinung wende ich bis zum Beweis des Gegenteils - selbstverständlich unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit, Rechtsgüterabwägung etc - an.

    Und das man das ganze nicht abschließend in einem Forum diskutieren kann, sollte auch klar sein.

    Und abgeschirmt wird übrigens nicht die Einsatzstelle, sondern das Unfallopfer, wenn es sich nicht mehr selbst gegen die Anfertigung von Bildern der Sensationsreporter wehren kann.
    Warum ich das mache? Weil ich nach meiner Rechtsauffassung nach Art. 1 (1) als Vertreter einer Staatlichen Gewalt dazu verpflichtet (!) bin.

    Kann aber jeder machen wie er will. Sollte jedoch ich oder eines meiner Familienmitglieder jemals in eine solche Situation kommen (Klopf auf Holz dass das nie passieren wird) würde ich dagegen ebenfalls juristisch vorgehen; wie das Opfer im Ausgangsthread. Und zwar gegen den Bildanfertiger und (!) gegen die staatliche Gewalt, die mich nicht davor geschützt hat.
    Dann wäre das Thema vielleicht endlich mal abschließend geklärt...

    Was mir bis zum heutigen Tage übrigens nicht einleuchten will, was die ganzen ehrenhaften Bildreporter mit Fotos wollen, die sie laut Pressekodex nicht verwenden dürfen und selbstverständlich auch *tausend mal in die Hand versprochen* nie verwenden würden...

    Kann mir doch keiner erzählen, dass die Bilder umgehend gelöscht werden.... (Denn warum sollte ich die Anfertigung dann erst an der Einsatzstelle erstreiten?)
    Will nicht wissen, wer dann alles zum "Sekundär-Gaffer" wird, Redaktion, Bekannte .... das Internet!?

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen795088
    Datum09.09.2014 08:17   16531 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von U. Steegmann
    Was ist denn der (prägnant greifbare) Unterschied zwischen einem Journalisten und einem Gaffer?

    das ist wohl mittlerweile ein zunehmendes Problem, zumindest in Ballungsräumen. Der "Journalist" steht ja nicht als geschützter Beruf unter dem Schutz der Pressefreiheit, sondern quasi jeder, der irgendwas irgendwo veröffentlichen will, darüber berichten möchte. Da ist die Grenze fließend zwischen der porfessionellen Presseagentur, die die Grundsätze der entsprechenden berufsständischen Kodexe zu beachten sucht, dem "Blaulichtblogger", der zumindest Ahnung von der Arbeit der FW hat und vielleicht gar weniger im Weg steht als das Kamerateam der ARD und dem Leserreporter, der schnell einen Schnappschuss an die Redaktion mailt.

    Wir ich es bei unseren Seminaren mit den Kollegen von Wiesbaden112 aufgeschnappt habe, ist eine einheitliche Definition oder Legitimation (auch der Presseausweis ist nicht der Weisheit letzter Schluss) nicht leicht zu finden bis gar unmöglich. Zudem ist es auch immer noch ein unterschied, was die Presse letztlich aufnimmt und dem, was am Ende dann auch publiziert wird. Das weiß der EL vor Ort ja auch nicht - und um so wichtiger erscheint es mir, bei Einsätzen, die auf Medieninteresse stoßen, frühzeitig eine professionelle Pressebetreuung zu organisieren und einfach durch "Führung" dem ganzen eine Richtung zu geben, da zu sein, zu erklären und zu kommunizieren. Das scheint mir so der Knackpunkt zu sein - wenn die Presse ignoriert wird, oder man die einfach rumlaufen lässt, ohne mal was anzubieten, dann suchen die sich ihr Futter selbst.

    Ich kann aus inzwischen mehreren Veranstaltungen unter dem Titel "Pressevertreter und Einsatzkräfte - Freund oder Feind?", bei denen neben hin und wieder auch kritisch gegenüber "der Presse" eingestellten FW-Kollegen, gestandenen Pressesprecher auch die typischen Projektsionsflächen (z.B. ein gestandener Fotoreporter einer hier oft kritisierten, großen Boulevardzeitung) aufeinander treffen, berichten: Dialog ist sehr wichtig, zur Einsatzvorbereitung gehört auch die Planung eines Presseeinsatzes und wenn man mal die Gedankengänge und Nortwendigkeiten des Gegenübers nachzuvollziehen versucht, dann kann das auch schon mal ein Schritt sein.

    Fakt ist, dass in meinen Augen jedes Grundrecht wichtig ist - auch die Pressefreiheit ist kein Grundrecht "zweiter Klasse", und als Einsatzkräfte im staatlichen Auftrag sind wir allen Grundrechten verpflichtet. Da ne gescheite Abwägung zu treffen um eines gegen das andere absolut gegenzurechnen erscheint mir schwieriger, als sich dem Thema "Presse" aktiv zu stellen...

    ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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    AutorRalf8 K.8, Köln / NRW795089
    Datum09.09.2014 08:1916065 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.Der Art. 5 GG lässt sich eben nicht einschränken

    Käse! Lies bitte Artikel 5 (2)!

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen795091
    Datum09.09.2014 10:2316062 x gelesen
    Geschrieben von Matthias O.Wir ich es bei unseren Seminaren mit den Kollegen von Wiesbaden112 aufgeschnappt habe, ist eine einheitliche Definition oder Legitimation (auch der Presseausweis ist nicht der Weisheit letzter Schluss) nicht leicht zu finden bis gar unmöglich. Zudem ist es auch immer noch ein unterschied, was die Presse letztlich aufnimmt und dem, was am Ende dann auch publiziert wird. Das weiß der EL vor Ort ja auch nicht - und um so wichtiger erscheint es mir, bei Einsätzen, die auf Medieninteresse stoßen, frühzeitig eine professionelle Pressebetreuung zu organisieren und einfach durch "Führung" dem ganzen eine Richtung zu geben, da zu sein, zu erklären und zu kommunizieren. Das scheint mir so der Knackpunkt zu sein - wenn die Presse ignoriert wird, oder man die einfach rumlaufen lässt, ohne mal was anzubieten, dann suchen die sich ihr Futter selbst.


    Gar wohl wahr!
    In Hannover (als Beispiel, nur das kenne ich aus eigenem Erleben) ist bei größeren Einsätzen IMMER ein Pressesprecher dabei - und die Kollegen wissen wirklich, was zu tun ist..

    Da läuft kein Pressevertreter (der übrigens der FW bekannt sein muss oder sich durch den Presseausweis ausgewiesen hat) einfach mal so eben querbeet.

    Auch ich nicht, der ich ja ein alter Kollege bin.. (/Hat man mir einmal mit einer sehr freundlichen aber doch klaren Ansage klar gemacht, grummel grummel).

    Hält sich ein Pressevertreter nicht an die Vorgaben, dann KANN er (das habe ich nie erlebt, die Presseleute wissen das und verscherzen sich sehr ungerne das gute Verhältnis!) auch entfernt werden, denn Einsatz geht vor und darf nicht gestört werden.

    Das hat nichts mit "Einschränkung der Pressetätigkeit" zu tun , die Informationen bekommen die Journalisten ja eben durch den Pressesprecher.

    Ich kann nur für Hannover sprechen, aber hier wissen die Kollegen schon, was die Pressemenschen brauchen und geben sich alle Mühe der Welt...

    Dass es immer wieder "unangenehme Jounaille" gibt, das weiß auch ich.

    Zum ICE-Unglück "Eschede" war ich als Journalist und habe brav am vorgegebenen Sammelpunkt für die Presseleute gewartet.
    (Da kam keiner an der Polizei vorbei, der nicht einen gültigen Presseausweis vorzeigen konnte)

    Später haben wir erfahren, dass eine "young lady" sich kurzerhand eine Feuerwehrschutzjacke besorgt hat und damit auf der Einsatzstelle herum lief, um Bilder für eine bekannte FW-Zeitschrift zu "schießen".
    Wie die Geschichte ausging, ich weiß es nicht, aber schon damals wurde das von den Presseleuten teils als "clever", teils aber auch als "Sauerei" (ich neige zum Letzten, damit verspielt man sich den Kredit!) angesehen..

    Was wichtig ist, das ist das Gespräch zwischen "Feuerwehrwehrs" und den Presseleuten - und dazu gibt es mannigfaltige Gelegenheiten, wenn mal wieder eine Presseveranstaltung (nicht Einsatz) ist.

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen795092
    Datum09.09.2014 10:3215980 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.Der Art. 5 GG lässt sich eben nicht einschränken.

    Einspruch Euer Ehren, grins

    Doch, hinter Allem steht der Anhang zum GG: "Alles Weitere regeln nachfolgende Gesetzte" - und die schränken die Artikel eben ein.

    Geschrieben von Ulrich W.Willst Du als Feuerwehreinsatzkraft an der E-Stelle bestimmen, wer und wer nicht? Ich würde im Zweifel die Kollegen der Polizei hinzuziehen und mich als Feuerwehr meinen Aufgaben widmen...

    Guter Kommentar, dem ist kaum noch etwas hinzu zu fügen.

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen795100
    Datum09.09.2014 12:5815710 x gelesen
    Einspruch stattgegeben :-)

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
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    AutorStef8an 8H., Schermbeck / NRW795103
    Datum09.09.2014 13:2015923 x gelesen
    Der Klage wurde stattgegeben!

    http://www.dorstenerzeitung.de/staedte/dorsten/Persoenlichkeitsrechte-verletzt-Unfallreporter-ging-zu-weit-Opfer-will-Schmerzensgeld;art914,2475852

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    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW795104
    Datum09.09.2014 13:2115738 x gelesen
    Geschrieben von Frank E.Ich schon. Passend zum Thema "schlechte Fotografen" oder selbsternannte oder was weiss ich.

    Da stimmt aber was mit der Besatzung nicht. Der RTW Innenraum gehört eindeutig zu deren Einflussbereich. Und da ist der Schutz der Intimsphäre des Patienten so einfach...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer


    *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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    AutorRalf8 K.8, Köln / NRW795106
    Datum09.09.2014 13:2515816 x gelesen
    Geschrieben von Stefan H.Der Klage wurde stattgegeben!

    Hervorragend! :-)

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen795107
    Datum09.09.2014 13:4615796 x gelesen
    Geschrieben von Frank E.ch schon. Passend zum Thema "schlechte Fotografen" oder selbsternannte oder was weiss ich.

    Hallo Frank und die staunende Gemeinde,

    vielleicht habe ich da etwas missverstanden, aber in meinen RTW kam keiner, zu keinem Zeitpunkt hinein, der da nicht h hingehörte.

    Nicht mal die Polizei (die sowieso mitunter etwas merkwürdige Ideen hatte. Mich wollte mal ein Schutzmann zwingen. einen Patienten nach Haus zu fahren, mit einem Hund. Heissa, das ergab aber einen heiteren Disput mit ausgefeilter Rabulistik, grins)

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin795111
    Datum09.09.2014 17:1915849 x gelesen
    Geschrieben von Krannich J.Da konnte wohl einer nicht schnell genug mit seiner Geschichte online gehen. Wenn der Kollege so nachlässig ist, und das Kennzeichen nicht verfremdet, muss er mit Ärger rechnen.

    Überhaupt nicht. Der normale Bürger hat keine Möglichkeit zur Kennzeichenabfrage, der Polizei ist die Identität sowieso bekannt, das Umfeld des Opfers ist sowieso informiert, das Interesse an einer solchen Verfremdung ist also nur schwer zu begründen.

    Und selbstverständlich ist die Presse berechtigt, zu berichten, dafür ist sie ja da.


    Wenn Du hingegen ein Auto beim Anhalten auf dem Straßenstrich photographierst, und mit Kennzeichen veröffentlichst, dann wird Dir der Richter vermutlich auf die Finger klopfen.


    Geschrieben von Krannich J.Ansonsten wird wohl "Person des Zeitgeschehens" nicht, wohl aber "Relative Person des Zeitgeschehens" greifen.

    So pflegte das jahrzehntelang zu sein, ist inzwischen ein kleines bißchen restriktiver, kommt aber weitgehend hin.


    Geschrieben von Krannich J.Das Kennzeichen hingegen ist Pflicht und MUSS somit verfremdet werden.

    Bitte keine Legendenbildung.


    Geschrieben von Krannich J.Eines sollten sich meine Kollegen mal als Grundsatz hinter die Ohren schreiben. Nie mit einer Geschichte auf dem EIGENEN Portal online gehen, bevor nicht die Angehörigen innerhalb einer angemessenen Frist informiert worden sind.

    Hierfür hingegen ein Unterstreichungsstrich. Eine Verpflichtung dazu gibt es allerdings nicht, vom eigenen gesunden Menschenverstand mal abgesehen.

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin795112
    Datum09.09.2014 17:3615521 x gelesen
    Geschrieben von Klaus B.Das hat nichts mit "Einschränkung der Pressetätigkeit" zu tun , die Informationen bekommen die Journalisten ja eben durch den Pressesprecher.

    In einem Land, in dem Journalisten ihre Informationen durch Pressesprecher bekommen, möchtest Du nicht leben. Es gibt so etwas, aber Deutschland gehört glücklicherweise nicht dazu. Der Verweis, daß ja ein Pressesprecher da sei, ist in keiner Weise hinreichend dafür, Presse bei der Arbeit zu behindern.

    Selbstverständlich kann man Journalisten aus dem Arbeitsbereich oder dem Gefahrenbereich fernhalten, aber das war's dann auch schon.

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin795113
    Datum09.09.2014 17:5515414 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Wobei die Frage auch interessant ist: Von Journalisten wird ja oft argumentiert, dass längst nicht jedes Bild, was gemacht wird, auch veröffentlicht wird.

    Früher hat ein Fotoreporter 10 Filme pro Tag durchgezogen, wovon dann vielleicht 3 Bilder veröffentlicht wurden. Heute wird das Verhältnis noch viel extremer sein.


    Geschrieben von Sebastian K.Wenn aber jetzt ein solches Bild gemacht wird, wo bei der Motivauswahl schon nahezu 100%ig klar ist, dass es so hinterher nicht veröffentlicht werden kann, kann man sich dabei dann überhaupt auf die Pressefreiheit berufen? Nach meiner Ansicht setzt Presse Öffentlichkeit voraus.

    Der "höchstpersönliche Lebensbereich" ist besonders geschützt, auch gegen das bloße Anfertigen von Bildern. Das vollständig entkleidete Unfallopfer gehört sicher dazu.

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen795118
    Datum09.09.2014 18:2215646 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Hans-Joachim Z.
    Wenn Du hingegen ein Auto beim Anhalten auf dem Straßenstrich photographierst, und mit Kennzeichen veröffentlichst, dann wird Dir der Richter vermutlich auf die Finger klopfen.
    Hm, Äh, Nu...
    wenn ich also immer mit einer Nutte im Auto fahre und einen Unfall baue (... ;-))), dann darf man keine Bilder machen...???
    (ist das ein "Begütertenprivileg"?)

    mkg hwk

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen795120
    Datum09.09.2014 19:0715554 x gelesen
    Hallo HWK,

    etwas OT, aber was machst du, wenn die Person, die regulär im privaten KFZ rechts von dir sitzt im ungünstigen Moment dein Posting zu lesen bekommt?



    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin795128
    Datum09.09.2014 20:3415463 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner K.wenn ich also immer mit einer Nutte im Auto fahre und einen Unfall baue (... ;-))), dann darf man keine Bilder machen...???
    (ist das ein "Begütertenprivileg"?)


    :-)

    Wenn die Abbildung für eine Person mit Nachteilen verbunden ist oder sein kann, erwarten Richter üblicherweise, daß eine Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorgenommen wurde. Je stärker der Eingriff, desto größer sollte das Informationsinteresse sein. Wollte der EUGh so. Bedeutet aber normalerweise (also so lange nicht gerade ein Großkonzern mit einer Armada von Anwälten diese Regelungen für sich mißbrauchen möchte) nicht mehr als "schalte Dein Gehirn ein".

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland795130
    Datum09.09.2014 20:5515404 x gelesen
    Geschrieben von Dietmar R.Da stimmt aber was mit der Besatzung nicht. Der RTW Innenraum gehört eindeutig zu deren Einflussbereich. Und da ist der Schutz der Intimsphäre des Patienten so einfach...

    Das sehe ich anders. Da auch heutzutage die Fenster eines RTW nicht immer voll"vermilchglast" sind und man mit etwas Unglück von der Fahrerkabine einen Blick nach hinten hat. Oder der RTW steht am Hang mit ordentlich Gefälle. (So etwas kennt man in Hannover allerdings nicht.) Ebenso, wenn Personal ein- und aussteigt um z.B. die Opiate vom NEF nachzuholen, der Orgaleiter sich Infos holt, Eltern einsteigen oder einfach fassungslos in der Tür stehen bleiben, weil sie das Geschehene erst mal verarbeiten müssen.

    Ich sehe die Türen eines Fahrzeuges gerne geschlossen.
    Aber es geht nicht immer, wie man sich das wünscht.
    Im Sommer hatte ich ein schwerverbranntes Baby als ich NEF fuhr - da haben wir mit 3 Ärzten, einer Intensivschwester, 3 vom Rettungsdienst und noch ein Hubi Assistent im/am RTW gearbeitet. Ich zähle da mal eben 7 Leute. Jetzt noch 2 Elternteile ... so, und nun kommt ein Fotograf und die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf Mitwissen? Woran soll ich noch alles denken.

    Das ist einer der grossen Vorteile in dem Land hier - über gewissen Nachteile habe ich ja oft genug berichtet:
    Alles ist öffentlich, Steuererklärung, Fahrzeugdaten, Gehaltslisten der Firmen, Firmendaten...
    aber wehe, einer will ein Bild eines Kindes im Kindergarten machen oder ich öffne eine Patientenakte ohne Patientenzustimmung. Das geht gar nicht! Da fliege ich direkt raus.

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen795143
    Datum10.09.2014 07:3115278 x gelesen
    Moin,

    mein Ansatz weiter oben war es vor allem den Pressesprecher an der Einsatzstelle als richtungsgebendes Element einzusetzen, dass die Journalisten durch entsprechende Angebote lenkt. M.E. sollte es da nicht um Einschränkungen und Sanktionen, sondern im positiven Sinne um am Bedarf der Journalisten orientierte "Angebote" wie O-Töne, Vorschläge für Bilder, ggf. "Führungen" über die Einsatzstelle bzw. zu bestimmten, sensiblen Bereichen, ggf. Pressekonferenzen usw. gehen. Dass kann, so wie ich das erfahren habe, schon dazu führen, dass sich das ganze etwas kanalisiert und entspannt...

    ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen795147
    Datum10.09.2014 07:5415232 x gelesen
    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Selbstverständlich kann man Journalisten aus dem Arbeitsbereich oder dem Gefahrenbereich fernhalten, aber das war's dann auch schon.

    Und genau das meinte ich!

    Natürlich kommen die Medienvertreter zu ihren Bildern - und schlüssige und vor allem korrekte Informationen können sie sowieso nur über den Pressesprecher beziehen.

    Keine Einsatzkraft außer ihm hat das Recht, Informationen an die Presse weiter zu geben (auch eine Behinderung der Presse? ;-) )

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin795217
    Datum10.09.2014 20:3615216 x gelesen
    Geschrieben von Matthias O.M.E. sollte es da nicht um Einschränkungen und Sanktionen,

    Man muß halt den Hintergrund der anderen Seite sehen: Hast Du einen Journalisten im eigentlichen Sinne vor Dir, also keinen "Blaulichtreporter", dann hat der jede Woche mit einem Dutzend Pressesprechern zu tun, von Firmen oder Ministerien, deren Kernaufgabe es ist, wesentliche Informationen zurückzuhalten.
    (Gut, die werden nur selten zum Verkehrsunfall geschickt, sofern es kein außergewöhnlicher ist.)


    Geschrieben von Matthias O.Dass kann, so wie ich das erfahren habe, schon dazu führen, dass sich das ganze etwas kanalisiert und entspannt...

    Wenn Du da jemanden hinstellst, der ersten Ahnung hat und zweitens mit den Leuten umgehen kann, wirst Du ziemlich schnell ein Vertrauensverhältnis aufbauen können. "Mit den Leuten umgehen" heißt an erster Stelle: Vernünftige Übersetzungen aus dem Feuerwehrdeutschen.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg795235
    Datum11.09.2014 09:5015769 x gelesen
    Das Urteil ist gesprochen:

    LG Essen: Unzulässige identifizierende Bildberichterstattung durch YouTube-Video

    Eine unzulässige identifizierende Bildberichterstattung durch ein YouTube-Video kann auch dann vorliegen, wenn lediglich Körperteile einer Person (hier: Hand, Bein, Unterschenkel, Oberkörper) gezeigt werden (LG Essen, Urt. v. 10.07.2014 - Az.: 4 O 157/14).

    Der Kläger verunglückte mit seinem PKW auf der Straße und prallte gegen einen Baum. Dabei erlitt er lebensbedrohliche Verletzungen. Durch den Unfall war der PKW stark verformt, so dass ihn die Rettungskräfte zunächst aus dem Auto schneiden mussten.

    Die Beklagte filmte diese Ereignisse und zeigte das ca. achteinhalbminütige Video u.a. auf YouTube. Die Beklagte hat bereits 600 Unfall- und Tatortvideos auf YouTube eingestellt.

    Auf dem Video werden nur Körperteile des Klägers gezeigt, u.a. die linke Hand, das Bein bis zur Mitte des Unterschenkels sowie der Oberkörper bis zur Brust. Der Film zeigte auch das Nummernschild und die Marke des PKW ("Range Rover") und machte allgemeine Angaben über die Person des Unfallopfers (u.a. "48-jähriger").

    Der Kläger sah darin eine Verletzung seines Rechts am eigenen Bild. Die Beklagte meinte, der Kläger sei nicht zu erkennen, so dass eine zulässige, anonyme Berichterstattung vorliege.

    Das LG Essen hat einen Rechtsverstoß bejaht. Durch das Zeigen des KFZ-Nummernschildes und die Erwähnung der weiteren Informationen sei eine ausreichende Identifizierung möglich. Die Darbietung der Körperteile alleine hätte nicht gereicht. Durch die Kombination mit dem Nummernschild und weiteren Angaben sei es Dritten jedoch möglich, das Unfallopfer zu identifizieren, so dass gerade keine anonyme Berichterstattung mehr vorliege.

    Die Marke des Autos ("Range Rover") sei eher selten, so dass hier bereits die mögliche Personenzahl eingegrenzt werde. Darüber hinaus werde die Person des Klägers auch noch mit einer Altersangabe beschrieben (48 Jahre alt). In Verbindung mit dem Nummernschild könnten Nachbarn und nähere Bekannte den Kläger problemlos identifizieren.

    Die Berichterstattung sei auch nicht durch die freie Berichterstattung gerechtfertigt. Zwar handle es sich bei dem Kläger durch den Unfall möglicherweise um eine relative Person der Zeitgeschichte. Jedoch überwiege bei Abwägung der Rechtsgüter das Interesse des Klägers. Denn die Ereignisse seien eher lokaler Natur, so dass nur ein begrenztes Informationsinteresse bestehe.

    Quelle: Kanzlei Dr. Bahr

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorRalf8 K.8, Köln / NRW795237
    Datum11.09.2014 10:23   15699 x gelesen
    Geschrieben von LG Essen.Jedoch überwiege bei Abwägung der Rechtsgüter das Interesse des Klägers. Denn die Ereignisse seien eher lokaler Natur, so dass nur ein begrenztes Informationsinteresse bestehe.

    Genau das ist einer der springende Punkt, den ich an Einsatzstellen auch nicht nachvollziehen kann!

    Pressefreiheit - ja!
    Aber: Ist es für eine seriöse und objektive Berichterstattung unbedingt notwendig, Unfallopfer zu fotografieren? Wird der Informationsumfang der Berichterstattung dadurch "zensiert", dass das Unfallopfer nicht abgelichtet werden darf? Meiner Meinung nach Nein!

    Für eine objektive und umfängliche Berichterstattung ist es doch mehr als ausreichend, wenn alle zur Verfügung stehenden Informationen zum Unfall der Presse bereit gestellt werden und darüber hinaus unverfängliche Bilder angefertigt werden dürfen - Totale der Einsatzstelle, Einsatzfahrzeuge, Einsatzpersonal etc.
    Bilder von Opfern haben m.E. überhaupt keinen Nährwert im Sinne der objektiven und umfänglichen Berichterstattung - insbesondere wenn es sich um poplige Verkehrsunfälle handelt und nicht um ein politisches und zeitgeschichtliches Ereignis wie 9/11.

    Beim Anfertigen von "Opferbildern" geht es ausschließlich um die Befriedigung von wirtschaftlichen Interessen der Blaulichtreporter. Und da MUSS Art. 1 (1) GG einfach DEUTLICH höher bewertet werden.

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen795294
    Datum11.09.2014 18:3615511 x gelesen
    Geschrieben von Ralf K.Beim Anfertigen von "Opferbildern" geht es ausschließlich um die Befriedigung von wirtschaftlichen Interessen der Blaulichtreporter.
    ... und dem Sensationsbedürfnis des Zuschauers, Lesers, etc...!

    Verkaufen lassen sich nur Aufnahmen, die die Leute auch sehen wollen.
    Hier kann man sicher über die Jahre eine fallende "Hemschwelle" beobachten..
    Zeigen muß man eben nicht jedes Detail, aber anschauen auch nicht.
    Wie der aktuelle Fall zeigt, wurde ja der Reporter für seine Fehler zur Rechenschaft gezogen.
    Gruß
    UW

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    -
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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg800096
    Datum11.12.2014 11:0115887 x gelesen
    hallo,

    die Sache ist jetzt zivilrechtlich aufgearbeitet:

    Unfall-Video

    Blaulicht-Fotograf muss 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

    Ein Unfall-Video kommt einen Essener Blaulicht-Fotografen teuer zu stehen. Das Landgericht hat ihn zur Zahlung von 10.000 Schmerzensgeld verurteilt.

    Durch den Verkauf der Aufnahmen von einem schweren Autounfall in Dorsten dürfte ein Blaulicht-Fotograf und -Kameramann aus Essen einige Euro verdient haben. Nachträglich aber kommt die Veröffentlichung der (Bewegt-)Bilder vom Crash den Mann und seine TV-Produktionsfirma teuer zu stehen. Sein Essener Unternehmen muss dem Unfall-Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen zahlen. Außerdem trägt es die Anwaltskosten der Gegenseite. So legt es ein Versäumnisurteil fest, das in einem Zivilverfahren am Landgericht Essen ergangen ist. Die Gegenseite hat eine Frist zur Einlegung eines Einspruchs ergebnislos verstreichen lassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. ...

    Blaulicht-Fotograf muss 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
    http://www.derwesten.de/staedte/essen/blaulicht-fotograf-muss-10-000-euro-schmerzensgeld-zahlen-id10131728.html#plx1306343522

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H800116
    Datum11.12.2014 20:4515386 x gelesen
    Die Begründung des Urteils stellt aber auch klar, das das Anfertigen der Fotos und deren Veröffentlichung an sich rechtens ist, es wurde sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, das das Veröffentlichen von Fotos von Teilen des Körpers rechtmäßig sind.

    Insofern wäre jede Behinderung der Arbeit des Reporters unrechtmäßig, es ist am Reporter/der Redaktion Details ggf. vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen

    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.
    ---
    Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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