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Thema | Du und dein Unfall sind im Internet | 58 Beträge | |||
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 795003 | |||
Datum | 08.09.2014 08:53 | 27624 x gelesen | |||
hallo, interessant - besonders wie die Sache juristisch ausgehen wird: Unfallopfer klagt gegen Blaulicht-Reporter MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Lena8 K.8, Nordseeinsel Borkum / Niedersachsen | 795004 | |||
Datum | 08.09.2014 09:06 | 20742 x gelesen | |||
wir hatten im bekanntenkreis einen ähnlich gelagerten fall. urteil war so das man im falle des unfalls zur "person des zeitgeschehens" wird und die presse ein veröffendlichungsrecht hat, sofern die persönlichkeritsrechte (verletzte person unkenntlich machen, kennzeichen unkenntlich ect.) gewahrt werden. war allerdings nur ein AG urteil. von daher nicht unbedingt weitreichend. | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 795015 | |||
Datum | 08.09.2014 12:14 | 18668 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Eine Entscheidung könnte Präzedenz-Charakter haben. Dann wird vielleicht auch dem letzten klar, dass Decken halten noch nie eine Aufgabe von Feuerwehr/Rettunsgdienst war, zumindest als Schutz vor Kameras... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 795019 | |||
Datum | 08.09.2014 12:38 | 18002 x gelesen | |||
Nur gut das es in Deutschland keine Präzedenzfälle gibt und unsere Gerichte sich an den Gesetzen und nicht an vorherigen Urteilen orientieren. Und wenn ein Fall Präzedenzcharakter hat, heißt das ganze Grundsatzentscheidung und wird nur von den obersten Gerichten(denen wo das Wort Bund im Namen vorkommt) gefällt. Dementsprechend kann man diesen Artikel der WAZ einordnen. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 795022 | |||
Datum | 08.09.2014 12:44 | 17923 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.Nur gut das es in Deutschland keine Präzedenzfälle gibt und unsere Gerichte sich an den Gesetzen und nicht an vorherigen Urteilen orientieren.Das in beinahe jedem Urteil eines oder mehrere frühere Urteile zitiert werden, ist keine "Orientierung"? Auch wenn es keinen expliziten Präzedenzfall im deutschen Recht gibt, eine Präzedenzwirkung und eine Einheitlichkeit in der Rechtsprechung unterer Instanzen aufgrund gegenseitiger Bezugnahme gibt es. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 795025 | |||
Datum | 08.09.2014 13:12 | 17588 x gelesen | |||
Mag ja sein, es gibt für eine Richter aber keine rechtliche Verpflichtung (abgesehen von den Grundsatzentscheidungen) sich an anderen Fällen orientieren zu müssen. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Kran8nic8h J8., Kirchheim / Hessen | 795027 | |||
Datum | 08.09.2014 13:22 | 19035 x gelesen | |||
Da konnte wohl einer nicht schnell genug mit seiner Geschichte online gehen. Wenn der Kollege so nachlässig ist, und das Kennzeichen nicht verfremdet, muss er mit Ärger rechnen. Ansonsten wird wohl "Person des Zeitgeschehens" nicht, wohl aber "Relative Person des Zeitgeschehens" greifen. Das Gleiche gilt auch Bei Werbung auf Fahrzeugen, die NICHT verfremdet werden muss, weil sie, so der Gesetzgeber, "freiwillige Werbung" ist. Das Kennzeichen hingegen ist Pflicht und MUSS somit verfremdet werden. Eines sollten sich meine Kollegen mal als Grundsatz hinter die Ohren schreiben. Nie mit einer Geschichte auf dem EIGENEN Portal online gehen, bevor nicht die Angehörigen innerhalb einer angemessenen Frist informiert worden sind. Fairplay gegenüber Unfallopfern nennt man sowas glaube ich. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 795028 | |||
Datum | 08.09.2014 13:26 | 18600 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Krannich J. Das Kennzeichen hingegen ist Pflicht und MUSS somit verfremdet werden. Interessant - hast du dafür eine Quelle bzw. Rechtsgrundlage? Ansonsten sieht das ein Gericht anders: 'Persönlichkeitsrecht / Kfz-Kennzeichen - war: Einsatzfahrt ...' von Jürgen M. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Kran8nic8h J8., Kirchheim / Hessen | 795030 | |||
Datum | 08.09.2014 13:33 | 18476 x gelesen | |||
Muss ich nachsuchen. Dauert etwas. Bei dem, was Du da gepostet hast, geht es aber auch nur um das Kennzeichen. Nebenbei, wenn ich mitbekomme, das auf einer Dreispurigen Autobahn auch links die LKWs stehen und somit die Feuerwehr Probleme hat zur Est. zu kommen, verfremde ich die Kennzeichen auch erst, wenn ich dazu aufgefordert werde. Wer blöd ist, muss eben manchmal auf diese Art lernen. | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 795031 | |||
Datum | 08.09.2014 14:00 | 17670 x gelesen | |||
Würde mich freuen wenn der Kläger Recht bekommt :-) Hatte diesen Sommer auch wieder ein sehr unrühmliches Beispiel für einen in meinen Augen sehr unseriös vorgehenden "Reporter" bei einem tödlichen Verkehrsunfall. | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 795035 | |||
Datum | 08.09.2014 15:44 | 17377 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf K.Hatte diesen Sommer auch wieder ein sehr unrühmliches Beispiel für einen in meinen Augen sehr unseriös vorgehenden "Reporter" bei einem tödlichen Verkehrsunfall. Die Frage ist ja nicht so sehr, was der Reporter filmt, als vielmehr, was dann veröffentlicht wird. Dabei werden ja Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Verhalten regt die Einsatzkräfte meist mehr auf (warum eigentlich?), als den Patienten. Der hat in dem Moment ganz andere Sorgen. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 795036 | |||
Datum | 08.09.2014 15:45 | 17539 x gelesen | |||
Ein Jurist würde jetzt antworten:"Das kommt drauf an.." Generell kann das Berichten -auch mit Bildern - nicht verboten sein, das würde z.B: den § 3 Nds Landespresserecht ("..in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschafft ...") widersprechen.. Offen gestanden ist mir auch keine Rechtsvorschrift bekannt die fordert, Betroffene zu pixeln oder Nummernschilder zu schwärzen. Sollte dazu jemand Konkretes wissen, ich lerne gerne dazu. Eine andere Frage klang hier an: wenn da Leute mit auf das Bild kommen und abgedruckt werden, dann haben sie keinen Anspruch auf Unterlassung oder Löschung, sie sind Beiwerk" Dass das Unkenntlichmachungen von Opfern einfach gepflegte Sitte im Sinne des Ehrenkodexes ist, das steht außer Frage und eine seriöse Zeitung (pp) wird das von sich aus tun.. ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 795047 | |||
Datum | 08.09.2014 17:01 | 17146 x gelesen | |||
Naja, Betroffene, in diesem Fall ein Unfallopfer hat schon Persönlichkeitsrechte. Deswegen werden Gesichter, etc auch verpixelt. Bei den Kfz.-Kennzeichen dürfte es etwas anders sein.. Seriöse Medien halten sich, wie Du ja bereits erwähnt hast, an den Pressekodex des Deutschen Presserates. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Oldenburg / NS | 795048 | |||
Datum | 08.09.2014 17:01 | 17220 x gelesen | |||
Schlage vor Decken oder Planen zu beschaffen mit dem Aufdruck "Wenn Sie das Lesen können, achtet Ihre Zeitung nicht die Rechte von Unfallopfern" oder dergleichen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 795050 | |||
Datum | 08.09.2014 17:05 | 17174 x gelesen | |||
Tolle Idee, aber Feuerwehr darf schon Unfallopfer vor neugierigen Blicken von Gaffern schützen, allerdings nicht die Presse an ihrer Arbeit hindern... Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 795051 | |||
Datum | 08.09.2014 17:09 | 17045 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Andreas D. Schlage vor Decken oder Planen zu beschaffen mit dem Aufdruck "Wenn Sie das Lesen können, achtet Ihre Zeitung nicht die Rechte von Unfallopfern" oder dergleichen. falsch - richtig wäre: "Wenn Sie das Lesen können, achtet Ihre Zeitung die Rechte von Unfallopfern" vorausgesetzt mit der Decke bzw. Plane wird das Unfallopfer auch wirklich geschützt ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 795053 | |||
Datum | 08.09.2014 17:17 | 17009 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Dietmar R. .... zumindest als Schutz vor Kameras... Also ich kenn Fotografen, denen eine hochgehaltene Decke reicht (muss ja keiner wissen das dahinter nicht um das Leben des grauenhaft verstümmelten Unfallopfers, sondern um die Zündwilligkeit des Feuerzeugs für die Maschizigarette gekämpft wird!) um dann freudig pfeiffend von dannen zu ziehen, da sich den Rest ja das allseitig phantasievolle Präkariat aus diversen RTL2-Serien zusammendummen kann ;-) Is halt ein Geben und Nehmen .... Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 795054 | |||
Datum | 08.09.2014 17:19 | 17616 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.aber Feuerwehr darf schon Unfallopfer vor neugierigen Blicken von Gaffern schützen ...ersetze "darf" durch "muss"! Art. 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Ich persönlich rechtfertige mir mit dieser Verpflichtung aus Art. 1 auch eine Einschränkung des Grundrechts nach Art. 5 (1); zumal unter (2) die passende Schranke gleich mitgeliefert wird. Selbstverständlich unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit, unter Abwägung der betroffenen Rechtsgüter, usw. usw. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 795055 | |||
Datum | 08.09.2014 17:45 | 16932 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.Also ich kenn Fotografen, denen eine hochgehaltene Decke reicht (muss ja keiner wissen das dahinter nicht um das Leben des grauenhaft verstümmelten Unfallopfers, sondern um die Zündwilligkeit des Feuerzeugs für die Maschizigarette gekämpft wird!) um dann freudig pfeiffend von dannen zu ziehen, da sich den Rest ja das allseitig phantasievolle Präkariat aus diversen RTL2-Serien zusammendummen kann ;-)Wir haben auf einem Fahrzeug einen aufstellbaren Sichtschutz. Die Presse war begeistert, als sie den zum ersten Mal sah. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 795057 | |||
Datum | 08.09.2014 20:00 | 17303 x gelesen | |||
Hallo Ralf, Geschrieben von Ralf K. Art. 1 GG Dicht gefolgt von der Pressefreiheit in Artikel 5. Laut meinem (bayerischen) Feuerwehrgesetz kann ich zwar bestimmte Grundrechte explizit einschränken, allerdings ist der Artikel 5 dort nicht aufgeführt. Geschrieben von Ralf K. unter Abwägung der betroffenen Rechtsgüter Wenn man sich so durch die Urteile wühlt dann ist das Thema Persönlichkeitsrechte vs. Pressefreiheit ein Dauerbrenner mit unzähligen Urteilen. Ob die Feuerwehr Einsatzleiter in dem Thema wirklich so fit sind um das zu beurteilen, ich glaube nicht. Sieht man ja auch daran, dass es nicht nur bei den Gerichten unterschiedliche Interpretationen zu dem Bereich gibt sondern auch bei den Feuerwehren. Ich sehe es daher nicht so glasklar wie Du, sondern ehrlich gesagt recht kritisch wenn Feuerwehren Einsatzstellen gegenüber Journalisten (nicht gegen Gaffer) abschirmen. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 795059 | |||
Datum | 08.09.2014 20:47 | 17041 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar R.Die Frage ist ja nicht so sehr, was der Reporter filmt Finde ich nicht. Zur richtigen Trauma Versorgung gehört das vollständige Entkleiden und Untersuchen. Wer nun eine 14jährige Tochter hat, der sollte mal in sich gehen und nachdenken, ob das Filmen / ablichten von Unfallopfern ein zu schützendes Rechtsgut ist - egal ob die Bilder "nur" bei einem fremden Fotografen landen oder öffentlich lesbar. Meiner Meinung nach ist das kein zu schützendes Rechtsgut. Selbst wenn die Bilder Teil einer medizinischen Akte sind, sollte man den Menschen hinter den Verletzungsbildern nicht erkennen können. So ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 795061 | |||
Datum | 08.09.2014 21:05 | 16676 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian F.Ich sehe es daher nicht so glasklar wie Du, sondern ehrlich gesagt recht kritisch wenn Feuerwehren Einsatzstellen gegenüber Journalisten (nicht gegen Gaffer) abschirmen. Was ist denn der (prägnant greifbare) Unterschied zwischen einem Journalisten und einem Gaffer? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 795063 | |||
Datum | 08.09.2014 21:19 | 16666 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank E.egal ob die Bilder "nur" bei einem fremden Fotografen landen oder öffentlich lesbar.Wobei die Frage auch interessant ist: Von Journalisten wird ja oft argumentiert, dass längst nicht jedes Bild, was gemacht wird, auch veröffentlicht wird. Also könne man auch kritischere Szenen ablichten. Wenn aber jetzt ein solches Bild gemacht wird, wo bei der Motivauswahl schon nahezu 100%ig klar ist, dass es so hinterher nicht veröffentlicht werden kann, kann man sich dabei dann überhaupt auf die Pressefreiheit berufen? Nach meiner Ansicht setzt Presse Öffentlichkeit voraus. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 795065 | |||
Datum | 08.09.2014 21:22 | 16599 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Wenn aber jetzt ein solches Bild gemacht wird, wo bei der Motivauswahl schon nahezu 100%ig klar ist, dass es so hinterher nicht veröffentlicht werden kann, kann man sich dabei dann überhaupt auf die Pressefreiheit berufen? Vollkommen Deiner Meinung. Das widerspricht sich. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 795067 | |||
Datum | 08.09.2014 21:34 | 16634 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian F.Dicht gefolgt von der Pressefreiheit in Artikel 5.Artikel 2 II hätte ich noch im Angebot. In der Versorgung von Notfallpatienten wird soviel Wert auf Sauberkeit und Hygiene gelegt, RTWs, OPs und alle Doktorspielzeuge werden ständig desinfiziert/sterilisiert, Putzfrauen der Rettungswachen und Krankenhäuser vierfach vereidigt, und dann sitzt der Patient vorher an der Einsatzstelle noch, womöglich mit offenen Wunden, ungeschützt der Kälte/Sonnenstrahlung, Wind, Dreck und Staub ausgesetzt. Da ist so eine Decke einfach ein probates Mittel, im auch dort an der Einsatzstelle, bevor er den RTW von innen sieht, etwas von diesem Schutz zu bieten. Damit wird dann auch ein Grundrecht geschützt, und ich muss nicht wie bei Art. 5 noch großartige Abwägungen anstellen, wer jetzt Gaffer und wer Journalist ist. Denn wenn ich morgen auf die Idee käme, mit der Kamera meines Handys eine deutsche Form von rotten.com mit Bildern deutscher Unfallstellen aufzubauen, wer sagt das ich dann kein Journalist bin? Das auch mit dieser Argumentation hinterher die Gerichte alles mögliche anstellen können, ja meinetwegen. Ist halt so. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 795072 | |||
Datum | 08.09.2014 22:14 | 16448 x gelesen | |||
Du darfst soviele Decken vorhalten, wie Du möchtest.. Wenn ein Reporter kommt und sagt: "Ich möchte mal ein Foto machen (außerhalb eines Gefahrenbereichs, und außerhalb von Privatgrundstücken, also vom s.g. öffentlichen Raum aus) musst Du ihn gewähren lassen. Auch wenns schwerfällt, wir als Einsatzkräfte haben das zu dulden. Weitere Einschränkung wäre z.B. die Behinderung von Einsatzmaßnahmen. Der Art. 5 GG lässt sich eben nicht einschränken. Und da heißt es: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten....] Willst Du als Feuerwehreinsatzkraft an der E-Stelle bestimmen, wer und wer nicht? Ich würde im Zweifel die Kollegen der Polizei hinzuziehen und mich als Feuerwehr meinen Aufgaben widmen... Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 795075 | |||
Datum | 08.09.2014 22:28 | 16412 x gelesen | |||
Dein Anliegen in Ehren... Aber: Geschrieben von Frank E. Bilder "nur" bei einem fremden Fotografen landen oder öffentlich lesbar.und Geschrieben von Frank E. Meiner Meinung nach ist das kein zu schützendes Rechtsgut. Das ist Sache des Fotografen/Reporters... Es gibt ja weitere Beschränkungen wie z.B. das Recht am Bild, etc. Soll heißen, auch der Fotograf/Reporter darf nicht alles machen, was er will. - Es wird meist auch nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird. Meistens verstehen Fotografen ja auch die Bitte, jetzt mal eben kein Foto zu machen. Die meisten Fotografen/Reporter gehen auch sorgfältig mit dem Thema um, denn auch sie haben keine Lust auf und Geld für Schadensersatzklagen. - In den meisten Fällen klappt das ja auch gut.... Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 795076 | |||
Datum | 08.09.2014 22:35 | 16470 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Wenn ein Reporter kommt und sagt: "Ich möchte mal ein Foto machen (außerhalb eines Gefahrenbereichs, und außerhalb von Privatgrundstücken, also vom s.g. öffentlichen Raum aus) musst Du ihn gewähren lassen.Richtig. Aber ich denke nicht, dass ich die Decke auch nur einen Zentimeter in irgendeine Richtung bewegen muss, wenn er das fordert. Fotografieren soll er doch. Das, was ihm die Einsatzstelle bietet, gerne. Aber die patientenorientierte Arbeitsweise an der Einsatzstelle beeinflusst er nicht. Ich parke ja auch nicht die Einsatzfahrzeuge extra fotogen oder fange auf der Seite des Fahrzeugs an zu schneiden, die er mir vorgibt. Wobei in den meisten Fällen, wo es mal zu nachfolgenden Streitigkeiten Feuerwehr vs. Presse kam, vorher schon ein angespanntes Verhältnis vorgelegen haben dürfte. In dem o.g. Fall geht es jetzt ja auch nicht um Feuerwehr vs. Presse, sondern Opfer vs. Presse. Das eine Decke oder ein mobiler Sichtschutz, die von vielen Reportern extra als "Dramatikverstärker" auf den Bildern begrüßt werden, auf einmal zwischen einem Fotografen und einer Feuerwehr zu einem (Rechts)Streit führt, obwohl man vorher stets ein gutes (oder auch gar kein) Verhältnis zueinander hatte, dürfte so selten vorkommen, dass es die Diskussion nicht wert ist. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 795077 | |||
Datum | 08.09.2014 22:42 | 16357 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Meistens verstehen Fotografen ja auch die Bitte, jetzt mal eben kein Foto zu machen.Eben. Oft wird auch extra vorher gefragt, und das ein oder andere Bild findet dann auch mal den kostenlosen Weg ins Feuerwehrarchiv, und dem Reporter wird ein Fahrzeugdach als Plattform zur Verfügung gestellt und so weiter. Und die wenigen schwarzen Schafe sind i.d.R. ja auch bekannt, den Feuerwehren und Kollegen. Womit wir wieder beim ursprünglichen Thema wären. Blaulichtfotograf und Essen weisen irgendwie auf einen durchaus bekannten Vertreter der Szene hin. Das ausgerechnet der jetzt mit einem Opfer zusammenrasselt, und der Kachelmann-Anwalt das ganze noch garniert, macht das Verfahren schon irgendwie interessant ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 795078 | |||
Datum | 08.09.2014 22:44 | 16332 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.ber ich denke nicht, dass ich die Decke auch nur einen Zentimeter in irgendeine Richtung bewegen muss, wenn er das fordert. Nein. Geschrieben von Sebastian K. Fotografieren soll er doch. Das, was ihm die Einsatzstelle bietet, gerne. Ja, so war es von mir gemeint. Geschrieben von Sebastian K. Aber die patientenorientierte Arbeitsweise an der Einsatzstelle beeinflusst er nicht. Ich parke ja auch nicht die Einsatzfahrzeuge extra fotogen oder fange auf der Seite des Fahrzeugs an zu schneiden, die er mir vorgibt. Das dürfte klar sein und ist ja auch nicht verlangt! Geschrieben von Sebastian K. Wobei in den meisten Fällen, wo es mal zu nachfolgenden Streitigkeiten Feuerwehr vs. Presse kam, vorher schon ein angespanntes Verhältnis vorgelegen haben dürfte. In dem o.g. Fall geht es jetzt ja auch nicht um Feuerwehr vs. Presse, sondern Opfer vs. Presse. Das eine Decke oder ein mobiler Sichtschutz, die von vielen Reportern extra als "Dramatikverstärker" auf den Bildern begrüßt werden, auf einmal zwischen einem Fotografen und einer Feuerwehr zu einem (Rechts)Streit führt, obwohl man vorher stets ein gutes (oder auch gar kein) Verhältnis zueinander hatte, dürfte so selten vorkommen, dass es die Diskussion nicht wert ist. Auch hier hast Du meine Zustimmung. Verweg ein vernünftiges Verhältnis und auch bei neuen oder unbekannten Reportern Höflichkeit und einen gegenseitigen Respekt vor der jeweiligen Arbeit und es dürfte entspannt ablaufen... Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 795080 | |||
Datum | 08.09.2014 23:21 | 16739 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Interessant - hast du dafür eine Quelle bzw. Rechtsgrundlage? Vermutlich der Pressekodex des Deutschen Presserates. Zitat: "Richtlinie 8.2 Opferschutz Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt." Auch wenn es Gerichte anders sehen, kann es kein Fehler sein, Kennzeichen, Firmennamen an Fahrzeugen, etc zu verpixeln. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 795082 | |||
Datum | 08.09.2014 23:55 | 16413 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank E.Zur richtigen Trauma Versorgung gehört das vollständige Entkleiden und Untersuchen Und das passiert bei dir, wenn der Patient noch im Fahrzeug eingeklemmt ist? Kenn ich so nicht, schon aus Gründen des Wärmeerhalts. Erst im RTW würde ich so eine Tätigkeit ansiedeln. Und da habe ich bisher weder Passanten noch Kameras gesehen... M.E. macht jeder an der Einsatzstelle seine Arbeit. Feuerwehr/Rettungsdienst rettet, Journalisten berichten. Wenn einer was falsch macht, gibts Gerichte, wie man an obigem Beispiel sehen kann... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 795085 | |||
Datum | 09.09.2014 06:04 | 16315 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar R.Erst im RTW würde ich so eine Tätigkeit ansiedeln. Und da habe ich bisher weder Passanten noch Kameras gesehen.. Ich schon. Passend zum Thema "schlechte Fotografen" oder selbsternannte oder was weiss ich. | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 795087 | |||
Datum | 09.09.2014 08:15 | 16081 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian F.Dicht gefolgt von der Pressefreiheit in Artikel 5. Muss ja auch nicht. Denn auch im Freistaat Bayern gilt Art. 1 (1) und Art. 5 (2). Geschrieben von Florian F. Ich sehe es daher nicht so glasklar wie Du, sondern ehrlich gesagt recht kritisch wenn Feuerwehren Einsatzstellen gegenüber Journalisten (nicht gegen Gaffer) abschirmen. Dass das Glasklar ist, hab ich nicht geschrieben. Ich persönlich habe mich in das Thema eingelesen, Fachmeinungen berücksichtigt (u.a. von Fachanwälten und Richtern) und mir eine Meinung gebildet. Und diese Meinung wende ich bis zum Beweis des Gegenteils - selbstverständlich unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit, Rechtsgüterabwägung etc - an. Und das man das ganze nicht abschließend in einem Forum diskutieren kann, sollte auch klar sein. Und abgeschirmt wird übrigens nicht die Einsatzstelle, sondern das Unfallopfer, wenn es sich nicht mehr selbst gegen die Anfertigung von Bildern der Sensationsreporter wehren kann. Warum ich das mache? Weil ich nach meiner Rechtsauffassung nach Art. 1 (1) als Vertreter einer Staatlichen Gewalt dazu verpflichtet (!) bin. Kann aber jeder machen wie er will. Sollte jedoch ich oder eines meiner Familienmitglieder jemals in eine solche Situation kommen (Klopf auf Holz dass das nie passieren wird) würde ich dagegen ebenfalls juristisch vorgehen; wie das Opfer im Ausgangsthread. Und zwar gegen den Bildanfertiger und (!) gegen die staatliche Gewalt, die mich nicht davor geschützt hat. Dann wäre das Thema vielleicht endlich mal abschließend geklärt... Was mir bis zum heutigen Tage übrigens nicht einleuchten will, was die ganzen ehrenhaften Bildreporter mit Fotos wollen, die sie laut Pressekodex nicht verwenden dürfen und selbstverständlich auch *tausend mal in die Hand versprochen* nie verwenden würden... Kann mir doch keiner erzählen, dass die Bilder umgehend gelöscht werden.... (Denn warum sollte ich die Anfertigung dann erst an der Einsatzstelle erstreiten?) Will nicht wissen, wer dann alles zum "Sekundär-Gaffer" wird, Redaktion, Bekannte .... das Internet!? | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 795088 | |||
Datum | 09.09.2014 08:17 | 16534 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von U. Steegmann Was ist denn der (prägnant greifbare) Unterschied zwischen einem Journalisten und einem Gaffer? das ist wohl mittlerweile ein zunehmendes Problem, zumindest in Ballungsräumen. Der "Journalist" steht ja nicht als geschützter Beruf unter dem Schutz der Pressefreiheit, sondern quasi jeder, der irgendwas irgendwo veröffentlichen will, darüber berichten möchte. Da ist die Grenze fließend zwischen der porfessionellen Presseagentur, die die Grundsätze der entsprechenden berufsständischen Kodexe zu beachten sucht, dem "Blaulichtblogger", der zumindest Ahnung von der Arbeit der FW hat und vielleicht gar weniger im Weg steht als das Kamerateam der ARD und dem Leserreporter, der schnell einen Schnappschuss an die Redaktion mailt. Wir ich es bei unseren Seminaren mit den Kollegen von Wiesbaden112 aufgeschnappt habe, ist eine einheitliche Definition oder Legitimation (auch der Presseausweis ist nicht der Weisheit letzter Schluss) nicht leicht zu finden bis gar unmöglich. Zudem ist es auch immer noch ein unterschied, was die Presse letztlich aufnimmt und dem, was am Ende dann auch publiziert wird. Das weiß der EL vor Ort ja auch nicht - und um so wichtiger erscheint es mir, bei Einsätzen, die auf Medieninteresse stoßen, frühzeitig eine professionelle Pressebetreuung zu organisieren und einfach durch "Führung" dem ganzen eine Richtung zu geben, da zu sein, zu erklären und zu kommunizieren. Das scheint mir so der Knackpunkt zu sein - wenn die Presse ignoriert wird, oder man die einfach rumlaufen lässt, ohne mal was anzubieten, dann suchen die sich ihr Futter selbst. Ich kann aus inzwischen mehreren Veranstaltungen unter dem Titel "Pressevertreter und Einsatzkräfte - Freund oder Feind?", bei denen neben hin und wieder auch kritisch gegenüber "der Presse" eingestellten FW-Kollegen, gestandenen Pressesprecher auch die typischen Projektsionsflächen (z.B. ein gestandener Fotoreporter einer hier oft kritisierten, großen Boulevardzeitung) aufeinander treffen, berichten: Dialog ist sehr wichtig, zur Einsatzvorbereitung gehört auch die Planung eines Presseeinsatzes und wenn man mal die Gedankengänge und Nortwendigkeiten des Gegenübers nachzuvollziehen versucht, dann kann das auch schon mal ein Schritt sein. Fakt ist, dass in meinen Augen jedes Grundrecht wichtig ist - auch die Pressefreiheit ist kein Grundrecht "zweiter Klasse", und als Einsatzkräfte im staatlichen Auftrag sind wir allen Grundrechten verpflichtet. Da ne gescheite Abwägung zu treffen um eines gegen das andere absolut gegenzurechnen erscheint mir schwieriger, als sich dem Thema "Presse" aktiv zu stellen... ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 795089 | |||
Datum | 09.09.2014 08:19 | 16068 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Der Art. 5 GG lässt sich eben nicht einschränken Käse! Lies bitte Artikel 5 (2)! | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 795091 | |||
Datum | 09.09.2014 10:23 | 16065 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Wir ich es bei unseren Seminaren mit den Kollegen von Wiesbaden112 aufgeschnappt habe, ist eine einheitliche Definition oder Legitimation (auch der Presseausweis ist nicht der Weisheit letzter Schluss) nicht leicht zu finden bis gar unmöglich. Zudem ist es auch immer noch ein unterschied, was die Presse letztlich aufnimmt und dem, was am Ende dann auch publiziert wird. Das weiß der EL vor Ort ja auch nicht - und um so wichtiger erscheint es mir, bei Einsätzen, die auf Medieninteresse stoßen, frühzeitig eine professionelle Pressebetreuung zu organisieren und einfach durch "Führung" dem ganzen eine Richtung zu geben, da zu sein, zu erklären und zu kommunizieren. Das scheint mir so der Knackpunkt zu sein - wenn die Presse ignoriert wird, oder man die einfach rumlaufen lässt, ohne mal was anzubieten, dann suchen die sich ihr Futter selbst. Gar wohl wahr! In Hannover (als Beispiel, nur das kenne ich aus eigenem Erleben) ist bei größeren Einsätzen IMMER ein Pressesprecher dabei - und die Kollegen wissen wirklich, was zu tun ist.. Da läuft kein Pressevertreter (der übrigens der FW bekannt sein muss oder sich durch den Presseausweis ausgewiesen hat) einfach mal so eben querbeet. Auch ich nicht, der ich ja ein alter Kollege bin.. (/Hat man mir einmal mit einer sehr freundlichen aber doch klaren Ansage klar gemacht, grummel grummel). Hält sich ein Pressevertreter nicht an die Vorgaben, dann KANN er (das habe ich nie erlebt, die Presseleute wissen das und verscherzen sich sehr ungerne das gute Verhältnis!) auch entfernt werden, denn Einsatz geht vor und darf nicht gestört werden. Das hat nichts mit "Einschränkung der Pressetätigkeit" zu tun , die Informationen bekommen die Journalisten ja eben durch den Pressesprecher. Ich kann nur für Hannover sprechen, aber hier wissen die Kollegen schon, was die Pressemenschen brauchen und geben sich alle Mühe der Welt... Dass es immer wieder "unangenehme Jounaille" gibt, das weiß auch ich. Zum ICE-Unglück "Eschede" war ich als Journalist und habe brav am vorgegebenen Sammelpunkt für die Presseleute gewartet. (Da kam keiner an der Polizei vorbei, der nicht einen gültigen Presseausweis vorzeigen konnte) Später haben wir erfahren, dass eine "young lady" sich kurzerhand eine Feuerwehrschutzjacke besorgt hat und damit auf der Einsatzstelle herum lief, um Bilder für eine bekannte FW-Zeitschrift zu "schießen". Wie die Geschichte ausging, ich weiß es nicht, aber schon damals wurde das von den Presseleuten teils als "clever", teils aber auch als "Sauerei" (ich neige zum Letzten, damit verspielt man sich den Kredit!) angesehen.. Was wichtig ist, das ist das Gespräch zwischen "Feuerwehrwehrs" und den Presseleuten - und dazu gibt es mannigfaltige Gelegenheiten, wenn mal wieder eine Presseveranstaltung (nicht Einsatz) ist. ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl! | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 795092 | |||
Datum | 09.09.2014 10:32 | 15983 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Der Art. 5 GG lässt sich eben nicht einschränken. Einspruch Euer Ehren, grins Doch, hinter Allem steht der Anhang zum GG: "Alles Weitere regeln nachfolgende Gesetzte" - und die schränken die Artikel eben ein. Geschrieben von Ulrich W. Willst Du als Feuerwehreinsatzkraft an der E-Stelle bestimmen, wer und wer nicht? Ich würde im Zweifel die Kollegen der Polizei hinzuziehen und mich als Feuerwehr meinen Aufgaben widmen... Guter Kommentar, dem ist kaum noch etwas hinzu zu fügen. ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 795100 | |||
Datum | 09.09.2014 12:58 | 15713 x gelesen | |||
Einspruch stattgegeben :-) Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Schermbeck / NRW | 795103 | |||
Datum | 09.09.2014 13:20 | 15926 x gelesen | |||
Der Klage wurde stattgegeben! http://www.dorstenerzeitung.de/staedte/dorsten/Persoenlichkeitsrechte-verletzt-Unfallreporter-ging-zu-weit-Opfer-will-Schmerzensgeld;art914,2475852 | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 795104 | |||
Datum | 09.09.2014 13:21 | 15740 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank E.Ich schon. Passend zum Thema "schlechte Fotografen" oder selbsternannte oder was weiss ich. Da stimmt aber was mit der Besatzung nicht. Der RTW Innenraum gehört eindeutig zu deren Einflussbereich. Und da ist der Schutz der Intimsphäre des Patienten so einfach... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 795106 | |||
Datum | 09.09.2014 13:25 | 15818 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Der Klage wurde stattgegeben! Hervorragend! :-) | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 795107 | |||
Datum | 09.09.2014 13:46 | 15798 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank E.ch schon. Passend zum Thema "schlechte Fotografen" oder selbsternannte oder was weiss ich. Hallo Frank und die staunende Gemeinde, vielleicht habe ich da etwas missverstanden, aber in meinen RTW kam keiner, zu keinem Zeitpunkt hinein, der da nicht h hingehörte. Nicht mal die Polizei (die sowieso mitunter etwas merkwürdige Ideen hatte. Mich wollte mal ein Schutzmann zwingen. einen Patienten nach Haus zu fahren, mit einem Hund. Heissa, das ergab aber einen heiteren Disput mit ausgefeilter Rabulistik, grins) ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl! | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 795111 | |||
Datum | 09.09.2014 17:19 | 15851 x gelesen | |||
Geschrieben von Krannich J.Da konnte wohl einer nicht schnell genug mit seiner Geschichte online gehen. Wenn der Kollege so nachlässig ist, und das Kennzeichen nicht verfremdet, muss er mit Ärger rechnen. Überhaupt nicht. Der normale Bürger hat keine Möglichkeit zur Kennzeichenabfrage, der Polizei ist die Identität sowieso bekannt, das Umfeld des Opfers ist sowieso informiert, das Interesse an einer solchen Verfremdung ist also nur schwer zu begründen. Und selbstverständlich ist die Presse berechtigt, zu berichten, dafür ist sie ja da. Wenn Du hingegen ein Auto beim Anhalten auf dem Straßenstrich photographierst, und mit Kennzeichen veröffentlichst, dann wird Dir der Richter vermutlich auf die Finger klopfen. Geschrieben von Krannich J. Ansonsten wird wohl "Person des Zeitgeschehens" nicht, wohl aber "Relative Person des Zeitgeschehens" greifen. So pflegte das jahrzehntelang zu sein, ist inzwischen ein kleines bißchen restriktiver, kommt aber weitgehend hin. Geschrieben von Krannich J. Das Kennzeichen hingegen ist Pflicht und MUSS somit verfremdet werden. Bitte keine Legendenbildung. Geschrieben von Krannich J. Eines sollten sich meine Kollegen mal als Grundsatz hinter die Ohren schreiben. Nie mit einer Geschichte auf dem EIGENEN Portal online gehen, bevor nicht die Angehörigen innerhalb einer angemessenen Frist informiert worden sind. Hierfür hingegen ein Unterstreichungsstrich. Eine Verpflichtung dazu gibt es allerdings nicht, vom eigenen gesunden Menschenverstand mal abgesehen. | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 795112 | |||
Datum | 09.09.2014 17:36 | 15523 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus B.Das hat nichts mit "Einschränkung der Pressetätigkeit" zu tun , die Informationen bekommen die Journalisten ja eben durch den Pressesprecher. In einem Land, in dem Journalisten ihre Informationen durch Pressesprecher bekommen, möchtest Du nicht leben. Es gibt so etwas, aber Deutschland gehört glücklicherweise nicht dazu. Der Verweis, daß ja ein Pressesprecher da sei, ist in keiner Weise hinreichend dafür, Presse bei der Arbeit zu behindern. Selbstverständlich kann man Journalisten aus dem Arbeitsbereich oder dem Gefahrenbereich fernhalten, aber das war's dann auch schon. | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 795113 | |||
Datum | 09.09.2014 17:55 | 15416 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Wobei die Frage auch interessant ist: Von Journalisten wird ja oft argumentiert, dass längst nicht jedes Bild, was gemacht wird, auch veröffentlicht wird. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 795118 | |||
Datum | 09.09.2014 18:22 | 15649 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hans-Joachim Z. Wenn Du hingegen ein Auto beim Anhalten auf dem Straßenstrich photographierst, und mit Kennzeichen veröffentlichst, dann wird Dir der Richter vermutlich auf die Finger klopfen. Hm, Äh, Nu... wenn ich also immer mit einer Nutte im Auto fahre und einen Unfall baue (... ;-))), dann darf man keine Bilder machen...??? (ist das ein "Begütertenprivileg"?) mkg hwk | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 795120 | |||
Datum | 09.09.2014 19:07 | 15557 x gelesen | |||
Hallo HWK, etwas OT, aber was machst du, wenn die Person, die regulär im privaten KFZ rechts von dir sitzt im ungünstigen Moment dein Posting zu lesen bekommt? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 795128 | |||
Datum | 09.09.2014 20:34 | 15466 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner K.wenn ich also immer mit einer Nutte im Auto fahre und einen Unfall baue (... ;-))), dann darf man keine Bilder machen...??? :-) Wenn die Abbildung für eine Person mit Nachteilen verbunden ist oder sein kann, erwarten Richter üblicherweise, daß eine Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorgenommen wurde. Je stärker der Eingriff, desto größer sollte das Informationsinteresse sein. Wollte der EUGh so. Bedeutet aber normalerweise (also so lange nicht gerade ein Großkonzern mit einer Armada von Anwälten diese Regelungen für sich mißbrauchen möchte) nicht mehr als "schalte Dein Gehirn ein". | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 795130 | |||
Datum | 09.09.2014 20:55 | 15406 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar R.Da stimmt aber was mit der Besatzung nicht. Der RTW Innenraum gehört eindeutig zu deren Einflussbereich. Und da ist der Schutz der Intimsphäre des Patienten so einfach... Das sehe ich anders. Da auch heutzutage die Fenster eines RTW nicht immer voll"vermilchglast" sind und man mit etwas Unglück von der Fahrerkabine einen Blick nach hinten hat. Oder der RTW steht am Hang mit ordentlich Gefälle. (So etwas kennt man in Hannover allerdings nicht.) Ebenso, wenn Personal ein- und aussteigt um z.B. die Opiate vom NEF nachzuholen, der Orgaleiter sich Infos holt, Eltern einsteigen oder einfach fassungslos in der Tür stehen bleiben, weil sie das Geschehene erst mal verarbeiten müssen. Ich sehe die Türen eines Fahrzeuges gerne geschlossen. Aber es geht nicht immer, wie man sich das wünscht. Im Sommer hatte ich ein schwerverbranntes Baby als ich NEF fuhr - da haben wir mit 3 Ärzten, einer Intensivschwester, 3 vom Rettungsdienst und noch ein Hubi Assistent im/am RTW gearbeitet. Ich zähle da mal eben 7 Leute. Jetzt noch 2 Elternteile ... so, und nun kommt ein Fotograf und die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf Mitwissen? Woran soll ich noch alles denken. Das ist einer der grossen Vorteile in dem Land hier - über gewissen Nachteile habe ich ja oft genug berichtet: Alles ist öffentlich, Steuererklärung, Fahrzeugdaten, Gehaltslisten der Firmen, Firmendaten... aber wehe, einer will ein Bild eines Kindes im Kindergarten machen oder ich öffne eine Patientenakte ohne Patientenzustimmung. Das geht gar nicht! Da fliege ich direkt raus. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 795143 | |||
Datum | 10.09.2014 07:31 | 15282 x gelesen | |||
Moin, mein Ansatz weiter oben war es vor allem den Pressesprecher an der Einsatzstelle als richtungsgebendes Element einzusetzen, dass die Journalisten durch entsprechende Angebote lenkt. M.E. sollte es da nicht um Einschränkungen und Sanktionen, sondern im positiven Sinne um am Bedarf der Journalisten orientierte "Angebote" wie O-Töne, Vorschläge für Bilder, ggf. "Führungen" über die Einsatzstelle bzw. zu bestimmten, sensiblen Bereichen, ggf. Pressekonferenzen usw. gehen. Dass kann, so wie ich das erfahren habe, schon dazu führen, dass sich das ganze etwas kanalisiert und entspannt... ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 795147 | |||
Datum | 10.09.2014 07:54 | 15234 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Joachim Z.Selbstverständlich kann man Journalisten aus dem Arbeitsbereich oder dem Gefahrenbereich fernhalten, aber das war's dann auch schon. Und genau das meinte ich! Natürlich kommen die Medienvertreter zu ihren Bildern - und schlüssige und vor allem korrekte Informationen können sie sowieso nur über den Pressesprecher beziehen. Keine Einsatzkraft außer ihm hat das Recht, Informationen an die Presse weiter zu geben (auch eine Behinderung der Presse? ;-) ) ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl! | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 795217 | |||
Datum | 10.09.2014 20:36 | 15219 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.M.E. sollte es da nicht um Einschränkungen und Sanktionen, Man muß halt den Hintergrund der anderen Seite sehen: Hast Du einen Journalisten im eigentlichen Sinne vor Dir, also keinen "Blaulichtreporter", dann hat der jede Woche mit einem Dutzend Pressesprechern zu tun, von Firmen oder Ministerien, deren Kernaufgabe es ist, wesentliche Informationen zurückzuhalten. (Gut, die werden nur selten zum Verkehrsunfall geschickt, sofern es kein außergewöhnlicher ist.) Geschrieben von Matthias O. Dass kann, so wie ich das erfahren habe, schon dazu führen, dass sich das ganze etwas kanalisiert und entspannt... Wenn Du da jemanden hinstellst, der ersten Ahnung hat und zweitens mit den Leuten umgehen kann, wirst Du ziemlich schnell ein Vertrauensverhältnis aufbauen können. "Mit den Leuten umgehen" heißt an erster Stelle: Vernünftige Übersetzungen aus dem Feuerwehrdeutschen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 795235 | |||
Datum | 11.09.2014 09:50 | 15772 x gelesen | |||
Das Urteil ist gesprochen:LG Essen: Unzulässige identifizierende Bildberichterstattung durch YouTube-Video Quelle: Kanzlei Dr. Bahr MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 795237 | |||
Datum | 11.09.2014 10:23 | 15701 x gelesen | |||
Geschrieben von LG Essen.Jedoch überwiege bei Abwägung der Rechtsgüter das Interesse des Klägers. Denn die Ereignisse seien eher lokaler Natur, so dass nur ein begrenztes Informationsinteresse bestehe. Genau das ist einer der springende Punkt, den ich an Einsatzstellen auch nicht nachvollziehen kann! Pressefreiheit - ja! Aber: Ist es für eine seriöse und objektive Berichterstattung unbedingt notwendig, Unfallopfer zu fotografieren? Wird der Informationsumfang der Berichterstattung dadurch "zensiert", dass das Unfallopfer nicht abgelichtet werden darf? Meiner Meinung nach Nein! Für eine objektive und umfängliche Berichterstattung ist es doch mehr als ausreichend, wenn alle zur Verfügung stehenden Informationen zum Unfall der Presse bereit gestellt werden und darüber hinaus unverfängliche Bilder angefertigt werden dürfen - Totale der Einsatzstelle, Einsatzfahrzeuge, Einsatzpersonal etc. Bilder von Opfern haben m.E. überhaupt keinen Nährwert im Sinne der objektiven und umfänglichen Berichterstattung - insbesondere wenn es sich um poplige Verkehrsunfälle handelt und nicht um ein politisches und zeitgeschichtliches Ereignis wie 9/11. Beim Anfertigen von "Opferbildern" geht es ausschließlich um die Befriedigung von wirtschaftlichen Interessen der Blaulichtreporter. Und da MUSS Art. 1 (1) GG einfach DEUTLICH höher bewertet werden. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 795294 | |||
Datum | 11.09.2014 18:36 | 15513 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf K.Beim Anfertigen von "Opferbildern" geht es ausschließlich um die Befriedigung von wirtschaftlichen Interessen der Blaulichtreporter. ... und dem Sensationsbedürfnis des Zuschauers, Lesers, etc...! Verkaufen lassen sich nur Aufnahmen, die die Leute auch sehen wollen. Hier kann man sicher über die Jahre eine fallende "Hemschwelle" beobachten.. Zeigen muß man eben nicht jedes Detail, aber anschauen auch nicht. Wie der aktuelle Fall zeigt, wurde ja der Reporter für seine Fehler zur Rechenschaft gezogen. Gruß UW Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 800096 | |||
Datum | 11.12.2014 11:01 | 15890 x gelesen | |||
hallo, die Sache ist jetzt zivilrechtlich aufgearbeitet: Unfall-Video Blaulicht-Fotograf muss 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf: http://www.derwesten.de/staedte/essen/blaulicht-fotograf-muss-10-000-euro-schmerzensgeld-zahlen-id10131728.html#plx1306343522 MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 800116 | |||
Datum | 11.12.2014 20:45 | 15388 x gelesen | |||
Die Begründung des Urteils stellt aber auch klar, das das Anfertigen der Fotos und deren Veröffentlichung an sich rechtens ist, es wurde sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, das das Veröffentlichen von Fotos von Teilen des Körpers rechtmäßig sind. Insofern wäre jede Behinderung der Arbeit des Reporters unrechtmäßig, es ist am Reporter/der Redaktion Details ggf. vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
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