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ThemaWas darf ich in Garage bewahren ?12 Beträge
Rubrikrund um´s FW-Forum
 
Autorelen8or 8v., rath / nrw795362
Datum13.09.2014 11:577623 x gelesen
Hallo, ich habe kein Auto mehr aber eine Garage :) die ich auch jede Monat zahlen muss .Aus Platzmangel möchte ich meine Sommer Gartenmöbel in Garage bis nächsten Jahr bewahren . Darf ich ? Was darf ich und was darf ich nicht ?

Sophie_me

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen795363
Datum13.09.2014 12:15   5174 x gelesen
Geschrieben von elenor v.Was darf ich und was darf ich nicht ?

Einen Duden darf man in der Garage aufbewahren.

Gruß Michael

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AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V795364
Datum13.09.2014 12:46   4860 x gelesen
Und ein Familienbuch o.ä. dem man die, zur Nutzung dieses Forums, nötigen Daten wie z.B. Vor- und Nachname entnehmen kann. ;)

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern795365
Datum13.09.2014 12:514968 x gelesen
Hallo,

kommt auf die Größe der Garage an:

"In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden".

§134 (4)


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP795367
Datum13.09.2014 13:38   5002 x gelesen
Geschrieben von elenor v.Darf ich ? Was darf ich und was darf ich nicht ? Du darfst:
1. Dich zwischen Elenor, Sophie und Emanuela entscheiden.
2. Gegebenenfalls an die Moderatoren oder den Administrator die Bitte richten, die Schreibsperre wieder aufzuheben, die im Hinblick auf die hier geltenden Regeln wegen der etwas zu vielfältigen Namen gesetzt wurde.
3. Dich freuen, dass solche Regelverstöße regelmäßig durch die User bemerkt und angesprochen werden, bevor ein Moderator eingreifen kann/muss.
Zumindest freue ich mich darüber, denn das ist ein Feedback, dass diese Regeln weiterhin allgemein anerkannt sind und die Arbeit im Hintergrund, die überwiegend diesem Zweck dient, damit ihren Sinn hat.

Mit freundlichen Grüssen
Sebastian K.

Moderator
Team www.FEUERWEHR.de

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)795371
Datum14.09.2014 01:08   4634 x gelesen
Yeah!
Nachdem das Feuerwehr-Forum innerhalb von drei Tagen nun zum zweiten mal von einer Cyber-Attacke unbekannter Regelbrecher heimgesucht wurde, konnten Wächterrat und Moderatoren-Team die Union wieder herstellen und durch den vehementen ELOKA-Einsatz von Frühwarnsystem und Schreibsperre verhindern, dass die Anzahl der fachlich-separatistischen Antworten die 25%-Hürde übersprungen hätte oder dass man nach weiteren, beurteilungsrelevanten Bedingungen hätte fragen konnen. Nicht dass wieder sowas lustiges passiert, wo jemand dem Eselchen Feuerwehr-Forum eine Karotte an der Angel hinhält, nach der es seit drei Tagen munter schnappt (und manche haben tatsächlich in den ersten zwei Stunden bis zu fünf mal geschnappt ;-))

Nach gut achteinhalb Stunden Schockstarre ob der Dreistigkeit hat sich das Forum von dem Angriff erholt, nun kehrt langsam wieder die Normalität ins Forum zurück und es werden wieder Beiträge geschrieben.


Danke Flo, Du bist mir in der Antwort etwas zuvor gekommen, ich war unterwegs auch schon am suchen. (Auch zu Deiner Info) hier noch eine kleine Ergänzung, um die Zahl der fachlichen Antworten prozentual deutlich zu steigern.
Gewünschte Lagerung in Garagen ist nix neues, wir haben da mal ein mit der Obersten Baubehörde im STMI abgestimmtes Merkblatt veröffentlicht.
Merkblatt zur Garagennutzung
Die Fachinfo zu der im Merkblatt angesprochenen Stellplatzabtrennung wurde gerade altualisiert:
Abtrennung von Garagenboxen
Die Fachinfos sind zwar mit der Obersten Baubehörde in Bayern abgestimmt, nach Anfrage an die OBBs anderer Bundesländer mit Verweis auf die Fachinfos Bayern bekommt man aber im Regelfall gleichlautende Antworten.

Übrigens, wer sich fürchtet, dass er bei Angabe von Realname und Wohnort bei der Forumsanmeldung automatisch kostenpflichtig eine Waschmaschine bestellt, kann sich zur Beantwortung solcher fachlicher Fragen auch gerne an seinen Landesfeuerwehrverband wenden. Zumindest in unserem Fachbereich wird da unbürokratisch und fachlich kompetent weitergeholfen.

Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY795374
Datum14.09.2014 08:023200 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Franz-Peter L.Nachdem das Feuerwehr-Forum innerhalb von drei Tagen nun zum zweiten mal von einer Cyber-Attacke unbekannter Regelbrecher heimgesucht wurde, konnten Wächterrat und Moderatoren-Team die Union wieder herstellen und durch den vehementen ELOKA-Einsatz von Frühwarnsystem und Schreibsperre verhindern, dass die Anzahl der fachlich-separatistischen Antworten die 25%-Hürde übersprungen hätte oder dass man nach weiteren, beurteilungsrelevanten Bedingungen hätte fragen konnen.

besser hätte ich das nicht sagen können. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorKlau8s S8., München / Bayern795375
Datum14.09.2014 09:093040 x gelesen
Hach, was für ein schönes Farbenspiel an einem ruhigen Septembersonntag.Ja haben wir schon Herbst ?

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorKlau8s S8., München / Bayern795376
Datum14.09.2014 09:173125 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.Gewünschte Lagerung in Garagen ist nix neues, wir haben da mal ein mit der Obersten Baubehörde im STMI abgestimmtes Merkblatt veröffentlicht.
Merkblatt zur Garagennutzung


Franz Peter, ich mutmaße mal das es sich eventuell um eine Einzelgarage handeln könnte , die GastVo in NRW gibt es nicht mehr, das heisst jetzt Verordnung von Sonderbauten oder so ähnlich , da kann man reinfüllen was man will solange es keiner merkt , wie überall auch bei Einzelgaragen.Wo kein Kläger auch kein Richter ,oder wer lang trägt geht lang irr, wir überprüfen die ja nicht und solange keiner eine "Herr Richter ich weiss was" macht ?
Gruß Klaus

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)795380
Datum14.09.2014 10:452957 x gelesen
Hallo Klaus,

Einzelgarage ist im Regelfall unspektakulär, die ist wie das EFH vorprogrammierter akzeptierter Totalschaden. Notfalls wurde sie, weil eh verfahrensfrei, genauso verfahrensfrei zum Raum ohne eigene Feuerstätte < 75 m^3 umgenutzt.
Aber auch bei Einzelgaragen hab ich schon erlebt, dass einer die Reihenfertiggaragen aus Stahlbeton insgesamt als Mittelgaragen bewertet hat.

Aus den nordrheinwestfälischen Sonderbauten werd ich aber nicht schlau.
Man kann ja die Vorschriftenanzahlenflut auch eindämmen, indem man alles bzw. vieles oder auch nur manches in eine Vorschrift reinpackt, aber wer sagt, wann was in NRW Sonderbau ist? Eine klare Definition wie in Art. 2 Abs. 4 BayBO (mal abgesehen von der Bauaufsichts-Angstnummer 20) kann ich für NRW nicht finden, mit dem Par. 54 BauO kannst da nicht viel anfangen. Vielleicht gibts hier ja einen NRW-VBler, der dazu was erklären kann. Sind denn in Gebäuden elektrische Betriebsräume einzelne Sonderbauten im Normalbau, oder ist dann alles Sonderbau, und sind dann auch die EFH, die auf der Sammelgarage stehen, Sonderbau, und braucht man für Nicht-Sonderbauten keinerlei Angaben zum Brandschutz zu machen? Interessant, dass sich da die Baurechtsentwicklung so von den anderen Bundesländern unterscheidet. Gibts da irgendeinen besonderen Grund?

Grüßla, FP

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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorKlau8s S8., München / Bayern795383
Datum14.09.2014 10:533022 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.Aus den nordrheinwestfälischen Sonderbauten werd ich aber nicht schlau.
Man kann ja die Vorschriftenanzahlenflut auch eindämmen, indem man alles bzw. vieles oder auch nur manches in eine Vorschrift reinpackt, aber wer sagt, wann was in NRW Sonderbau ist? Eine klare Definition wie in Art. 2 Abs. 4 BayBO (mal abgesehen von der Bauaufsichts-Angstnummer 20) kann ich für NRW nicht finden, mit dem Par. 54 BauO kannst da nicht viel anfangen. Vielleicht gibts hier ja einen NRW-VBler, der dazu was erklären kann. Sind denn in Gebäuden elektrische Betriebsräume einzelne Sonderbauten im Normalbau, oder ist dann alles Sonderbau, und sind dann auch die EFH, die auf der Sammelgarage stehen, Sonderbau, und braucht man für Nicht-Sonderbauten keinerlei Angaben zum Brandschutz zu machen? Interessant, dass sich da die Baurechtsentwicklung so von den anderen Bundesländern unterscheidet. Gibts da irgendeinen besonderen Grund?


So ging es mir auch und ich hatte mir vorgenommen mir echt Mühe zu geben :-) Ich bin auch froh das man sich in den Sonderbauvorschriften "einigermassen " angenähert hat und mir persönlich die Musterbaurichtlinie Schulen gerade lieber wäre, aber na ja,

Geschrieben von Franz-Peter L.Einzelgarage ist im Regelfall unspektakulär, die ist wie das EFH vorprogrammierter akzeptierter Totalschaden. Notfalls wurde sie, weil eh verfahrensfrei, genauso verfahrensfrei zum Raum ohne eigene Feuerstätte < 75 m^3 umgenutzt.
Aber auch bei Einzelgaragen hab ich schon erlebt, dass einer die Reihenfertiggaragen aus Stahlbeton insgesamt als Mittelgaragen bewertet hat.


Da kommen wir eigentlich gar nicht hin ,Bauten über 7,50m Brüstungshöhe haben äusserst selten Einzelgaragen, mir persönlich ist das noch nicht untergekommen bei einer Begegnung, sehr wohl aber wenn die genehmigte Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten überschritten wurde per Anzeige bei uns einflattert, allerdings auch eher bei den Kollegen der allgemeinen Feuerbeschau.

Grüßle

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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