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Thema | Neuer Beruf Notfallsanitäter: wirkt sich das auf die BF-Ausbildung aus | 52 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 757424 | |||
Datum | 23.03.2013 12:08 | 20048 x gelesen | |||
hallo, Neuer Beruf Notfallsanitäter: Das Gesetz sieht eine Verlängerung der Ausbildung von zwei auf drei Jahre Wir wirkt sich das auf die Ausbildung bei den Berufsfeuerwehren aus? Kann die Ausbildung zum Notfallsanitäter da noch sinnvoll und zeitlich überschaubar integriert werden? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mela8nie8 A.8, Kürten / NRW | 757436 | |||
Datum | 23.03.2013 15:19 | 15149 x gelesen | |||
Das frage ich mich auch schon seit einiger Zeit. Ich denke ja irgendwie, dass es dann Feuerwehren geben wird, die den Rettungsdienst an HiOrgs abgeben werden. Die Ausbildung zu verlängern ist ja schließlich auch eine Kostenfrage. Wenn die Ausbildung länger dauert steht der Mitarbeiter auch länger nicht zur Verfügung und die jetzt vorhandenen RA müssen nachgeschult werden, was ebenfalls neue Kosten verursacht... Außerdem was passiert dann mit den derzeitigen Rettungssanitätern, die vllt. nie zum Assistenten ausgebildet wurden, aber derzeit auf den RTW's eingesetzt werden? Dürfen die dann weiterhin RTW fahren oder sind die automatisch raus? Weis da jemand was näheres? | |||||
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Autor | Patr8ik 8G., Nordstemmen / Niedersachsen | 757446 | |||
Datum | 23.03.2013 16:48 | 14712 x gelesen | |||
Hallo Melanie, Geschrieben von ---Melanie A.--- Außerdem was passiert dann mit den derzeitigen Rettungssanitätern, die vllt. nie zum Assistenten ausgebildet wurden, aber derzeit auf den RTW's eingesetzt werden? Dürfen die dann weiterhin RTW fahren oder sind die automatisch raus? Weis da jemand was näheres? Das ist dann die Frage, wie das in den Rettungsdienstgesetzen der Länder geregelt wird, denn da steht drin wie die Rettungsmittel besetzt sein müssen. Möglichkeiten für den RTW wären da u.a.: 1. Fahrer RS, dazu ein NotSan 2. Fahrer RA, dazu ein NotSan 3. geeignete Person, dazu ein NotSan 4. zwei NotSan Wie das ganze auf KTWs aussieht ist dann eine weitere Frage. Vielleicht reichen da auch weiterhin RS. Gruß Patrik Alles ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 757455 | |||
Datum | 23.03.2013 20:48 | 14222 x gelesen | |||
Geschrieben von Melanie A.Das frage ich mich auch schon seit einiger Zeit. Ich denke ja irgendwie, dass es dann Feuerwehren geben wird, die den Rettungsdienst an HiOrgs abgeben werden. Dieses kann nicht einfach abgegeben werden, schon gar nicht an das Ehrenamt mit Notfallsanitätern. Wenn dann erfolgt eine europaweite Ausschreibung auf die sich Private Unternehmen, hierzu gehören auch DRK gGmbH´s. Malteser gGmbh usw., bewerben können. Bei bisherigen erfolgten Ausschreibungen haben sich bisher auch die gGmbH´s und nicht die HiOrgs direkt beworben. Hat u.a. auch etwas mit dem Geld, u.a. niedrigerer Tarif für Mitarbeiter, zu tun. Wo HiOrg draufsteht, ist im Rettungsdienst nur selten auch HiOrg drin. Gruß Peter | |||||
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Autor | Loth8ar 8L., Hilden / NRW | 757459 | |||
Datum | 23.03.2013 22:50 | 13742 x gelesen | |||
Eventuell fällt die Handwerkliche Ausbildung weg und der Notfallsanitäter gilt als Feuerwehr dienliche Ausbildung. Einen sonnigen Tag noch! | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 757460 | |||
Datum | 23.03.2013 22:56 | 13543 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Lothar L. Eventuell fällt die Handwerkliche Ausbildung weg und der Notfallsanitäter gilt als Feuerwehr dienliche Ausbildung. Das ist jetzt beim Rettungsassistent auch schon so. Der Rettungsassistent wird (obwohl er es nicht ist) als Ausbildung anerkannt. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 757461 | |||
Datum | 23.03.2013 22:58 | 13624 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Lothar L.: Eventuell fällt die Handwerkliche Ausbildung weg und der Notfallsanitäter gilt als Feuerwehr dienliche Ausbildung. Galt der Rettungsassistent bei den meisten - mir bekannten - BF auch schon. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 757462 | |||
Datum | 23.03.2013 23:44 | 13512 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Stephan S.: Der Rettungsassistent wird (obwohl er es nicht ist) als Ausbildung anerkannt. Der RA ist kein Ausbildungsberuf im dualen System gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordung (wie z.B. auch Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Beamte im nichttechnischen Dienst), aber sehr wohl ein staatlich anerkannter Beruf, also mithin ein "Ausbildung"! Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mela8nie8 A.8, Kürten / NRW | 757463 | |||
Datum | 24.03.2013 08:44 | 13832 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Peter Schmitz--- Dieses kann nicht einfach abgegeben werden, schon gar nicht an das Ehrenamt mit Notfallsanitätern. Wenn dann erfolgt eine europaweite Ausschreibung auf die sich Private Unternehmen, hierzu gehören auch DRK gGmbH´s. Malteser gGmbh usw., bewerben können.Bei bisherigen erfolgten Ausschreibungen haben sich bisher auch die gGmbH´s und nicht die HiOrgs direkt beworben. Hat u.a. auch etwas mit dem Geld, u.a. niedrigerer Tarif für Mitarbeiter, zu tun. Wer auch immer den Rettungsdienst dann nach erfolgter Ausschreibung übernimmt... kann mir vorstellen, dass es die Feuerwehren wohl eher nicht mehr sein werden bei der verlängerten Ausbildung und der Tatsache, dass die bestehenden RA alle nachgeschult werden müssten. Da kämen ja enorme Kosten auf die Städte und Gemeinden zu... | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 757469 | |||
Datum | 24.03.2013 10:51 | 13331 x gelesen | |||
Hallo Melanie, die Kosten kommen eh auf die Einzahler der Sozialversicherungen zu..... Gruß | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 757481 | |||
Datum | 24.03.2013 11:43 | 14045 x gelesen | |||
Geschrieben von Melanie A.kann mir vorstellen, dass es die Feuerwehren wohl eher nicht mehr sein werden bei der verlängerten Ausbildung und der Tatsache, dass die bestehenden RA alle nachgeschult werden müssten. Das ist bei den anderen Organisationen doch genauso. Woher sollen denn die tausenden Notfallsanitäter kommen? Die BFen werden einen Großteil nachbilden, schliesslich sind genug Kollegen schon seit mehreren Jahren RA und machen dann die verkürzten Zusatzqualifikationen die das NotSan-Gesetz vorsieht. In Zukunft werden dann eben entweder bevorzugt NotSan eingestellt oder die BF stellt Angestellte für den RD ein. Wir haben Zeit bis 2021, Bestands-RA behalten weiterhin ihre Kompetenzen wenn sie sich nicht weiterbilden lassen/ weitergebildet werden. Im Endeffekt entscheiden die Bundesländer über die Besetzung der Rettungsmittel. Da die erweiterten Kompetenzen ja weiterhin vom ÄLRD freigegeben werden müssen ändert sich für viele ja überhaupt nichts. Bei uns gibt es seit Jahren Die Erweiterten Versorgungsmaßnahmen, die vom ÄLRD freigegeben wurden und die wir uns jedes Jahr wieder zertifizieren lassen müssen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Mela8nie8 A.8, Kürten / NRW | 757505 | |||
Datum | 24.03.2013 13:06 | 13211 x gelesen | |||
Bei den anderen Organisationen ist der RD aber das Hauptgeschäft, so dass denen nichts anderes übrig bleibt als die Leute nachzuschulen wenn sie weiter im Geschäft bleiben wollen. Und neue Leute eben direkt zum Notfallsanitäter auszubilden. Die Feuerwehren können durchaus auch ohne den RD ganz gut leben, wie es in anderen Ländern beispielsweise üblich ist oder auch in Bayern soweit ich weiß. Ich halte es für schwierig für manche Feuerwehren beispielsweise über 2000 Mitarbeiter (Großstadtfeuerwehr) nachzuschulen, die dann im Dienstalltag fehlen. Daraus ergibt sich ein Personalproblem. Außerdem wird sich eine drei Jahre dauernde Ausbildung für das nachrückende Personal kaum mehr in die derzeit gängige Ausbildung mit "handwerklicher Ausbildung" und 18 Monaten Feuerwehrausbildung integrieren lassen. Da dann noch 3 Jahre NSan-Ausbildung anzuhängen ist doch utopisch. Und selbst mit Stufenausbildung würde das Ganze komplett noch 6 Jahre dauern... Oder jeder, der zur Feuerwehr will müsste zuerst NSan sein und könnte erst danach zur Feuerwehr. Da die Feuerwehren ja jetzt schon teilweise Schwierigkeiten haben geeignetes Personal zu finden, schätze ich auch das für schwierig ein. Dazu kommt noch der Kostenfaktor... Längere Ausbildung kostet auch mehr Geld. Das auf alle Mitarbeiter hoch gerechnet... Den "Allroundfeuerwehrmann", der wie bisher Rettungsdienst und Löschzug fährt halte ich durch das neue Gesetz für ein Auslaufmodell. Ist halt auch die Frage, ob das überhaupt erstrebenswert ist. In meinen Augen kann man nur auf einem Gebiet richtig gut sein. Aber man wird sehen was die Zukunft bringt... | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 757508 | |||
Datum | 24.03.2013 13:13 | 13108 x gelesen | |||
Geschrieben von Melanie A.Ich halte es für schwierig für manche Feuerwehren beispielsweise über 2000 Mitarbeiter (Großstadtfeuerwehr) nachzuschulen, die dann im Dienstalltag fehlen. Daraus ergibt sich ein Personalproblem. Sicher, ist die Frage wie man da mit dem Dienstplan nachsteuern kann. Andere Frage: Woher sollen die ganzen NotSan kommen wenn sich die BFen aus dem Rettungsdienst zurückziehen? Wer soll die alle ausbilden? Woher kommen die Kapazitäten dafür? Wieviele Rettungsdienstschulen werden denn durch BFen betrieben und was passiert wenn es diese nicht mehr geben sollte? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 757514 | |||
Datum | 24.03.2013 13:51 | 13139 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Melanie A. Außerdem wird sich eine drei Jahre dauernde Ausbildung für das nachrückende Personal kaum mehr in die derzeit gängige Ausbildung mit "handwerklicher Ausbildung" und 18 Monaten Feuerwehrausbildung integrieren lassen. Da dann noch 3 Jahre NSan-Ausbildung anzuhängen ist doch utopisch. AGBF und DFV machen doch Reklame damit, dass sie die Interessen der hauptamtlichen Feuerwehren eingebracht haben. Also sollte nach meinem Verständnis also genau das schon geregelt sein? Immerhin schafft man es jetzt ja auch schon, die zweijährige RA-Ausbildung in die 18-monatige BF-Ausbildung zu integrieren ;-) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 757519 | |||
Datum | 24.03.2013 14:03 | 13472 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrik G.2. Fahrer RA, dazu ein NotSan Das ganz bestimmt nicht. Mit dem Notfallsanitätergesetz wurde das RA-Gesetzt (zeitlich versetzt) zurückgezogen. | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 757521 | |||
Datum | 24.03.2013 14:05 | 13189 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Immerhin schafft man es jetzt ja auch schon, die zweijährige RA-Ausbildung in die 18-monatige BF-Ausbildung zu integrieren ;-) liegt das vielleicht dran weil man mit einer RS Ausbildung das ganze abkürzen kann? Ist aber meines Wissens so im neuen Gesetz nicht mehr vorgesehen bzw. nur mit übergangsfristen bei vorhandenen RA ? Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 757522 | |||
Datum | 24.03.2013 14:06 | 12995 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Immerhin schafft man es jetzt ja auch schon, die zweijährige RA-Ausbildung in die 18-monatige BF-Ausbildung zu integrieren ;-) Bitte? In den 18 Monaten läuft der RS, der RA kommt danach im Berufsleben. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 757523 | |||
Datum | 24.03.2013 14:07 | 13048 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.In den 18 Monaten läuft der RS, der RA kommt danach im Berufsleben. So kenne ich das auch nur. Ausnahme RA vor Ausbildungsbeginn ;) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 757526 | |||
Datum | 24.03.2013 14:13 | 12979 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.So kenne ich das auch nur. Eben. Ich hab meinen auch erst längere Zeit nach dem B3 gemacht. Aber verkürzt als RS und als examinierter Krankenpfleger. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Patr8ik 8G., Nordstemmen / Niedersachsen | 757527 | |||
Datum | 24.03.2013 14:16 | 13329 x gelesen | |||
Hallo Ingo, du hast vollkommen Recht! Aber mit gewisser Ironie könnte man allerdings meinen, dass die Übergangszeit von 7 Jahren trotzdem den ein oder anderen auf die Idee bringen könnte meinen Vorschlag einzuführen. ;-) Gruß Patrik Alles ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 757529 | |||
Datum | 24.03.2013 14:32 | 13156 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Dirk B. Geschrieben von Henning K.Immerhin schafft man es jetzt ja auch schon, die zweijährige RA-Ausbildung in die 18-monatige BF-Ausbildung zu integrieren ;-) es dürfte eher daran liegen, dass die Ausbildung zum RA über die eigentlichen 18 Monate hinaus geht (das "Anerkennungsjahr" wird doch zumindestens in NRW erst nach der Laufbahnprüfung gemacht?) Ich gehe fest davon aus, dass es für den Notfallsanitäter eine ähnliche Regelung gibt und man auch weiterhin die hauptamtlichen Feuerwehrleute zum "RTW-Führer" ausbilden kann. Sonst hätten die AGBF und der DFV sich nicht so gefeiert. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mela8nie8 A.8, Kürten / NRW | 757533 | |||
Datum | 24.03.2013 14:41 | 13214 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Henning Koch--- Immerhin schafft man es jetzt ja auch schon, die zweijährige RA-Ausbildung in die 18-monatige BF-Ausbildung zu integrieren ;-) Nein, dass schafft man ja schon heute nicht wie meine Vorschreiber schon bemerkt haben. Nach 18 Monaten FW-Ausbildung wo der RS aber wenigstens inkludiert ist kommt noch mal der RA. Der allerdings durch den vorhandenen RS verkürzt. Die RS können aber während ihrer weiteren Ausbildung zum RA heutzutage ja schon auf dem RTW eingesetzt werden und nötige Stunden fahren, so dass sich die effektive Ausfallzeit im Dienst lediglich auf die Zeit des Schulbesuches und des KH-Praktikums beschränkt. Beim NSan wird diese Ausfallzeit ja dann noch um ein Vielfaches erhöht. Vor allem wenn eine Verkürzung durch einen vorhandenen RS nicht mehr vorgesehen ist. Und bisher bereits fertig ausgebildetes Personal muss, um NSan werden zu können noch mal geschult werden. Wieder Ausfallzeiten im Wachdienst und zudem Ausbildungskosten. | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 757536 | |||
Datum | 24.03.2013 14:46 | 13009 x gelesen | |||
das "Anerkennungsjahr" wird doch zumindestens in NRW erst nach der Laufbahnprüfung gemacht?) Ja weil ja als Fahrer RTW einsetzbar. Geschrieben von Henning K. Ich gehe fest davon aus, dass es für den Notfallsanitäter eine ähnliche Regelung gibt und man auch weiterhin die hauptamtlichen Feuerwehrleute zum "RTW-Führer" ausbilden kann. Sonst hätten die AGBF und der DFV sich nicht so gefeiert. Warten wir es ab und ich könnte mir vorstellen das dies evtl. auch für die Leitstellen interessant werden könnte? Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | |||||
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Autor | Mela8nie8 A.8, Kürten / NRW | 757537 | |||
Datum | 24.03.2013 14:51 | 12969 x gelesen | |||
Müsste ja eigentlich auch für Leitstellen interessant werden... Da derzeit dort ausgebildete RA sitzen müssen, gehe ich davon aus, dass es sich dann künftig um NSan handeln muss? | |||||
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Autor | Patr8ik 8G., Nordstemmen / Niedersachsen | 757542 | |||
Datum | 24.03.2013 15:47 | 13359 x gelesen | |||
Hallo Melanie! In Nds. hat man gerade zum 01.01.2013 die APVO Feu geändert. Hier dauert die Ausbildung bei der BF nun 24 Monate. Darin enthalten sind 6 Monate theoretische Ausbildung zum RA. Ob und wie schnell da nun wieder was geändert wird, wird sich zeigen. Zumindest ist jetzt ein gewisser Zugzwang vorhanden. Gruß Patrik Alles ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 757543 | |||
Datum | 24.03.2013 15:52 | 12907 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrik G.Ob und wie schnell da nun wieder was geändert wird, wird sich zeigen. Zumindest ist jetzt ein gewisser Zugzwang vorhanden. Ich denke mal die "Neuzugänge" werden weniger das Problem sein ;-) Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 757544 | |||
Datum | 24.03.2013 15:53 | 12848 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk B.Ich denke mal die "Neuzugänge" werden weniger das Problem sein ;-) RS wird nicht angerechnet ? RA geht nur noch bis zum Tag X ? Ich glaube da wird es schon eine Herausforderung die Ausbildung in den Dienstbetrieb zu integrieren.... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 757545 | |||
Datum | 24.03.2013 15:57 | 12860 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.RA geht nur noch bis zum Tag X ? Der RA wird weiterhin seine Berufsbezeichnung behalten. Neue RA werden nur noch bis 2014 ausgebildet. Wir verlieren ja nicht mit dem Stichtag unsere Berufsbezeichnung und unsere Kompetenz. Anders als der Notfallsanitäter verlieren wir auch nicht unsere Berufsbezeichnung wenn wir aufgrund Krankheit den Beruf nicht mehr ausüben können... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 757546 | |||
Datum | 24.03.2013 15:57 | 12858 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Ich glaube da wird es schon eine Herausforderung die Ausbildung in den Dienstbetrieb zu integrieren.... Oder aber man nimmt seine Vorbildfunktion war und bildet nun "Echt" aus und wenn gewünscht mit anschließender normaler Feuerwehrlaufbahn. Könnte man übrigens heute schon machen in KFZ Werkstätten oder anderen Abteilungen. Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 757548 | |||
Datum | 24.03.2013 16:00 | 12911 x gelesen | |||
Aber ab 2015 kannst Du die Stufenausbildung zum RA nicht mehr machen weil es den RA nicht mehr gibt und dann auch der Notfallsanitäter nicht mehr auf den RA auf-geflanscht werden. Spätestens 2015 gibt es da ein Problem für neue FA. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 757549 | |||
Datum | 24.03.2013 16:07 | 12875 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Aber ab 2015 kannst Du die Stufenausbildung zum RA nicht mehr machen weil es den RA nicht mehr gibt und dann auch der Notfallsanitäter nicht mehr auf den RA auf-geflanscht werden. Spätestens 2015 gibt es da ein Problem für neue FA. Wie geschrieben: Du kannst dich nicht mehr zum RA ausbilden lassen, RAs bleiben jedoch RAs und verlieren nicht ihre Berufsbezeichnung. Wie das dann 2015 aussieht wird sich im laufe der Zeit herausstellen. Erstmal müssen die Landesrettungsdienstgesetze geändert werden und die Laufbahnverordnung im feuerwehrtechnischen Dienst geändert werden. Dann wird man sehen wie die Berufsfeuerwehren das weiterführen. Ich gehe davon aus, dass bis 2021 RTWs NotSan, RS und auch RA, RS besetzt sein werden. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 757551 | |||
Datum | 24.03.2013 16:19 | 12948 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.und dann auch der Notfallsanitäter nicht mehr auf den RA auf-geflanscht werden. Wenn Du damit eine automatische "Adelung" meinst hast Du recht. Ansonsten gibt es innerhalb von 7 Jahren nach Einführung des Gesetzes verschiedene Wege vom RA zum NotSan zu werden: 1. Ich bin mindestens seit 5 Jahren RA und mache die Prüfung zum NotSan 2. Ich bin mindestens seit 3 Jahren RA und mache nach einer Weiterbildung von 480 Stunden meine Prüfung. 3. Ich bin seit weniger als 3 Jahren RA und mache nach einer Weiterbildung von 960 Stunden meine Prüfung. 4. Ich bin RA (egal seit wann), hab keinen Bock auf eine Weiterbildung und mache gleich die Prüfung. Da ist bis 2021 durchaus Platz für verschiedene Ausbildungsmodelle bei BFen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 757571 | |||
Datum | 24.03.2013 19:04 | 12995 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Melanie A. Nach 18 Monaten FW-Ausbildung wo der RS aber wenigstens inkludiert ist kommt noch mal der RA. Der allerdings durch den vorhandenen RS verkürzt. Die RS können aber während ihrer weiteren Ausbildung zum RA heutzutage ja schon auf dem RTW eingesetzt werden und nötige Stunden fahren, so dass sich die effektive Ausfallzeit im Dienst lediglich auf die Zeit des Schulbesuches und des KH-Praktikums beschränkt. Die Aussage "Auszubildende können nun ab einem gewissen Ausbildungsstand an Stelle von Rettungssanitätern eingesetzt und damit an die Übernahme von Verantwortung herangeführt werden" aus der Newsmeldung klingt mir aber so, als ob das zukünftig ganz ähnlich wie bisher laufen soll... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 780448 | |||
Datum | 08.01.2014 11:57 | 11105 x gelesen | |||
Guten Tag zwischenzeitlich in das Gesetz in Kraft getreten: -> DFV " Neues Notfallsanitätergesetz in Kraft getreten " Interessant der Absatz: " Nun ist es an den Ländern, schnell die notwendigen Regelungen zu erarbeiten, damit die Ausbildung beginnen kann. Das ist auch insofern wichtig, als für die Fortbildung der jetzt schon tätigen Rettungsassistentinnen und -assistenten enge Fristen im Gesetz festgelegt sind, die kaum zu halten sein werden, befürchtet Geiger, der im DFV-Präsidium für den Bereich Gesundheitswesen und Rettungsdienst zuständig ist. " Wie sieht jetzt schon die Praxis aus ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jan 8K., Magdeburg / ST | 796248 | |||
Datum | 01.10.2014 00:21 | 10234 x gelesen | |||
Hallo, gibt es diesbezüglich Neuigkeiten? Mittlerweile sollten sich die BFs die im Rettungsdienst aktiv sind ja Gedanken gemacht haben, wie sie den Wechsel meistern. Nämlich: - ob und wie sie ihre Auszubildenden ab 2015 rettungsdienstlich ausbilden - wie die Mitwirkung im Rettungsdienst weiterläuft, wenn die neuen hauptamtlichen FM (SB) sich nach der Grundausbildung nicht mehr zum RA weiterbilden können. Da fehlen ja dann irgendwann die Transportführer. Wird der RD schrittweise an Angestellte NFS übertragen oder gar ganz abgegeben? Oder werden Anwärter doch in x Jahren neben dem Dienst Notfallsanitäter? Gruß, Jan | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Unterwössen / Bayern | 796351 | |||
Datum | 02.10.2014 08:40 | 10224 x gelesen | |||
Hallo, ich habe beim Einstellungstest mit einem Ausbilder bie der BF München über dieses Thema gesprochen. Laut seiner Information (Stand: Frühjahr 2014) wird es eine Übergangszeit bei den RA's geben wo die Umschulung stattfindet. Des weiteren werden, höchstwahrscheinlich in den kommenden zwei Jahren, erste NotSan ausgebildet. Diese sind bei der Stadt München angestellt und rein für den Rettungsienst zuständig. Nach der Ausbildung zum NotSan kann man die feuerwehrtechnische Ausbildung machen. Man wird dan bevorzugt zu anderen Bewerbern genommen, da man ja bereits bei der Stadt angestellt ist und sich auch mit den gepflogenheiten bei der BF auskennt. Gruß | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 796353 | |||
Datum | 02.10.2014 09:09 | 9926 x gelesen | |||
Die Übergangsregelung gibt es bereits und ab dem Wort Umschulung Bitte ich den Verfasser und die Lesenden dies aus ihren Gedanken zu loschen.es ist weder die gesetzliche noch die verwaltungsrechtliche Seite bisher geklärt, deswegen gebe ich auch den Rat von eventuellen Initiativbewrbungen abzusehen die rein nur dir Rettungsdienst Seite betreffen. Z.b nichtaufnahme der Bf,en im bayerischen Rettungsdienst Gesetz, wenn ich die U Bahn wieder verlassen habe und wieder am PC sitze werde ich mir Mühe geben dies näher auszuführen. Gruß Klaus Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Unterwössen (BY) / Bayern | 796354 | |||
Datum | 02.10.2014 09:25 | 9806 x gelesen | |||
Hallo Klaus, vielen Dank schonmal. Wäre interessant zu wissen wie es in der Hinsicht weitergeht. Ich habe nur das wiedergegeben, was mir der Ausbilder/Prüfer damals gesagt hat. ;) Was quasi sein "Stand" damals war. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 796355 | |||
Datum | 02.10.2014 09:39 | 9753 x gelesen | |||
Jo versteh ich aber denk mal dran das der RTW zum Löschzug gehört, keinen, Regelrettungsdient, nur "Spitzen Abdeckung " der kann und darf ohne FW Ausbildung gar nicht fahren. Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 796356 | |||
Datum | 02.10.2014 09:53 | 9725 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Wir wirkt sich das auf die Ausbildung bei den Berufsfeuerwehren aus? Wenn dafür nur 5 tage gebraucht werden um aus einem RA einen NS zu machen denke ich schon, dass es gut machbar ist. Erste Notfallsanitäter in Frankfurt Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg | 796358 | |||
Datum | 02.10.2014 10:29 | 9756 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Wir wirkt sich das auf die Ausbildung bei den Berufsfeuerwehren aus? Hallo, die Berliner Feuerwehr schreibt hierzu auf ihrer Website folgendes: Über 112 Medic haben Schulabgänger mit mindestens mittlerem Schulabschluss (MSA) die Möglichkeit, bei der Berliner Feuerwehr den Beruf der Notfallsanitäterin/des Notfallsanitäters zu erlernen. Der Notfallsanitäter ist ein neues Berufsbild, welches den Rettungsassistenten ablöst. Dieser Umstand stellt die Berliner Feuerwehr und auch alle anderen Feuerwehren und Krankenhäuser vor große Herausforderungen. Die BFRA befindet sich gegenwärtig im Konzeptions- und Planungsprozess des Curriculums, andere Organisationseinheiten arbeiten intensiv an der Ausgestaltung des praktischen Teils der Ausbildung. Auch organisatorische und rechtliche Fragen sind zu beantworten, ebenso wie notwendige Betreuungsaufwände und zur Verfügung stehende Kapazitäten zu klären sind. Nach Beendigung der Ausbildung ist bei Erreichen der Voraussetzung der anschließende voraussichtlich einjährige Vorbereitungsdienst für die mittlere feuerwehrtechnische Laufbahn geplant. Sobald neue und weiterführende Informationen zur Verfügung stehen, werden wir Sie auf dieser Seite unterrichten Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 796360 | |||
Datum | 02.10.2014 10:53 | 9921 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas H.Laut seiner Information (Stand: Frühjahr 2014) wird es eine Übergangszeit bei den RA's geben wo die Umschulung stattfindet. Übergangsregelung und Ergänzungsprüfung: RettAss vor 2009 Interne Regelung, z. B Auffrischungslehrgang, RettAss vom 01.01.2009 bis 01.01.2011 weitere Ausbildung 480 Stunden (1/4 Jahr ) , Unterricht 320 UE, Klinik 80 Stunden, Rettungswache 80 Stunden, siehe Anlage 4 der NotSan-APrV (bitte googeln) RettAss nach dem 01.01.2011 Weitere Ausbildung 960 Std, (1/2 Jahr ) Unterricht 640 UE, Klinik 180 Std., Rettungswache 140 Std. Anlage 4 der NotSan-AprV Ergänzungsprüfung nach § 18 mündlicher Teil und § 19 praktischer Teil der NotSan-APrV: 2 praktische Fälle (traumatologisch und internistisch) mündliche Prüfung min.30min- max. 40 min.keine Noten Hierzu sind Maßnahmen erforderlich, die die Praktikantenstellen in den Kliniken und Rettungswachen garantieren und eine Ausbildung im Regelbetrieb, parallel zu den Nachschulungen und Ergänzungsprüfungen vorsieht.alle rechtlichen Vorgaben, die notwendigen organisatorischen und verwaltungsmäßigen Maßnahmen, sowie derzeitliche Umfang und der Ressourceneinsatz (Anzahl Notfallsanitäter; Ausbilder und Ärzte;Räume etc.) betreffen und geschaffen sind. Geschrieben von Andreas H. Des weiteren werden, höchstwahrscheinlich in den kommenden zwei Jahren, erste NotSan ausgebildet. was vorgesehen ist das externe Kräfte (SB) ausgebildet werden können, eventuell wurde das gemeint. Geschrieben von Andreas H. Diese sind bei der Stadt München angestellt und rein für den Rettungsdienst zuständig. Das kann ich mir beileibe nicht vorstellen , da meines Wissens die LHS München in keinster Weise einen Rettungsdienst unterhält, das die Bf,en in Bayern keinen Regelrettungsdienst nach gesetzlicher Vorgabe betreiben. Geschrieben von Andreas H. Nach der Ausbildung zum NotSan kann man die feuerwehrtechnische Ausbildung machen. Man wird dan bevorzugt zu anderen Bewerbern genommen, da man ja bereits bei der Stadt angestellt ist und sich auch mit den gepflogenheiten bei der BF auskennt. Das widerspricht den Leitlinien der Landeshauptstadt zum Thema Gleichberechtigung, Gleichstellung, Diskriminierung ,ebenso den vorhanden rechtlichen Vorgaben dazu. Geschrieben von Andreas H. mit einem Ausbilder bie der BF München wenn das wirklich so war, war dies zumindest meiner persönlichen Meinung nach ziemlich unglücklich besprochen, ich vermute mal das dies ein Ausbilder aus der Nichtrettungsdienstlichen Schiene war. Die erste NotSan Ausbildung beginnt bei und im Jan.2016 wenn ein dementstprechender Stadtratsbeschluss in 2015 herbeigeführt ist. Gruß Klaus Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Unterwössen (BY) / Bayern | 796363 | |||
Datum | 02.10.2014 11:39 | 9785 x gelesen | |||
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Nun bin ich auch auf den aktuellen Stand. Bist 2016 ist ja doch noch bisschen Zeit hin. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 827345 | |||
Datum | 06.02.2017 13:10 | 4551 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Wir wirkt sich das auf die Ausbildung bei den Berufsfeuerwehren aus? wenn ich beispielsweise diese hier und dieses hier, insbesondere den Absatz bei der FW HH lese: Nach den drei Jahren Ausbildung besteht für alle Auszubildenden des 4. NotSan-Lehrgangs die Möglichkeit, in die Feuerwehrlaufbahn bei der Feuerwehr Hamburg einzusteigen. Sind das bereits erste Anzeichen, dass es dem BF-Beamten sowohl als Feuerwehrmann/Frau als auch als Notfallsanitäter langfristig nicht mehr geben wird ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 827347 | |||
Datum | 06.02.2017 15:02 | 4341 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Nach den drei Jahren Ausbildung besteht für alle Auszubildenden des 4. NotSan-Lehrgangs die Möglichkeit, in die Feuerwehrlaufbahn bei der Feuerwehr Hamburg einzusteigen. nein, im Gegenteil, das ist eine der Möglichkeiten, die Kombination zu erhalten, die viel zu leichtfertig schon mal gern von interessierten Kreisen in Frage gestellt wird! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 827348 | |||
Datum | 06.02.2017 15:08 | 4277 x gelesen | |||
Hallo Bernhard, naja. Es ist am Ende die logische Schlussfolgerung dieses Konstrukts, oder? Welche Kommune ist in der Lage, seine Leute 4,5 Jahr auszubilden. Zu mal, wenn man die eigentliche Berufsausbildung vorne weg nicht fallen lassen will (Haben wir nicht hier auch schon die ein oder andere Diskussion geführt, dass der Feuerwehr die Praktiker und Problemlöser abhanden kommen....) Über kurz oder lang bin ich mir sicher, wird die Feuerwehr im Rettungsdienst Personell nicht mehr vertreten sein. (in Form von Berufsfeuerwehrleuten.) Und dann freue ich mich auf die dann kommenden Diskussionen (24h Dienst usw.) Gruß | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 827355 | |||
Datum | 06.02.2017 17:26 | 4077 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.
Was hat denn die Beteiligung im RD mit dem 24h-Dienst zu tun? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 827362 | |||
Datum | 06.02.2017 19:23 | 4022 x gelesen | |||
Die aktuell laufenden Ergänzungsprüfungen sollen wohl von dem ein oder anderen RA von der ein oder anderen BF als persönliche "Exitstrategie" aus dem Rettungsdienst deklariert worden sein. Man müsste wohl nur hingehen aber nicht bestehen. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 827371 | |||
Datum | 06.02.2017 20:59 | 4021 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Martin D. Welche Kommune ist in der Lage, seine Leute 4,5 Jahr auszubilden. Zu mal, wenn man die eigentliche Berufsausbildung vorne weg nicht fallen lassen will (Haben wir nicht hier auch schon die ein oder andere Diskussion geführt, dass der Feuerwehr die Praktiker und Problemlöser abhanden kommen....) wo steht denn das JEDER unbedingt NotSan werden muss? Die (Berufs) Ausbildung dauert 3 Jahre dann 1,5 Jahre on Top Feuerwehr. Der Rettungssanitäter bleibt ja und ist Bestandteil des B1 (NRW). Reicht zum Fahren des RTW und eigentlich auch für das NEF. Notsan dauert 3 Jahre + 1,5 Jahre Feuerwehr mit Vorteil das man die (Ausbildung)Zeiten für den Rettsan anderweitig verwenden kann. Wo bitte ist das Problem? Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 827375 | |||
Datum | 06.02.2017 21:39 | 4021 x gelesen | |||
Moin Dirk, habe ich gesagt, dass es jeder werden MUSS? Wird halt interessant bei eher kleineren Feuerwehren die neben dem Brandschutz den Großteil des Regelrettungsdienst stellen. Bei uns sind das mind. 3 Funktionen 24h und 1 Funktion im Tages - RTW. Bei einem derzeitigen Personalfaktor von ~5 ist man rein rechnerisch bei mind. 20 Funktionen, die auf langer Sicht den NFS haben müssen/sollten. Wenn man jetzt noch gerne ein wenig Reserve vorhalten will, bist du schnell bei 50 % des Personals mit entsprechender Ausbildung. Was mir bei deiner Betrachtung auffällt, dass wenn die Ausbildung zum Notfallsanitäter und die Ausbildung zum BM durch die Kommune erfolgt sie einen deutlich höheren Ausbildungsaufwand zum bisherigen Modell leisten muss / darf. Ob das jede Kommune auffangen will oder kann, mögen andere beantworten. Gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 827388 | |||
Datum | 07.02.2017 10:26 | 3825 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Man müsste wohl nur hingehen aber nicht bestehen. .... sitzt man auf dem RTW dann halt nur noch links :-) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 845765 | |||
Datum | 17.01.2019 12:26 | 982 x gelesen | |||
Guten Tag Interessante Entwicklung: -> HA Hamburg Hexenjagd: Streit um neue Aufgaben für Feuerwehrleute In den Reihen der Hamburger Feuerwehr ist ein heftiger Streit um die Fortbildungen zu sogenannten Notfallsanitätern entbrannt. Nach einer Gesetzesänderung sollen die bisherigen Rettungsassistenten bis Ende 2020 eine Zusatzqualifikation erwerben mehrere Beamte verweigern dies jedoch. Auch bei anderen BF zu beobachten ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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