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ThemaSprecher der Feuerwehr13 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJan 8R., Hahnheim / RLP796385
Datum02.10.2014 14:528014 x gelesen
Hallo Kameraden,

hab mal ne Frage zum "Sprecher der Feuerwehr".
Dieser ist ja für Berufsfeuerwehren teilweise im Gesetz geregelt und soll dort die Interessen der Freiwilligen Vertreten.

Gibt es auch schon reine Freiwillige Feuerwehren (gerade in Großen Gemeinden ohne BF) die solch einen Sprecher etabliert haben, um die Interessen der einzelnen Feuerwehrleute gegenüber des Dienstherren zu vertreten?

Grüße

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP796387
Datum02.10.2014 15:444821 x gelesen
Du meinst ja bestimmt den (Stadt)Feuerwehrobmann in RLP? Nun, da ist doch geregelt, das dieser da gewählt wird, wo der Leiter der Feuerwehr hauptamtlich bestellt ist. Trifft also auf die BF-Städte schon mal zu und ich glaube ein paar Städte in RLP mit Hauptamtlichen, wo der FW-Chef eben Amtsleiter ist( habe da was mit Worms, Speyer, Pirmasens im Hinterkopf)
In den übrigen Gemeinden sind ja immer gewählte Chefs da (Wehrführer/Wehrleiter). Von daher sehe ich da jetzt nicht so den Bedarf.
Und nach meinem Wissen gibt es überall die Kreis-/Stadtfeuerwehrverbände als Intressenvertreter.

Dies ist meine Meinung.

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AutorJan 8R., Hahnheim / RLP796389
Datum02.10.2014 16:054279 x gelesen
Ok, das ist schonmal Interessant.

Aber nicht die Richtung die ich gemeint habe.

Der Wehrleiter isz zwar gewählt, er hat jedoch ein Dienstverhältnis zum Träger der Feuerwehr.
Der Kreisfeuerwehrverband vertritt, wenn überhaupt die Feuerwehren. Da ja nur diese Mitglied sind.

In beiden fällen ist eine Interessensvertretung der Feuerwehrleute nur schwer möglich. So würde ich das zumindest mal sehen.

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen796390
Datum02.10.2014 16:304056 x gelesen
Geschrieben von Jan R.Der Wehrleiter isz zwar gewählt, er hat jedoch ein Dienstverhältnis zum Träger der Feuerwehr.

Der Stadtbrandmeister, zuständig f.d. Freiwillige Feuerwehr ist aber in einem gewissen Dienstverhältnis zur Stadtverwaltung, dennoch ist er der Ansprechpartner.

Er hat eine Fürsorgepflicht und muss sich um bekannt gewordene Probleme kümmern.

ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW796391
Datum02.10.2014 17:043890 x gelesen
Hallo,

in NRW ist der »Sprecher der freiwilligen Feuerwehr« auch nur für Städte mit BFs rechtlich verankert (weiß jetzt nicht genau ob FSHG oder LVO). In freiwilligen Feuerwehren mit oder ohne HA gibt es keine entsprechende rechtliche Regelung.

Ich kenne es allerdings so, dass es (bei uns freiwillige Feuerwehr mit HA) auf Ebene der Züge einen Mannschaftsprecher gibt. Dessen Aufgaben umfassen im Wesentlichen die Vertretung der Interessen der FA gegenüber der Löschzugführung und der Wehrleitung, ggf. gegenüber den Führungskräften des LZ, ohne dass ihm dabei dabei LZF oder LdF weisungsbefugt zu sein.
Diese Funktion gibt bei uns seit ewig. FSHG bzw. LVO sehen diese Funktion weder vor noch verbieten sie die Einrichtung einer solchen.

Gruß Stephan

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP796392
Datum02.10.2014 17:103917 x gelesen
Ich glaube, Jan will auf den (Stadt)Feuerwehrobmann hinaus. Den gibt es so mw. nur in RLP.
Für den bestehen keine Anforderungen bezüglich Ausbildung etc.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP796394
Datum02.10.2014 18:333772 x gelesen
Welche Funktion genau meinst du? Den "Sprecher der Feuerwehr" gibt es in NRW (§ 11 II FSHG), der vertritt die Interessen der Ehrenamtlichen dem Gesetzeslaut nach gegenüber dem Leiter der BF, und nicht direkt gegenüber dem Träger/Dienstherrn.
In RLP gibt es den sog. "Feuerwehrobmann", dessen Existenz im § 13 IX LBKG geregelt ist (aber auch nur die, kein Wahlverfahren, keine Zuständigkeiten außer "Interessenvertretung").
Ohne Hauptamt in der Kommune ist ein solcher Sprecher allerdings ohne Rechtsgrundlage, und damit ist es Sache der jeweiligen Feuerwehr und Kommune, was dieser "Sprecher" macht, wie er gewählt/bestimmt wird, wie man ihn nennt, wie ernst ihn der Dienstherr nimmt...
Mir ist ein solcher Sprecher in RLP, der in einer reinen FF über intern agierende Mannschaftssprecher hinaus und quasi an der Wehrleitung vorbei gegenüber dem Dienstherrn als Interessenvertreter auftritt, nicht bekannt. Diese Interessenvertretung gegenüber dem Dienstherrn ist letztenendes ja auch ein Grund dafür, dass wir unsere Wehrleiter/-führer mit Verfallsdatum wählen müssen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen796400
Datum02.10.2014 21:523503 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Ich glaube, Jan will auf den (Stadt)Feuerwehrobmann hinaus. Den gibt es so mw. nur in RLP.

Ahrhar, danke Volker,

das kenne ich allerdings wirklich (Nds) nicht..

Hier (Hannover) wird das auf den kurzen Wege geregelt -und es klappt.

Meine private Ansicht: mit gesundem Menschenverstand und Einfühlungsvermögen lassen sich die meisten Probleme weitaus besser regel, als wenn man immer offiziell die Welle macht.
Ist aber nur eine subjektive Meinung

ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP796402
Datum02.10.2014 22:403450 x gelesen
Vom Prinzip hast Du da sicher recht. Es ist aber von Vorteil, wenn da einer ist, der das alles koordiniert und vermittelt. In der Praxis sieht das hier z.B. so aus der Obmann die Löschzugführersitzungen vorbereitet und leitet. Die Position des Obmanns, so unsere Erfahrung, ist auch sehr stark von der Persönlichkeit desjenigen abhängig.
Für Trier kann ich aber feststellen, das dies eine sinnvolle Sache ist.

Dies ist meine Meinung.

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen796405
Datum03.10.2014 07:253215 x gelesen
Sicher alles richtig.

Da das wohl bisher woanders kaum praktiziert wird ist es interessant, das zu beobachten und zu sehen,
ob und was es bringt.

Bewährt es sich, dann bitte Erfahrungswerte einbringen, damit Andere sich überlegen, ob das etwas für sie ist
Gruß
Klaus

ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP796410
Datum03.10.2014 12:353088 x gelesen
Geschrieben von Klaus B.Da das wohl bisher woanders kaum praktiziert wird ist es interessant, das zu beobachten und zu sehen,
ob und was es bringt.
Bewährt es sich, dann bitte Erfahrungswerte einbringen, damit Andere sich überlegen, ob das etwas für sie ist
Obwohl es den Feuerwehrobmann im rheinland-pfälzischen LBKG schon seit 1981 gibt (wenn auch anfangs nur als "Gegenpol" für hauptamtliche Kreisfeuerwehrinspekteure, später erst für HA/BF in Kommunen), scheint er in RLP nicht sehr weit verbreitet zu sein. Zumindest findet man noch längst nicht bei jeder BF oder HA im Land Infos über einen derartigen Posten.
In Mainz ist der Feuerwehrobmann im Vorstand des Stadtfeuerwehrverbandes, als Forummitglied kann er dir/uns vielleicht etwas über Aufgaben und Zuständigkeiten berichten.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJan 8R., Hahnheim / RLP796490
Datum06.10.2014 08:282835 x gelesen
Geschrieben von ---Stephan:--- Ich kenne es allerdings so, dass es (bei uns freiwillige Feuerwehr mit HA) auf Ebene der Züge einen Mannschaftsprecher gibt.

sowas habe ich gemeint. Ist die Funktion des Mannschaftssprecher dann in einer "Feuerwehrsatzung" verankert?

grüße


Jan

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AutorJan 8R., Hahnheim / RLP796491
Datum06.10.2014 08:332935 x gelesen
Hab gerade deinen Beitrag gesehen.

http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=376609#376609

Also war das Thema ja schonmal behandelt. auch wenn es schon ein paar Jahre her ist.

grüße


Jan

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 02.10.2014 14:52 Jan 7R., Hahnheim
 02.10.2014 15:44 Volk7er 7C., Trier
 02.10.2014 16:05 Jan 7R., Hahnheim
 02.10.2014 16:30 Klau7s B7., Isernhagen
 02.10.2014 17:10 Volk7er 7C., Trier
 02.10.2014 21:52 Klau7s B7., Isernhagen
 02.10.2014 22:40 Volk7er 7C., Trier
 03.10.2014 07:25 Klau7s B7., Isernhagen
 03.10.2014 12:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 02.10.2014 17:04 Step7han7 B.7, Wesseling
 06.10.2014 08:28 Jan 7R., Hahnheim
 02.10.2014 18:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.10.2014 08:33 Jan 7R., Hahnheim
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