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Thema | Kosten Einsatz durch Rauchwarnmelder Hausnotruf | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 798576 | |||
Datum | 12.11.2014 21:05 | 4927 x gelesen | |||
Hallo! Ich gehe mal davon aus ihr kennt alle diese Hausnotrufgeräte für Senioren? Also die Dinger, mit denen Senioren über einen Handsender im Notfall Hilfe holen können. Seit geraumer Zeit ist es bei einigen Anbietern nun auch möglich, Rauchwarnmelder an diese Stationen anzuschließen. Das bedeutet, dass bei einem Auslösen des Melders automatisch die Hausnotrufzentrale des Anbieters verständigt wird. Diese versucht dann mit dem Nutzer einen Sprachkontakt aufzubauen und zu klären was zu machen ist. So weit so gut. Ist dieser aber nicht ansprechbar/erreichbar wird die Zentrale natürlich handeln müssen. In diesem Fall wird vermutlich nicht deren Hintergrunddienst ausrücken, sondern sofort die Feuerwehr verständigt werden. Wie sieht es in diesem Fall wegen eventueller Fehlalarme bzw. den Kosten dafür aus? Ist dieses parallel zu dem legendären piepsenden Rauchmelder des Nachbarn zu sehen? Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 798578 | |||
Datum | 12.11.2014 21:14 | 3125 x gelesen | |||
Hallo Jo, ich gehe davon aus das die Frage so nicht zu beantworten ist da es auf den Vertrag ankommt. Auch beim "normalen" HNR gibt es ja zig Varianten, sei es das ein Fahrzeug der HiOrg anfährt, das die Nachbarn/Angehörigen verständigt werden oder gar gleich die Karawanne rollt, etc. Ebenso ob diese Anfahrt(en) schon inklusive sind oder extra berechnet werden. Von daher wirst Du diesbezüglich vermutlich keine allgemeingültige Antwort bekommen... Gruß Andi | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 798582 | |||
Datum | 12.11.2014 21:38 | 2881 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef M.Wie sieht es in diesem Fall wegen eventueller Fehlalarme bzw. den Kosten dafür aus? Für NRW ist das recht eindeutig, würde ich sagen: §41 FSHG NRW (2) Die Gemeinden können Ersatz der ihnen durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen ./. 7. von einem Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat, 8. von demjenigen, der vorsätzlich grundlos die Feuerwehr alarmiert. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 798584 | |||
Datum | 12.11.2014 21:57 | 2804 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar R.Für NRW ist das recht eindeutig, würde ich sagen: Dann melde ich halt, das bei Frau X der Rauchmelder ausgelöst hat, dass man das Piepen von ihm hören kann (es wird i.d.R. über die Hausnotruf-Anlage versucht, Sprechkontakt mit der Person herzustellen, dann hört man natürlich auch den Rauchmelder piepen) und man keine Sprechverbindung zur Bewohnerin aufbauen kann. Wenn der Mann jetzt auf der Leitstelle sagt, auf Grund dieser Meldung schicken wir nichts, das ist uns zu dürftig, ist das rechtlich wohl nicht so ganz nachzuvollziehen. Außerdem hat der Mitarbeiter ja geprüft: Er hat versucht, mit dem Bewohner Kontakt aufzunehmen und hat gehört, das der Rauchmelder ausgelöst hat. Was soll er noch machen? Hinfahren und Nachschauen? Und wenn es dann wirklich brennt? Dann haben wir statt Essen auf Herd einen Küchen- oder Wohnungsbrand mit dem Bewohner Ex und in der Zeitung steht dann wohl was? Im Prinzip ist es doch nichts anderes, als wenn ich anrufen würde, "bei meinem Nachbarn hat der Rauchmelder ausgelöst und es macht niemand dort auf". Dann wird die Feuerwehr doch auch nicht sagen "wir kommen erst, wenn Rauch oder Flammen zu sehen sind" Geschrieben von Dietmar R. 8. von demjenigen, der vorsätzlich grundlos die Feuerwehr alarmiert. Na ja, vorsätzlich und grundlos ist das ja nun wirklich nicht. Heinrich | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 798592 | |||
Datum | 12.11.2014 23:18 | 2603 x gelesen | |||
Da wird ein sehr scharfer Unterschied zwischen - "Beim Nachbarn piept es" - "Mein Rauchmelder hat mir einen Brand aufs Tablett gemeldet" und -"Hier Sicherheitszentrale xyz, bei unserem Kunden ..." Man könnte hier durchaus paralellen zwischen einer Sicherheitszentrale und einem Hausnotruf sehen! Die Juristen werden es klären, nachdem die Kostennote an den Hausnotruf verschickt wurde. Jetzt kommt die Vertragsgestaltung zwischen Ihnen und dem Hausnotruf ins Spiel. Dürfen diese Kosten an Sie weitergeleitet werden oder nicht? PS: Sobalds Raucht ists immer für Ümme ;-) | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 798595 | |||
Datum | 12.11.2014 23:34 | 2610 x gelesen | |||
Bei unds wird das analog bma alarm gewertet. Hausnotrufanschluss entspricht bma Anschluss. Bei Alarm ohne Feuer>koschtet! Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis! Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 798597 | |||
Datum | 12.11.2014 23:45 | 2603 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas L.Bei unds wird das analog bma alarm gewertet. Hausnotrufanschluss entspricht bma Anschluss. Bei Alarm ohne Feuer>koschtet! Ich hatte es zwar offen gelassen, sehe es aber genauso | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 798601 | |||
Datum | 13.11.2014 07:04 | 2429 x gelesen | |||
Hallo, man kann die Kirch auch im Dorf lassen, bei 61000 Einwohner wird das so oft nicht passieren, da sollte man eher auf die RWM aufpassen die von alleine das Brennen anfangen. Geschrieben von Andreas L. Hausnotrufanschluss entspricht bma Anschluss Ist wohl das Hauptklientel des Hausnotrufes Geschrieben von Andreas L. Bei Alarm ohne Feuer>koschtet!Äh welcher Teil von Hausnotruf wird da nicht verstanden ? Verrechnet der RD auch wenn er jemanden mit Stichwort " Schlüssel Hausnotruf" vorbeischicken muss ? Weil der Pflegedienst vergessen hat den Patienten ins KH gebracht zu melden ? Erinnert mich frappierend an den GMV und vielleicht etwas Fingerspitzengefühl Grüßle Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 798604 | |||
Datum | 13.11.2014 07:54 | 2472 x gelesen | |||
Hallo,Andi Geschrieben von Andreas R. Von daher wirst Du diesbezüglich vermutlich keine allgemeingültige Antwort bekommen... Wird in unserem Staate nicht lang dauern bis das endgültig geklärt ist :-) Grüßle Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 798611 | |||
Datum | 13.11.2014 10:59 | 2155 x gelesen | |||
Hallo Jo, wird bei uns mit Stichwort "privater Rauchmelder löst aus" als B1 alarmiert und analog dazu auch nicht abgerechnet (Bayern). Es wird nicht als BMA gewertet welche ja direkt zur ILS durchgeschaltet ist, die wird auch abgerechnet. So der Stand bisher, nachdem das jetzt einmal vorkam (wo aber nichtmal Rauchmelder vorhanden waren in der Wohnung, also eher technische Ursache). Gruß Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 798612 | |||
Datum | 13.11.2014 11:07 | 2126 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas L. Bei unds wird das analog bma alarm gewertet. Hausnotrufanschluss entspricht bma Anschluss. Bei Alarm ohne Feuer>koschtet! Mal davon abgesehen das ich diese Reglung für fraglich halte, wer bekommt den die Rechnung ? Der Betreiber ist ja eigentlich die HiOrg/Firma, ausgelöst hat die "BMA" ja aber in einer Privatwohnung..... Gruß Andi | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 798661 | |||
Datum | 14.11.2014 08:17 | 1881 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Josef M. In diesem Fall wird vermutlich nicht deren Hintergrunddienst ausrücken, sondern sofort die Feuerwehr verständigt werden. das kommt drauf an, was man mit dem Anbieter vereinbart. Wenn im Vertrag dazu nix geregelt ist, dann könnte ich mir denken, dass die Kosten am Ende beim Kunden ankommen. Seriöse HNR-Anbieter legen die Handlungen bei den einzelnen Alarmoptionen vorab fest. ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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