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Thema | Behelfsfluchtweg wegen eines Anbaus | 6 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Dani8el 8G., Ennepetal / NRW | 798936 | |||
Datum | 18.11.2014 11:43 | 4649 x gelesen | |||
Hallo zusammen, eine Frage an die VB ler unter Euch... " Hypothetischer Fall Es wird beabsichtigen an einen Bürotrakt E+1 mit Notwendigem Flur und Notweniger Treppe (außenliegend) einen weiteren Trakt anzubauen. Brandschutzgutachten usw. sind natürlich in Auftrag. Vorab das Problem. Die Notwendige Treppe wird nicht mehr zur Verfügung steht, in der Bauzeit Gibt es hier Standartbeispiele aus Eurer Erfahrung, Erprobte und vor allem Gesetzes konforme Lösungen um die Zeit des Umbaus zu überbrücken??? Vor und hinter dem Gebäude ist genügend Platz. Danke vorab Mein Beispiel ist natürlich rein Hypothetisch. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 798941 | |||
Datum | 18.11.2014 12:17 | 2769 x gelesen | |||
Hallo Daniel, mobile Treppe durch den Gerüstbauer schaffen? Gruß | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 798947 | |||
Datum | 18.11.2014 12:36 | 2779 x gelesen | |||
dann nehmen wir mal das die Nutzungseinheiten unter 400 oder gar 200 m2 sind dann gehe ich richtig in der Annahme das dies oder dies oder gar sowas in Frage kommen könnte ,allerdings in Abhängigkeit der Brandschutzplanung des Anbaues. Grüßle Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 798987 | |||
Datum | 18.11.2014 21:19 | 2205 x gelesen | |||
In vielen KiTAs hier vor Ort haben Monatelang (Layer)Gerüstkonstruktionen als Nottreppen gedient. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8G., Bad Doberan / MV | 798989 | |||
Datum | 18.11.2014 21:46 | 2130 x gelesen | |||
Nunja, ganz einfach: Wenn die (einzige) notwendige Treppe nicht mehr zur Verfügung steht (während der Bauzeit) muss eine andere notwendige Treppe errichtet werden. Die notwendige Treppe ist notwendig, um überhaut das Obergeschoss zu erreichen - das sagt ja schon der Name. Also muss vermutlich irgendwo eine Tür in die Wand eingebracht werden und davor eine (Behelfs-)Treppe errichtet werden. Natürlich unter Beachtung der einschlägigen Vorgaben, die für Treppen so existieren (Dabei die sichere Benutzbarkeit bei Schnee und Eis nicht vergessen). Nachtrag: Der zweite Rettungsweg (hier vermutlich das "Rettungsgerät der Feuerwehr" - tragbare Leitern?!) scheint vom Umbau nicht betroffen, sondern nur der erste Rettungsweg (= notwendige Treppe). LG Christian Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun. | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 798999 | |||
Datum | 19.11.2014 01:26 | 2055 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian G.Die notwendige Treppe ist notwendig, um überhaut das Obergeschoss zu erreichen - das sagt ja schon der Name. So verstehe ich das nicht und ich glaube so ist es auch nicht definiert. Notwendige Treppe ist eine Treppe die für die Rettung notwendig und geeignet ist. Nicht notwendige Treppen könne in jeder anderen Bauart sein. An Treppen in Rettungswege werden ja bestimmt Anforderungen gestellt. Hinsichtlich der Maße von Tritt- und Setzstufen zum Beispiel, das sieht man sehr schön an Wendeltreppen. Die als Fluchttreppen auszubilden ist nicht wirklich eine leichte Übung. Geschrieben vom TO Brandschutzgutachten usw. sind natürlich in Auftrag. Also Brandschutzgutachten ist ja auch ein Konzept. Wenn man jemand hat der Das kann, warum beauftragt man die Firma dann nicht auch ein Konzept für die Bauphase zu erstellen? So kenne ich das jedenfalls. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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