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Thema | Notdekon / Menschenrettung | 9 Beträge | |||
Rubrik | ABC-Gefahren | ||||
Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 799130 | |||
Datum | 22.11.2014 03:23 | 8359 x gelesen | |||
Bei uns wurde einmal Geschult, dass zur Menschenrettung kurzzeitig mit der normalen Schutzkleidung mit PA Flammschutzhaube bei Gefahrgut Vorgegangen wird. Die Atemschützer und der Verletzte in einer Notdekon mit Wasser Gespühlt werden. Dies aber nur bei Menschenrettung, Ansonsten Gams Regel. In wie weit ist dieses Vorgehen mit dem Risiko für den Vorgehenden Trupp Vereinbar. mfg Peter Wie immer meine private Meinung | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 799131 | |||
Datum | 22.11.2014 06:28 | 5545 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Peter L. In wie weit ist dieses Vorgehen mit dem Risiko für den Vorgehenden Trupp Vereinbar. Kommt drauf an wie heftig der Gefahrstoff ist. Siehe in der FwDV 500 Seite 16. Der von Dir beschriebene Anzug entspricht dem Körperschutz Form 1. Er ist eben kein Provisorium nur zur Menschenrettung, sondern je nach Lage und vor allem wenn das Brandrisiko überwiegt ausreichender bzw. der beste Schutz. Ich empfehle Dir dringend mal die Lektüre der Feuerwehrdienstvorschriften. Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 799136 | |||
Datum | 22.11.2014 15:06 | 4692 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Dies aber nur bei Menschenrettung, Ansonsten Gams Regel. Was du beschreibst, ist Bestandteil der GAMS-Regel. Eben das "M" bzw. unter Punkt 1.5.3.4 der FwDV500 beschrieben. Geschrieben von Peter L. In wie weit ist dieses Vorgehen mit dem Risiko für den Vorgehenden Trupp Vereinbar. dazu schreibt die FwDV a.a.O.: Bei der Risikoabwägung trägt der Einsatzleiter hier eine besondere Verantwortung Diese Verantwortung kann ihm kein Forum im Vorfeld pauschal nehmen. Geschrieben von Peter L. Die Atemschützer und der Verletzte in einer Notdekon mit Wasser Gespühlt werden. Hier allerdings bin ich pauschal skeptisch: Meiner Meinung nach gehört zuerst die kontaminierte Kleidung entfernt, erst dann darf ggf. gespült werden. Begründung: Mit etwas Glück ist der Gefahrstoff (bzw. ein großer Teil davon) zunächst von der Bekleidung aufgefangen worden. Das gilt besonders für die Brandschutz-Überbekleidung. Diese Gefahr kann ich durch Ablegen der betreffenden Kleidungsstücke leicht beseitigen. Gebe ich aber unreflektiert Wasser auf die bekleidete Person, spüle ich u.U. den Gefahrstoff erst recht durch die Kleidung auf die Körperoberfläche. | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Jesteburg / Niedersachsen | 799141 | |||
Datum | 22.11.2014 17:59 | 4417 x gelesen | |||
Hallo Peter, von den PA-Flammschutzhauben würde ich dringend abraten! Wie schon in der FwDV 500 erwähnt ist eine Kontamiationschutzhaube zu verwenden für die Körperschutzform 1. (Die Flammschutzhaube nimmt sofort Flüssigkeiten auf und Feststoffe haften auch sofort) Diese sollte in Stückzahl von 3 auf jedem Erstangreifer vorhanden sein, den nach der 500 kann der Melder als dritter mit eingesetzt werden. Weiterhin sind Chemikalienschutzhandschuhe auch mal 3 von Vorteil, da die meisten Feuerwehrhandschuhe Stoffe sofort aufnehmen. Bei uns ist alles auf dem Erstangreifer im Mannschaftsraum griffbereit und kostet auch wirklich nicht viel. Und auch ein Buch "Gefahrgutersteinsatz" ist von Vorteil um schnell reagieren und abschätzen zu können. Und die Entscheidung wann man einen Trupp unter Körperschutzform 1 zur Menschenrettung einsetzt obliegt wie schon gesagt dem Einsatzleiter. Hier sollte ein direkter Kontakt gerade bei flüssigen und toxischen Gefahrstoffen für den Trupp ausgeschlossen sein. Wenn jemand z.B. in einer konzentrierten Chlor oder Ammoniaklache liegt wenn wir kommen ist es eh um die Person geschehen. Alles keine leichte Entscheidung. Gruß Florian Alles meine persönliche Meinung !!!! Und hat somit nichts mit meiner Führung und dem Landkreis zu tun. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 799142 | |||
Datum | 22.11.2014 18:06 | 4142 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian H.Wie schon in der FwDV 500 erwähnt ist eine Kontamiationschutzhaube Wo nimmst du diese Forderung her? Da steht lediglich Die Form 1 besteht aus der Schutzkleidung zur Brandbekämpfung und einer Schutzhaube zur Abdeckung freier Stellen im Hals/Kopf-Bereich. Eine Kontaminationsschutzhaube ist hier besonders geeignet. Da steht nichts von "Ist zu verwenden", sonder lediglich "ist besonders geeignet", aber keine Forderung, dies auch so umzusetzen. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Jesteburg / Niedersachsen | 799144 | |||
Datum | 22.11.2014 18:21 | 4235 x gelesen | |||
Du hast Recht es ist leider keine verbindliche Forderung sondern nur eine Empfehlung. Aber wie ich schon erwähnte ist die Flammschutzhaube denkbar ungeeignet. Leider wird das Thema Gefahrgut bei vielen Feuerwehren sehr Stiefmütterlich behandelt und mit nur ein paar Euronen für Hauben, Handschuhe und Buch kann dann so ein Einsatz der nicht gerade nun zum Tagesgeschäft gehört sicherer und besser abgearbeitet werden. Alles meine persönliche Meinung !!!! Und hat somit nichts mit meiner Führung und dem Landkreis zu tun. | |||||
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Autor | Mark8 F.8, Wartenberg / Hessen | 799148 | |||
Datum | 22.11.2014 19:52 | 4063 x gelesen | |||
Hallo, Schutzkleidung Form 1 ist aber nicht überall vorhanden. GAMS sollen aber fast alle Einheiten können. Die größte Schwierigkeit bei GAMS ist doch das G Gefahr erkennen. Warum? Habe ich keine oder falsch gekennzeichnete Gefahrstoffe, so ist das Gefahr erkennen ohne Spezialkräfte oder Ausrüstung schwierig bis unmöglich. Geht man von einem TSF-W als ersteintreffende Einheit aus. Gefahr erkennen, ist dies möglich? Ja, wenn niemand einen Fehler bei der Kennzeichnung gemacht hat, kann ich eine Gefahr zumindest grob erkennen. Absperren? ja, zumindest Standart 50 Meter bei erkennen einer Gefahr ist möglich. Menschenrettung durchführen? Zur Menschenrettung muss unter Umständen eine erhöhte Eigengefährdung in Kauf genommen werden. Es sind mindestens Isoliergeräte als Atemschutz zu verwenden. Ansonsten kann zur Menschenrettung auch ohne Sonderausrüstung vorgegangen werden. In der Regel wird das die Feuerschutzkleidung mit Feuerschutzhaube und umluftunabhängigem Atemschutz sein. Denn dies ist der bestmögliche Schutz, den ich auch ohne Sonderausrüstung gewährleisten kann. Spezialkräfte alarmieren? Ist auch möglich. Rückmeldung an Leitstelle mit Nachforderung. Beim Einsatz von Trupps im Gefahrenbereich ist die Dekon Stufe I erforderlich. Dies kann vom D-Rohr, Kleiderschere und Kompresse zum Abtupfen aus dem Verbandkasten bis zum extra zusammengestellten Set alles mögliche sein. Ist aber mit jedem wasserführenden Fahrzeug möglich. Und zur Not eben die Kübelspritze benutzen. Alles weitere ist nicht mehr GAMS und wir sind schon in Richtung Spezialkräfte unterwegs. Auch Form 1 gehört zur Sonderausrüstung. Gruß Mark | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 799152 | |||
Datum | 22.11.2014 20:40 | 3875 x gelesen | |||
Geschrieben von Mark F.Beim Einsatz von Trupps im Gefahrenbereich ist die Dekon Stufe I erforderlich. und nicht vergessen: Atemfilter bereit legen! Damit der Trupp auch die kontaminierten PA ablegen kann und ggf. für die Dekon mehr Zeit hat, als Luft in der Flasche ist. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 799164 | |||
Datum | 23.11.2014 12:30 | 3733 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Florian H. von den PA-Flammschutzhauben würde ich dringend abraten! Natürlich wären richtige Kontaminationschutzhauben besser, das setzt aber voraus, dass ich die Kenntnis bereits beim Ausrücken habe, um mich entsprechend auszurüsten. Bei den Handschuhen bin ich ganz bei dir. Die Kosten wirklich so gut wie nichts, sind schnell noch vor Ort zu tauschen und werden einer der Hauptkontaktpunkte sein. Dazu zählen auch noch typischerweise die Stiefel. Da ist Leder, aus dem ja die meisten "populären" Stiefel sind, leider ungeeignet. Wir haben Gummi-Stiefle auf dem Erstangreifer, ob genug Zeit zum Tauschen ist, muss man dann spontan entscheiden. Durch die Dicke des Leders drüfte der Ledersitefel aber auch einen Moment lang halten und ist danach dann eben kaputt. Von den oben genannten Punkten mal abgesehen, ist die Feuerschutzkleidung laut DV500 genau für diesen Zweck der Menschenrettung vorgesehen. Bei der Dekon würde ich aber auch nicht pauschal mit Wasser abspülen. Erstens, wie schon erwähnt, ist das KORREKTE Ablegen der Kleidung in den meisten Fällen besser, weil ich nichts durch die Kleidung "hindurch spüle". Zweitens ist Wasser bei einigen Gefahrstoffen nicht das Mittel der Wahl, selbst wenn ich andere Schutzkleidung und Dekonmöglichkeiten habe. Also meine Meinung: - FSK ablegen (Atemschutz wenn möglich zuletzt, ggf. Filter einsetzen) - Abspülen nur, wenn nach Ablegen noch die Notwendigkeit gegeben ist, weil z.B. erkennbare Kontamination auf der Haut ist, etc. - Bei Lagen wo nur Gas austritt (also keine Kontamination im klassischen Sinn zu erwarten und sichtbar ist) immer daran denken, dass sich in der Kleidung einiges ansammeln kann. Also schön ausklopfen, ehe man den Atemschutz ablegt. - Die Leute auch in einer FF ohne Gefahrgutausstattung für diese Einsätze ausbilden. Wenn die quasi "aus dem Rückenmark" Kontaminationsvermeidung beim Vorgehen beherrschen, brauche ich mir um die Dekon nur noch halb so viele Sorgen machen. Gruß Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | |||||
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