alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaFragliche Kennzeichnung der Feuerwehr Gefahrengruppen3 Beträge
RubrikABC-Gefahren
 
AutorStef8an 8 S.8, Haar / Bayern799261
Datum25.11.2014 14:254805 x gelesen
Liebes Forum,

ich habe eine Frage zur Kennzeichnung von Gereichen der FwDV500 Gefahrengruppen I bis III:

Unstrittig ist, dass diese Bereiche dauerhaft und deutlich sichtbar mit einem Schild nach DIN 4066 gekennzeichnet werden müssen und logischerweise auch einen Hinweis auf die vorhandene Gefahrengruppe geben.

Gibt es aber eine verbindliche Vorschrift die den genauen Wortlaut auf dem Schild regelt? Konkret geht es mir um den A-Bereich. Hier ist ja die Aufschrift "Feuerwehr! Gefahrengruppe X" üblich. Ich bin vor kurzem jedoch über ein Schild gestolpert dass für den A-Bereich nur die Aufschrift "GG III" enthielt.

Ist das so zulässig bzw. kann mir jemand sagen, wo das verbindlich geregelt ist?

Vielen Dank und viele Grüße

Stefan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8S., Münster / NRW799262
Datum25.11.2014 15:202582 x gelesen
Die Kennzeichnung ist im § 52 StrlSchV (Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen) geregelt:

Geschrieben von § 52 StrlSchV
[...]
Die betroffenen Bereiche sind jeweils am Zugang deutlich sichtbar und dauerhaft mit dem Zeichen "Gefahrengruppe I", "Gefahrengruppe II" oder "Gefahrengruppe III" zu kennzeichnen.


Die Kennzeichnung mit "GG III" für "Gefahrengruppe III" bzw. die Abkürzung von "Gefahrengruppe" mit "GG" scheint zulässig.

Über die Form der Kennzeichnung sagt die StrlSchV nichts aus. Hier muss man die DIN 4066 "Hinweisschilder für die Feuerwehr" heranziehen; die Abbildungen in der FwDV 500 entsprechen der DIN 4066.

Nachtrag: Die DIN 25430 "Sicherheitskennzeichnung im Strahlenschutz" beschäftigt sich auch mit der Kennzeichnung nach StrlSchV.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8 S.8, Haar / Bayern799300
Datum26.11.2014 10:201504 x gelesen
Hallo Oliver,

vielen Dank für Deine Infos. Den § 52 StrlSchV hatte ich auch schon gelesen. Gerade das hat mich ja verwundert, weil dort wörtlich "Gefahrengruppe X" verlangt wird, zwar ohne "Feuerwehr!" aber immerhin ausgeschrieben.

Zu der Zulässigkeit der Abkürzung GG habe ich leider noch nichts gefunden. Weißt Du wo da steht?

Viele Grüße

Stefan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt