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Thema | Brand bei der Feuerwehr | 9 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Chri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg | 799970 | |||
Datum | 09.12.2014 15:56 | 4020 x gelesen | |||
Hallo, wie wir ja wieder auf der Startseite von feuerwehr.de lesen können, hat es mal wieder bei Feuerwehr´s gebrannt hat. Als Ursache kommen hier wohl feuergefährliche Arbeiten (Trennschleifarbeiten) in Frage. Hier würde mich jetzt mal aus VB-Sicht interessieren, ob es bei der öffentlichen Hand keine Anforderungen an den Brandschutz auf Baustellen gibt? Im Industriesektor sind da doch erheblicher Aufwand erforderlich, um solche Arbeiten ausführen zu können (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten). Gut Wehr Christoph Richter Alles geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 799971 | |||
Datum | 09.12.2014 15:59 | 2364 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christoph R. Im Industriesektor sind da doch erheblicher Aufwand erforderlich, um solche Arbeiten ausführen zu können (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten). sind das eher innerbetriebliche Vorgaben insbesondere in grossen Firmen? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg | 799972 | |||
Datum | 09.12.2014 16:03 | 2190 x gelesen | |||
Nicht nur, die Versicherer haben da doch auch recht großen Einfluss. Ich geh ja mal davon aus, dass die Gebäude einer Stadt/Gemeinde ebenfalls versichert sind und somit eigentlich die selben Anforderungen gelten müssten. Gut Wehr Christoph Richter Alles geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 799973 | |||
Datum | 09.12.2014 16:10 | 2128 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Geschrieben von Christoph R."Im Industriesektor sind da doch erheblicher Aufwand erforderlich, um solche Arbeiten ausführen zu können (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten)." Vorgaben der Versicherer ? Dazu in einigen Betrieben Sicherheitsingenieure/Brandschutzbeauftragte/betrieblicher Brandschutz der einfach mit anderen Augen was VB angeht sensibilisiert ist ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 799983 | |||
Datum | 09.12.2014 17:53 | 1764 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christoph R. Hier würde mich jetzt mal aus VB-Sicht interessieren, ob es bei der öffentlichen Hand keine Anforderungen an den Brandschutz auf Baustellen gibt? ad hoc fallen mir da schon mal die BGI 563 und entsprechende Publikationen der VdS ein. Aber auch im Industriesektor soll es schon mal Brandfälle bei solchen Arbeiten gegeben haben... ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 799984 | |||
Datum | 09.12.2014 18:01 | 1747 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.sind das eher innerbetriebliche Vorgaben insbesondere in grossen Firmen? Der Erlaubnisschein fasst eigentlich die Vorgaben zusammen, die sich aus: BetrsichV ASR A2.2 ArbschG und eventueller anderer Vorschriften ergeben Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 799987 | |||
Datum | 09.12.2014 18:06 | 1711 x gelesen | |||
Hier vor allem ASR A2.2 Kapitel 7 Absatz (2) 7 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen (1) Die Anforderungen in den Punkten 5.2.1 und 6.2 gelten auf Baustellen nur für stationäre Baustelleneinrichtungen, z. B: Baubüros, Unterkünfte oder Werkstätten. (2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefährdung durchgeführt, z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten oder Verfahren angewendet, bei denen eine Brandgefährdung besteht, z. B. Farbspritzen, Flammarbeiten, ist dort für jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerlöscher für die entsprechenden Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten. (3) Personen, die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln tätig werden, sind theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern zu unterweisen. Es empfiehlt sich, diese Unterweisung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. (4) Baustellen mit besonderen Gefährdungen (z. B. Untertagebaustellen, Hochhausbau) erfordern zusätzliche Maßnahmen gegen Brände nach Punkt 5.2.4. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg | 799988 | |||
Datum | 09.12.2014 18:13 | 1774 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph R.Ich geh ja mal davon aus, dass die Gebäude einer Stadt/Gemeinde ebenfalls versichert sind und somit eigentlich die selben Anforderungen gelten müssten. Da wäre ich mir nicht so sicher. Bei uns z.B. gibts soweit ich weis keinerlei Versicherung. Bei mir auf der Abeit (Landesamt) gib es definitiv keine Versicherung! Wie bei den Dienst_KFZ. Das Land ist Selbstversicherer. Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB | 799994 | |||
Datum | 09.12.2014 19:44 | 1632 x gelesen | |||
Bei Feuerwehr ist es wie im richtigen Leben und auf richtigen anderen Baustellen. Die Besten Vorschriften nutzen nichts wenn sich nicht dran gehalten wird www.feuerwehrkleinmachnow.de. www.berliner-feuerwehr.de www.drf-luftrettung.de | |||||
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