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Thema | Nix, wie immer? Eine realistische Übung zum Thema BMA | 10 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 800333 | |||
Datum | 16.12.2014 08:25 | 9090 x gelesen | |||
Link Ein Einzelfall? Ich kenne mindestens einen Fall in dem sogar der diensthabende bei der Feuerwehr in eigener Initative den Hausmeister angerufen hatte um zu fragen ob wieder nichts ist.. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB | 800343 | |||
Datum | 16.12.2014 09:21 | 6079 x gelesen | |||
Moinmoin! Kenn ich so ähnlich. Riesige Seniorenresidenz mit hunderten von Zimmern und Betten. Die recht gross dimensionierte, all-Zimmer-umfassende, BMA läuft aber nur auf den DECT- Telefonen der Diensthabenden Pflegerinnen und Pfleger auf. Diese gehen also im "Alarmfall" teilweise mehrere hundert Meter in verschiedene Gebäude "Erkunden" - Erst "wenns wirklich Brennt" wird der Hauptmelder mit ÜE am Empfang ausgelöst und wir fahren da hin zu "ausgelöste BMA" Mit viel Glück teilt uns die Leitstelle noch mit das Pflegepersonal aus dem Heim angerufen hat und "Feuer bestätigt" So denn, Gruss in die Runde www.feuerwehrkleinmachnow.de. www.berliner-feuerwehr.de www.drf-luftrettung.de | |||||
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Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 800403 | |||
Datum | 16.12.2014 20:12 | 5007 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Ein Einzelfall? Ich kenne mindestens einen Fall in dem sogar der diensthabende bei der Feuerwehr in eigener Initative den Hausmeister angerufen hatte um zu fragen ob wieder nichts ist.. In NRW sind solche Alarmierungen bei nicht auf die Feuerwehr aufgeschalteten BMA´s im Falle von Fehlalarmen auf jeden Fall kostenpflichtig. Hier hätte der Mitarbeiter des Wachdienstes sich korrekt verhalten. FSHG § 41 Abs. 2 Ziffer 7 gibt hierzu Auskunft. Die Gemeinden können Ersatz der ihnen durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen ...von einem Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat, In der Regel handelt es sich um baurechtlich nicht geforderte Anlagen. Gruß Peter | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 800407 | |||
Datum | 16.12.2014 21:24 | 4738 x gelesen | |||
In unserer Firma läuft die BMA ( 4 Läden, 2 Lager-Werkstätten) auch beim Wachdienst auf. Bei Auslösungen während der Geschäftszeit rufen die auch in Firma an. nach Geschäftsschluss bei Feuerwehr. Finde das jetzt nicht so ungewöhnlich. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 800429 | |||
Datum | 17.12.2014 06:34 | 4264 x gelesen | |||
Der hätte umgehend die Leitstelle Westmecklenburg informieren müssen, die wiederum den Alarm für die Feuerwehren auslöst. Eigentlich eine Sache von Sekunden. Doch statt dessen hat der Schweriner Wachdienst bei dem Gebäudetechniker unseres Rathauses, der zu Hause war, angerufen und gefragt, was los sei. Dadurch gingen wertvolle Minuten verloren. Klar, kann man das so durchaus machen. Nur ist es hier wohl definitv anders gewollt gewesen. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 800436 | |||
Datum | 17.12.2014 07:41 | 4039 x gelesen | |||
Eben, die Frage ist halt, warum läuft das Ding beim Wachdienst und nicht bei der Feuerwehr auf, wenn die FW sofort kommen soll. Und Kosten ist ja beim Rathaus kein Problem, da man sich ja sozusagen selbst bezahlen würde :-) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 800437 | |||
Datum | 17.12.2014 07:49 | 4027 x gelesen | |||
Moin, weil die Aufschaltung auf die ILSt richtig Geld kostet? Ich wunder mich immer wieder, welche Objekte auf Leitstellen so aufgeschaltet werden..... Gruß | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 800493 | |||
Datum | 17.12.2014 17:16 | 3811 x gelesen | |||
Ich dachte eher, dem Wachdienst sagen: Wenn der Alarm kommt, sofort die FW alarmieren. Wenn es ein Fehlalarm ist, dann bekommt halt die Gemeinde von der Feuerwehr (= Gemeinde) eine Rechnung... | |||||
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Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 800518 | |||
Datum | 17.12.2014 21:32 | 3581 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Ich dachte eher, dem Wachdienst sagen: Wenn der Alarm kommt, sofort die FW alarmieren. Leider handelt es sich in den weit überwiegenden Fällen um Diese Anlagen sind nicht aufschaltfähig und der Wachdienst macht schönes Geld mit Telefonvermittlung. Hier entstehen die gleichen Probleme wie bei der Polizei mit den vielen Einbruchsmeldeanlagen. Und hierfür ist auch keine FF da. Übrigens werden weitaus mehr FF-Angehörige auf dem Weg zum Gerätehaus getötet bzw. verletzt als im Einsatz. Sollte man auch dran denken. Gruß Peter | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 800519 | |||
Datum | 17.12.2014 21:40 | 3512 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Der hätte umgehend die Leitstelle Westmecklenburg informieren müssen, die wiederum den Alarm für die Feuerwehren auslöst. Eigentlich eine Sache von Sekunden. Doch statt dessen hat der Schweriner Wachdienst bei dem Gebäudetechniker unseres Rathauses, der zu Hause war, angerufen und gefragt, was los sei. Dadurch gingen wertvolle Minuten verloren. Was zu klären wäre. Wenn ich raten sollte, ob eher ein Wachdienst vom beauftragten Maßnahmenplan für ein Ereignis abweicht oder ob eher eine Gemeinde (bei der vielleicht einzigen Anlage dieser Art in ihrer Zuständigkeit) eine unzweckmäßige Vereinbarung getroffen hat? | |||||
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