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ThemaFeuerwehrbereitschaften/-abteilungen in den Ländern80 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW477073
Datum13.04.2008 09:2841942 x gelesen
Hallo,

welche Bundesländer haben welche Fw-Bereitschaften offiziell benannt/aufgestellt und wo ist das geregelt?

Niedersachsen ist bekannt, ich weiß darüber hinaus noch von NRW (Vorlage RP Arnsberg, Überarbeitung RP Düdo), Bayern (aus dem letzten Jahr).

Ich meine mich auch an Einheiten zur Waldbrandbek. aus den östlichen Bundesländern erinnern zu können.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen477074
Datum13.04.2008 09:3037234 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoich weiß darüber hinaus noch von NRW (Vorlage RP Arnsberg, Überarbeitung RP Düdo)

Inzwischen auch "Überarbeitung" in den RegBez Köln, Münster und Detmold.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü477075
Datum13.04.2008 09:4037027 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Ulrich CimolinoIch meine mich auch an Einheiten zur Waldbrandbek. aus den östlichen Bundesländern erinnern zu können.

Ist zwar "nur" Wikipedia .......LINK


Gruß Andi


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen477076
Datum13.04.2008 09:4536816 x gelesen
Geschrieben von Andreas RometschIst zwar "nur" Wikipedia .......LINK


"Als 1. TLF. (1. Zug) ist ein Tanklöschfahrzeug mit einer Kabine für eine Staffelbesatzung vorzusehen, um den Zugführer und seinen Stellvertreter aufzunehmen."

Hmm...

"- Die Zugführer des 2., 3. und 4. Zuges führen vom LF16 aus. Die Gruppenführer dieser Fahrzeuge sind gleichzeitig Stellvertretende Zugführer."
[Besatzung des LFs dann auf 1/7 reduziert]

Hmm...


Gruß

A.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg477077
Datum13.04.2008 09:4636690 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Ulrich Cimolino

Ich meine mich auch an Einheiten zur Waldbrandbek. aus den östlichen Bundesländern erinnern zu können.

In Hessen soll es auch "Waldbrandzüge" geben, hab auch die Schnelle das hier gefunden. Die hessischen Kameraden werden da mehr wissen.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW477078
Datum13.04.2008 09:4936561 x gelesen
Morgen!

Geschrieben von Ulrich CimolinoIch meine mich auch an Einheiten zur Waldbrandbek. aus den östlichen Bundesländern erinnern zu können.


Richtig, auch in Sachsen gibt es so was:

http://www.sicherheit.sachsen.de/download/Sicherheit/SaechsKatSVOmitAnlagen1bis7.pdf

Grüsse

Michael


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen477079
Datum13.04.2008 09:5336524 x gelesen
Geschrieben von Michael GröbeRichtig, auch in Sachsen gibt es so was:

Wenn, dann ist es aber nicht in Deinem verlinkten Dokument geregelt. Denn: Gesucht werden Gliederungen OBERHALB der Züge (Abteilung, Bereitschaft, Großverband usw.).


Gruß

A.

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AutorAndr8eas8 I.8, Haldensleben / Sachsen-Anhalt477080
Datum13.04.2008 10:2136761 x gelesen
Hallo,
in Sachsen-Anhalt gibt es diese Feuerwehrbereitschaften und geregelt sind diese im

RdErl. des MI von 10.07.1996 - 25.2 - 13210

Dieser ist auch zu finden unter:

http://www.inneres.sachsen-anhalt.de/bks-heyrothsberge

in der Rubrik Download -> Rechtsvorschriften -> Erlasse zum Brandschutz -> fwb.pdf

In unserem Landkreis wurde zusätzlich noch ein Zug TLF aufgestellt, bestehen aus 5 TLF 16/24 bzw. 16/25.

Ich hoffe ich konnte damit weiter helfen.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Andreas Irmer


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen477081
Datum13.04.2008 10:2136596 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Andreas Bräutigam - bzw. Wikipedia:
"Als 1. TLF. (1. Zug) ist ein Tanklöschfahrzeug mit einer Kabine für eine Staffelbesatzung vorzusehen, um den Zugführer und seinen Stellvertreter aufzunehmen."

Hmm...

"- Die Zugführer des 2., 3. und 4. Zuges führen vom LF16 aus. Die Gruppenführer dieser Fahrzeuge sind gleichzeitig Stellvertretende Zugführer."
[Besatzung des LFs dann auf 1/7 reduziert]

Hmm...

Ist halt Wikipedia... ist offensichtlich nicht so; hätte mich auch sehr gewundert [kommt nur mir das so vor, oder steht da vor allem bei Feuerwehrs - vermutl. wegen besonders vieler eifriger "Experten" - besonders viel Unsinn?].


Wenn, dann ist es aber nicht in Deinem verlinkten Dokument geregelt. Denn: Gesucht werden Gliederungen OBERHALB der Züge (Abteilung, Bereitschaft, Großverband usw.).
a) Ist aber immerhin schon mal ein Schritt in die richtige Richtung... ;-). b) Die "richtige" Reihenfolge wäre ("traditionell", d.h. 1940 bis 1945, hier in Nds. nur Bereitschaften) Bereitschaft - (<->) Abteilung - Großverbände (z.B. LS-Gruppen im FE-Dienst, FSchPolRegimenter).


Gruß

Daniel


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AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW477082
Datum13.04.2008 10:2736407 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Andreas BräutigamWenn, dann ist es aber nicht in Deinem verlinkten Dokument geregelt. Denn: Gesucht werden Gliederungen OBERHALB der Züge (Abteilung, Bereitschaft, Großverband usw.).

Ich bin in Gedanken von den Waldbrandzügen ausgegangen.
Die anderen KAtS-Einheiten hatte ich ignoriert ;-)

Die gibt es laut Dokument nur 2 x in Sachsen,
in meinem alten LK ist mir nur das Fz der FF Graupa (Pirna) bekannt.

Das dürfte wohl nun der Frage näher kommen. Hanswerner dürfte sicher mehr wissen.

Grüsse

Michael


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW477083
Datum13.04.2008 10:3036610 x gelesen
Hallo,

in Berlin gibt es Brandschutzbereitschaften, die im Sommer öfters nach Brandenburg zu Wald bzw. Flächenbränden ausrücken.

Link

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen477085
Datum13.04.2008 10:3136523 x gelesen
Geschrieben von Daniel RuhlandIst halt Wikipedia... ist offensichtlich nicht so; hätte mich auch sehr gewundert

Äh, nein. Ist in diesem Fall der entsprechende Erlass den BrB IM und ist daher (zumindest wenn die Erlasslage sich seitdem nicht geändert hat) doch so.


Gruß

A.

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AutorMaxi8mil8ian8 K.8, Preetz / Schleswig-Holstein477086
Datum13.04.2008 10:3936523 x gelesen
Hallo,

also im Kreis Plön in Schleswig-Holstein gibt es folgende Feuerwehr-Bereitschaften:

http://www.8fb-ploen.de/index.html
http://www.kfv-ploen.de/9.FB/index.html

AFAIK gibt es in anderen Kreisen in S-H auch welche..


Alled meine private Meinung!

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AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein477089
Datum13.04.2008 11:2836406 x gelesen
Moin Uli,
wo ist das geregelt?

Ich würde sagen: Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein, bes. §6 (2) 3., §11


MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

Feuerwehr Heikendorf
Brandschutzerziehung
LZG Kreis Plön

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AutorSöre8n M8., Kassel / Hessen477090
Datum13.04.2008 11:3436609 x gelesen
Aktuell vom 01.01.08 - Waldbrandbekämpfung - Runderlass Hessen


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AutorMatt8hia8s O8., Lindenberg / Brandenburg477092
Datum13.04.2008 12:0336710 x gelesen
Also die Strucktur wie bei Wikipedia genannt ist bei uns im LK schon lang nicht mehr so. Dort gibts sechs Züge und jeder hat auch ein Führungsfahrzeuge


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW477093
Datum13.04.2008 12:1336748 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttoAlso die Strucktur wie bei Wikipedia genannt

die ist ja auch so, wie im Erlass von 93 beschrieben...
Gabs dazu eigentlich mittlerweile eine Aktualisierung?


Geschrieben von Matthias OttoDort gibts sechs Züge und jeder hat auch ein Führungsfahrzeuge

Ist das den Kreisen freigestellt? Immerhin handelt es sich ja offiziell um "landeseigene KatS-Einheiten"...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW477095
Datum13.04.2008 12:1436815 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigam"Als 1. TLF. (1. Zug) ist ein Tanklöschfahrzeug mit einer Kabine für eine Staffelbesatzung vorzusehen, um den Zugführer und seinen Stellvertreter aufzunehmen."

Hmm...

"- Die Zugführer des 2., 3. und 4. Zuges führen vom LF16 aus. Die Gruppenführer dieser Fahrzeuge sind gleichzeitig Stellvertretende Zugführer."
[Besatzung des LFs dann auf 1/7 reduziert]


Ist mir auch aufgefallen, aber der Erlass ist von 93 - und da dürften in Brandenburg noch andere Probleme als ELW 1 für Züge vorgeherrscht haben.
Immerhin hatten die (wie NS) schon lange was, bevor die meisten im Westen überhaupt daran gedacht haben, sowas offiziell (mit allen Weichspüleffekten) aufzustellen....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJens8 B.8, Weilrod / Hessen477096
Datum13.04.2008 12:1436491 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard DeimannIn Hessen soll es auch "Waldbrandzüge" geben, hab auch die Schnelle das hier gefunden.

Das dürfte aber auch so ziemlich der einzigste Zug sein der in Hessen aufgestellt wurde.
Das System hat sich aber auch schon bei uns im "nördlichen Kreisgebiet bewährt, gerade bei Bränden rund um den Feldberg.



Gruß Jens


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW477097
Datum13.04.2008 12:1536576 x gelesen
Geschrieben von Jens BeckerDas dürfte aber auch so ziemlich der einzigste Zug sein der in Hessen aufgestellt wurde.

Grundlage dafür? Erlass?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen477099
Datum13.04.2008 12:1936628 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoIst mir auch aufgefallen, aber der Erlass ist von 93 - und da dürften in Brandenburg noch andere Probleme als ELW 1 für Züge vorgeherrscht haben.

Möglich, dass er alt ist, aber der Hinweis auf Seite 1 ist von 2000, und der Link ist vom IM BrB.


Gruß

A.

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AutorJens8 B.8, Weilrod / Hessen477100
Datum13.04.2008 12:1936361 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGrundlage dafür? Erlass?

Kann ich leider nicht genau wiedergeben, kam aber nach meinen Informationen damals über ein Beschluß des Kreisbrandinspektor, der Gemeinde- und Stadtbrandinspektoren und des Landratsamts. Eventuell dann mal direkt mit den Kameraden in Usingen kontakt aufnehmen, weil die sind da stark mit eingebunden.



Gruß Jens


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen477103
Datum13.04.2008 12:2436661 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamMöglich, dass er alt ist, aber der Hinweis auf Seite 1 ist von 2000, und der Link ist vom IM BrB.

Das LDS Brandenburg fragte 2007 die Einheiten noch nach dem 93er-Erlass ab, also scheint er noch gültig zu sein. Wo sind die Brandenburger hier? :-)


Gruß

A.

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen477105
Datum13.04.2008 12:2636357 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Andreas Bräutigam:
Äh, nein. Ist in diesem Fall der entsprechende Erlass den BrB IM und ist daher (zumindest wenn die Erlasslage sich seitdem nicht geändert hat) doch so.
Ok... Hatte gedacht, daß sei auf Sachsen bezogen (lese Wikipedia Feuerwehreinträge bevorzugt nicht (mehr)...). Wenn man in Brandenburg davon ausgeht, daß man vom Beifahrersitz aus ohne jegliche Hilsmittel führen kann, und dies auch noch im KatS... nun ja.


Gruß

Daniel


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AutorMatt8hia8s O8., Lindenberg / Brandenburg477108
Datum13.04.2008 12:3636649 x gelesen
Es gibt das Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 25 Mai 2004 Link


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW477112
Datum13.04.2008 13:0436670 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttoEs gibt das Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 25 Mai 2004 Link

da steht doch aber dazu praktisch nix drin, oder hab ich was überlesen?

Zu Brandenburg fällt mir noch auf:
KdoW als Führungsfahrzeug mit 1/1/2//4 besetzt... (besser als Sachsen, aber bei größeren Einsätzen bzw. Fahrtstrecken problematisch)
Einheiten sind anscheinend nur bis Zugebene definiert, was ist da oben drüber?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen477114
Datum13.04.2008 13:1036430 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoinheiten sind anscheinend nur bis Zugebene definiert, was ist da oben drüber?

Der Einheitsführer der "Brandschutzeinheit" (=Bereitschaft)

Oder meintest Du "bis Bereitschaft definiert, was ist da oben drüber"?


Gruß

A.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW477117
Datum13.04.2008 13:2036454 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamGeschrieben von Ulrich Cimolino
inheiten sind anscheinend nur bis Zugebene definiert, was ist da oben drüber?


Der Einheitsführer der "Brandschutzeinheit" (=Bereitschaft)

Oder meintest Du "bis Bereitschaft definiert, was ist da oben drüber"?


sorry mein FEhler, meinte nicht Brandenburg, sondern Sachsen...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAchi8m S8., Genthin / Sachsen-Anhalt477119
Datum13.04.2008 13:2436690 x gelesen
Hallo Miteinander!

In Sachsen-Anhalt gibt es einen Runderlaß aus 1996 zur " Aufstellung von Einheiten für besondere Einsätze" sprich FwB. Insbesondere die techn. Aussattung und personelle Auffüllung der ABC-Komponente wird von LK zu LK sehr unterswchiedlich gehandhabt. Im LK Jercihower Land gibt es datz 2 Züge (GSG+Dekon) die als "Umweltfeuerwehr" firmieren.
Meines Wissens gint es im Land BRBeine speziellen Erlaß zu Waldbrandeinheiten (1 ELW, 2-3 TLF, SW 2000)

MkG
Achim Schmechtig


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW477123
Datum13.04.2008 13:3136337 x gelesen
Geschrieben von Achim SchmechtigIn Sachsen-Anhalt gibt es einen Runderlaß aus 1996 zur " Aufstellung von Einheiten für besondere Einsätze" sprich FwB.

Merci, das führt dann direkt hierzu:

www1.mi.sachsen-anhalt.de/bks-heyrothsberge/download/gesetze/bs_erlasse/fwb.pdf


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen477201
Datum13.04.2008 19:0736453 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Michael Gröbe
Die gibt es laut Dokument nur 2 x in Sachsen,
in meinem alten LK ist mir nur das Fz der FF Graupa (Pirna) bekannt.

Dazu kommt noch mind. das LF16/12 als Kat-Landesbeschaffung der FF Neustadt Sa.
Inwieweit der GW-G und die Öl-Abwehr Elbe der FF Pirna Landkreis-, Land- oder Bundbezogen sind weiß ich auch nicht.

Was mich etwas "amüsiert" ist die "Bereitschaft" über Zug. Ich verstehe den gewünschten Hintergrund und will den auch unterstützen (wenn es mehr als geduldiges Papier sein soll).
Man kann alles festlegen und selbst materiell noch hinterlegen (Fahrzeuge, des deutschen liebstes Kind), nur wo kommen die FA für x-Tage her?
Brand- und Katschutzgesetze sind süß, nur haben sie keinen Kündigungsverhinderungsparagraphen explizit. Und da Arbeitsrecht Individualrecht ist, sitzt man dann recht allein vorm Arbeitsrichter, der natürlich Recht A kennt, aber auch hinterfragen muß, warum gerade ER so unentbehrlich war, die betriebliche Katastrophe nicht kleiner... (man kann ja bekanntlich auch wegen häufiger Krankheit (ohne individueller Schuld!) gekündigt werden...)
Ich weiß von Kündigungen nach 2002! Eigentlich ist das zum K...(weil für einen gelernten DDR-Bürger nicht nachvollziehbar)


mkg hwk

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW477274
Datum14.04.2008 08:4736414 x gelesen
Geschrieben von Maximilian Köhleralso im Kreis Plön in Schleswig-Holstein gibt es folgende Feuerwehr-Bereitschaften:

http://www.8fb-ploen.de/index.html
http://www.kfv-ploen.de/9.FB/index.html

AFAIK gibt es in anderen Kreisen in S-H auch welche..


Danke, aber gibts dazu auch eine über den § 11 (der sehr allgemein ist!) des LandesKatSG hinaus gehende allgemeine taktische Gliederung?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW477275
Datum14.04.2008 08:5436439 x gelesen
Geschrieben von Sören MachemehlAktuell vom 01.01.08 - Waldbrandbekämpfung - Runderlass Hessen

Dort sind allgemeine Fragen und v.a. die Frage nach der Einsatzleitung sowie Stationierung bzw. Anforderung von Spezialgerät (v.a. zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft) geregelt, es fehlen aber allgemeine taktische Gliederungen.
Gibts dazu noch was anderes?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s H8., Todenhausen (Hessen) / Hessen477278
Datum14.04.2008 09:1136378 x gelesen
Hallo Ulrich,

bzgl Hessen hier mal ein Link zum Katastrophenschutz in Hessen

Die Version mit Anlagen kannst Du HIER runterladen...

Gruß
Matthias Haaß


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen477327
Datum14.04.2008 13:5636426 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner Köglernur wo kommen die FA für x-Tage her?

Soweit ich das hier für Niedersachsen beurteilen kann werden die Bereitschaften nur wenige Tage (2-3) im Einsatz gelassen. Dann kommt die nächste Bereitschaft. Zumindest bei uns im Kreis gibt es 3 Züge Personalreserve (früher Deichbereitschaft). Die Erledigen die häufigsten Anforderungen: alle Paar Jahre bei einem Hochwasser helfen. Hier sind überwiegend FA von kleinen FW mit geringem Einsatzaufkommen eingebunden. Kommen die Bereitschaften nach einigen Tagen Pause wieder zum Einsatz dann wurde häufig das Personal getauscht.

Gruß
Ingo


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen477414
Datum14.04.2008 19:4336446 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Ingo zum Felde
Soweit ich das hier für Niedersachsen beurteilen kann werden die Bereitschaften nur wenige Tage (2-3) im Einsatz gelassen. Dann kommt die nächste Bereitschaft. Zumindest bei uns im Kreis gibt es 3 Züge Personalreserve (früher Deichbereitschaft). Die Erledigen die häufigsten Anforderungen: alle Paar Jahre bei einem Hochwasser helfen. Hier sind überwiegend FA von kleinen FW mit geringem Einsatzaufkommen eingebunden. Kommen die Bereitschaften nach einigen Tagen Pause wieder zum Einsatz dann wurde häufig das Personal getauscht.
Ja das ist mir schon klar, obwohl das dann zu der taktischen Grundausstattung noch weitere Transportkapazitäten zum Austausch erforderlich sind und EK nach 6-8h Marsch nun nicht gerade frisch sind und mit hoher Intensität Einsatzaufgaben bewältigen werden.

Aber mein Frust ist eigentlich, das Politik Konzepte aufs Papier zaubert, aber völlig überzeugt derzeit darüber redet, das sich der Staat aus immer mehr Bereichen „zurückziehen“ sollte und es den Kräften des Marktes überlassen sein müßte, was sich dann effizient regelt. Warum gerade die Politik darauf scharf ist?
Und wie der Markt Krisensituationen bewältigt zeigt uns die aktuelle Immobilien- und Bankenkrise, welche gerade wunderschöne Steuer(zahler)beihilfen verbrennt.

Dazu kommt, das das „Ehrenamt“ marktwirtschaftliche „Blindlast“ ist und mancher Meinung noch schlimmer, Arbeitsplätze verhindert. Natürlich solche ohne Mindestlohnambitionen und absoluter Tarifferne. Das reden uns heute Leute ein, die gar nicht wissen wie es ist über den Monat zu rechnen…

Ja der öffentliche Dienst hat einen guten Tarifabschluß hingekriegt – Super! Und sofort wissen es superschlaue Journalisten: „Das bezahlt alles der Steuerzahler…“ (als wenn die überhöhten Bezüge der Manager vom lieben Gott bezahlt würden), die liberalisierten Strommärkte die Tarife…

Aber Ehrenamt: das hat den Vorteil, das der Steuerzahler das Equipment bezahlt, die Manpower ist (fast) kostenlos. Damit läuft der Laden (noch) einigermaßen.
Aber nur solange es noch Leute für die Aufgaben gibt. Wenn sie auch frei sind für den Kat-Fall!
Wenn der LK den Kat-Fall ausruft, aber der AN im marktwirtschaftlichen Betrieb erst mal den Vorgesetzten auf den Zahn fühlen muß was geht, hat Kat-Schutz von Anliegen her schon verloren.
Aber nicht vergessen: Wir leben in einer „globalisierten Welt“, Unternehmen müssen immer schlankere Strukturen aufbauen, Leistungsverdichtung bedeutet das für den Einzelnen. Wenn Du losläufst und nach 3Tagen an Deinen Arbeitsplatz zurückkommst, ist alles beim Alten. Keine Deiner Aufgaben/Probleme ist erledigt/gelöst. Jetzt hast Du ja noch 2Tage diese und die Dazugekommenen abzuarbeiten…
Mal sehen, wenn DIR die Lust an Feuerwehr oder Anderem vergeht, denkt Dein Chef…

Aber es ist ja alles so effizient Marktwirtschaftlich, selbst die WF’s können geoutsourct werden (ja noch nicht in allen BL). Und 3 Mann (einer in der Pforte und 2 rennen zum Feuer) reicht doch aus. Noch hofft man auf die BF in Zeitnähe und Si-Tr ist kein Gesetz…
Und (markt)wirtschaftlich rechnen tut sich Feuerwehr eigentlich gar nicht…

Also wie weiter?
M.M brauchen wir viel mehr staatl.(öffentliche) Arbeitgeber, die den gesetzlichen Anforderungen auch positiv gegenüberstehen und wirksamerer Mittel gegenüber den AG zu deren Schutz man ja auch aufgestellt ist.
Und noch einige andere Grundsatzvoraussetzungen, als „Bereitschaften“ aufs Papier zu kritzeln und abends mit dem gehobenen Management aus der Wirtschaft am Buffet neue Aufsichtsratspostel durchzuspielen.
Vielleicht etwas zynisch, aber wenn die Wirklichkeit besser ist, ist es doch besser…


mkg hwk

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen477420
Datum14.04.2008 20:0936598 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerAber Ehrenamt: das hat den Vorteil, das der Steuerzahler das Equipment bezahlt, die Manpower ist (fast) kostenlos.

Ist das so?
Da kosten eben nicht nur Fahrzeuge, Ausrüstungen, Betriebsstoffe und Mieten/Abschreibungen Geld sondern auch die Ausbildung der Helfer, Ausbilder und Führungskräfte.

Geschrieben von Hanswerner KöglerWenn der LK den Kat-Fall ausruft, aber der AN im marktwirtschaftlichen Betrieb erst mal den Vorgesetzten auf den Zahn fühlen muß was geht, hat Kat-Schutz von Anliegen her schon verloren.
Im -seltenen- K-Fall ist das IMHO eben nicht das Problem. Zum Elbe Hochwasser 2002 hat meine Fa. auf die Erstattung der Lohnkosten für uns im Einsatz befindliche MA verzichtet. der Geschäftsführer hat dies als seine Beteiligung an der Sachadensbegrenzung empfunden.

Der tägliche Einsatz der FF ist da eher das Problem.

Geschrieben von Hanswerner KöglerM.M brauchen wir viel mehr staatl.(öffentliche) Arbeitgeber, die den gesetzlichen Anforderungen auch positiv gegenüberstehen und wirksamerer Mittel gegenüber den AG zu deren Schutz man ja auch aufgestellt ist.

Ob das wirklich die Lösung ist wage ich zu bezweifeln.

Gruß
Ingo


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen477434
Datum14.04.2008 20:5236396 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Ingo zum Felde
Ist das so?
Ja! Ich schrieb ja "fast" hätte auch Relativ sagen können, oder wo gibt es das Billiger?
Aber wenn Du marktwirtschaftlich das besser hinkriegst...
(ich habe nir noch keine Ausbildungsstunde bezahlen lassen, warum auch? die Zuhörer haben ja auch nichts bekommen...)

Zum Elbe Hochwasser 2002 hat meine Fa. auf die Erstattung der Lohnkosten für uns im Einsatz befindliche MA verzichtet. der Geschäftsführer hat dies als seine Beteiligung an der Sachadensbegrenzung empfunden.
Mein AG hat mich für eine Woche freigestellt (ohne LK-Rückforderung). Den Rest habe ich auf "Gleitzeit", abends und am WE eh fürs Ideal gemacht. Nein ich bin nicht böse darüber!

Der tägliche Einsatz der FF ist da eher das Problem.
Der glücklicherweise nicht täglich ist! aber natürlich auch beachtenswert (nur eben nicht ad hoc über mehrere Tage!)

Ob das wirklich die Lösung ist wage ich zu bezweifeln.
Dafür sind wir ja hier um zu diskutieren. Und jeder darf Vorschläge einbringen und seine Erfahrungen darlegen (soweit sein Dienstherr das erlaubt - soweit sind wir auch schon...).


mkg hwk

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AutorMike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg477556
Datum15.04.2008 14:3236376 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamDas LDS Brandenburg fragte 2007 die Einheiten noch nach dem 93er-Erlass ab, also scheint er noch gültig zu sein. Wo sind die Brandenburger hier? :-)


Der Erlass ist noch gültig, die LK haben trotzdem einen Ermessungsspielraum mit Absprache des IM BrB.
Mit der Neubeschaffung von Einsatztechnik wird sich auf jeden Fall was ändern.
Im Grundsatz haben sich die BSE bewährt, die auch schon zu DDR – Zeiten bestanden, die werden auch nicht nur auf Zugebene geführt.
In den 90ziger Jahre haben die ELW gefehlt, dort wurde eben improvisiert.
Man hat jetzt auch ELW 2 und KdW beschafft (Landkreise, Gemeinde), dass funktioniert ganz gut.
Ganz andere Probleme bekommen wir, zu einem fehlt das Personal und zum anderen muss man aufpassen, dass an die Ersatzbeschaffung von TLF gedacht wird.

MkG
Mike Ganzke


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AutorMark8us 8F., Wupprtal / NRW478050
Datum17.04.2008 13:3636500 x gelesen
Hallo,

also ich weiß, dass Steinburg und Dithmarschen noch die "alten" Bereitschaften aufgestellt haben lassen. Soll heißen, die Züge bestehend aus den Bund-Fahrzeugen (LF16KatS, RW1) ergänzt durch ELW1 für die Führung.

Der Kreis Stromarn hingegen besitzt derartige Bereitschaften nicht mehr, sondern stellt diese aus den kommunalen Fahrzeugen auf. Hier überlegt man aber eine Umorganisation der Züge und Bereitschaften um auf die jeweils geforderten Situationen besser reagieren zu können (BSB Waldbrand, Wasser, ...).

Gerade die Aufstellung von komunalen Fahrzeugen und deren unterschiedlichen Einsatzwert hat während der Kat. an der Elbe Probleme gemacht. Da das Land X viele LF16KatS gefordert hat und man dann nicht genau wusste, ob man den Anfporderungen entspricht ;)

Aber wie gesagt, es wird viel überlegt. Gerade dadurch, dass in den letzten Jahren die BSB doch öfters ausrückte (Elbe, Ostsee (Fehmarn)). Dadurch bewegt, wird sich das ganze doch noch hier und da ändern. Bzw. lernt man hier und a doch noch durch Einsatzerfahrungen ;)

in diesem Sinne
Markus Frost


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AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein478051
Datum17.04.2008 13:4636295 x gelesen
In Steinburg sehen beide Züge so aus:

ELW/KdoW, LF 16-TS, LF 16-TS, RW1


Nur das das erste Fahrzeug eher theoretischer Natur ist... Soll heißen, es gibt im Prinzip kein festzugeordnetes Führungsfahrzeug. Im Bedarfsfall wird z.B. ein kommunales Fahrzeug einer bestimmten FF benutzt und/oder ein KdoW der Abteilung für Zivil- und Katastrophenschutz.




Sebastian

--

Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen478111
Datum17.04.2008 22:1836363 x gelesen
Nochmal zur Klarstellung: Es geht bei der Frage NICHT um Einheiten der Größenordnung "Zug", sondern um Einheiten, die aus mehreren bis vielen Zügen bestehen.

Für NRW also um das hier.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorThom8as 8Z., Schwerin / Mecklenburg-Vorpommern494120
Datum09.07.2008 21:2934122 x gelesen
MV Fehlanzeige.Keine entsprechenden Regelungen vorhanden oder solche Verbände aufgestellt.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW494252
Datum10.07.2008 17:4234341 x gelesen
Geschrieben von Thomas ZischkeMV Fehlanzeige.

ebenso bisher negativ für Saarland und Thüringen.
Der Rest hat wohl (wieder) was...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz494259
Datum10.07.2008 18:1434118 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoebenso bisher negativ für Saarland und Thüringen.
Der Rest hat wohl (wieder) was...


Was hat Rheinland-Pfalz?

Grüße,
Florian


MEINE Meinung

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW494268
Datum10.07.2008 19:5334148 x gelesen
Geschrieben von Florian ZonkerWas hat Rheinland-Pfalz?

Auszug aus Manuskriptentwurf für Taktische Einheiten und Verbänd (Arbeitstitel), vermutlich www.standardeinsatzregel.org:


1.1.3.9 Rheinland-Pfalz

LBKG § 19 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, Abs 3. führt aus, dass Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes insbesondere für folgende Bereiche zu bilden sind:
1. Führung
2. Brandschutz
3. Technische Hilfe
4. Instandsetzung
5. Gefahrstoffe
6. Betreuung
7. Versorgung
8. Sanitätsdienst
Darüber hinaus gibt es einige Sondereinheiten für Spezialaufgaben (z.B. Höhenrettung, Tauchen), die aber mit «Feuerwehrbereitschaften» o.ä. nichts zu tun haben, aber ggf. natürlich für Spezialaufgaben eingesetzt werden können.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW521132
Datum12.11.2008 20:3933932 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
...Fw-Bereitschaften offiziell benannt/aufgestellt und wo ist das geregelt?

..., ich weiß darüber hinaus noch von NRW (Vorlage RP Arnsberg, Überarbeitung RP Düdo)


Gibt es da irgendwelche Informationen drüber im Internet (also über NRW)?
(Wir sitzen gerade an einer Projektarbeit u.a. darüber und wir haben bisher nur gefunden, das es im FSHG drin steht, aber nichts sonst über diese Einheiten bzw ob diese überhaupt wirklich existieren)


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorOlaf8 L.8, Preetz / S-H521151
Datum12.11.2008 21:2633900 x gelesen
In Schleswig-Holstein gibt es seit Mai 2008 einen Erlass "Einführung der Gliederung für Feuerwehrbereitschaften "
http://www.lfs-sh.de/LFS_2005/Vorschriften/Erlass166-431.php

Scheint allerdings ein "Grüner Tisch beruhigt die Bevölkerungs-Erlass" zu sein, da keiner dazu etwas weiß, wie die Bereitschaften aufgestellt sind, welche Fahrzeuge / Feuerwehren daran beteiligt sind, ob entsprechende Alarmpläne für bestimmte Bereitschaften in den Leitstellen hinterlegt sind, ....
Also viel heiße Luft ohne Inhalte. Aber immerhin, man hat auf dem Papier, das ja bekanntlich geduldig ist, schon mal ein paar Fahrzeuge aufgeschrieben, die Bereitschaften bilden können und sich Aufgaben für unterschiedliche Bereitschaften ausgedacht.

Olaf


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW521162
Datum12.11.2008 21:4433903 x gelesen
Geschrieben von Olaf LenzIn Schleswig-Holstein gibt es seit Mai 2008 einen Erlass "Einführung der Gliederung für Feuerwehrbereitschaften "
http://www.lfs-sh.de/LFS_2005/Vorschriften/Erlass166-431.php

Scheint allerdings ein "Grüner Tisch beruhigt die Bevölkerungs-Erlass" zu sein, da keiner dazu etwas weiß, wie die Bereitschaften aufgestellt sind, welche Fahrzeuge / Feuerwehren daran beteiligt sind, ob entsprechende Alarmpläne für bestimmte Bereitschaften in den Leitstellen hinterlegt sind, ....
Also viel heiße Luft ohne Inhalte. Aber immerhin, man hat auf dem Papier, das ja bekanntlich geduldig ist, schon mal ein paar Fahrzeuge aufgeschrieben, die Bereitschaften bilden können und sich Aufgaben für unterschiedliche Bereitschaften ausgedacht.


wie wird denn die Führung da gebildet und v.a. ausgebildet?
Wie wird der überörtliche Einsatz geplant?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW521167
Datum12.11.2008 21:5833797 x gelesen
Hallo Dennis,

für den Bereich Bezirksregierung Düsseldorf die aktuelle Regelung gibt es hier.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW521223
Datum13.11.2008 08:3333781 x gelesen
Geschrieben von André Schildfür den Bereich Bezirksregierung Düsseldorf die aktuelle Regelung gibt es hier.

1. das Konzept wurde 2007 (?) in Diskussionen mit E und D überarbeitet. Keine Ahnung wie da der Umsetzungsachstand ist.
2. alle BezReg in NRW arbeiten wohl an einer Vereinheitlichung, weil die Varianten jeweils sehr unterschiedlich sind.

Ergo: Alles bewegt sich...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen521228
Datum13.11.2008 08:5833843 x gelesen
Hallo,

eben erst gelesen:

Geschrieben von Ulrich CimolinoGrundlage dafür? Erlass?

Meines Wissens nicht. Es gibt einen Erlass zur Waldbrandbekämpfung im Land Hessen, siehe hier, da ist aber nichts im bezug auf spezielle Einheiten geregelt.

Die angesprochene Einheit ist also eine "kommunale Besonderheit", mit der der Landkreis seiner Aufgabe in der überörtlichen Gefahrenabwehr zur Aufstellung von Alarmplänen nachkommt. In erster Linie soll das im eigenen Kreis passieren.

Zur Grundfrage: Einheiten in Bereitschaftsgröße wird es auch zukünftig, bis auf die MTF, als "stehende Einheiten" nicht geben. Aus der Anlage 23 zum hessischen Katastrophenschutz-Konzept geht hervor, dass insbesondere auf Anforderungen aus anderen Bundesländern durch die Entsendung lageangepasster Verbände aus (Teil-)Einheiten des KatS und ggf. anderer Strukturen reagiert werden kann. Diese bestehen i.d.R. aus
-Verbandführung als Führungsgruppe (FüGrTEL)
-bis zu 5 Einheiten (i.d.R. Züge) nach Einsatzauftrag
-Teileinheiten für Versorgung und Sanitätswesen im Verband (nach Erfordernissen)

Für jeden "Ländereinsatz" soll es eine Gesamteisatzleitung Hessen geben, die die ggf. mehreren Verbände mindestens bis zur Abgabe in örtliche Strukturen am Schadenort leitet. Vorab soll ein Vorauskommando in das Schadengebiet entsand werden um die Kontaktaufnahme vor Ort zu beschleunigen, den konkreten Einsatzauftrag, ggf. durch eigene Erkundung, zu evaluieren und die nachfolgenden Einheiten einzuweisen.

Annähernd haben wir soetwas bei der Schneekatastrophe 2005 in NRW gemacht.

Für Hilfeleistungen im "eigenen Beritt" gibt es kein Konzept für Einheiten des Brandschutzdienstes oberhalb Zugstärke, denkbar ist das aber ebenfalls - Verfahren wäre dann wohl wie oben beschrieben, da ansonsten keine Regelungen bestehen. Im Bereich Sanitätswesen wird durch die kommende DV 400 HE der BHP 50 geregelt, der dann Verbandsstärke hat und überörtlich verlegt werden soll. Im Rahmen des Ü-MANV-Konzeptes existieren keine Gebilde überhalb erweitereter Zugstärke (Ü-MANV B = in etwa BHP 25).

Gruß, Matthias


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H521250
Datum13.11.2008 11:0333731 x gelesen
Hallo!

Hier im Lk. SE wird auf vorhandenes Personal also wie z.B. Bereichs-/Zugführer der Ämter und den Amtswehrführern zurückgegriffen.

Hat irgendjemand in SH denn schon damit angefangen seine KFwB umzustrukturieren? Ich denke das man hier teilweise wohl doch auf die neuen Kats-Fahrzeuge des Bundes wartet. Ob auch die LFwB so strukturiert werden kann ich nicht sagen. Aber die angestrebte Einheitlichkeit bei Personal und Gerät halte ich für positiv.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

FF Negernbötel

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW540035
Datum01.02.2009 10:1341956 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowelche Bundesländer haben welche Fw-Bereitschaften offiziell benannt/aufgestellt und wo ist das geregelt?

Aktueller Sachstand unten....

Ergänzungen/Korrekturen?



1.1.3 Beispiele aus Regelungen in den Bundesländern

Im Zuge der Erfahrungen aus den Großeinsätzen der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte wie z.B. Waldbrände, Hochwasser, Schneekatastrophen usw. wurde in den letzten Jahren vermehrt der Bedarf erkannt, Regelungen für größere taktische Einheiten mindestens auf regionaler oder Landesebene zu treffen. Damit sollen größere Einsätze mit gemeinde- oder kreis- oder gar landesgrenzenüberschreitender Zusammenarbeit leichter ermöglicht werden.

Im Zuge der Diskussion um die Verbesserung des Katastrophenschutzes in der EU v.a. anlässlich der fast jährlichen verheerenden Waldbrände in den südlichen Ländern wird nun sogar in den Bundesländern darüber diskutiert, diese ggf. bereits geschaffenen Strukturen – die natürlich in Deutschland fast alle unterschiedlich aufgebaut sind – bei Bedarf auch ins Ausland anzubieten und auf Anforderung zu entsenden .

Nachfolgend haben wir die uns mit Stand von Anfang 2009 bekannten Planungen oder Empfehlungen bzw. Regelungen aus den Bundesländern zusammengefasst.


1.1.3.1 Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat zwar diverse unterschiedliche Züge im Katastrophenschutz zur Brandbekämpfung, Technischen Hilfeleistung, ABC-Schutz, Sanitätsdienst, Bergrettung usw. (sogar inklusive von noch 3 Veterinärzügen, die sonst wohl überall aufgelöst worden sein dürften), aber offensichtlich (noch) keine übergeordneten Strukturen.


1.1.3.2 Bayern

In der bayerischen Landesfeuerwehrzeitschrift brandwacht wird in der Ausgabe 01/2008 sowie in „Florian kommen“ Nr. 73 aus Dezember 2007 die bis 2007 in Bayern entwickelte Form von „Feuerwehrhilfeleistungskontingenten“ vorgestellt.

Diese Kontingente bestehen aus
- Grundkomponente,
- Ergänzungskomponenten.


Die Grundkomponente besteht immer aus

Führung/Verbindung
- Kontingentführer mit Stellvertreter
- Unterstützungsgruppe Kontingentführer (UG-Kon )
- Kräfte für ein Voraus- bzw. Verbindungskommando

Logistik-/Sanitätsdienst
- Versorgungsgruppe mit Ausstattung für 48 h autarken Betrieb

Personal
- 2 (Lösch-)Züge mit je mindestens 2 Löschgruppenfahrzeugen
= ca. 60 Einsatzkräfte (EK).

Als Spezial- bzw. Ergänzungskomponenten sind mit Stand von 05/2008 vorgesehen:
- Standard (2 LZ mit je mindestens 2 LF)
- Hochwasser (2 LZ mit je mindestens 2 LF)
o Pumpen (10 – 15 TP, Stromerzeuger etc.)
o Sandsäcke (10.000 Sandsäcke, 1 Sandsackfüllgerät etc.)
- Sturm (2 (Hilfeleistungs-)Züge mit je mindestens 2 LF mit THL-Beladung)
o Dachsicherung (1 RW, Stromerzeuger, Abdichtmaterial etc.)
o Motorsägen (2 RW, Stromerzeuger, 20 Motorkettensägen etc.)
- Ölwehr (1 Zug mit LF, Ölwehrausstattung, LKW, Bootstrupp etc.)
- ABC-Dienst (1 Gefahrenzug mit 1 - 2 LF, GW-G, LKW, Dekon-P, ErkKW, GW A/S, Gerätepaket ABC etc.)

Hinweis: Eine Komponente Waldbrand wird zwar vereinzelt diskutiert, ist aber noch nicht geregelt.

Interessant ist, dass im Gegensatz zu den Empfehlungen/Erlassen aus den anderen Bundesländern hier zwar fast vorbildlich mit Grundkomponenten (inkl. Logistik/Sanität) und Ergänzungskomponenten gearbeitet wird, man aber die eingeführten Begriffe (vgl. FwDV 100, DV 102), die auch in Bayern gelehrt werden, für Verbände (Abteilungen, Bereitschaften) nicht nutzt, sondern das Wort "Feuerwehrhilfeleistungskontingente" neu einführt.


1.1.3.3 Berlin

Nach der Homepage der Berliner Feuerwehr sind Feuerwehrbereitschaften (FwB) in Berlin in Brandschutzabteilungen (BSA), Brandschutzbereitschaften (BSB) und Brandschutzzüge (BSZ) untergliedert.

Jede BSA besteht demnach aus bis zu 3 BSB, die BSB jeweils aus mindestens 3 BSZ sowie weiteren Lösch- bzw. Sonderfahrzeugen.

Entgegen der sehr „brandschutzlastigen“ Bezeichnung BSA, BSB und BSZ sind die FwB bzw. deren Teileinheiten einsetzbar:
- zur Brandbekämpfung bei Groß- und Flächenbränden,
- für die Abwehr oder Beseitigung von Gemeingefahren nach Unwettern und anderen Naturereignissen,
- zur Unterstützung von Rettungs-, Bergungs- und unaufschiebbaren Instandsetzungsarbeiten,
- zum Aufbau und Betreiben einer Wasserversorgung über längere Wegstrecke sowie
- zur Unterstützung sicherstellender Maßnahmen bei Großveranstaltungen.


Abb. 1.1.3.3/1 und 2: Gliederung der Feuerwehrbereitschaft der Berliner Feuerwehr. (Grafik: Cimolino)

Problematisch erscheint die doppelte Verwendung des Begriffs „Bereitschaft“ in der taktischen Beschreibung – einmal als Oberbegriff „Feuerwehrbereitschaft“, einmal als Struktur „Brandschutzbereitschaft“ unterhalb der „Brandschutzabteilung“.


1.1.3.4 Brandenburg

Im Runderlass III Nr. 76/93 wurde vom brandenburgischen Innenministerium bereits kurze Zeit nach der Wende die Aufstellung von landeseigenen Katastrophenschutzeinheiten speziell zur Bekämpfung von Großwaldbränden beschrieben.

Ganz klar war dort gefordert, dass die an die Kommunen übergebenen Fahrzeuge des Landes (z.B. TLF 16/45-W) sowie die bundeseigenen Fahrzeuge LF 16-TS und SW 2000-Tr in diese Einheiten zu integrieren waren.

Abb. 1.1.3.4/1: Die TLF 16/45-W aus den verschiedenen Landesbeschaffungen mussten in die landeseigenen KatS-Einheiten integriert werden. (Foto: Zawadke) [Einsatzfahrzeuge – Typen, Abb. 2.2.3.4/4]

Sie sind wie in Abb. 1.1.3.4/2 beschrieben gegliedert.


Abb. 1.1.3.4/2: Gliederung der landeseigenen KatS-Einheiten aus Brandenburg gemäß Erlass III Nr. 76/93. (Grafik: Cimolino)

Problematisch erscheint das völlige Fehlen von Führungsfahrzeugen in den Zügen. Auch die Logistikeinheit ist für die genannte Stärke von ca. 135 FA sehr knapp bemessen!

Der Erlass von 1993 nennt nur eine Brandbekämpfungseinheit. Wikipedia nennt aber noch folgende spezielle Zusammenstellungen, die allerdings offensichtlich nicht flächendeckend aufgestellt sind:
- Hilfeleistungszug (inkl. eines GKW I des THW),
- "Gefahrgutzug" sowie
- Versorgungs- und Betreuungskomponente (mit NAW und G-KTW).

Der brandenburgische Innenminister teilt am 07.03.2007 über den Pressedienst Nr. 044/2007 mit, dass das Einsatzspektrum der Brandschutzeinheiten auf Einsätze bei Chemieunfällen und für den grenzüberschreitenden Katastrophenschutz erweitert werden sollen. Dies erfordere Veränderungen der Struktur und eine technische Erneuerung. Einsatzlogik und Ausstattung der Sondereinsatzgruppen (SEG) des Katastrophenschutzes schließlich sollen planerisch mit dem landeseinheitlichen Gesamtkonzept zur Bewältigung von Schadenslagen mit einem Massenanfall von Verletzten abgestimmt werden.
Unklar ist aus den Rückmeldungen Ende 2008, was davon tatsächlich in der Fläche bereits umgesetzt wurde.


1.1.3.5 Bremen

Den Autoren ist nichts bekannt. Es gibt aber sicherlich Regelungen für den Einsatz von Einheiten über Zugstärke.

Die Feuerwehr Bremen verfügt auch über entsprechende Führungs- und Logistikkomponenten, um auch längere Einsätze bewältigen zu können.


1.1.3.6 Hamburg

Den Autoren ist nichts bekannt. Es gibt aber sicherlich Regelungen für den Einsatz von Einheiten über Zugstärke.

Die Feuerwehr Hamburg verfügt auch über entsprechende Führungs- und Logistikkomponenten, um auch längere Einsätze bewältigen zu können.


1.1.3.7 Hessen

In § 26 Abs. 1 HBKG ist festgelegt und in einem ausführlichen Text vom Hessischen Ministerium des Inneren (HMdI), 2002, erläutert, für welche Aufgabenbereiche des Katastrophenschutzes in Hessen welche Strukturen aufzustellen sind. Das Land Hessen bezuschusst bzw. beschafft sogar landeseigene Fahrzeuge und Geräte dafür.

Folgende Aufgabenbereiche sind aufgeführt:
1. Brandschutz,
2. Gefahrstoff-ABC,
3. Sanitätswesen,
4. Betreuung,
5. Wasserrettung,
6. Bergung und Instandsetzung,
7. Führung,
8. Information und Kommunikation.

Dies ergibt folgende Übersicht:

Tab. 1.1.3.7/1: Ausführliche Übersicht über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes gemäß § 26 Abs. 1 HBKG (Tabelle: Anlage 07 zu HMdI, 2002)

Die jeweiligen Zusammensetzungen der Züge sind in den weiteren Anlagen, vgl. HMdI, 2002, ausführlich und übersichtlich beschrieben.

Als Führungseinheit ist eine Führungsgruppe TEL (FüGr TEL) mit ELW 2 zur Unterstützung des jeweiligen Einsatzleiters vorgesehen. V.a. diese wird bei Bedarf von einer speziell ausgestatteten Informations- und Kommunikationsgruppe (IuKGr) unterstützt, vgl. hierzu ausführlich auch das Buch Kommunikation im Einsatz in der Buchreihe Einsatzpraxis, CIMOLINO, 2008.

Eine FüGr TEL wird bei Bildung eines Verbandes aus bis zu 5 Zügen, erweitert ggf. um ergänzter Sanitäts- bzw. Logistikkomponenten, diesem übergeordnet.

In den Anlagen zu HMdI, 2002, sind viele Details geregelt, die bei den meisten anderen Ländern oder Organisationen völlig offen oder nur relativ unklar beschrieben sind. Dazu zählen z.B. die Bezeichnung der Einheiten, die wie folgt klar bezeichnet werden:
- Laufende Nummer der Einheit innerhalb des Bereiches der jeweiligen unteren KatS-Behörde, beginnend mit „1“
- Bezeichnung der Einheit (Kurzbezeichnung)
- KFZ-Kennbuchstaben des Landkreises/der kreisfreien Stadt

Beispiele:
2. LZ FB = 2. Löschzug des Wetteraukreises,
3. SZ F = 3. Sanitätszug der Stadt Frankfurt am Main.

Alle Einrichtungen und die Einheiten, die im Bereich einer unteren KatS-Behörde nur einmal vorhanden sind (z.B. GABC-MZt, IuKGr), werden nur mit der Kurzbezeichnung und dem Kfz.-Kennbuchstaben bezeichnet.
Außerdem gehört dazu die Beschreibung eines Einsatzes außerhalb des Bundeslandes Hessen (inkl. Vorauskommando, Verbindungspersonal, Pressearbeit usw.).

Darüber hinaus hat das Hessische Innenministerium mit Erlass HMdIS - V 11 – 65 j 04/13 (Waldbrandbekämpfung), gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV), StAnz. 52/2007 S. 2773 und 08/2008 S. 445, zur raschen, wirksamen und abgestimmten Waldbrandbekämpfung Regelungen über Befugnisse, Zuständigkeiten, Leitungskompetenzen und des Zusammenwirkens der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr- und Fachbehörden im Einzelfall bei Waldbränden, größeren Schadenslagen und Waldbrandkatastrophen, zur Festlegung von Stationierungsorten und des Einsatzes der Löschwasser-Außenlastbehälter zur Vorgehensweise bei Hubschrauberanforderungen sowie zur Gewährleistung gemeinsamer Fortbildungsmaßnahmen der Forst-, Brand- und Katastrophenschutzbehörden festgelegt.
Dort sind allgemeine Fragen und v.a. die Frage nach der Einsatzleitung sowie Stationierung bzw. Anforderung von Spezialgerät (v.a. zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft) geregelt.


1.1.3.8 Mecklenburg-Vorpommern

Keine Regelung bekannt.


1.1.3.9 Niedersachsen

In Niedersachsen wurde bereits am 14.03.1975 ein Erlass zum übergemeindlichen Einsatz der Feuerwehren, hier: Kreisfeuerwehrbereitschaften erlassen. (Damit entgegen vielen späteren Darstellungen bereits vor den dramatischen Waldbränden, die im August 1975 stattfanden und u.a. 5 tote Feuerwehrangehörige forderten.) Das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) kennt neben den Gemeinde- auch noch Kreisfeuerwehren. Aus diesen ist mind. eine, in größeren Kreise mit mehreren Abschnitten für jeden dieser Abschnitte eine Kreisfeuerwehrbereitschaft aufzustellen. Die Gemeinden haben im Einsatzfall unter bestimmten Umständen Kostenersatzanspruch gegen den Landkreis.

Eine Kreisfeuerwehrbereitschaft (KFB) besteht analog der FwDV 100 aus mindestens drei und maximal 5 (i.d.R. „erweiterten“) Zügen plus Führungseinheit.

Zur Leitung der Kreisfeuerwehrbereitschaft gehören:
1. Führer der Kreisfeuerwehrbereitschaft
2. Ein Zugführer als Führungsassistent und als ständige Vertretung
3. Führungshilfspersonal
Es ist eine Führungseinheit gemäß FwDV 100 aufzustellen und auszustatten. Je nach Größe der Bereitschaft als Führungstrupp, -staffel oder –gruppe.

Im überörtlichen Einsatz muss eine Kreisfeuerwehrbereitschaft über eine Versorgungs- und Verpflegungskomponente verfügen.

Abb. 1.1.3.9/1: Kreisfeuerwehrbereitschaft aus Niedersachsen....

Mit der Überarbeitung des Erlasses in 2004 wurden Fachaufgaben eingeführt, die Fachzügen (FZ) zuzuweisen sind.

Beispiele für Fachzüge :
- Wasserförderung (FZ WF) – unterschieden in den Pumpenleistungen:
o FZ WF der 8er Klasse:
2.500 m B-Leitung
4 FP 8/8 (bzw. heute FPN 10/1000)
Ca. 25 Einsatzkräfte
o FZ WF der 16er Klasse:
2.500 m B-Leitung
2 FP 8/8 (bzw. heute FPN 10/1000) und 2 FP 16/8 (FPN 10/2000)
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Wassertransport (FZ WT)
10.000 l Wassertransportkapazität
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Technische Hilfeleistung (FZ TH)
Durchführung THL auch größeren Umfangs
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Logistik (FZ L)
Verpflegung, Versorgung, Verkehrslenkung (mit verschiedenen Schwerpunkten und Kombinationen)
Ca. 20 Einsatzkräfte
- Gefahrgut (FZ GG)
Eingrenzen und Sofortmaßnahmen bei gefährlichen Stoffen und Gütern
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Messen und Spüren (FZ MS)
Messen und Spüren von gefährlichen Stoffen
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Dekontamination (FZ Dekon)
Dekontaminierung von Personen und Geräten, Entsorgung
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Gewässerschutz
Abwehr von Gefahren für Gewässer
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Hochwasserschutz
- Personalreserve
Zuführung von Einsatzkräften für Deichverteidigung, Evakuierung, Ablösung usw.
Ca. 30 Einsatzkräfte bzw. je nach Bedarf

Die Bereitschaften sind so aufzustellen, dass sie flexibel angefordert und eingesetzt werden können, d.h. nur die Mannschaft, die Führung oder einzelne (Fach-)Züge.

Es gibt klare Regeln für das Anfordern dieser Bereitschaften zum Einsatz im eigenen Landkreis, im benachbarten Landkreis, innerhalb eines Regierungsbezirks, in einem anderen Regierungsbezirk bzw. in einem anderen Bundesland.

Die grundsätzliche Struktur dieser Bereitschaften hat sich bei verschiedenen Großeinsätzen bewährt, wurde mehrfach aktualisiert und fand viele Jahre später nach den Hochwasserereignissen an der Oder (1997), Elbe (2002) und Donau (2002) auch Nachahmer in anderen Bundesländern (z.B. Bayern und NRW).

Problematisch erscheint allenfalls die teilweise recht große Varianz der Ausstattung (vgl. FZ WF bzw. WT), die die tatsächliche taktische Einsetzbarkeit dann schwerer planbar macht sowie das Fehlen eines FZ Waldbrand, weil auch hier besondere Erfahrungen bzw. Ausbildung und eben auch ergänzende Ausstattung wichtig ist.


1.1.3.10 Nordrhein-Westfalen

Mit der Auflösung der Einheiten und Einrichtungen des (Bundes)-Katastrophenschutzes im Zivilschutz (LZ-R, LZ-W, Brandschutzbereitschaft) Anfang der 1990er Jahre standen in NRW i.d.R. keine überregional einheitlich gegliederten Einheiten oberhalb der Löschzugstärke mehr zur Verfügung .

Ab 2002 begann man in NRW, ausgehend von einer Initiative im Regierungsbezirk Arnsberg, wieder Strukturen oberhalb der Löschzugebene zu bilden. Unter dem Begriff „Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umgangs im Bereich Feuerschutz“ stellten bis 2007 alle fünf Regierungsbezirke entsprechende Einheiten auf.

In jedem Regierungsbezirk wurde eine Abteilung gebildet, die aus einer Abteilungsführung und drei bis fünf Bereitschaften besteht. Eine Bereitschaft wird aus Kräften von bis zu drei Kreisen/kreisfreien Städte gebildet. Jede Bereitschaft besteht aus der Bereitschaftsführung, vier Löschzügen und einem Logistikzug.

Abb. 1.1.3.10/1: Allgemeine Struktur einer Abteilung der „Vorgeplanten überörtlichen Hilfe größeren Umfangs“ in NRW (hier: Abteilung Bezirk Arnsberg). (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)

Abb. 1.1.3.10/2: Zusammensetzung der Abteilung Bezirk Münster. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)

Abb. 1.1.3.10/3: Zusammensetzung der Abteilung Bezirk Düsseldorf. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)

Abb. 1.1.3.10/4: Stärkeübersicht der Abteilung Bezirk Detmold bei einer Vollübung. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)


Die Löschzüge der Bereitschaften sind landesweit nahezu einheitlich strukturiert. Sie bestehen aus einem Führungsfahrzeug (ELW 1 oder vergleichbar), zwei Löschgruppen und ggf. einem Transportfahrzeug für Gepäck etc. Die erste Gruppe ist mit einem universellen Löschfahrzeug (HLF 20/16, LF 10/6 oder deren Vorläufer) ausgestattet. Die zweite Gruppe verfügt – dem ursprünglichen Einsatzzweck dieser Fahrzeuge folgend – in der Regel über ein LF 16-TS aus Bundesbeständen oder ein vergleichbares Fahrzeug. Je nach Verfügbarkeit der Fahrzeugtypen sind im Rahmen des Gruppengleichwerts auch andere Fahrzeuge möglich . Die Logistikzüge sind in jeder Bereitschaft anders gestaltet, je nach vorhandenem Material. Entscheidend ist nur, dass mit dem Material und Personal der Logistikzüge die notwendige Autarkie der Bereitschaften gewährleistet wird. So sind oft eine Sanitätskomponente (z. B. RTW), Transportkapazität, Verpflegungsmöglichkeiten und Instandsetzungsmaterial im Logistikzug vorhanden.

Abb. 1.1.3.10/5: Logistikzug einer Bereitschaft (Beispiel) . (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)


Abb. 1.1.3.10/6: Die bereitgestellte Abteilung Bezirk Detmold bei einer Übung . (Foto: Dr. Bräutigam?)


Aus der Tatsache, dass die einzelnen Bereitschaften aus Kräften mehrerer Gebietskörperschaften gebildet werden, folgen zwangsläufig bestimmte Größenordnungen für die Vorlaufzeit bei Alarmierungen. Für jede Abteilung und Bereitschaft ist eine „Alarmierungsleitstelle“ fest vorgesehen, an die Anforderungen Dritter zu richten sind. Anfordernde können betroffene Kreise oder kreisfreie Städte, aber auch Landesdienststellen (in vermittelnder Funktion) sein. Grundsätzlich handelt es sich aber immer um eine interkommunale überörtliche Hilfeleistung, da das Land NRW keine landeseigenen Einheiten unterhält.

Im Ursprungskonzept aus Arnsberg ist der jeweils erste Löschzug einer Bereitschaft als „Alarmzug“ ausgewiesen, der innerhalb von zwei Stunden nach Anforderung ausrücken soll. Für die weiteren Kräfte der Bereitschaften war ursprünglich eine Vorlaufzeit von bis zu zwölf Stunden vorgesehen. Grundsätzlich sammeln sich die Bereitschaften zunächst an einem Ort und werden dann geschlossen in den Einsatzraum verlegt.

Es hat sich zwischenzeitlich gezeigt, dass der Logistikzug sich ggf. besser abseits der Bereitschaft sammelt (z. B. an einer großen Feuerwache oder feuerwehrtechnischen Zentrale mit den entsprechenden Lagergütern), seine Einsatzbereitschaft herstellt (Verladen von Ausrüstung, ggf. Einkaufen von Verbrauchsgütern und Verpflegung) und der abgerückten Bereitschaft in kurzem zeitlichem Abstand nachfolgt.

Aus der Zusammensetzung der Löschzüge in den Bereitschaften lässt sich erkennen, dass bestimmte denkbare Einsatzaufgaben nur eingeschränkt durchgeführt werden können. Es fehlen z. B. geländegängige TLF für Waldbrände, Hubrettungsgeräte und Rüstwagen für Rettungsaufgaben aus Höhen oder technischen Zwangslagen sowie Ausstattung für ABC-Lagen.

Um diese Lücken zu schließen, wurden so genannte „lageabhängige Ergänzungen“ definiert, die bedarfsgerecht die Bereitschaften unterstützen können. Dabei obliegt es der einzelnen Bereitschaft, ob diese Kräfte direkt der Bereitschaftsführung unterstellt sind (Stabskräfte) oder die Löschzüge verstärken. In der Abteilung Bezirk Münster bilden diese Kräfte einen eigenen, sechsten Zug.

Abb. 1.1.3.10/7: Lageabhängige Ergänzung „Waldbrand“. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)


Abb. 1.1.3.10/8: Lageabhängige Ergänzung „Brand/Explosion“. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)


Abb. 1.1.3.10/9: Lageabhängige Ergänzung „Technische Hilfe“. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)


In einigen Regierungsbezirken wurden die Brandschutzbereitschaften inzwischen durch Einheiten anderer Fachdienste ergänzt. So hat die Abteilung Bezirk Detmold z. B. ihre technischen Logistikaufgaben zentral in einer „blauen Bereitschaft“ des THW zusammengefasst. Auch bei der Abteilung Bezirk Arnsberg existiert mittlerweile eine „blaue Bereitschaft“ des THW.

Das Land hat ferner ähnliche Einheiten zur überörtlichen Hilfe beim Massenanfall von Verletzten (Behandlungsplatzbereitschaft 50, Betreuungsplatz 500 und Verletztendekontaminationsplatz 50) definiert und eine Eingliederung in das System der Bezirksabteilungen vorgesehen. Ob dies angesichts der systemimmanenten Vorlaufzeiten von mehreren Stunden bis zum geordneten Abrücken taktisch sinnvoll ist, werden Einsatzerfahrungen in der Zukunft zeigen müssen.

Selbst die 2 Stunden Ausrückezeit für die Alarmzüge erweisen sich für viele denkbare Adhoc-Anforderungen als zu lang. Hier konkurriert das System der vorgeplanten großen Einheiten mit der Anforderung mehrerer kleinerer Einheiten (Züge oder gar Einzelfahrzeuge), die aus dem Nahbereich sehr viel schneller verfügbar sind, aber vor Ort die Führungsarbeit deutlich erschweren. Es sei noch einmal an das bereits genannte RUMPF-Zitat der „wildverzettelten Schwärme zahlloser Einzelwehren“ erinnert. Welches Variante bzw. welche Kombination die beste ist, muss letztlich die konkrete Einzellage zeigen. Bei Drucklegung dieses Buches lagen in NRW noch keine ausreichenden Einsatzerfahrungen mit den Abteilungen und Bereitschaften vor, die eine echte Bewertung erlauben.


1.1.3.11 Rheinland-Pfalz

LBKG § 19 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, Abs. 3 führt aus, dass Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes insbesondere für folgende Bereiche zu bilden sind:
1. Führung
2. Brandschutz
3. Technische Hilfe
4. Instandsetzung
5. Gefahrstoffe
6. Betreuung
7. Versorgung
8. Sanitätsdienst

Darüber hinaus gibt es einige Sondereinheiten für Spezialaufgaben (z.B. Höhenrettung, Tauchen), die aber mit «Feuerwehrbereitschaften» o.ä. nichts zu tun haben, aber ggf. natürlich für Spezialaufgaben eingesetzt werden können.


1.1.3.12 Saarland

Früher gab es Planungen für Feuerwehrbereitschaften, teilweise scheinen auch noch regional welche zu existieren. Aktuelle Fassungen bzw. Umsetzungen sind den Autoren nicht bekannt.


1.1.3.13 Sachsen

Gemäß Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsische Katastrophenschutzverordnung – SächsKatSVO) vom 19. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 324) werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten folgende Katastrophenschutzeinheiten aufgestellt:
1. Katastrophenschutzeinheiten Brandschutz
a) 3 Katastrophenschutz-Führungsunterstützungszüge (KatS-FüUZ),
b) 7 Katastrophenschutz-Löschzüge Retten (KatS-LZR),
c) 26 Katastrophenschutz-Löschzüge Retten-Beleuchten (KatS-LZR-Bl),
d) 26 Katastrophenschutz-Löschzüge Wasserversorgung (KatS-LZW),
e) 2 Katastrophenschutz-Löschzüge Waldbrand (KatS-LZWb),
2. Katastrophenschutzeinheiten Sanitätswesen/Betreuung
a) 26 Katastrophenschutz-Sanitäts-/Betreuungszüge 1 (KatS-SanBtZ 1),
b) 26 Katastrophenschutz-Sanitäts-/Betreuungszüge 2 (KatS-SanBtZ 2),
3. 4 Katastrophenschutz-Wasserrettungsgruppen (KatS-WRGr),
4. Katastrophenschutzeinheiten Gefahrgut
a) 19 Katastrophenschutz-ABC-Erkundungsgruppen (KatS-ABCErkGr),
b) 19 Katastrophenschutz-ABC-Bekämpfungszüge (KatS-ABCBekZ),
5. 2 Katastrophenschutz-Bergrettungsgruppen (KatS-BergRGr),
6. 2 Katastrophenschutz-Rettungshundestaffeln (KatS-RettHundSt).

Für jede dieser Einheiten existiert eine eigene Mustergliederung. Beispielhaft seien hier die LZ Wasserversorgung und Waldbrand genannt.


Abb. 1.1.3.13/1: Gliederung des sächsischen KatS-LZW gemäß SächsKatSVO. (Grafik: Cimolino)

Interessant ist das Unterstellen des SW 2000-Tr mit seinem „selbständigen“ Truppführer unter den Gruppenführer des LF, der damit eine verstärkte Gruppe führt.


Abb. 1.1.3.13/2: Gliederung des sächsischen KatS-LZWb gemäß SächsKatSVO. (Grafik: Cimolino)

Unerklärlich ist das Festhalten an reinen TLF-Einheiten zur Waldbrandbekämpfung. Dies ist erfahrungsgemäß alleine nicht ausreichend. Die TLF müssen im Einsatz durch „Fußtruppen“ unterstützt werden (vgl. SÜDMERSEN, 2008).

Problematisch erscheint auf Basis der vorliegenden Einsatzerfahrungen flächiger Ereignisse der KdoW für den Zugtrupp. Für längere Strecken ist das mit 4 FA Besatzung in Schutzkleidung problematisch und als echtes Führungsfahrzeug für ggf. einen Abschnitt zu klein. Außerdem fehlt jede Ebene oberhalb des Zuges.


1.1.3.14 Sachsen-Anhalt (ST)

In SA sind Einheiten für besondere Einsätze – Feuerwehr-Bereitschaften (FwB) im RdErl. des MI vom 10.7.1996 – 25.2-13210 geregelt.

Danach besteht eine Feuerwehr-Bereitschaft mindestens aus den taktischen Einheiten:
- Brandschutz und technische Hilfeleistung (alternativ können die beiden LF des Zuges durch 3 TSF/TSF-W ersetzt werden!)
-- Brandschutz und Wasserversorgung
- Ergänzungsteil (Sondertechnik und Logistik zur Hilfeleistung, Sicherstellung und für den sog. Chemischen Dienst)

Abb. 1.1.3.14/1: Zur Führung gehören nach o.a. Erlass neben dem Führer und den Führungsgehilfen auch ein Fernmeldetrupp mit Funktruppkraftwagen und Anhänger. (Ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen entsprechenden Regelungen und für den echten taktischen Einsatz sehr hilfreich.) (Foto: Weich, Ribnitz-Damgarten) [Einsatzfahrzeuge-Typen, Abb. 2.2.3.4/25, S. 73]


Abb. 1.1.3.14/2: Gliederung der FwB aus SA gemäß RdErl. (Grafik: Cimolino)


Problematisch erscheint die unterschiedliche Aufteilung. Die Varianten (inkl. TSF und TSF-W!) im 1. Zug lassen den taktischen Einsatzwert schwer einschätzbar werden. Der 2. Zug (Brandschutz und Wasserversorgung) besteht nur aus einer verstärkten Gruppe und hat kein Führungsfahrzeug.


1.1.3.15 Schleswig-Holstein

Im § 11 des Gesetzes über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG -) i.d.F.d.B. vom 10. Dezember 2000, GVOBl. 2000, S. 664, ist geregelt:
„(2) Das Innenministerium bestimmt nach Anhörung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 die Stärke, die Gliederung und die Mindestausstattung des Katastrophenschutzdienstes und gegebenenfalls weitere Einzelheiten und regelt die Ausbildung der Einsatzkräfte.“

Gemäß Erlass „Gliederung und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, der Pflichtfeuerwehren und der Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Gliederung und Ausbildung)“, Gl.-Nr.: 2135.14, Amtsbl. Schl.-H. 1998 S. 127, des Innenministeriums vom 18. Februar 1998 - IV 350 b - 166.035.0 können "Bereitschaften" gebildet werden, die aus drei Zügen nach FwDV 5 und einem Führungstrupp (1/1/2) bestehen. In Ausnahmefällen können "Bereitschaften" um maximal zwei Züge ergänzt werden.

Die Kreise haben in den letzten Jahren i.d.R. entsprechende Feuerwehrbereitschaften aufgestellt und bilden diese offensichtlich auch fort. Es fehlte aber bis Anfang 2009 eine übergeordnete taktische Gliederung.

Es gibt allerdings seit 2007 Überlegungen bzw. Forderungen aus den Feuerwehren, konkretere Vorgaben/Empfehlungen zu erhalten.

Diskutiert wurden in einer Anhörung folgende Varianten:
- Allgemeine Feuerwehrbereitschaft (Brandbekämpfung, Hochwasser, Sonderaufgaben)
- Wasserförderbereitschaft
- Technische Feuerwehrbereitschaft (Technische Hilfeleistung größeren Umfangs)
- ABC-Bereitschaft (inkl. ELW 2 und Meßleitkraftwagen)

Jede Feuerwehrbereitschaft bestünde danach aus einer Führungseinheit (1/1/2/4) und 3 Zügen sowie einer Logistikkomponente. Bei Bedarf soll diese um eine Wassertransportkomponente ergänzt werden. Jeder Zug soll aus einem Zugtrupp (mit ELW 1) und zwei Gruppen bestehen und kann um eine Gruppe verstärkt werden. Auszugsweise daraus die taktischen Anforderungen:

Taktische Anforderungen allgemeine FwB:
- 2.000 l Wasser
- 2.000 m B-Druckschlauch
- 2.000 l/min Wasserförderkapazität
- 20 PA-Geräte (= Träger)

Taktische Anforderungen Wasserförderbereitschaft:
- 2.500 m B-Druckschlauch (davon 500 m manuell zu verlegen)
- 1.000 l/min Wasserförderkapazität
- Ausgleichsbehälter 5.000 l.

Taktische Wassertransportkomponente:
- 10.000 l Wasser
- 2 Schaumwasserwerfer mit jeweils mind. 2.000 l/min.

Problematisch erscheint, dass die in den Diskussionen genannten Fahrzeugzusammenstellungen die gestellten taktischen Anforderungen nur schwer erfüllen können. Wieso werden unterschiedliche Pumpenleistungen von der allgemeinen Feuerwehrbereitschaft und der Wasserförderbereitschaft vorgegeben und warum ist die geringere Leistung gerade bei der Wasserförderbereitschaft?
Wieso hat nur die ABC-Bereitschaft einen ELW 2?


1.1.3.16 Thüringen

Den Autoren ist nichts bekannt.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern540039
Datum01.02.2009 10:4733800 x gelesen
Hallo Ulrich,

zu Bayern:
Es gab ja vor den "Hilfeleistungskontingenten" noch die "Notstandseinheiten", die m.W. pro Regierungsbezirk einmal aufgestellt waren.
Auf Basis dieser Notstandseinheiten wurden die Planungen für die Hilfeleistungskontingente aufgebaut.
Ich weiß jetzt jedoch leider nicht, ob die Notstandseinheiten parallel weiterbestehen, in den Hilfeleistungskontingenten integriert oder aufgelöst wurden.

Im Jahrbuch/Jahreskalender der Feuerwehren Bayerns, das jählich von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg herausgegeben wird, war immer eine Aufstellung der Notstandseinheiten drin. Soweit ich mich errinnern kann, war das von Notstandseinheit zu Notstandseinheit meistens ein wirrer Mix aller möglichen Fahrzeug- und Anhänger-Kombination.

Gruß
Jürgen Obermeier


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AutorMarc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen540041
Datum01.02.2009 11:0733687 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino1.1.3.9 Niedersachsen

In Niedersachsen wurde bereits am 14.03.1975 ein Erlass zum übergemeindlichen Einsatz der Feuerwehren, hier: Kreisfeuerwehrbereitschaften erlassen. (Damit entgegen vielen späteren Darstellungen bereits vor den dramatischen Waldbränden, die im August 1975 stattfanden und u.a. 5 tote Feuerwehrangehörige forderten.) Das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) kennt neben den Gemeinde- auch noch Kreisfeuerwehren. Aus diesen ist mind. eine, in größeren Kreise mit mehreren Abschnitten für jeden dieser Abschnitte eine Kreisfeuerwehrbereitschaft aufzustellen. Die Gemeinden haben im Einsatzfall unter bestimmten Umständen Kostenersatzanspruch gegen den Landkreis.


einmal den Link:Niedersachsen

und für den Lk Celle:auf der Linken Seite, Kreisbereitschaft, dort die aktuelle Aufstellung, mit Fahrzeugen.


Alles meine Meinung, nur zu diesem Thema.
Meine Wehr: www.feuerwehr-habighorst.de

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AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz540054
Datum01.02.2009 12:3033822 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich Cimolino
1.1.3.11 Rheinland-Pfalz

LBKG § 19 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes...


Dazu ist noch zu sagen das bis zur Zug-Ebene doch einiges organisiert ist, es darüber jedoch meist mau wird. Nach Gefahrstoffkonzept (FwDv 500 für RLP) ist in jedem Landkreis ein Gefahrstoffzug aufzustellen, dessen Ausstattung auch in diesem Konzept klar definiert ist.
Weiterhin existieren meines Wissens nach in jedem Landkreis Technische Einsatzleitungen (TEL) die ähnlich wie von dir bei Hessen aufgeführt fungieren.
Auch Löschwasserförderkomponenten sind in den meisten Landkreisen vorhanden, meistens aus den LZ-W des Bundes entstanden. Als Nachfolger der LZ-R gibt es sogenannte Verbandsgemeinde Löschzüge, deren Ausstattung und Aufgaben sind jedoch nirgends einheitlich definiert. Für den Bereich Betreuung und Sanität gibt es jedoch wieder ein Konzept, zu finden
hier.

MfG
Daniel


Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr Westhofen oder einer sonstigen Institution dar.

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen540061
Datum01.02.2009 13:2033765 x gelesen
Für Niedersachsen:
In vielen Kreisen haben die Züge "Wassertrsnsport" auch ein LF/TSF zum Aufbau einer Wasserentnahmestelle.

Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes siehe hier:
http://www.recht-niedersachsen.de/21100/b21,14600,26.htm

Der Link auf den Seiten des Innenministeriuns zeigt die Vorgänger version.

Allgemein habe ich zwei Fragen/ Anmerkungen zu der Übersicht:
Wass soll ein Waldbrandzug sein? Braucht man da nicht Wassertransport gl, Wasserförderung, Brandbekämpfung mit Wasser und Fußtruppen?

Insgesamt sollte man die Übersicht ggf. nch den Aufgaben strukturieren so das es für jedes Land einen allgemeinen Anschnitt gibt und dann Ausführungen zu Brandbekämpfung allgemein, Waldbrand, Hochwasser/Deichverteidigung, ABC sowie Sanität und Betreuung.

Gruß
Ingo


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW540065
Datum01.02.2009 13:3633773 x gelesen
Geschrieben von Daniel BalzDazu ist noch zu sagen das bis zur Zug-Ebene doch einiges organisiert ist, es darüber jedoch meist mau wird.

da wirds aber erst spannend...


Geschrieben von Daniel BalzFür den Bereich Betreuung und Sanität gibt es jedoch wieder ein Konzept, zu finden hier.

Auffällig ist die Beschreibung von Fahrzeugen und Ausrüstung bis ins Detail, während die Fragen der Führung und v.a. Zusammenarbeit größerer Einheiten eher offen bleiben.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen540067
Datum01.02.2009 13:4033609 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoAuffällig ist die Beschreibung von Fahrzeugen und Ausrüstung bis ins Detail, während die Fragen der Führung und v.a. Zusammenarbeit größerer Einheiten eher offen bleiben.

das mit den Fahrzeugen ist nicht weiter verwunderlich, wenn es keine Norm oder landesbeschaffungen für die entsprechenden Fahrzeuge gibt. Entsprechendes gab es auch in den NRW Konzepten BHP50 vor den Landesbeschaffungen.

Die Organisation ist durchaus Angesprochen.

Über andere Punke insbesondere die SEG San kann man natürlich diskutieren. Dise blockiert je nach Aufgabe entweder 1 RTW +2 KTW oder einen GW-San.

Gruß
Ingo


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AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz540075
Datum01.02.2009 13:4833541 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich Cimolinoda wirds aber erst spannend...
und
Geschrieben von Ulrich Cimolinowährend die Fragen der Führung und v.a. Zusammenarbeit größerer Einheiten eher offen bleiben.

Ich weiß, mir brauchst du da nichts sagen... Aber ich, bzw wohl auch viele andere verzweifeln hier im Land schon an viel "kleineren" Fragestellungen die mit der Aussage "Kommunale Selbstverwaltung" beantwortet werden. Das geht z.B. schon bei der Frage nach der Farbe für Kennzeichnungswesten von Gruppenführern los :-(

MfG
Daniel


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW540078
Datum01.02.2009 13:5133869 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeWass soll ein Waldbrandzug sein? Braucht man da nicht Wassertransport gl, Wasserförderung, Brandbekämpfung mit Wasser und Fußtruppen?

Fragst Du mich das als (1) Zusammensteller der Übersicht, oder (2) fachlich?

ad 1: Musst Du die Länder bzw dortigen LFV fragen, was die sich warum wie drunter vorstellen (das variiert nämlich offensichtlich)

ad 2: Grundsätzlich ja, vgl. SER Waldbrand bzw. unsere Vorträge bei www.wipfelfeuer.de. Das wäre nicht "ein Waldbrandzug", sondern eher eine Bereitschaft mit mehreren Zügen die jeweils spezialisierte Aufgaben haben.


Geschrieben von Ingo zum FeldeInsgesamt sollte man die Übersicht ggf. nch den Aufgaben strukturieren so das es für jedes Land einen allgemeinen Anschnitt gibt und dann Ausführungen zu Brandbekämpfung allgemein, Waldbrand, Hochwasser/Deichverteidigung, ABC sowie Sanität und Betreuung.

Leider m.E. in Tabellenform o.ä. völlig unmöglich, weils da völlig unterschiedliche Ansätze gibt.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen540109
Datum01.02.2009 16:3633574 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoFragst Du mich das als (1) Zusammensteller der Übersicht, oder (2) fachlich?

Das bezog sich auf die Bemerkungen zu den Ländern NdS und Sachsen.

Geschrieben von Ulrich CimolinoLeider m.E. in Tabellenform o.ä. völlig unmöglich, weils da völlig unterschiedliche Ansätze gibt.

schade

Gruß
Ingo


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen540120
Datum01.02.2009 17:1633481 x gelesen
Geschrieben von Daniel BalzFür den Bereich Betreuung und Sanität gibt es jedoch wieder ein Konzept, zu finden
hier.


Kennt irgendwer die Intention der Ausstattung der BHP?
Für 50 Patienten werden u.a. 109 Krankentragen vorgehalten und für ca. 20 "rote" Patienten gibt es ca. 45 Beatmungsbeutel.

Gruß
Ingo


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AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein540180
Datum01.02.2009 21:5133608 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino1.1.3.15 Schleswig-Holstein

[...]

Es gibt allerdings seit 2007 Überlegungen bzw. Forderungen aus den Feuerwehren, konkretere Vorgaben/Empfehlungen zu erhalten.

Diskutiert wurden in einer Anhörung folgende Varianten:


Diskutiert ist nicht ganz richtig, es wurde letztes Jahr eingeführt: Link


Sebastian
--

Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg

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AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein540184
Datum01.02.2009 21:5533439 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowie wird denn die Führung da gebildet und v.a. ausgebildet?
Wie wird der überörtliche Einsatz geplant?

In erster Linie in Verantwortung der jeweiligen Kreise.
Allerdings gab es Besterbungen, daß jeder Kreis potentielle Führer für länderübergreifende Einsätze benennen soll. Was daraus geworden ist... k.A., es fehlte aber auch wohl dort an einem Konzept.


Sebastian
--

Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW540251
Datum02.02.2009 08:1033726 x gelesen
Geschrieben von Sebastian CourvoisierDiskutiert ist nicht ganz richtig, es wurde letztes Jahr eingeführt: Link

thx!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen540260
Datum02.02.2009 10:2133700 x gelesen
Hier mal die Aufstellung der KFB´s bei uns im Landkreis

wir haben 3 Bereitschaften mit jeweils 4 Zügen


Kreisfeuerwehrverband Lankkreis Diepholz


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AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen540274
Datum02.02.2009 11:5333502 x gelesen
Hier mal die KFB des LK LG!


Auf Wiedersehen, bei unserem großen Fw-Marsch "Rund um Gut Brockwinkel" am 29.03.2009

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW573095
Datum29.07.2009 18:1834032 x gelesen
Hallo,

nochmal aktualisiert:

1.1.3 Beispiele aus Regelungen in den Bundesländern

Im Zuge der Erfahrungen aus den Großeinsätzen der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte wie z.B. Waldbrände, Hochwasser, Schneekatastrophen usw. wurde in den letzten Jahren vermehrt der Bedarf erkannt, Regelungen für größere taktische Einheiten mindestens auf regionaler oder Landesebene zu treffen. Damit sollen größere Einsätze mit gemeinde- oder kreis- oder gar landesgrenzenüberschreitender Zusammenarbeit leichter ermöglicht werden.

Im Zuge der Diskussion um die Verbesserung des Katastrophenschutzes in der EU v.a. anlässlich der fast jährlichen verheerenden Waldbrände in den südlichen EU-Ländern wird spätestens seit 2007 sogar in den Bundesländern darüber diskutiert, diese ggf. bereits geschaffenen Strukturen – die natürlich in Deutschland fast alle unterschiedlich aufgebaut sind – bei Bedarf auch ins Ausland anzubieten und auf Anforderung zu entsenden .

Nachfolgend haben wir die uns mit Stand von Anfang 2009 bekannten Planungen oder Empfehlungen bzw. Regelungen aus den Bundesländern zusammengefasst.


1.1.3.1 Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat zwar diverse unterschiedliche Züge im Katastrophenschutz zur Brandbekämpfung, Technischen Hilfeleistung, ABC-Schutz, Sanitätsdienst, Bergrettung usw. (sogar inklusive von noch 3 Veterinärzügen , danach an die Landkreise übergeben und mindestens teilweise weiterbetrieben), aber offensichtlich (noch) keine übergeordneten Strukturen.


1.1.3.2 Bayern

Bis 1993 gab es 16 sog. „Notstandseinheiten“, die regierungsbezirksmäßig gegliedert waren (vgl. BEZIRKSFEUERWEHRVERBAND UNTERFRANKEN, 2003) und außerdem die Einheiten der „Landesreserve“ (= je ungefähr ein verstärkter Löschzug und Sonderfahrzeuge der Landesfeuerwehrschulen Regensburg und Geretsried ).

Ab 2003 sollten nach Auswertung der eigenen Erfahrungen sowie der großen vorherigen Hochwassereinsätze in Sachsen und Sachsen-Anhalt nach Vorstellungen des FB 5 des LFV Bayern danach neue Einheiten je Landkreis (insgesamt 96) gebildet werden. Diese sollten u.a. für verschiedene Schadenslagen wie großflächiger Stromausfall, Hochwasser, Abwehr von Ölgefahren und Beseitigung von Sturmschäden aufgestellt werden sollten. Es war ein zentraler Meldekopf im Innenministerium und je drei Notstandseinheiten eine Führungseinheit vorgesehen. Für die Ölwehr sollten je Regierungsbezirk 2 Ölwehrkomponenten aufgestellt werden.

Die Landesreserven an den Landesfeuerwehrschulen sollten weiter beibehalten werden.

In der bayerischen Landesfeuerwehrzeitschrift brandwacht wird in der Ausgabe 01/2008 sowie in „Florian kommen“ Nr. 73 aus Dezember 2007 die bis 2007 in Bayern daraus entwickelte Form von „Feuerwehrhilfeleistungskontingenten“ vorgestellt.

Diese Kontingente bestehen aus
- Grundkomponente,
- Ergänzungskomponenten.


Die Grundkomponente besteht immer aus

Führung/Verbindung
- Kontingentführer mit Stellvertreter
- Unterstützungsgruppe Kontingentführer (UG-Kon )
- Kräfte für ein Voraus- bzw. Verbindungskommando

Logistik-/Sanitätsdienst
- Versorgungsgruppe mit Ausstattung für 48 h autarken Betrieb

Personal
- 2 (Lösch-)Züge mit je mindestens 2 Löschgruppenfahrzeugen
= ca. 60 Einsatzkräfte (EK).

Als Spezial- bzw. Ergänzungskomponenten sind mit Stand von 05/2008 vorgesehen:
- Standard (2 LZ mit je mindestens 2 LF)
- Hochwasser (2 LZ mit je mindestens 2 LF)
o Pumpen (10 – 15 TP, Stromerzeuger etc.)
o Sandsäcke (10.000 Sandsäcke, 1 Sandsackfüllgerät etc.)
- Sturm (2 (Hilfeleistungs-)Züge mit je mindestens 2 LF mit THL-Beladung)
o Dachsicherung (1 RW, Stromerzeuger, Abdichtmaterial etc.)
o Motorsägen (2 RW, Stromerzeuger, 20 Motorkettensägen etc.)
- Ölwehr (1 Zug mit LF, Ölwehrausstattung, LKW, Bootstrupp etc.)
- ABC-Dienst (1 Gefahrenzug mit 1 - 2 LF, GW-G, LKW, Dekon-P, ErkKW, GW A/S, Gerätepaket ABC etc.)

Hinweis: Eine Komponente Waldbrand wird zwar vereinzelt diskutiert, ist aber noch nicht geregelt.

Interessant ist, dass im Gegensatz zu den Empfehlungen/Erlassen aus den anderen Bundesländern hier zwar fast vorbildlich mit Grundkomponenten (inkl. Logistik/Sanität) und Ergänzungskomponenten gearbeitet wird, man aber die eingeführten Begriffe (vgl. FwDV 100, DV 102), die auch in Bayern gelehrt werden, für Verbände (Abteilungen, Bereitschaften) nicht nutzt, sondern das Wort "Feuerwehrhilfeleistungskontingente" neu einführt.


1.1.3.3 Berlin

Nach der Homepage der Berliner Feuerwehr sind Feuerwehrbereitschaften (FwB) in Berlin in Brandschutzabteilungen (BSA), Brandschutzbereitschaften (BSB) und Brandschutzzüge (BSZ) untergliedert.

Jede BSA besteht demnach aus bis zu 3 BSB, die BSB jeweils aus mindestens 3 BSZ sowie weiteren Lösch- bzw. Sonderfahrzeugen.

Entgegen der sehr „brandschutzlastigen“ Bezeichnung BSA, BSB und BSZ sind die FwB bzw. deren Teileinheiten einsetzbar:
- zur Brandbekämpfung bei Groß- und Flächenbränden,
- für die Abwehr oder Beseitigung von Gemeingefahren nach Unwettern und anderen Naturereignissen,
- zur Unterstützung von Rettungs-, Bergungs- und unaufschiebbaren Instandsetzungsarbeiten,
- zum Aufbau und Betreiben einer Wasserversorgung über längere Wegstrecke sowie
- zur Unterstützung sicherstellender Maßnahmen bei Großveranstaltungen.


Abb. 1.1.3.3/1 und 2: Gliederung der Feuerwehrbereitschaft der Berliner Feuerwehr. (Grafik: Cimolino)

Problematisch erscheint die doppelte Verwendung des Begriffs „Bereitschaft“ in der taktischen Beschreibung – einmal als Oberbegriff „Feuerwehrbereitschaft“, einmal als Struktur „Brandschutzbereitschaft“ unterhalb der „Brandschutzabteilung“.


1.1.3.4 Brandenburg

Im Runderlass III Nr. 76/93 wurde vom brandenburgischen Innenministerium bereits kurze Zeit nach der Wende die Aufstellung von landeseigenen Katastrophenschutzeinheiten speziell zur Bekämpfung von Großwaldbränden beschrieben.

Ganz klar war dort gefordert, dass die an die Kommunen übergebenen Fahrzeuge des Landes (z.B. TLF 16/45-W) sowie die bundeseigenen Fahrzeuge LF 16-TS und SW 2000-Tr in diese Einheiten zu integrieren waren.

Abb. 1.1.3.4/1: Die TLF 16/45-W aus den verschiedenen Landesbeschaffungen mussten in die landeseigenen KatS-Einheiten integriert werden. (Foto: Zawadke) [Einsatzfahrzeuge – Typen, Abb. 2.2.3.4/4]

Sie sind wie in Abb. 1.1.3.4/2 beschrieben gegliedert.


Abb. 1.1.3.4/2: Gliederung der landeseigenen KatS-Einheiten aus Brandenburg gemäß Erlass III Nr. 76/93. (Grafik: Cimolino)

Problematisch erscheint das völlige Fehlen von Führungsfahrzeugen in den Zügen. Auch die Logistikeinheit ist für die genannte Stärke von ca. 135 FA sehr knapp bemessen!

Der Erlass von 1993 nennt nur eine Brandbekämpfungseinheit. Wikipedia nennt aber noch folgende spezielle Zusammenstellungen, die allerdings offensichtlich nicht flächendeckend aufgestellt sind:
- Hilfeleistungszug (inkl. eines GKW I des THW),
- "Gefahrgutzug" sowie
- Versorgungs- und Betreuungskomponente (mit NAW und G-KTW).

Der brandenburgische Innenminister teilt am 07.03.2007 über den Pressedienst Nr. 044/2007 mit, dass das Einsatzspektrum der Brandschutzeinheiten auf Einsätze bei Chemieunfällen und für den grenzüberschreitenden Katastrophenschutz erweitert werden sollen. Dies erfordere Veränderungen der Struktur und eine technische Erneuerung. Einsatzlogik und Ausstattung der Sondereinsatzgruppen (SEG) des Katastrophenschutzes schließlich sollen planerisch mit dem landeseinheitlichen Gesamtkonzept zur Bewältigung von Schadenslagen mit einem Massenanfall von Verletzten abgestimmt werden.
Unklar ist aus den Rückmeldungen Ende 2008, was davon tatsächlich in der Fläche bereits umgesetzt wurde.


1.1.3.5 Bremen

Den Autoren ist nichts bekannt. Es gibt aber sicherlich Regelungen für den Einsatz von Einheiten über Zugstärke.

Die Feuerwehr Bremen verfügt auch über entsprechende Führungs- und Logistikkomponenten, um auch längere Einsätze bewältigen zu können.


1.1.3.6 Hamburg

Den Autoren ist nichts bekannt. Es gibt aber sicherlich Regelungen für den Einsatz von Einheiten über Zugstärke.

Die Feuerwehr Hamburg verfügt auch über entsprechende Führungs- und Logistikkomponenten, um auch längere Einsätze bewältigen zu können.


1.1.3.7 Hessen

In § 26 Abs. 1 HBKG ist festgelegt und in einem ausführlichen Text vom Hessischen Ministerium des Inneren (HMdI), 2002, erläutert, für welche Aufgabenbereiche des Katastrophenschutzes in Hessen welche Strukturen aufzustellen sind. Das Land Hessen bezuschusst bzw. beschafft sogar landeseigene Fahrzeuge und Geräte dafür.

Folgende Aufgabenbereiche sind aufgeführt:
1. Brandschutz,
2. Gefahrstoff-ABC,
3. Sanitätswesen,
4. Betreuung,
5. Wasserrettung,
6. Bergung und Instandsetzung,
7. Führung,
8. Information und Kommunikation.

Dies ergibt folgende Übersicht:

Tab. 1.1.3.7/1: Ausführliche Übersicht über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes gemäß § 26 Abs. 1 HBKG (Tabelle: Anlage 07 zu HMdI, 2002)

Die jeweiligen Zusammensetzungen der Züge sind in den weiteren Anlagen, vgl. HMdI, 2002, ausführlich und übersichtlich beschrieben.

Als Führungseinheit ist eine Führungsgruppe TEL (FüGr TEL) mit ELW 2 zur Unterstützung des jeweiligen Einsatzleiters vorgesehen. V.a. diese wird bei Bedarf von einer speziell ausgestatteten Informations- und Kommunikationsgruppe (IuKGr) unterstützt, vgl. hierzu ausführlich auch das Buch Kommunikation im Einsatz in der Buchreihe Einsatzpraxis, CIMOLINO, 2008.

Eine FüGr TEL wird bei Bildung eines Verbandes aus bis zu 5 Zügen, erweitert ggf. um ergänzter Sanitäts- bzw. Logistikkomponenten, diesem übergeordnet.

In den Anlagen zu HMdI, 2002, sind viele Details geregelt, die bei den meisten anderen Ländern oder Organisationen völlig offen oder nur relativ unklar beschrieben sind. Dazu zählen z.B. die Bezeichnung der Einheiten, die wie folgt klar bezeichnet werden:
- Laufende Nummer der Einheit innerhalb des Bereiches der jeweiligen unteren KatS-Behörde, beginnend mit „1“
- Bezeichnung der Einheit (Kurzbezeichnung)
- KFZ-Kennbuchstaben des Landkreises/der kreisfreien Stadt

Beispiele:
2. LZ FB = 2. Löschzug des Wetteraukreises,
3. SZ F = 3. Sanitätszug der Stadt Frankfurt am Main.

Alle Einrichtungen und die Einheiten, die im Bereich einer unteren KatS-Behörde nur einmal vorhanden sind (z.B. GABC-MZt, IuKGr), werden nur mit der Kurzbezeichnung und dem Kfz.-Kennbuchstaben bezeichnet.
Außerdem gehört dazu die Beschreibung eines Einsatzes außerhalb des Bundeslandes Hessen (inkl. Vorauskommando, Verbindungspersonal, Pressearbeit usw.).

Darüber hinaus hat das Hessische Innenministerium mit Erlass HMdIS - V 11 – 65 j 04/13 (Waldbrandbekämpfung), gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV), StAnz. 52/2007 S. 2773 und 08/2008 S. 445, zur raschen, wirksamen und abgestimmten Waldbrandbekämpfung Regelungen über Befugnisse, Zuständigkeiten, Leitungskompetenzen und des Zusammenwirkens der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr- und Fachbehörden im Einzelfall bei Waldbränden, größeren Schadenslagen und Waldbrandkatastrophen, zur Festlegung von Stationierungsorten und des Einsatzes der Löschwasser-Außenlastbehälter zur Vorgehensweise bei Hubschrauberanforderungen sowie zur Gewährleistung gemeinsamer Fortbildungsmaßnahmen der Forst-, Brand- und Katastrophenschutzbehörden festgelegt.
Dort sind allgemeine Fragen und v.a. die Frage nach der Einsatzleitung sowie Stationierung bzw. Anforderung von Spezialgerät (v.a. zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft) geregelt.


1.1.3.8 Mecklenburg-Vorpommern

Keine Regelung bekannt.


1.1.3.9 Niedersachsen

In Niedersachsen wurde bereits am 14.03.1975 ein Erlass zum übergemeindlichen Einsatz der Feuerwehren, hier: Kreisfeuerwehrbereitschaften erlassen. (Damit entgegen vielen späteren Darstellungen bereits vor den dramatischen Waldbränden, die im August 1975 stattfanden und u.a. 5 tote Feuerwehrangehörige forderten.) Das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) kennt neben den Gemeinde- auch noch Kreisfeuerwehren. Aus diesen ist mind. eine, in größeren Kreise mit mehreren Abschnitten für jeden dieser Abschnitte eine Kreisfeuerwehrbereitschaft aufzustellen. Die Gemeinden haben im Einsatzfall unter bestimmten Umständen Kostenersatzanspruch gegen den Landkreis.

Eine Kreisfeuerwehrbereitschaft (KFB) besteht analog der FwDV 100 aus mindestens drei und maximal 5 (i.d.R. „erweiterten“) Zügen plus Führungseinheit.

Zur Leitung der Kreisfeuerwehrbereitschaft gehören:
1. Führer der Kreisfeuerwehrbereitschaft
2. Ein Zugführer als Führungsassistent und als ständige Vertretung
3. Führungshilfspersonal
Es ist eine Führungseinheit gemäß FwDV 100 aufzustellen und auszustatten. Je nach Größe der Bereitschaft als Führungstrupp, -staffel oder –gruppe.

Im überörtlichen Einsatz muss eine Kreisfeuerwehrbereitschaft über eine Versorgungs- und Verpflegungskomponente verfügen.

Abb. 1.1.3.9/1: Kreisfeuerwehrbereitschaft aus Niedersachsen....

Mit der Überarbeitung des Erlasses in 2004 wurden Fachaufgaben eingeführt, die Fachzügen (FZ) zuzuweisen sind.

Beispiele für Fachzüge :
- Wasserförderung (FZ WF) – unterschieden in den Pumpenleistungen:
o FZ WF der 8er Klasse:
2.500 m B-Leitung
4 FP 8/8 (bzw. heute FPN 10/1000)
Ca. 25 Einsatzkräfte
o FZ WF der 16er Klasse:
2.500 m B-Leitung
2 FP 8/8 (bzw. heute FPN 10/1000) und 2 FP 16/8 (FPN 10/2000)
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Wassertransport (FZ WT)
10.000 l Wassertransportkapazität
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Technische Hilfeleistung (FZ TH)
Durchführung THL auch größeren Umfangs
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Logistik (FZ L)
Verpflegung, Versorgung, Verkehrslenkung (mit verschiedenen Schwerpunkten und Kombinationen)
Ca. 20 Einsatzkräfte
- Gefahrgut (FZ GG)
Eingrenzen und Sofortmaßnahmen bei gefährlichen Stoffen und Gütern
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Messen und Spüren (FZ MS)
Messen und Spüren von gefährlichen Stoffen
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Dekontamination (FZ Dekon)
Dekontaminierung von Personen und Geräten, Entsorgung
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Gewässerschutz
Abwehr von Gefahren für Gewässer
Ca. 25 Einsatzkräfte
- Hochwasserschutz
- Personalreserve
Zuführung von Einsatzkräften für Deichverteidigung, Evakuierung, Ablösung usw.
Ca. 30 Einsatzkräfte bzw. je nach Bedarf

Hinweis: Einige Kreise (z.B. Harburg) haben darüber hinaus offensichtlich auch noch einen Fachzug Tierseuchen aufgestellt. Die dort vorgesehenen Einheiten sollen u.a. zur Dekontamination (Desinfektion) von Fahrzeugen an Desinfektionsschleusen eingesetzt werden.

Die Bereitschaften sind so aufzustellen, dass sie flexibel angefordert und eingesetzt werden können, d.h. nur die Mannschaft, die Führung oder einzelne (Fach-)Züge.

Es gibt klare Regeln für das Anfordern dieser Bereitschaften zum Einsatz im eigenen Landkreis, im benachbarten Landkreis, innerhalb eines Regierungsbezirks, in einem anderen Regierungsbezirk bzw. in einem anderen Bundesland.

Die grundsätzliche Struktur dieser Bereitschaften hat sich bei verschiedenen Großeinsätzen bewährt, wurde mehrfach aktualisiert und fand viele Jahre später nach den Hochwasserereignissen an der Oder (1997), Elbe (2002) und Donau (2002) auch Nachahmer in anderen Bundesländern (z.B. Bayern und NRW).

Problematisch erscheint allenfalls die teilweise recht große Varianz der Ausstattung (vgl. FZ WF bzw. WT), die die tatsächliche taktische Einsetzbarkeit dann schwerer planbar macht sowie das Fehlen eines FZ Waldbrand, weil auch hier besondere Erfahrungen bzw. Ausbildung und eben auch ergänzende Ausstattung wichtig ist.


1.1.3.10 Nordrhein-Westfalen

Mit der Auflösung der Einheiten und Einrichtungen des (Bundes)-Katastrophenschutzes im Zivilschutz (LZ-R, LZ-W, Brandschutzbereitschaft) Anfang der 1990er Jahre standen in NRW i.d.R. keine überregional einheitlich gegliederten Einheiten oberhalb der Löschzugstärke mehr zur Verfügung .

Ab 2002 begann man in NRW, ausgehend von einer Initiative im Regierungsbezirk Arnsberg, wieder Strukturen oberhalb der Löschzugebene zu bilden. Unter dem Begriff „Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umgangs im Bereich Feuerschutz“ stellten bis 2007 alle fünf Regierungsbezirke entsprechende Einheiten auf.

In jedem Regierungsbezirk wurde eine Abteilung gebildet, die aus einer Abteilungsführung und drei bis fünf Bereitschaften besteht. Eine Bereitschaft wird aus Kräften von bis zu drei Kreisen/kreisfreien Städte gebildet. Jede Bereitschaft besteht aus der Bereitschaftsführung, vier Löschzügen und einem Logistikzug.

Abb. 1.1.3.10/1: Allgemeine Struktur einer Abteilung der „Vorgeplanten überörtlichen Hilfe größeren Umfangs“ in NRW (hier: Abteilung Bezirk Arnsberg). (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)

Abb. 1.1.3.10/2: Zusammensetzung der Abteilung Bezirk Münster. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)

Abb. 1.1.3.10/3: Zusammensetzung der Abteilung Bezirk Düsseldorf. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)

Abb. 1.1.3.10/4: Stärkeübersicht der Abteilung Bezirk Detmold bei einer Vollübung. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)


Die Löschzüge der Bereitschaften sind landesweit nahezu einheitlich strukturiert. Sie bestehen aus einem Führungsfahrzeug (ELW 1 oder vergleichbar), zwei Löschgruppen und ggf. einem Transportfahrzeug für Gepäck etc. Die erste Gruppe ist mit einem universellen Löschfahrzeug (HLF 20/16, LF 10/6 oder deren Vorläufer) ausgestattet. Die zweite Gruppe verfügt – dem ursprünglichen Einsatzzweck dieser Fahrzeuge folgend – in der Regel über ein LF 16-TS aus Bundesbeständen oder ein vergleichbares Fahrzeug. Je nach Verfügbarkeit der Fahrzeugtypen sind im Rahmen des Gruppengleichwerts auch andere Fahrzeuge möglich . Die Logistikzüge sind in jeder Bereitschaft anders gestaltet, je nach vorhandenem Material. Entscheidend ist nur, dass mit dem Material und Personal der Logistikzüge die notwendige Autarkie der Bereitschaften gewährleistet wird. So sind oft eine Sanitätskomponente (z. B. RTW), Transportkapazität, Verpflegungsmöglichkeiten und Instandsetzungsmaterial im Logistikzug vorhanden.

Abb. 1.1.3.10/5: Logistikzug einer Bereitschaft (Beispiel) . (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)


Abb. 1.1.3.10/6: Die bereitgestellte Abteilung Bezirk Detmold bei einer Übung . (Foto: Dr. Bräutigam?)


Aus der Tatsache, dass die einzelnen Bereitschaften aus Kräften mehrerer Gebietskörperschaften gebildet werden, folgen zwangsläufig bestimmte Größenordnungen für die Vorlaufzeit bei Alarmierungen. Für jede Abteilung und Bereitschaft ist eine „Alarmierungsleitstelle“ fest vorgesehen, an die Anforderungen Dritter zu richten sind. Anfordernde können betroffene Kreise oder kreisfreie Städte, aber auch Landesdienststellen (in vermittelnder Funktion) sein. Grundsätzlich handelt es sich aber immer um eine interkommunale überörtliche Hilfeleistung, da das Land NRW keine landeseigenen Einheiten unterhält.

Im Ursprungskonzept aus Arnsberg ist der jeweils erste Löschzug einer Bereitschaft als „Alarmzug“ ausgewiesen, der innerhalb von zwei Stunden nach Anforderung ausrücken soll. Für die weiteren Kräfte der Bereitschaften war ursprünglich eine Vorlaufzeit von bis zu zwölf Stunden vorgesehen. Grundsätzlich sammeln sich die Bereitschaften zunächst an einem Ort und werden dann geschlossen in den Einsatzraum verlegt.

Es hat sich zwischenzeitlich gezeigt, dass der Logistikzug sich ggf. besser abseits der Bereitschaft sammelt (z. B. an einer großen Feuerwache oder feuerwehrtechnischen Zentrale mit den entsprechenden Lagergütern), seine Einsatzbereitschaft herstellt (Verladen von Ausrüstung, ggf. Einkaufen von Verbrauchsgütern und Verpflegung) und der abgerückten Bereitschaft in kurzem zeitlichem Abstand nachfolgt.

Aus der Zusammensetzung der Löschzüge in den Bereitschaften lässt sich erkennen, dass bestimmte denkbare Einsatzaufgaben nur eingeschränkt durchgeführt werden können. Es fehlen z. B. geländegängige TLF für Waldbrände, Hubrettungsgeräte und Rüstwagen für Rettungsaufgaben aus Höhen oder technischen Zwangslagen sowie Ausstattung für ABC-Lagen.

Um diese Lücken zu schließen, wurden so genannte „lageabhängige Ergänzungen“ definiert, die bedarfsgerecht die Bereitschaften unterstützen können. Dabei obliegt es der einzelnen Bereitschaft, ob diese Kräfte direkt der Bereitschaftsführung unterstellt sind (Stabskräfte) oder die Löschzüge verstärken. In der Abteilung Bezirk Münster bilden diese Kräfte einen eigenen, sechsten Zug.

Abb. 1.1.3.10/7: Lageabhängige Ergänzung „Waldbrand“. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)


Abb. 1.1.3.10/8: Lageabhängige Ergänzung „Brand/Explosion“. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)


Abb. 1.1.3.10/9: Lageabhängige Ergänzung „Technische Hilfe“. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?)


In einigen Regierungsbezirken wurden die Brandschutzbereitschaften inzwischen durch Einheiten anderer Fachdienste ergänzt. So hat die Abteilung Bezirk Detmold z. B. ihre technischen Logistikaufgaben zentral in einer „blauen Bereitschaft“ des THW zusammengefasst. Auch bei der Abteilung Bezirk Arnsberg existiert mittlerweile eine „blaue Bereitschaft“ des THW.

Das Land hat ferner ähnliche Einheiten zur überörtlichen Hilfe beim Massenanfall von Verletzten (Behandlungsplatzbereitschaft 50, Betreuungsplatz 500 und Verletztendekontaminationsplatz 50) definiert und eine Eingliederung in das System der Bezirksabteilungen vorgesehen. Ob dies angesichts der systemimmanenten Vorlaufzeiten von mehreren Stunden bis zum geordneten Abrücken taktisch sinnvoll ist, werden Einsatzerfahrungen in der Zukunft zeigen müssen.

Außerdem wurden 2009 Pläne für den (auch überregionalen) Einsatz von Messeinheiten (Messzügen) veröffentlicht. Allerdings ist hier der Planungsstand noch weit vor den technischen Möglichkeiten, weil „Messleitkomponenten“ mit Ausnahme sehr weniger Feuerwehren (z.B. Düsseldorf) nicht vorhanden sein dürften - und auch (noch?) nicht kompatibel sind.

Selbst die 2 Stunden Ausrückezeit für die Alarmzüge erweisen sich für viele denkbare Adhoc-Anforderungen als zu lang. Hier konkurriert das System der vorgeplanten großen Einheiten mit der Anforderung mehrerer kleinerer Einheiten (Züge oder gar Einzelfahrzeuge), die aus dem Nahbereich sehr viel schneller verfügbar sind, aber vor Ort die Führungsarbeit deutlich erschweren. Es sei noch einmal an das bereits genannte RUMPF-Zitat der „wildverzettelten Schwärme zahlloser Einzelwehren“ erinnert. Welches Variante bzw. welche Kombination die beste ist, muss letztlich die konkrete Einzellage zeigen. Bei Drucklegung dieses Buches lagen in NRW noch keine ausreichenden Einsatzerfahrungen mit den Abteilungen und Bereitschaften vor, die eine echte Bewertung erlauben.


1.1.3.11 Rheinland-Pfalz

LBKG § 19 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, Abs. 3 führt aus, dass Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes insbesondere für folgende Bereiche zu bilden sind:
1. Führung
2. Brandschutz
3. Technische Hilfe
4. Instandsetzung
5. Gefahrstoffe
6. Betreuung
7. Versorgung
8. Sanitätsdienst

Darüber hinaus gibt es einige Sondereinheiten für Spezialaufgaben (z.B. Höhenrettung, Tauchen), die aber mit «Feuerwehrbereitschaften» o.ä. nichts zu tun haben, aber ggf. natürlich für Spezialaufgaben eingesetzt werden können.

Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz beschrieben 2008 Katastrophenschutzstrukturen des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes in Rheinland-Pfalz. Es wird im wesentlichen auf „bereits bewährte Teileinheiten wie die etablierten Schnelleinsatzgruppen“ aufgebaut.

Es ist ein Führungsmodul vorgesehen, das aus vier Personen besteht: dem Zugführer, dem Zugtruppführer, zwei Führungsassistenten. Das Modul verfügt über einen Einsatzleitwagen (ELW 1). Dieses Modul soll in der Lage sein, die zugeordneten Module zu führen und in den gemeinsamen Einsatz zu bringen, beispielsweise beim Betrieb eines Behandlungsplatzes.

Auffällig ist die Beschreibung von Fahrzeugen und Ausrüstung bis ins Detail, während die Fragen der Führung und v.a. Zusammenarbeit größerer Einheiten eher offen bleiben.


1.1.3.12 Saarland

Früher gab es Planungen für Feuerwehrbereitschaften, teilweise scheinen auch noch regional welche zu existieren. Aktuelle Fassungen bzw. Umsetzungen sind den Autoren nicht bekannt.


1.1.3.13 Sachsen

Gemäß Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsische Katastrophenschutzverordnung – SächsKatSVO) vom 19. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 324) werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten folgende Katastrophenschutzeinheiten aufgestellt:
1. Katastrophenschutzeinheiten Brandschutz
a) 3 Katastrophenschutz-Führungsunterstützungszüge (KatS-FüUZ),
b) 7 Katastrophenschutz-Löschzüge Retten (KatS-LZR),
c) 26 Katastrophenschutz-Löschzüge Retten-Beleuchten (KatS-LZR-Bl),
d) 26 Katastrophenschutz-Löschzüge Wasserversorgung (KatS-LZW),
e) 2 Katastrophenschutz-Löschzüge Waldbrand (KatS-LZWb),
2. Katastrophenschutzeinheiten Sanitätswesen/Betreuung
a) 26 Katastrophenschutz-Sanitäts-/Betreuungszüge 1 (KatS-SanBtZ 1),
b) 26 Katastrophenschutz-Sanitäts-/Betreuungszüge 2 (KatS-SanBtZ 2),
3. 4 Katastrophenschutz-Wasserrettungsgruppen (KatS-WRGr),
4. Katastrophenschutzeinheiten Gefahrgut
a) 19 Katastrophenschutz-ABC-Erkundungsgruppen (KatS-ABCErkGr),
b) 19 Katastrophenschutz-ABC-Bekämpfungszüge (KatS-ABCBekZ),
5. 2 Katastrophenschutz-Bergrettungsgruppen (KatS-BergRGr),
6. 2 Katastrophenschutz-Rettungshundestaffeln (KatS-RettHundSt).

Für jede dieser Einheiten existiert eine eigene Mustergliederung. Beispielhaft seien hier die LZ Wasserversorgung und Waldbrand genannt.


Abb. 1.1.3.13/1: Gliederung des sächsischen KatS-LZW gemäß SächsKatSVO. (Grafik: Cimolino)

Interessant ist das Unterstellen des SW 2000-Tr mit seinem „selbständigen“ Truppführer unter den Gruppenführer des LF, der damit eine verstärkte Gruppe führt.


Abb. 1.1.3.13/2: Gliederung des sächsischen KatS-LZWb gemäß SächsKatSVO. (Grafik: Cimolino)

Unerklärlich ist das Festhalten an reinen TLF-Einheiten zur Waldbrandbekämpfung. Dies ist erfahrungsgemäß alleine nicht ausreichend. Die TLF müssen im Einsatz durch „Fußtruppen“ unterstützt werden (vgl. SÜDMERSEN, 2008).

Problematisch erscheint auf Basis der vorliegenden Einsatzerfahrungen flächiger Ereignisse der KdoW für den Zugtrupp. Für längere Strecken ist das mit 4 FA Besatzung in Schutzkleidung problematisch und als echtes Führungsfahrzeug für ggf. einen Abschnitt zu klein. Außerdem fehlt jede Ebene oberhalb des Zuges.


1.1.3.14 Sachsen-Anhalt (ST)

In SA sind Einheiten für besondere Einsätze – Feuerwehr-Bereitschaften (FwB) im RdErl. des MI vom 10.7.1996 – 25.2-13210 geregelt.

Danach besteht eine Feuerwehr-Bereitschaft mindestens aus den taktischen Einheiten:
- Brandschutz und technische Hilfeleistung (alternativ können die beiden LF des Zuges durch 3 TSF/TSF-W ersetzt werden!)
-- Brandschutz und Wasserversorgung
- Ergänzungsteil (Sondertechnik und Logistik zur Hilfeleistung, Sicherstellung und für den sog. Chemischen Dienst)

Abb. 1.1.3.14/1: Zur Führung gehören nach o.a. Erlass neben dem Führer und den Führungsgehilfen auch ein Fernmeldetrupp mit Funktruppkraftwagen und Anhänger. (Ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen entsprechenden Regelungen und für den echten taktischen Einsatz sehr hilfreich.) (Foto: Weich, Ribnitz-Damgarten) [Einsatzfahrzeuge-Typen, Abb. 2.2.3.4/25, S. 73]


Abb. 1.1.3.14/2: Gliederung der FwB aus SA gemäß RdErl. (Grafik: Cimolino)


Problematisch erscheint die unterschiedliche Aufteilung. Die Varianten (inkl. TSF und TSF-W!) im 1. Zug lassen den taktischen Einsatzwert schwer einschätzbar werden. Der 2. Zug (Brandschutz und Wasserversorgung) besteht nur aus einer verstärkten Gruppe und hat kein Führungsfahrzeug.


1.1.3.15 Schleswig-Holstein

Im § 11 des Gesetzes über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG -) i.d.F.d.B. vom 10. Dezember 2000, GVOBl. 2000, S. 664, ist geregelt:
„(2) Das Innenministerium bestimmt nach Anhörung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 die Stärke, die Gliederung und die Mindestausstattung des Katastrophenschutzdienstes und gegebenenfalls weitere Einzelheiten und regelt die Ausbildung der Einsatzkräfte.“

Gemäß Erlass „Gliederung und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, der Pflichtfeuerwehren und der Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Gliederung und Ausbildung)“, Gl.-Nr.: 2135.14, Amtsbl. Schl.-H. 1998 S. 127, des Innenministeriums vom 18. Februar 1998 - IV 350 b - 166.035.0 können "Bereitschaften" gebildet werden, die aus drei Zügen nach FwDV 5 und einem Führungstrupp (1/1/2) bestehen. In Ausnahmefällen können "Bereitschaften" um maximal zwei Züge ergänzt werden.

Die Kreise haben in den letzten Jahren i.d.R. entsprechende Feuerwehrbereitschaften aufgestellt und bilden diese offensichtlich auch fort. Es fehlte aber bis Anfang 2008 eine übergeordnete taktische Gliederung.

Mit Erlass vom 19.05.2008 wurde eine Gliederung für die Feuerwehrbereitschaften eingeführt:
- Allgemeine Feuerwehrbereitschaft (Brandbekämpfung, Hochwasser, Sonderaufgaben)
- Wasserförderbereitschaft
- Technische Feuerwehrbereitschaft (Technische Hilfeleistung größeren Umfangs)
- ABC-Bereitschaft (im Entwurf inkl. ELW 2 und Meßleitkraftwagen)
- Logistikkomponente
- Wassertransportkomponente

Jede Feuerwehrbereitschaft bestünde danach aus einer Führungseinheit (1/1/2//4) und 3 Zügen sowie einer Logistikkomponente. Bei Bedarf soll diese um eine Wassertransportkomponente ergänzt werden. Jeder Zug soll aus einem Zugtrupp (mit ELW 1) und zwei Gruppen bestehen und kann um eine Gruppe verstärkt werden. Auszugsweise daraus die taktischen Anforderungen:

Taktische Anforderungen allgemeine FwB (ELW 1 und LF 16/12 sowie LF 8/6, alternativ ELW 1, TSF-W oder TLF 8/18, TSF, LF 8 ):
- 2.000 l Wasser
- 2.000 m B-Druckschlauch
- 2.000 l/min Wasserförderkapazität
- 20 PA-Geräte (= Träger)

Taktische Anforderungen Wasserförderbereitschaft (ELW 1, 2 x LF, 1 x GW-L2, alternativ ELW 1, 2 x LF 16-TS, 1 x SW 2000):
- 2.500 m B-Druckschlauch (davon 500 m manuell zu verlegen)
- 1.000 l/min Wasserförderkapazität
- Ausgleichsbehälter 5.000 l.

Taktische Anforderungen Technische Feuerwehrbereitschaft (ELW 1 (alternativ 1 TSF ), 2 x HLF 20/16 + 1 RW, alternativ 2 x LF 16/12 + 1 x RW, oder 2 x TLF 16/25 (oder LF 8/6 bzw. 10/6) + 2 RW):
- 6 HLF
- 4 ELW
- 3 RW

Taktische Anforderungen Wassertransportkomponente (ELW 1, 3 x TLF 20/40; alternativ ELW 1, 4 x TLF 16/25 (+ Monitore):
- 10.000 l Wasser
- 2 Schaumwasserwerfer mit jeweils mind. 2.000 l/min.

Taktische Anforderungen Logistikkomponente (2 x GW-N, MTW):
- Versorgung der Einsatzkräfte (100 Personen) mit kalter und warmer Verpflegung für 2 - 3 Tage (Beschaffung, Transport, Zubereitung)
- Versorgung einer Feuerwehrbereitschaft mit Verbrauchsgütern (Beschaffung, Transport, Verteilung) wie Kraft- und Schmierstoffe, Akkus, Kleinmaterial etc.

Problematisch erscheint, dass die in den Diskussionen genannten Fahrzeugzusammenstellungen die gestellten taktischen Anforderungen nur schwer erfüllen können. Wieso werden unterschiedliche Pumpenleistungen von der allgemeinen Feuerwehrbereitschaft und der Wasserförderbereitschaft vorgegeben und warum ist die geringere Leistung gerade bei der Wasserförderbereitschaft?


1.1.3.16 Thüringen

Den Autoren ist nichts bekannt.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorRolf8 D.8, Harrislee / Schleswig-Holstein801205
Datum30.12.2014 18:5227502 x gelesen
Hallo,

ganz bewusst hole ich dieses Thema einmal aus der Versenkung.

Durch die Erfahrungen aus dem Jahr 2013 (AGBF-Bund: Hochwasser AGBF-Bund ) stellt sich mir die Frage, ob sich mittlerweile etwas am Sachstand geändert hat.
Im nördlichsten Bundesland wird zum Beispiel daran gearbeitet.
Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus?
Wie sehen die Gliederungen der Löschzüge / Bereitschaften für die überörtliche Hilfe (z.B. bei Hochwasser aus)?
Wo findet man Informationen darüber (einige Links in diesem Thema sind inzwischen überholt und führen ins Nirgendwo)?

Vielen Dank für eure Antworten.

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AutorSeba8sti8an 8H., Gera / Thüringen801212
Datum30.12.2014 21:1726979 x gelesen
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/polizei2/referat45/thuerkatsvobroschuere.pdf

so was zum Beispiel?

MfGThüringer Kat-Schutz VO

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AutorRolf8 D.8, Harrislee / Schleswig-Holstein801213
Datum30.12.2014 21:3926947 x gelesen
Ja, genau soetwas wäre interessant.

Danke.

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AutorKai 8H., Köln / NRW801225
Datum31.12.2014 01:5026730 x gelesen
Hallo,

für NRW:
5 Regierungsbezirke = 5 Abteilungen, jeweils bestehend aus 5 Bereitschaften mit jeweils vier Löschzügen und einem Logistikzug, sowie Zusatzmodulen - Waldbrand, techn. Hilfeleistung und im RB Köln Hochwasserschutz, siehe hier am Beispiels des RB Köln.

Ich bin mir nicht sicher, meine aber es gibt inzwischen eine aktuellere Variante des Handbuchs.
Im Rahmen der Auswertung der vielfältigen Einsätze der Bereitschaften bei den Flächenlagen in NRW in 2014, der landesübergreifenden Hochwassereinsätze in 2013 usw. und der zukünftigen Einführung des neuen Feuerschutzgesetzes (BHKG) wird es sicherlich noch einmal eine Überarbeitung geben.

Mit dem PDF des Rheinisch-Bergischen Kreises wollte ich nur mal die Grundstrukturen für NRW schildern.

Gruss Kai

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AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt801237
Datum31.12.2014 10:0426547 x gelesen
für Sachsen-Anhalt

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner

"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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AutorAndr8eas8 H.8, Weißwasser O.L. / Sachsen801241
Datum31.12.2014 10:4626433 x gelesen
Hallo,

hier etwas aus dem Freistaat Sachsen ... KatSchutz

... KatSchutz Verordnung

Gruß Andreas
----------------

Meine Beiträge = Meine Meinung!


"1 Mann in der ersten viertel Stunde ist mehr Wert, als 100 Mann nach einer Stunde!"

Walter Seitz (1863 - 1945)
>> Erfinder des Feuerwachturmes im Muskauer Forst bei Weißwasser

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AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen801249
Datum31.12.2014 11:5126418 x gelesen
Hi,

für Hessen gibt es das hier.
Also standardmäßig festgelegt sind die Einheiten nach Kats-Konzept nur bis Zugstärke. Im Bedarfsfall werden dann daraus, wie in dem Sonderschutzplan unter 1.7 beschrieben, Verbände gebildet. In der Praxis sah das beim Hochwasser 2013 so aus, dass je vier Löschzüge und ein Betreuungszug zu einem Verband zusammengenommen wurden. Wobei man dazu sagen muss, dass zumindest in unserem Landkreis die LZ in diesem Fall auch neu zusammengestellt wurden, so dass nicht eine Kommune einen kompletten LZ stellen musste, sonder nur ein LF. Die Züge (2x LF, 1x FüFzg) wurden außerdem um ein Logistikfahrzeug ergänzt.

Gruß
Alex

"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen801270
Datum31.12.2014 14:5826049 x gelesen
Für Niedersachsen
http://www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de/servlets/download?C=14774460&L=20%20target=

Rechtsgrundlage ist das Brandschutzgesetz

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW801280
Datum31.12.2014 16:2225942 x gelesen
Gibt es sowas auch für andere Bezirke?
ich kenne eigentlich nur die Powerpoint

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorRolf8 D.8, Harrislee / Schleswig-Holstein801288
Datum31.12.2014 17:1826076 x gelesen
Da ist ja schon vieles bei.
Die Unterschiede sind schon echt spannend.

Vielen Dank an euch und eine ruhige Silvesternacht und einen guten Start in das Jahr 2015.

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 13.04.2008 09:28 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.04.2008 09:30 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 13.04.2008 09:40 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 13.04.2008 09:45 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 13.04.2008 12:03 Matt7hia7s O7., Lindenberg
 13.04.2008 12:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.04.2008 12:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.04.2008 12:19 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 13.04.2008 12:24 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 13.04.2008 12:36 Matt7hia7s O7., Lindenberg
 13.04.2008 13:04 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.04.2008 13:10 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 13.04.2008 13:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.04.2008 14:32 ., Schorfheide OT Lichterfelde
 13.04.2008 09:46 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 13.04.2008 11:34 Söre7n M7., Kassel
 14.04.2008 08:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.04.2008 09:11 Matt7hia7s H7., Todenhausen (Hessen)
 13.04.2008 12:14 Jens7 B.7, Weilrod
 13.04.2008 12:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.04.2008 12:19 Jens7 B.7, Weilrod
 13.11.2008 08:58 Matt7hia7s O7., Waldems
 13.04.2008 09:49 Mich7ael7 G.7, Eggenstein-Leopoldshafen
 13.04.2008 09:53 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 13.04.2008 10:21 Dani7el 7R., Peine
 13.04.2008 10:31 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 13.04.2008 12:26 Dani7el 7R., Peine
 13.04.2008 10:27 Mich7ael7 G.7, Eggenstein-Leopoldshafen
 13.04.2008 19:07 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 14.04.2008 13:56 Ingo7 z.7, LK Harburg
 14.04.2008 19:43 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 14.04.2008 20:09 Ingo7 z.7, LK Harburg
 14.04.2008 20:52 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 13.04.2008 10:21 Andr7eas7 I.7, Haldensleben
 13.04.2008 10:30 Juli7an 7H., Stemwede
 13.04.2008 10:39 ., Preetz
 14.04.2008 08:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 17.04.2008 13:36 Mark7us 7F., Wupprtal
 17.04.2008 13:46 Seba7sti7an 7C., Itzehoe
 13.04.2008 11:28 Kars7ten7 W.7, Heikendorf
 13.04.2008 13:24 Achi7m S7., Genthin
 13.04.2008 13:31 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 17.04.2008 22:18 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 09.07.2008 21:29 Thom7as 7Z., Schwerin
 10.07.2008 17:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.07.2008 18:14 Flor7ian7 Z.7, Waldrach
 10.07.2008 19:53 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 12.11.2008 20:39 Denn7is 7E., Menden
 12.11.2008 21:58 Andr7é S7., Wuppertal
 13.11.2008 08:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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 12.11.2008 21:44 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.11.2008 11:03 ., Negernbötel
 01.02.2009 21:55 Seba7sti7an 7C., Itzehoe
 01.02.2009 10:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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 01.02.2009 13:40 Ingo7 z.7, LK Harburg
 01.02.2009 13:48 Dani7el 7B., Westhofen
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 01.02.2009 13:20 Ingo7 z.7, LK Harburg
 01.02.2009 13:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.02.2009 16:36 Ingo7 z.7, LK Harburg
 01.02.2009 21:51 Seba7sti7an 7C., Itzehoe
 02.02.2009 08:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.02.2009 10:21 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
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