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| Thema | Sonnenburg UKW Alarm Empfänger MS200 B4/5 | 5 Beträge | |||
| Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
| Autor | Chri8s W8., Deggendorf / Bayern | 801285 | |||
| Datum | 31.12.2014 16:58 | 4117 x gelesen | |||
| Hallo zusammen, hat von euch jemand noch eine Bedienungsanleitung für den oben genannten Emfpänger rumliegen oder weiß wo ich vielleicht eine downloaden kann? ![]() Besten Dank im Voraus! | |||||
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| Autor | Joac8him8 P.8, Linden / Hessen | 801333 | |||
| Datum | 01.01.2015 14:45 | 1966 x gelesen | |||
| Hallo Chris, hilft das hier weiter: http://www.moba-paffenholz.de/klaus-paffenholz.de/docs/bos-funk/index.html?http://www.moba-paffenholz.de/klaus-paffenholz.de/docs/bos-funk/meldeempfaenger/sonnenburg-MS200.html Oder hier in einem anderen Forum weitersuchen: Link Da geht es um den Vorgänger. BTW.: Was außer den drei Tasten die auch noch selbsterklärend sind wird dahinter noch vermutet oder soll es aus historischen Gründen die Bedienungsanleitung sein? Ich kann mich nicht erinnern, dass wir zu dem der Nachfolgemodelle ( E202 ) einen Bedienungsanleitung mitbekommen hatten. In den Prospekten war damals alles beschrieben. Gruß jo Dies ist meine persönliche Meinung! ...denn so habe ich die Welt gesehen! ... und keiner von Euch war dabei ... | |||||
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| Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 801334 | |||
| Datum | 01.01.2015 14:48 | 1738 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim P.BTW.: Was außer den drei Tasten die auch noch selbsterklärend sind wird dahinter noch vermutet oder soll es aus historischen Gründen die Bedienungsanleitung sein? Ich könnte mir vorstellen, dass in einer Bedienungsanleitung eines Gerätes mit Antenne auch die allgemeine Betriebserlaubnis der damaligen Bundespost abgedruckt ist. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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| Autor | Joac8him8 P.8, Linden / Hessen | 801336 | |||
| Datum | 01.01.2015 15:03 | 1655 x gelesen | |||
| Auf dem Gerät war, wie damals schon üblich, die FTZ-Nummer deutlich lesbar angebracht ( Als Verkaufsargument aber auch schon in den Prospekten extra vermerkt! ) Damit war die allgemeine Betriebserlaubnis gemäß den technischen Vorgaben der FTZ-Prüfung nachgewiesen. Natürlich benötigte man auch noch die Genehmigungsurkunde der Bundespost, dann stand der Inbetriebnahme eines HF-Gerätes nicht mehr im Weg. Damit war den Vorschriften Genüge getan oder gibt es bei Euch noch von jedem Gerät mit Antennenanschluß bzw. mit Erzeugung von HF die Bedienungsanleitung? Gruß jo Dies ist meine persönliche Meinung! ...denn so habe ich die Welt gesehen! ... und keiner von Euch war dabei ... | |||||
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| Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 801339 | |||
| Datum | 01.01.2015 15:12 | 1604 x gelesen | |||
Geschrieben von Joachim P.[...] oder gibt es bei Euch noch von jedem Gerät mit Antennenanschluß bzw. mit Erzeugung von HF die Bedienungsanleitung? Da meine Zuständigkeit oberhalb von 50Hz endet (ja, ich weiß, dass manche Leute das als schwach pulsierenden Gleichstrom werten) kann ich dazu keine Auskunft geben. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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