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ThemaAnerkennung B-Lehrgänge bei FF (Hessen)29 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorAlex8and8er 8 F.8, Hanau / Hessen801470
Datum02.01.2015 23:3212545 x gelesen
Hallo,

wie sieht es mit der Anerkennung von B-Lehrgängen bei FFs aus? Sprich B1, B2, B3.

B1 ist ja ohen Feuerwehrteil, daher eigentlich ungeeignet. B2 wäre dann bei der FF was, welche Funktionen dürfte man einnehmen?
B3 automatisch GF?

Gruß

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen801471
Datum02.01.2015 23:4610502 x gelesen
Gib mir mal deine E-Mail Adresse, ich schick dir morgen einen Text der HLFS mit der Angabe der Anerkennungen. Die abgeschlossene B-Ausbildung nach APO Hessen wird unter anderem als GF-Qualifikation anerkannt. Dazu kommen u.a. Kreisausbilder TM/TF.

BII: TM, Sprechfunk, TF, AGT, CSA, G-ABC Einsatz, Maschinist für Löschfahrzeuge, Absturzsicherung, TH VU PKW/LKW/Bahn, Rettungsschwimmer, etc..

Gruß,

Daniel

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern801473
Datum02.01.2015 23:5310358 x gelesen
Hallo,

direkt nach Absolvierung des Lehrgangs oder nach bestandener Laufbahnprüfung?


bei uns (WF) war es so, dass alle Lehrgänge erst nach Bestehen der Prüfung anerkannt wurden.

und dann auch jeder Lehrgang, den man in der Ausbildung absolviert hat.

B1 = nüx
B2 = Truppfüher (mit AGT, CSA, MS, MA, Funk, AbStuSi, THL, ABC)
B3 = Gruppenführer (und meines Wissens auch Kreisausbilder TM/TF)

wies die einzelne Feuerwehr dann im Endeffekt behandelt, ist ihr überlassen

soweit mein Kenntnisstand



Freundliche Grüße

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen801474
Datum03.01.2015 00:0210164 x gelesen
Geschrieben von Christoph R.wies die einzelne Feuerwehr dann im Endeffekt behandelt, ist ihr überlassen

Nein, die HLFS gibt vor welche Qualifikation für FF anerkannt wird. Ebenso sieht das in Baden-Württemberg aus, auch da werden alle Qualifikationen anerkannt, die auch in Hessen anerkannt werden. Und da kann die einzelne FF nicht sagen, erkennen wir nicht an...

Geschrieben von Christoph R.direkt nach Absolvierung des Lehrgangs oder nach bestandener Laufbahnprüfung?

Die Qualifikationen die während des BII erlangt werden, müssen auch direkt danach anerkannt werden, da sie jeweils separat geprüft werden und der BII mit einer Prüfung und einer Gesamtnote endet, die in die BIII-Benotung einfliesst.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg801475
Datum03.01.2015 00:139610 x gelesen
Hallo Alexander,

Geschrieben von Alexander F.wie sieht es mit der Anerkennung von B-Lehrgängen bei FFs aus?
Hier die Regelung für Baden Württemberg.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern801476
Datum03.01.2015 00:159756 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel H.Nein, die HLFS gibt vor welche Qualifikation für FF anerkannt wird

ok, missverständlich ausgedrückt.

Ob die FF einen BFler mit B3 auch als GF (, TF, AGT, Ma,...) einsetzten möchte, dass bleibt der FF selbst überlassen.



Grüße

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen801478
Datum03.01.2015 00:299744 x gelesen
Geschrieben von Christoph R.Ob die FF einen BFler mit B3 auch als GF (, TF, AGT, Ma,...) einsetzten möchte, dass bleibt der FF selbst überlassen.

Tja, blöd wenn man es nicht macht... Oder macht man sich auch so rum mit Leuten die von anderen FFen kommen? Da würde ich gerne mal die Rechtsgrundlage für sehen...

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW801480
Datum03.01.2015 00:399679 x gelesen
Geschrieben von Daniel H.Tja, blöd wenn man es nicht macht...

Blöd, wenn man vorhandene Qualifikationen nicht nutzt, nur weil sie "von der bösen BF" stammen.

Fraglich ist aber, ob wirklich jeder BF-mD'ler auch als GF qualifiziert ist, nur weil er seine Laufbahnausbildung in einem Bundesland absolviert hat, das dort die GF-Qualifikation integriert hat?

Wenn er in seiner Dienststelle auch entsprechend fortgebildet und eingesetzt wird, kein Problem.

Wenn es sich aber nur um Lehrgangswissen handelt, was nie in die Praxis umgesetzt wird: dann wird man doch nochmal darüber nachdenken dürfen, ob und ggf. wie man aus dem theoretischen auch einen praktischen GF macht.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen801481
Datum03.01.2015 00:459714 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Fraglich ist aber, ob wirklich jeder BF-mD'ler auch als GF qualifiziert ist, nur weil er seine Laufbahnausbildung in einem Bundesland absolviert hat, das dort die GF-Qualifikation integriert hat?

Wo hat denn der F3-GF (1-2 Wochen, je nach BL) einen Vorteil gegenüber einem Mann mit BIII (6-8 Wochen, je nach BL)? Der wird auch nur innerhalb seiner FF eingesetzt. Warum sollte der BIII-Mann dann also nicht auch in seiner FF eingesetzt werden können, wenn er in seiner BF noch nicht als GF fährt?

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW801482
Datum03.01.2015 00:509619 x gelesen
Geschrieben von Daniel H.Wo hat denn der F3-GF (1-2 Wochen, je nach BL) einen Vorteil gegenüber einem Mann mit BIII (6-8 Wochen, je nach BL)?

z.B. in den Punkten der Personalauswahl und der (Lebens- und) Einsatzerfahrung.

Geschrieben von Daniel H.Warum sollte der BIII-Mann dann also nicht auch in seiner FF eingesetzt werden können, wenn er in seiner BF noch nicht als GF fährt?

Da spricht nichts grundsätzliches gegen. Man wird eine Entscheidung im Einzelfall treffen müssen.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen801485
Datum03.01.2015 00:549549 x gelesen
Geschrieben von Henning K.
z.B. in den Punkten der Personalauswahl und der (Lebens- und) Einsatzerfahrung.


Das musst Du mir jetzt mal erklären wie das beim F3 ausgebildet wird...

Frischer F3 und frischer BIII, der F3 hat mehr Erfahrung in den von dir genannten Punkten? Automatisch?

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP801488
Datum03.01.2015 01:079435 x gelesen
Geschrieben von Daniel H.Da würde ich gerne mal die Rechtsgrundlage für sehen...Hat man denn mit einer bestimmten Ausbildung einen Anspruch auf eine "angemessene" Einsatzfunktion?
Mal völlig egal, ob diese Ausbildung aus einer anderen FF kommt, oder einer BF, oder einem anderen Bundesland...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen801491
Datum03.01.2015 01:239403 x gelesen
Wann genau war der Zeitpunkt seit der es sich Feuerwehr leisten kann solche Ausbildungen brach liegen zu lassen?

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen801492
Datum03.01.2015 01:309603 x gelesen
N'Abend,

Du bist so herrlich berechenbar, wenn es um solche Themen geht... ;-)

Geschrieben von Daniel H.:
Das musst Du mir jetzt mal erklären wie das beim F3 ausgebildet wird...

Frischer F3 und frischer BIII, der F3 hat mehr Erfahrung in den von dir genannten Punkten? Automatisch?

Schreibt Henning doch: Wird man im Einzelfall entscheiden müssen! (Aber grundsätzlich kein Problem.)

Plastisches Beispiel aus meinem Umfeld: Kenne jemanden, der ist jetzt seit einem, anderthalb Jahren Brandmeister BF. Hatte vorher und hat jetzt nix mit FF am Hut. Qualifikation FF wäre, soweit mir bekannt, auch in Nds. GF. Ich bin auch GF, und seit bald 25 Jahren aktiv, allerdings nur FF. Trotzdem: Wo er noch hin will, war ich leider meistens schon längst. Und das auch vor fast 15 Jahren, als ich GF wurde, denn da war ich auch schon 10 Jahre Aktiv! Trotzdem würde ich übrigens im Zweifelsfall immer seine tiefergehende Ausbildung und Fachkenntnis anerkennen! Denn, noch so ein Punkt: Ich brauche ihm oder mir (längst) nichts mehr zu beweisen... Ich hoffe das war einigermaßen verständlich (?).


Gruß

Daniel

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen801493
Datum03.01.2015 01:559862 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Du bist so herrlich berechenbar, wenn es um solche Themen geht... ;-)

Hm,kann ich jetzt nicht wirklich nachvollziehen...

Geschrieben von Daniel R.Ich bin auch GF, und seit bald 25 Jahren aktiv, allerdings nur FF. Trotzdem: Wo er noch hin will, war ich leider meistens schon längst. Und das auch vor fast 15 Jahren, als ich GF wurde, denn da war ich auch schon 10 Jahre Aktiv! Trotzdem würde ich übrigens im Zweifelsfall immer seine tiefergehende Ausbildung und Fachkenntnis anerkennen! Denn, noch so ein Punkt: Ich brauche ihm oder mir (längst) nichts mehr zu beweisen... Ich hoffe das war einigermaßen verständlich (?).

Geht mir ja auch nur um die grundlegende Qualifikation. Ein frisch ausgebildeter FF-GF hat in dieser Funktion auch keine Erfahrung, genauso wie ein frischer BIII-Mann. Einsatzzahlen und Dienstjahre sind da ein eher relatives Maß. Kann durchaus sein, dass ein FF-GF, je nach Grösse und Einsatzspektrum seiner Wehr, in 15 Jahren weniger Einsätze gefahren hat als der BM nach seinem BIII. Zumindest aber wird es weitaus weniger Jahre dauern bis der BIIIer die selbe Anzahl an Einsätzen auf dem Kerbholz hat. In Bundesländern die den BIII nicht direkt als Laufbahnlehrgang in der APO stehen haben, z.B. BaWü oder NRW, ist diese Argumentation sowieso müßig.

Ist für die Diskussion aber egal, denn es geht mir um die reine Qualifikation GF in einer FF, und die hat der eine wie der andere. Der eine mit dem F3, der andere mit Abschluss seines BIII. Völlig sachlich und wertungsfrei.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen801494
Datum03.01.2015 02:239352 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Du bist so herrlich berechenbar, wenn es um solche Themen geht... ;-)

Wollen wir mal orakeln wie berechenbar das Thema allgemein ablaufen wird?;-)

Peter

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen801497
Datum03.01.2015 09:329365 x gelesen
Geschrieben von Daniel H.Kann durchaus sein, dass ein FF-GF, je nach Grösse und Einsatzspektrum seiner Wehr, in 15 Jahren weniger Einsätze gefahren hat als der BM nach seinem BIII.

Ups, da hab ich doch einen Fehler übersehen. Ich meinte "vor seinem BIII", im Sinne von "während des Wachpraktikums zwischen BII und BIII" oder " zwischen Laufbahnlehrgang BI und seinem BIII". Je nach Bundesland.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW801504
Datum03.01.2015 09:519457 x gelesen
Hallo!

Letztlich zählt die, meist per Erlass in Kraft gesetzte, FwDV 2.

Siehe FwDV 2 aus Mrz 2003, unter Pkt. 1.12 steht schwarz-auf-weiß welche Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst auf die Freiwillige Feuerwehr angewendet werden kann.

Nur eine Prüfung zum, Truppführer, Gruppenführer, Verbandführer kann als solche Qualifikation anerkannt werden. Eine entsprechende Prüfung ist in der FwDV2 gefordert.

Es wäre ein Ermessensfehler des jeweiligen LdF wenn er eine andere Entscheidung treffen würde (und somit rechtlich unwirksam).

VG
Olli

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen801505
Datum03.01.2015 09:569348 x gelesen
Geschrieben von Oliver B.Nur eine Prüfung zum, Truppführer, Gruppenführer, Verbandführer kann als solche Qualifikation anerkannt werden. Eine entsprechende Prüfung ist in der FwDV2 gefordert.

Die Prüfungen legt man ja während des GAL/BI (in den BL in denen er Laufbahnlehrgang ist), BII und BIII ab.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP801507
Datum03.01.2015 10:1010418 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Wann genau war der Zeitpunkt seit der es sich Feuerwehr leisten kann solche Ausbildungen brach liegen zu lassen?Seit es "Feuerwehr" nicht gibt, sondern zig einzelne Feuerwehren. Unter denen es sicher einige gibt, die es sich leisten können.
Beispiel: Als ich TF wurde war im Lehrgang einer dabei, der zu dem Zeitpunkt im Blick auf das Ausbildungskonzept des Landkreises eigentlich noch zu jung (an Dienstj- und Lebensjahren) war. Allerdings hatte man ihn da schon zum örtl. Wehrführer gewählt. Vielleicht, weil ihn die Feuerwehr schon immer begeistert hat, denn sein Vater hat immerhin den Haupttrecker für den dort stationierten TSA gestellt. Und als WF musste er jetzt eben schneller durch die Ausbildung TF gehen, um den GF zu absolvieren. Als ich GF wurde, waren im Lehrgang auch wieder Leute mit ähnlichen Feuerwehrbiographien. Und ich rede da noch vom zweiwöchigen GF und Eifeldörfern, div. Meinungen zum einwöchigen Lehrgang anderenorts mal außen vor.
Und so ein Gruppenführer zieht dann mal um, landet in einer größeren Wehr, mit HLF 20 und Sonderfahrzeugen... Setzt man den dort direkt auch als GF ein? Die reine FwDV-Ausbildung hat er ja.
Und wenn man den so Ausgebildeten erstmal im Übungsdienst und mit ein paar Einsätzen, bei denen TF das Maximum ist, "ausprobieren" oder "kennenlernen" möchte, was spricht dagegen das auch mit BIIIern zu machen? Wäre ja durchaus denkbar, dass die auch nicht aus der eigenen Truppe kommen, sondern nach der Ausbildung durch Umzug oder weil sie so erst auf den Geschmack kamen den Weg in genau diese FF gefunden haben.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW801510
Datum03.01.2015 10:229287 x gelesen
Hallo Daniel,

neverending Story.....

Zusätzlich zu einer Ausbildung gehört sicherlich auch eine gewisse Portion Soziale Kompetenz. Das sind Dinge, die auf keinem B3 oder F3 gelehrt werden.
Es mag durchaus Freiwillige Feuerwehren geben (Gerade bei euch im Süden), da fahren die Kameraden in Faktor 3,4 oder höher mehr Feuerwehreinsätze wie manche Brandmeister im Feuerwehrtechnischen Dienst. Aber das ist doch erst einmal irrelevant.

Als Führer einer FF wäre ich doch mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn ich einen Kameraden, der seinen B3 macht und der sich in der FF aktiv beteiligt, nicht zu befördern. Ist dies aber ein Kamerad, mit dem die FF - Einheit aus verschiedensten Gründen Probleme hat oder dem man zum jetzigen Zeitpunkt einfach die Funktion und Aufgabenstellung GF nicht zu traut, sollte man diesen hierzu auch nicht befördern. Idealerweise sollte man das demjenigen auch vernünftig mitteilen.

Also, wo ist das Problem?

Gruß

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW801513
Datum03.01.2015 10:279354 x gelesen
... nichts anderes habe ich geschrieben ;-)

Neben der FwDV 2 gelten natürlich auch andere Bestimmungen z.B. LVO der jeweiligen Länder.

Entscheident ist jedoch die Qualifikation nicht der Dienstgrad.

Z.B. in NRW Dienstgrad "Brandmeister" im Hauptamt = nicht "Brandmeister" im Ehrenamt, da dieser nur mit Gruppenführerqualifikation im Sinne der FwDV2 getragen werden darf.

VG
Olli

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen801514
Datum03.01.2015 10:329247 x gelesen
Danke
Der erste Satz reicht mir völlig.

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen801523
Datum03.01.2015 11:019255 x gelesen
Geschrieben von Martin D.neverending Story.....

So ist es.

Geschrieben von Martin D. Ist dies aber ein Kamerad, mit dem die FF - Einheit aus verschiedensten Gründen Probleme hat oder dem man zum jetzigen Zeitpunkt einfach die Funktion und Aufgabenstellung GF nicht zu traut, sollte man diesen hierzu auch nicht befördern. Idealerweise sollte man das demjenigen auch vernünftig mitteilen.

Gleiches trifft dann konsequenterweise auch für wechselnde Kameraden aus anderen FF zu.
Wie gummiartig der Begriff "verschiedenste Gründe" ist weißt du ja sicher selbst. Ehrlicherweise müsste man dann sagen das der- oder diejenige nicht zum Haufen passt.

Geschrieben von Martin D.Also, wo ist das Problem?

Ist wirklich keins.
Nur sollte man dann eben bei derlei Luxusentscheidungen bitte auch nie etwas von Mitgliedermangel verlauten lassen.

Peter

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP801527
Datum03.01.2015 11:589272 x gelesen
Ich glaube, wir reden hier über zwei Sachverhalte:
a) Der zugereiste GF wird aus "verschiedensten Gründen" nicht als solcher eingesetzt.
b) Der zugereiste GF wird nicht eingesetzt, weil man ihm diese Funktion zu diesem Zeitpunkt in dieser Wehr nicht zutraut.

GF könnte man hier auch mit anderen Funktionen ersetzen, und woher der zugereiste kommt und was die konkrete Ausbildung dann ist sei mal dahingestellt.

Im Fall a) geb ich dir Recht, dass diese Gründe in den meisten, wahrscheinlich allen Fällen, schwammig sind, und letztenendes derjenige nicht zum Haufen passt - oder andersrum der Haufen nicht zum zugereisten. Und das kann man dann eine Luxusentscheidung nennen, in vielen Fällen reine Willkür und dann wird der zugereiste auch eigentlich froh sein können wenn der Haufen (oder dessen Führung) ihn nicht will. Gibt ja auch andere schöne Zeitvertreibe.
Das wäre, zurück auf den BIII/GF, dann der Fall wenn man dem BFler einfach sagt "Nö, du nicht, weil: du bist BFler."

Im Fall b) aber sehe ich darin kein Luxusproblem, und auch keinen zwingenden Konflikt zwischen dem zugereisten und dem restlichen Haufen. Denn diese Entscheidung könnte doch auf bestimmten qualitativen Anforderungen begründet sein, die über die reine DV2-Ausbildung hinausgehen. Was haben wir hier nicht schon alles über Gefälle in den Ausbildungen geschrieben, über Ausreißer nach oben und unten, über Mindeststandards, über die Lehrgangsinhalte und deren tlw. fehlende zeitgemäße Weiterentwicklung. Wenn eine FF da für sich höhere Standards definiert hat, und z.B. auch ein einfacher GF-Lehrgang im EA noch nicht die Verwendung im Einsatzdienst nach sich zieht, sondern der Einstieg in interne Fortbildungsmaßnahmen und eine "GF auf Probe"-Zeit in den Ausbildungsdiensten, dann wird man dies auch auf BIIIer anwenden können. Womöglich wird dieser in einer solchen Wehr aber dann eh ganz andere Freude am freiwilligen Feuerwehrdienst haben als in einer reinen "Nur-DV2-Truppe", und solche Begründungen dann auch eher akzeptieren können.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
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(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen801535
Datum03.01.2015 13:039088 x gelesen
So erklärt kann/will und muss ich vollumfänglich zustimmen.

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW801537
Datum03.01.2015 13:489100 x gelesen
Geschrieben von Daniel H.Das musst Du mir jetzt mal erklären wie das beim F3 ausgebildet wird...

Gerade weil das in keinem Lehrgang ausgebildet werden kann, kann der F-Absolvent hier im Vorteil sein.

Weil eben bei der FF nicht jeder zum FIII geht (sondern idealerweise nach persönlicher Eignung ausgewählt wird), und weil er eben nicht direkt nach dem GAL zum FIII geht.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen801546
Datum03.01.2015 15:149059 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Gerade weil das in keinem Lehrgang ausgebildet werden kann, kann der F-Absolvent hier im Vorteil sein.

Zumindest sind die Themen Menschenführung und Didaktik im BIII ein deutlich grösserer Teil als im F3. Aber der eine kanns und der andere ist und bleibt halt ein Ar**h, egal wo er her kommt. Aber wie gesagt, mir geht es nur um die grundsätzliche Qualifikation GF.


Geschrieben von Henning K.Weil eben bei der FF nicht jeder zum FIII geht (sondern idealerweise nach persönlicher Eignung ausgewählt wird), und weil er eben nicht direkt nach dem GAL zum FIII geht.

Gerade in deinem BL geht auch nicht jeder zum BIII... Und anders als bei der FF durchläuft der BFler bei seiner Bewerbung bereits ein Testverfahren, welches nicht nur aus Sport, Theorie und Praxis besteht. Gut, wie in allen Bereichen gibt es auch hier Leute die sich einfach im Einstellungsgespräch gut verkaufen können. Aber das fällt spätestens im GAL auf, und dann werden sie im Normalfall eingenordet.

Im Endeffekt hab ich grundsätzlich eine Frage: Falls ausser dem nicht anerkannten/eingesetzten GF kein anderer kommt, darf er dann führen? Und wenn ja, warum in diesem Fall und im anderen nicht?

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz801578
Datum03.01.2015 19:218897 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.
Und so ein Gruppenführer zieht dann mal um, landet in einer größeren Wehr, mit HLF 20 und Sonderfahrzeugen... Setzt man den dort direkt auch als GF ein? Die reine FwDV-Ausbildung hat er ja.

Und genau das ist mir Anfang der 00er Jahre passiert, bin von meiner ursprünglichen Wohnort-Wehr (damals TSF, heute TSF-W) in die Stützpunktwehr der Verbandsgemeinde (damals TLF 16/25, DLK 18/12, LF 8, RW 1, SW 1000, MTW, ELW 1) gekommen. Und das zu einer Zeit, wo Zusammenarbeit hier noch nicht wirktlich groß geschrieben wurde (was heute definitv anders ist !!!!).

Ich habe da auch das 1. Jahr sehr zurückhaltendens quasi als GF-Azubi gefahren, irgendwas zwichen TF und GF-Tätigkeit und habe mich anlernen lassen, bis ich mir (und der Wehrführung) dann sicher genug war.....

Von daher halte ich automatische Berufung in eine Funktion auch für problematisch.....

Gruss
Ralf

Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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