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ThemaKostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage43 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
Infos:
  • Eine neue Art des Gaffens: Unfallfotos auf sozialen Netzwerken / Feuerwehr appelliert an Menschlichkeit
  • Facebook-Gruppe: WENN RETTER ZU FOTOGRAFEN WERDEN
  •  
    AutorFran8k B8., Hamburg / Hamburg801700
    Datum05.01.2015 16:3415655 x gelesen
    Als Journalist / Fotograf aus Hamburg bin ich auf einen Link mit einer Dienstanweisung für Einsatzkräfte zum Thema Fotos von Einsatzstellen gemacht - Dazu folgende Fragen:

    Warum halten sich so viele Feuerwehren nicht daran (Bsp. FW München/Augsburg) ?
    Gilt diese nicht für Hiorgs (Bsp. DRK) ? Bzw wie ist das dort geregelt
    Gibt es ein einheitliches Feuerwehrgesetz zu diesem Thema?
    Oder ist das von Geeinde zu Gemeinde / bzw. von Bundesland zu Bundeland gesetzlich anders geregelt?
    Wie wird das Problem bei Verstößen behandelt?
    Warum verstoßen Feuerwehren gegen die aufgeführten Paragraphen?
    Ich würde mich üer eine sachliche Diskussion freuen
    Hier der Link:
    http://www.kfv-erh.de/index.php/kfv-erh/712-anschreibenregierungmfr20110420

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.801701
    Datum05.01.2015 17:1411294 x gelesen
    Geschrieben von Frank B.Warum halten sich so viele Feuerwehren nicht daran (Bsp. FW München/Augsburg) ?
    Weil Feuerwehren eventuell über (fast) jeden Einsatz Presseinformationen erstellen und damit der Bevölkerung ihre tägliche Arbeit nahe bringen, während Bildagenturen sich die vermeintlichen Sahnestücke aussuchen, um wirtschaftlich Erfolg zu haben.

    Geschrieben von Frank B.Gibt es ein einheitliches Feuerwehrgesetz zu diesem Thema?
    Nein, denn Brandschutz ist Ländersache. In diesem Fall ist es sogar nur eine Stellungnahme einer Bezirksregierung in Bayern.

    Geschrieben von Frank B.Oder ist das von Geeinde zu Gemeinde / bzw. von Bundesland zu Bundeland gesetzlich anders geregelt?
    Ja. Feuerwehr ist kommunal und deswegen ist es in jeder Gemeinde unterschiedlich.

    Geschrieben von Frank B.Wie wird das Problem bei Verstößen behandelt?
    Der Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit einer Feuerwehr steht mit dem bekannten und akkreditierten* Pressevertretern im guten Kontakt. So wird an der Einsatzstelle dann auch geklärt, was die Feuerwehr rausgibt und was nicht. Funktioniert bei uns hervorragend und ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.

    * Akkreditiert in diesem Fall heißt, im Verteiler der Polizei bzw. Leitstelle um über einen Einsatz informiert zu werden.

    Geschrieben von Frank B.Warum verstoßen Feuerwehren gegen die aufgeführten Paragraphen?
    Der Paragraph bezieht sich erst einmal nur auf Bayern und dann explizit auf den Eintritt in den Wettbewerb zur Gewinnerzielung. Sprich: Die Feuerwehr verkauft die Fotos. Wenn die Wehren es frei rausgeben, dürfte kein eklatanter Verstoß vorliegen.

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorHans8-Pe8ter8 H.8, Nahrendorf / Niedersachsen801702
    Datum05.01.2015 17:2411115 x gelesen
    Feuerwehr ist Ländersache, also kocht jedes Bundesland seine eigene Suppe ...

    abgesehen davon, bekomme ich mit, das von Einsatzkräften Fotos gemacht werden und an die Presse gegeben werden, ohne über den Pressewart zu laufen, lasse ich sie das nächste Mal im Gerätehaus, sofern es die Personallage und Einsatzstichwort zulässt

    Und über ein intensives Gespräch dürfen diejenigen sich dann auch "freuen"

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen801712
    Datum05.01.2015 18:3910919 x gelesen
    Geschrieben von Hans-Peter H.abgesehen davon, bekomme ich mit, das von Einsatzkräften Fotos gemacht werden und an die Presse gegeben werden, ohne über den Pressewart zu laufen, lasse ich sie das nächste Mal im Gerätehaus, sofern es die Personallage und Einsatzstichwort zulässt

    Und über ein intensives Gespräch dürfen diejenigen sich dann auch "freuen"

    Gibt es dazu eine entsprechende Regelung der Gemeinde oder ein Gesetz, welches die Maßnahmen rechtfertig?

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
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    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 801713
    Datum05.01.2015 18:40   11550 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Frank B.Warum halten sich so viele Feuerwehren nicht daran (Bsp. FW München/Augsburg) ?

    Weil der Link nur die Sichtweise einer unteren Aufsichtsbehörde wiederspiegelt. Genau genommen verbiertet selbst dieses Schreiben nicht die Weitergabe, sondern kennzeichnet sie nur als "problematisch". Zuständig für Dienstanordnungen sind erstmal die jeweiligen Gemeinden.

    Geschrieben von Frank B.Gilt diese nicht für Hiorgs (Bsp. DRK) ? Bzw wie ist das dort geregelt

    Sofern dieses auf Basis eines Feuerwehrgesetzes tätig werden, s.o. Bei Rettungsdiensteinsätzen ist der jeweilige Kreis zuständig, bei Katastrophen der HVB oä. Bei Bundesorganisationen wie dem THW das BMI....

    Geschrieben von Frank B.Gibt es ein einheitliches Feuerwehrgesetz zu diesem Thema?

    Hahaha. Es wäre das erste einheitliche Feuerwehrgesetz.

    Geschrieben von Frank B.Oder ist das von Geeinde zu Gemeinde / bzw. von Bundesland zu Bundeland gesetzlich anders geregelt?

    Ja.

    Wie wird das Problem bei Verstößen behandelt?

    Aus meiner Sicht sehe ich weder ein Problem noch ein Verstoß. Aber man kann dann ja mal drüber reden.

    Geschrieben von Frank B.Warum verstoßen Feuerwehren gegen die aufgeführten Paragraphen?

    Weil sie oder die Pressestelle oder der Bürgermeister das anders sehen.



    Aus einem anderen Anlass habe ich heute mal unseren Pressespiegel unserer großen Tageszeitung durchforstet:

    Dort sind 14 Einsatzbilder durch eine lokale Nachrichtenagentur, 15 durch Fotografen der Tageszeitung selber, 4 Fotos durch die Polizei (!), 2 durch Privat und 4 durch die Feuerwehr. Von diesen 4 Bildern haben wir 2 auf Anfrage herausgegeben, bei einem war niemand anderes da und bei einem standen wir in Konkurrenz zu einem Standbild aus einem Film der Agentur: Unser Foto war wohl besser.

    Leider hatten wir auch 10 Einsätze, wo kein Pressevertreter zugegen war und die FW auch nicht an Bilder gedacht hat.

    (Kleiner Rückblick: Vor einigen Jahren hatten wir noch einen feuerwehraffinen Fotografen der Lokalzeitung, der fast 100% unserer Einsätze - mit wirklich guten Fotos und nicht nur Standbildern - abgedeckt hat. Das wird es es aber so nicht mehr geben, da Fotografen abgebaut werden, die Fotos bei der Agentur kaufen ist ja billiger.)

    Bemerkenswert war allenfalls, dass (vermutlich angestachelt durch die DPV-Kampagne) wegen der 4 Fotos ein Aufstand gemacht worden ist, der das Verhältnis Feuerwehrsprecher/Nachrichtenagentur deutlich abgekühlt hat. Das städtische Presseamt war da auch der Meinung, dass die Feuerwehr -wie alle anderen städtischen Bereiche auch - -Bilder und Pressemitteilungen von ihrem Wirkem machen und herausgeben kann: Wenn das das Händeschüttelfoto vom OB im Presseverteiler herumgeht, kommt ja auch keiner gelaufen und ruft "Wettbewerbsverzerrung".

    Es ist eben ein Zeichen der Zeit, dass mit der Digitalkameras zeitungsverwertbare Fotos gemacht werden können. Live with it.

    Und mein Rat: Niemals eine Beziehung verlieren um eine Meinungsverschiedenheit zu gewinnen....

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen801715
    Datum05.01.2015 18:4810891 x gelesen
    Hallo,

    schon mal mit der örtlichen Feuerwehr Kontakt aufgenommen?
    Ich denke, durch Gespräche mit der jeweiligen Feuerwehrführung lässt sich mehr erreichen, als mit der großen Keule.

    Und gibt es in Hamburg und Umgebung wirklich ein Problem mit der Weitergabe von Fotos durch
    Einsatzkräfte?
    Ich könnte mir vorstellen, dass "Leserreporter" x-mal schneller sind..

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    AutorFran8k B8., Hamburg / Hamburg801720
    Datum05.01.2015 20:4210847 x gelesen
    Guter Ansatz hierzu der Feuerwehren aus Niedersachsen - so treten Feuerwehren nicth als Konkurrenz auf und können trotzdem Bilder nutzen/ veröffentlichen - http://www.feuerwehrmagazin.de/presseblog/oeffentlichkeitsarbeit-sperrfrist-fuer-unfallmeldungen-47738

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP801724
    Datum05.01.2015 21:1410464 x gelesen
    Geschrieben von Frank B.Gibt es ein einheitliches Feuerwehrgesetz zu diesem Thema?
    Nein.
    Geschrieben von Frank B.Oder ist das von Geeinde zu Gemeinde / bzw. von Bundesland zu Bundeland gesetzlich anders geregelt?
    Ja und Nein. Teilweise geregelt vom Gesetzgeber, Teilweise vom Träger (bei und durch Anweisung), teilweise ohne Regelung.
    Geschrieben von Frank B.Wie wird das Problem bei Verstößen behandelt?
    Bei Klagen gemäß der Rechtslage

    Das Rundschreiben in deinem Link lese ich als Empfehlung und Hinweis, nicht als Verbot. es wird ja um Kenntnisnahme gebeten und keine Umsetzung angeordnet.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW801725
    Datum05.01.2015 21:1810512 x gelesen
    Wenn du auch nur den Hauch der Intention der von Dir verlinkte verstanden hättest hättest du das nicht als Beispiel für Deine wiederkehrende Diskussion hier genutzt.

    > um nicht zusätzlichen Schaden bei den Betroffenen und Hinterbliebenen anzurichten <

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen801727
    Datum05.01.2015 21:2910478 x gelesen
    Als seriöser Journalist sollten Sie ebenfalls eine "Sperrfrist" einhalten, bevor Sie Fotos oder Details z.B zu einem Unfall mit Personenschaden veröffentlichen.
    Ansonsten verweise ich noch auf den sehr guten Beitrag von Jan S.
    Und meine Fragen sind ja auch noch offen...

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    AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern801734
    Datum05.01.2015 23:2310344 x gelesen
    Hallo Frank,

    die Feuerwehren machen aus meiner Sicht Öffentlichkeitsarbeit wie viele andere Behörden auch. Durch Veröffentlichung von Pressemitteilungen mit Bildmaterial.

    So zum Beispiel:

    - die Streitkräftebasis (Bundeswehr)
    - das Bundesministerium für Bildung und Forschung
    - die Stadt München
    - das THW
    - usw.

    Warum wird das dann gerade bei den Feuerwehren als problematisch angesehen?


    Schöne Grüße

    Florian

    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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    AutorMich8ael8 R.8, Weißenstadt / Bayern801740
    Datum06.01.2015 00:5210396 x gelesen
    Bin zwar aus Franken also Nordbayern aber eine Kostenlose weitergabe ist durchaus Legitim im sinne der Öffentlichkeitsarbeit. Dennoch sollten einige Feuerwehren darauf achten die Medienrechtlichen Aspekte Einzuhalten was auch heißt die Privatsphäre zu achten und nach geltentem Recht auch nicht in konkurenz mit der Presse zu Treten. Es Spricht nicht s dagegen wenn eine Feuerwehr Bilder Die Außerhalb des Gefahrenbereichs gemacht wurden online zu stellen oder unentgeldlich weiterzugeben. Bereiche innerhalb des Gefahrenbereiches oder die der Privatsphäre unterliegen dürfen als bild nur für Ausbildungszwecke genutzt werden.

    Interressant für viele Finde ich auch
    null

    Dennoch ist es nicht Verwerflich wenn eine Feuerwehr Bilder auf anfrage kostenfrei weitergibt. Gegen Entgeld ist nach Kommunalrecht und Katastrophenschutzgesetz nicht erlaubt. Dagegen kann die Presse aber nur eine Unterlassungsklage bewirken!

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW801742
    Datum06.01.2015 01:1010209 x gelesen
    Geschrieben von Michael R.Bereiche innerhalb des Gefahrenbereiches ... dürfen als bild nur für Ausbildungszwecke genutzt werden.

    Warum ?
    Wo steht das ?

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, Weißenstadt / Bayern801743
    Datum06.01.2015 01:5010218 x gelesen
    Innerhalb des Gefahrenbereichs Verstößt gegen das Wettbewerbsgesetz dh. Du ziehst einen Vorteil gegenüber der Bildpresse. Was heist nicht in Konkurenz zu Privaten Firmen.
    Nur zu Ausbildungszwecken bedeutet. Du darfst auch Bilder benutzen die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.

    Hab den Kompletten Gesetzeskontext leider grad nicht bei der hand aber Wärend und nach dem einsatz zählst du als FF in dieser Richtung unter dem Komunalgesetz.

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    AutorMich8ael8 R.8, Weißenstadt / Bayern801745
    Datum06.01.2015 01:5410225 x gelesen
    Blöd Ausgedrückt. Du darfst jederzeit als "Pressemeldung" kostenfrei Bilder zur verfügung stellen. Ohne das du jemanden bevorzugst

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY801749
    Datum06.01.2015 07:19   10540 x gelesen
    Servus Florian,

    Geschrieben von Florian F.Warum wird das dann gerade bei den Feuerwehren als problematisch angesehen?


    vielleicht, weil`s bei der Feuerwehr mehr kracht und raucht und auch viel menschliches Leid dabei ist. ;it sowas kann man gut "Kohle" machen.
    Für mich ist das ganze Theater, das alljährlich hier im Forum hochkocht, allein eine Frage das Umsatzes für diese Fotografen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen801752
    Datum06.01.2015 07:5610348 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Für mich ist das ganze Theater, das alljährlich hier im Forum hochkocht, allein eine Frage das Umsatzes für diese Fotografen.

    Nicht nur hier im Forum, auch an anderen Stellen.

    MAn meint, man kann damit leichtes Geld machen, merkt dann, dass das so einfach gar nicht ist und hat ruck-zuck einen Schuldigen ausgemacht, der sich offensichtlich kaum wehrt.
    Dass man damit mehr Porzelan zerschlägt, als man gut macht, interessiert da keinen.
    Zum Glück ist der Großteil aber anders und man hat vernünftige Verhältnisse.

    Ganz davon abgesehen waren hier z.B. bei den größeren Einsätzen schon Bilder im Netz, sprich auf der Facebookseite oder Homepage der Lokalen Printmedien, da war die Feuerwehr noch an der Einsatzstelle und hatte gar keine Möglichkeit Bilder hochzuladen / rauszugeben / wasauchimmer....
    UNd ich kann mir niocht vorstellen, dass das anderswo wirklich anders ist.

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen801753
    Datum06.01.2015 08:0110162 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Ganz davon abgesehen waren hier z.B. bei den größeren Einsätzen schon Bilder im Netz, sprich auf der Facebookseite oder Homepage der Lokalen Printmedien, da war die Feuerwehr noch an der Einsatzstelle und hatte gar keine Möglichkeit Bilder hochzuladen / rauszugeben / wasauchimmer....

    Das bedeutet, dass die FW keine Möglichkeit hätte Bilder direkt von der Einsatzstelle aus mobil in das www hochzuladen?

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen801754
    Datum06.01.2015 08:1210198 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.Das bedeutet, dass die FW keine Möglichkeit hätte Bilder direkt von der Einsatzstelle aus mobil in das www hochzuladen?

    Könnte man sicherlich. Aber ganz ehrlich: Ich glaube hier leben manche in einer Traumwelt. Es gibt an einer EInsatzstelle durchaus mehr zu tun als Bilder zu machen und hochzuladen...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY801758
    Datum06.01.2015 08:3710175 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Christian F.Es gibt an einer EInsatzstelle durchaus mehr zu tun als Bilder zu machen und hochzuladen...

    das hat vor einiger Zeit mal einer aus unserer FF gemacht. Nachdem das bekannt wurde, hat der Kommandant mit dem ein sehr intensives Gespräch geführt. Seitdem ist nichts mehr in dieser Richtung passiert.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen801765
    Datum06.01.2015 09:3610230 x gelesen
    In der Meldung der "Feuerwehr-Magazin" wird eine mega - üble Unsitte mancher Presseorgane (nicht nur die Zeitung mit den vier großen Buchstaben, andere könne das genau so!) geschildert, die ich/meine Wehr mal so krass erlebt haben;
    die Explosionskatastrophe "Hannover-Linden", bei der wir acht Kollegen und vier Eisenbahner verloren.

    ( http://www.feuerwehr-forum.de/blog.php?bid=12234&id=50 )

    Die Eltern meines Freundes und Kollegen "Fritze H." erfuhren die Nachricht von seinem Tod durch die "BLÖD", als ein Reporter an der Tür ein Bild des Kollegen kaufen wollte und so die Todesnachricht überbrachte..

    Grundsätzlich gibt es keine Rechtsvorschriften zu der "Sperrfrist", keine Zeitung MUSS sich da dran halten.
    (Die Polizei und relativ selten die Fw Hannover) sprechen die von Fall zu Fall aus.
    Und dennoch sind die Redaktionen gut beratenen, dieser "Bitte" zu folgen.
    Allerdings klappt aus rechtlichen Gründen (Landespressegesetzt der "Niederen Sachsen" $4) eine Drohung: "Dann gibt es eben keine weiteren Meldungen/Nachrichten mehr!" nicht, aber es gibt da schon so einige feine Zwischenstufen.

    Und normalerweise wissen die Redakteure das auch sehr genau!

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorTim 8R., Hof / Bayern801766
    Datum06.01.2015 09:3610163 x gelesen
    Haben Sie nicht bereits auf Facebook lange genug versucht das Thema breit zu treten?
    Wurden hier nicht genug Gründe genannt, warum Feuerwehren Öffentllichkeitsarbeit betreiben?
    Irgendwie kommt es mir so vor, als wollten Sie gar keine andere Sicht der Dinge als Ihre eigene zulassen.

    Und irgendwie scheinen sie der einzige Fotograf/Journalist zu sein, den es so dermaßen interessiert.
    Immerhin ist ihre Rechtschreibung hier schon einmal besser als auf Facebook...dort konnte man sie ja als seriösen Journalist nicht ernst nehmen...

    P.S.: Meine Meinung...is ja klar, oder?

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen801773
    Datum06.01.2015 10:5510153 x gelesen
    Dieser Link ist doch reines "Wischi-Waschi", das völlig unverbindlich ist und mehr zur Verunsicherung als zur Klarheit beiträgt.

    Eine rechtlich bindende Weisung sieht anders aus---

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen801774
    Datum06.01.2015 11:0910054 x gelesen
    Ist auch vollkomen richtig so.
    Bei uns sind einmal Einsatzbilder im Netz aufgetaucht die von uns nicht freigegeben wurden. Gab ein ziemliches Donnerwetter vom WeFü.
    Alles in allem klappt das bei uns ganz gut mit den Bildern. Die Fotografen schicken uns alle Bilder und veröffentlichen keine Fotos die gegen den Pressekodex verstoßen (Es werden also keine Patienten, Kennzeichen, persönliche Lebensbereiche nur nach Absprche mit den Eigentümern gezeigt).

    Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson.

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    AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern801775
    Datum06.01.2015 11:1010350 x gelesen
    Don't feed the troll...

    https://www.facebook.com/groups/256648084542958/?pnref=lhc

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    AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen801777
    Datum06.01.2015 11:2510185 x gelesen
    Das belustigt mich irgendwie :-P

    Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson.

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 801779
    Datum06.01.2015 11:42   10844 x gelesen
    Hallo!

    Ich habe durchaus Verständnis für deren Anliegen. Ferner finde ich es schade, wenn der Beruf des Fotojournalisten von der Bildfläche verschwindet bzw. die Kollegen massiv unterbezahlt werden. Auch finde ich es nicht ok, wenn es mit der Fotografiererei seitens Feuerwehr/RD übertreiben wird (München ist da ein gewachsener Sonderfall).

    Aber:

    Das Sterben der Berufsfotografen hängt auch sehr oft mit dem Aufkeimen von eigenständigen Blaulichtreportern zusammen, die den traditionellen Redaktionsfotografen verdrängen. Dem bleiben dann oft nur noch die Händeschüttelfotos (wo natürlich kein rasender Reporter erscheint oder es plötzlich völlig unproblematisch ist, wenn das Foto von der Feuerwehr kommt).

    Die Mitarbeitern in diesen Agenturen können ganz tolle, professionell arbeitende Menschen sein, nur eins sind sie in der Regel nicht: ausgebildete (Bild-) Journalisten. Wobei der Bildungsweg für diesen Berufszweig leider auch nicht genau definiert ist. Es sind zumeist Angelernte oder Selbständige mit "Learning by doing".
    Und wenn ich dann in dieser Gruppe lesen kann, wie ein recht klagefreudiger Mensch, der sich in einem Dauerkonflikt mit der deutschen Rechtschreibung und seiner Selbstbeherrschung befindet, dazu aufruft, Misstände in den BOS an ihn heranzutragen, damit diese journalistisch aufgearbeitet werden können, kann ich mir ein Lächeln nicht verkneifen.

    Und wenn dann noch - vielleicht gerade noch von den aggressivsten Akteuren auf dem Gebiet - der ständige Hinweis auf "Wettbewerbsverzerrung" kommt, schwindet mein Verständnis. Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist es wirklich verboten, dann sollte dies in einem Rechtsstreit recht schnell zu klären sein, z.b. in München. Oder es ist nicht verboten, dann verstehe ich das ganze Gekeife nicht. Letztendlich entscheiden die Redaktionen (der Tageszeitung, der Sender) etc. was gezeigt wird. (Da könnte man vorstellig werden, aber das wäre ja das härtere Ziel.) In diesem Fall muss man halt miteinander reden und für Verständnis werben.

    Das alles hat natürlich nix damit zu tun, dass auch wir darauf auchten müssen,

    1. Wer, wann und von was wir Bilder machen (und wie dies ggf. auf die Umstehenden wirken kann)
    2. Wo und wann wir die veröffentlichen (und man dann die Konsequenzen von Fehlern oder PSA-Problemen ertragen muss)
    3. Was wir lieber nicht veröffentlichen sollten...

    Grüße, Jan

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen801781
    Datum06.01.2015 12:0010041 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.die gegen den Pressekodex verstoßen (Es werden also keine Patienten, Kennzeichen, persönliche Lebensbereiche nur nach Absprche mit den Eigentümern gezeigt).



    dieses Alles hat nur sehr bedingt mit dem "Pressekodex" zu tun, sondern dem Schutz der Persönlichkeitsrechte.
    Sind die abgelichteten Personen nicht "Personen der Zeitgeschichte" oder nur "zufälliges Beiwerk" (Einsatzszenario), dann kann das sehr teuer werden.

    Nach meiner Kenntnis die häufigste Ursache wegen Klagen gegen die Presse (Sammelbegriff).
    Man(n) kann sich zwar auf den §193 Stgb - "Wahrnehmung berechtigter Interessen" - zurück ziehen, aber das ist ein Tanz auf dem Drahtseil..

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen801782
    Datum06.01.2015 12:119926 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Bei uns sind einmal Einsatzbilder im Netz aufgetaucht die von uns nicht freigegeben wurden. Gab ein ziemliches Donnerwetter vom WeFü.
    Auf welcher (Rechts)Grundlage geschah das?
    Satzung? Verschwiegenheitserklärung? etc.?

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen801784
    Datum06.01.2015 12:2210021 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.Auf welcher (Rechts)Grundlage geschah das?
    Satzung? Verschwiegenheitserklärung? etc.?


    Hallo Ulrich (u.A.) , ich kenne diesen speziellen Fall nicht und kann dazu wenig beitragen, aber in der Regel ist es so, dass die Gemeinde per Dienstanweisung sich das Recht vorbehält, Pressearbeit zu machen.

    In Hannover ist es so geregelt, dass allgemeine Presseveröffentlichungen durch das Presseamt
    erfolgen, mit einer Ausnahme: die der Feuerwehr.
    Die FW Hannover hat eine eigene Pressestelle und nur die entscheidet, welche Meldungen wie rausgehen.

    Diese Ausnahme dürfte durch die Komplexität der Themen selbsterklärend sein..

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen801785
    Datum06.01.2015 12:2510106 x gelesen
    Ja, im Prinzip sind das dann Dienstanweisungen. Dass es solche gibt ist bekannt.

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    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
    http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

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    AutorHans8-Pe8ter8 H.8, Nahrendorf / Niedersachsen801824
    Datum06.01.2015 20:579946 x gelesen
    wie wäre es mit gesunden menschenverstand ?

    Wenn das nicht hilft gibt es immer noch die Pflicht zur Verschwiegenheit über Dinge, die uns während eines Einsatzes zur Kenntniss kommen ( da zähle ich auch Bildmaterial zu, das ich als Einsatzkraft anfertige).

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen801827
    Datum06.01.2015 21:119807 x gelesen
    Ja, das ist natürlich richtig. Ich wende den sogar an :-)
    Aber wenn man so durch die Landschaft der sozialen Netzwerke und auch in I-Net schaut, stellt man doch fest, dass es Zeitgenossen gibt, die klare Regelungen brauchen. Die Pflicht der Verschwiegenheit muss aber auch kommuniziert werden, und nicht erst, wenn das Kind im Brunnen liegt. Daher meine Frage, wie das geregelt sein könnte. Heute werden manche Dinge auch schon mal hinterfragt, anstatt einfach hingenommen :-)

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    AutorHans8-Pe8ter8 H.8, Nahrendorf / Niedersachsen801829
    Datum06.01.2015 21:399663 x gelesen
    Gesetzte/Verodrnungen die sich auf jeden 08/15 Feuerwehrmann beziehen in Bezug auf Verschwiegenheit kenne ich leide auch nicht ( hab seinerzeit persl. zum ersten mal von soetwas gehört auf dem Funkerlehrgang seinerzeit).

    Ich für mich habe es so gelöst, das ich jährlich im Rahmen der UVV-Belehrung darauf hinweise und auch erkläre ( aber ich habe auch Glück in der Beziehung, das wir keine "Netzjunkies" in unserer Wehr haben und wer in der Vergangenheit in diese Richtung tendierte, wurde auf den "rechten Weg" gebracht von vielen Seiten her.


    Das Dorfleben hat eben seine Vorteile

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen801831
    Datum06.01.2015 21:509772 x gelesen
    Geschrieben von Hans-Peter H.Gesetzte/Verodrnungen die sich auf jeden 08/15 Feuerwehrmann beziehen in Bezug auf Verschwiegenheit kenne ich leide auch nicht

    Sollte in der dem Bundesland entsprechenden Gemeindeordnung enthalten sein.

    Für Hessen z.B. § 24 HGO:

    § 24 HGO Verschwiegenheitspflicht

    (1) Der ehrenamtlich Tätige hat, auch nach Beendigung seiner Tätigkeit, über die ihm dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

    (2) Der ehrenamtlich Tätige darf ohne Genehmigung des Bürgermeisters über Angelegenheiten, über die er Verschwiegenheit zu wahren hat, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben.

    (3) Die Genehmigung, als Zeuge auszusagen, darf nur versagt werden, wenn die Aussage dem Wohle des Bundes, eines Landes, der Gemeinde oder eines anderen Trägers der öffentlichen Verwaltung Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde.

    (4) Ist der ehrenamtlich Tätige Beteiligter in einem gerichtlichen Verfahren oder soll sein Vorbringen der Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen dienen, so darf die Genehmigung auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 3 erfüllt sind, nur versagt werden, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse dies erfordert. Wird sie versagt, so ist dem ehrenamtlich Tätigen der Schutz zu gewähren, den die öffentlichen Interessen zulassen.

    Würde mich wundern, wenn es in den anderen Bundesländern sowas nicht gäbe....

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg801832
    Datum06.01.2015 22:069728 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Hans-Peter H.Gesetzte/Verodrnungen die sich auf jeden 08/15 Feuerwehrmann beziehen in Bezug auf Verschwiegenheit kenne ich leide auch nicht ( hab seinerzeit persl. zum ersten mal von soetwas gehört auf dem Funkerlehrgang seinerzeit).
    Steht bei uns schon im Feuerwehrgesetz.

    Geschrieben von FWG Ba-Wü§ 14 Dienstpflichten
    (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet,
    ...
    7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.


    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü801863
    Datum07.01.2015 11:589493 x gelesen
    Hallo zusammen,

    inzwischen ist auch der Gemeindetag Baden-Württemberg aktiv geworden.

    In Bezug auf dieses Urteil: Landgericht Essen vom 10.07.2014 4 O 157/14 , hat er seinen Mitgliedern Hinweise für die Erstellung einer Dienstanweisung gegeben (die komplette Info ist nur für den internen Gebrauch der Mitglieder freigegeben).

    Wird sich was tun im Land BaWü.

    Manfred

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.801867
    Datum07.01.2015 12:209529 x gelesen
    Geschrieben von Manfred K.In Bezug auf dieses Urteil: Landgericht Essen vom 10.07.2014 4 O 157/14 , hat er seinen Mitgliedern Hinweise für die Erstellung einer Dienstanweisung gegeben (die komplette Info ist nur für den internen Gebrauch der Mitglieder freigegeben).
    So wie ich die Urteilsbegründung interpretiere, handelt es sich aber nicht um eine Rettungskraft, die dort Aufnahmen gemacht hat. Bei über 600 ähnliche Videos gehe ich von einer Bildagentur oder freiem Pressevertreter aus.

    Wenn die Dienstanweisung sinnvolle Handlungsanweisungen enthält, dann ist das ja gut. Das genannte Urteil aber für ein Verbot von Einsatzstellenfotografie zu nehmen, halte ich für übertrieben. Da sollte der Gemeindetag lieber seiner Funktion nachkommen und die Mitglieder betreuen. Sprich: Seminare Öffentlichkeitsarbeit.

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü801885
    Datum07.01.2015 14:029402 x gelesen
    Hallo,

    Es gibt: "Hinweise der drei kommunalen Landesverbände für die Erstellung
    einer Dienstanweisung zur Anfertigung und Verwendung von einsatzbezogenen
    Lichtbildern, Film- und Tonaufnahmen im Feuerwehrdienst.

    Leider ist der Hinweis nur im geschlossenen Bereich sichtbar, muss mal warten bis mir meine Verwaltung das Teil zukommen lässt. Bin mal gespannt wie die Vorstellungen sind.

    Manfred

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    AutorSeba8sti8an 8M., Erlangen / Bayern801994
    Datum08.01.2015 13:179230 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Das belustigt mich irgendwie :-P
    Mich irgendwie nicht mehr, wenn ich mir die FB-Gruppe und -seite des Herren und mancher seiner Kollegen ansehe. Die wirken für mich wie 1414-Reporter der B***, nur mit professioneller Ausrüstung...

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY801999
    Datum08.01.2015 13:499244 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

    Mir wurde mal erklärt dass alles was von außen offen ersichtlich ist, ist von der Schweigepflicht befreit. Also alles was jeder Schaulustige oder vorbeifahrende PKW sieht. Davon darf erzählt und auch Fotografiert werden.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP802200
    Datum10.01.2015 19:469591 x gelesen
    Geschrieben von Klaus B. Die Eltern meines Freundes und Kollegen "Fritze H." erfuhren die Nachricht von seinem Tod durch die "BLÖD", als ein Reporter an der Tür ein Bild des Kollegen kaufen wollte und so die Todesnachricht überbrachte..Offenbar kann diese Zeitung das auch heute noch:Malandas Mannschafts-Kollege Ricardo Rodriguez nach langem Schweigen zu BILD: Das gibt es doch gar nicht. Nein, nein, nein, das kann doch einfach nicht wahr sein. Oh nein.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen802206
    Datum10.01.2015 21:509247 x gelesen
    Journalismus vom Schlimmsten...

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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