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ThemaInteressante Entwicklung: Cleeberger Jugendfeuerwehr sammelt keine Weihnachtsbäume mehr ein39 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Polizei Hessen: Missbräuchliche Verwendung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Brauchtumsveranstaltungen ?
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg801789
    Datum06.01.2015 14:0219188 x gelesen
    Cleeberger Jugendfeuerwehr sammelt keine Weihnachtsbäume mehr ein

    Die Freiwillige Feuerwehr Cleeberg um Arndt Wagner, den Vorsitzenden des Feuerwehrvereins, wird eine langjährige Tradition bis auf Weiteres nicht mehr fortführen: Die Jugendfeuerwehr Cleeberg sammelt in diesem Jahr erstmalig keine Weihnachtsbäume mehr ein.

    Gerne hätten wir das weiter für die Cleeberger erledigt wir sehen uns aber aufgrund potenzieller haftungsrechtlicher Sachverhalte veranlasst, diese Dienstleitung nicht mehr anzubieten, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung. ..

    interessant ist jetzt das hier:

    ...Auf Anfrage erläuterte Arndt Wagner die Gründe für diese Entscheidung: Im Rahmen des turnusmäßigen Rückblicks auf unsere Vereinsaktivitäten zum Jahresende 2014 haben wir uns unter anderem mit der Thematik Fahrerlaubnisrechtliche, zulassungsrechtliche- und versicherungsrechtliche Fragen beim Einsatz von landwirtschaftlichen Fahrzeugen im Rahmen der Brauchtumspflege beschäftigt. Bewertungsgrundlage hierfür sei insbesondere eine Veröffentlichung im Internetauftritt der Polizei Hessen gewesen, erklärte der Vorsitzende der Freiwilligen Feuerwehr Kleeberg. ...
    Quelle: Gießener Anzeiger

    leider hab ich die Veröffentlichung der Polizei Hessen noch nicht gefunden. Hat da jemand einen Link und könnte diesen in den Threadcontainer stellen?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHelm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen801791
    Datum06.01.2015 14:1315406 x gelesen
    Müsste dies hier sein:

    http://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/e2b/binarywriterservlet?imgUid=8a1206d6-083c-9711-c5ec-3f12109241c2&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

    HR

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    AutorMich8ael8 S.8, Ottweiler / Saarland801795
    Datum06.01.2015 14:5813967 x gelesen
    Hallo zusammen,

    wenn ich dieses Infoblatt richtig verstanden habe, sollte es doch zu keinen Problemen kommen, wenn:

    a.) der Treckerfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist
    b.) der Trecker amtlich zugelassen ist und
    c.) niemand auf dem Anhänger bzw. am Anhänger mitfährt.

    Das dürfte doch dem Erfolg bzw. der Realisierbarkeit einer solchen Sammelaktion keinen Abbruch tun, oder???


    Viele Grüße
    Michael

    Wo immer man hingeht...dort ist man dann.

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    AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen801796
    Datum06.01.2015 15:1813576 x gelesen
    Geschrieben von Michael S.Das dürfte doch dem Erfolg bzw. der Realisierbarkeit einer solchen Sammelaktion keinen Abbruch tun, oder???

    Fast:

    Geschrieben von Polizei HessenAllerdings entfällt bei der geschilderten Verwendung die Steuerbefreiung und die Zugmaschine wird zum Steuergegenstand nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KfzStG.
    Da A. das Finanzamt über den Wegfall der Steuerbefreiung in Unkenntnis lässt, begeht er, soweit gegenüber dem Finanzamt eine Unterrichtungspflicht besteht, eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 bzw. eine vorsätzliche Steuerhinterziehung gem. § 370 Abgabenordnung (AO).


    Somit steht ein mögliches Steuerstrafverfahren im Raum. Es dürfte sehr unwahrscheinlich sein, dass sowas angezeigt wird, aber wenn ich das seit 10 Jahren so mache, wird das schnell teuer, wenn da zurückgerechnet wird.

    Gruß! Oliver

    << Melden macht frei und belastet andere! >>

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    AutorFlor8ian8 B.8, Püssensheim / Bayern801797
    Datum06.01.2015 15:3113295 x gelesen
    Hallo,

    das Problem an der Sache ist, wie in dem von Helmut verlinktem Bericht erwähnt, das die Fahrerlaubnissklasse "T" ausschließlich für den Land- und Forstwirtschaftlichen gebrauch bestimmt ist, und das Christbäume einsammeln nicht darunter fällt, d.h. es wäre ein Fahrer mit Fahrerlaubnissklasse "C" für den Traktor nötig, was aber in einer Feuerwehr mit HLF 10 (über 7, 49t) Problem darstellen dürfte. Außerdem das gleiche Spiel, wenn der Traktor ein grünes Kennzeichen (=Steuerbefreit) trägt, auch hier darf das Fahrzeug nur für Landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz801798
    Datum06.01.2015 15:3912600 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael S.wenn ich dieses Infoblatt richtig verstanden habe, sollte es doch zu keinen Problemen kommen, wenn:

    a.) der Treckerfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist
    b.) der Trecker amtlich zugelassen ist und
    c.) niemand auf dem Anhänger bzw. am Anhänger mitfährt.


    b dürfte unstrittig sein, wobei hier der Sonderfall des zweckgebundenen Einsatzes bei "grüner", also steuerfreier Zulassung der LoF-Zugmaschine dazukommt. Ein steuerfreier Traktor müßte dann für diesen Zeitraum (m.W. geht das nur monatsweise) versteuert werden. Ansonsten bleibt der steuerrechtliche Aspekt hier bestehen. Der Anhänger muss dann aber zugelassen werden bzw. ein zugelassener Anhänger verwendet werden bzw. bei landw. steuerfrei zugelassenem Anhänger (>25km/h) auch dieser für den entsprechenden Zeitraum versteuert werden.

    a hat den unschönen Nebeneffekt, dass mit Wegfall des landwirtschaftlichen Zweckes und Verwendung eines größeren Traktors eben Klasse T oder auch L nicht mehr reichen, dann ist schnell Klasse C1E oder CE nötig (hier ist das Infoschreiben übrigens inzwischen veraltet, da zum Einen Klasse L inzwischen für Traktoren bis 40km/h sowie bei Klasse C1E die Verhältnisregel Leergewicht/zul. GG des Anhängers weggefallen ist).

    c wiederum ist korrekt, mitfahren auf dem Anhänger darf keiner.

    Das Gespann, das im Zeitungsbericht abgebildet ist, geht schonmal auf keinen Fall. Der abgebildete Unimog 1300L (wenn ich das richtig erkannt habe) ist als FW-Fahrzeug i.d.R. keine Zugmaschine bzw. LoF-Zugmaschine und darf somit keine zulassungsfreien Anhänger mitführen. Zumal ja wie schon oben geschrieben die Zulassungsfreiheit wegfällt.

    Trotzdem läßt sich eine Lösung finden:
    - Gespann aus mit schwarzer Nummer zugelassenem Trecker mit ebenso zugelassenem Anhänger (z.B. bei Lohnunternehmern anzutreffen), alternativ LKW mit Ladefläche oder mit zugelassenem Anhänger
    - passender Führerschein für das Gespann
    - keine Mitfahrt auf dem Anhänger

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz801799
    Datum06.01.2015 15:4413289 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian B. d.h. es wäre ein Fahrer mit Fahrerlaubnissklasse "C" für den Traktor nötig, was aber in einer Feuerwehr mit HLF 10 (über 7, 49t) Problem darstellen dürfte.

    Für den Traktor C bzw. C1 bei max. 7,5 (ja, auch noch bei genau 7,5, nicht bei 7,49)t zul. Gesamtmasse des Traktors, mit Anhänger dann aber CE bzw. bei Zugfahrzeug der Klasse C1 und zul. Gesamtgewicht des Gespanns bis 12t C1E. Der alte 3er tut's anstelle C1E auch. Und hat der Alt-3er Besitzer bei Umschreibung des CE(79) erhalten, so darf im Falle von Tandemanhängern das zul. GG des Zuges auch noch höher als 12t liegen.

    Gruß,
    Michael

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    AutorFlor8ian8 K.8, St. Johann / Baden-Württemberg801812
    Datum06.01.2015 19:1611906 x gelesen
    Hallo,

    ich weiß nicht wie genau das mit den Spenden genommen wird, bzw. ob da im schlimmsten Falle irgendjemand einen gewerblichen Hintergrund sieht; aber dann braucht der Fahrer auch eine Qualifikation gemäß des BKrFQG.

    Jaja, Deutschland, deine Bürokratische Zukunft.
    In diesem Sinne hoffe ich dass es am Samstag nicht regnet und freue mich aufs Christbaumsammeln mit unseren Jungs!


    Florian

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin801814
    Datum06.01.2015 19:3811767 x gelesen
    Geschrieben von Florian K.ich weiß nicht wie genau das mit den Spenden genommen wird, bzw. ob da im schlimmsten Falle irgendjemand einen gewerblichen Hintergrund sieht; aber dann braucht der Fahrer auch eine Qualifikation gemäß des BKrFQG.

    Jaja, Deutschland, deine Bürokratische Zukunft.



    Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ist keineswegs eine deutsche Erscheinung, sondern die Umsetzung einer von allen EU-Ländern gemeinsam beschlossenen Richtlinie. Und gerade hierzulande haben sich doch viele Leute dafür eingesetzt, daß von Berufskraftfahrern eine Qualifikation verlangt wird, und nicht etwa schnellbesohlte Fahrer aus XYZ (Land selbst einsetzen) unsere Straßen unsicher machen. Jetzt hat man das, was man haben wollte ...

    Ich darf jetzt auch 35 Stunden bei der DEKRA antreten.

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    AutorFlor8ian8 K.8, St. Johann / Baden-Württemberg801815
    Datum06.01.2015 19:4411583 x gelesen
    Das ist schon klar. Aber ausbaden müssen wir es.
    Ich musste es jetzt leider vor Weihnachten machen, weil ich meinen CE-Schein erst 2011 gemacht hab. Was ich, mein Chef oder auch der Fahrschul-Inhaber über den Schmarrn denkt, behalt ich lieber für mich.

    Und ob damit wirklich der Beruf des Kraftfahrers geschützt wird, und die Qualität des LKW-Fahrers als "Dienstleister" steigt wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln.
    Aber sei's drum. Ändern können wir zwei das sowieso nicht;)

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen801816
    Datum06.01.2015 19:52   12616 x gelesen
    Ob man sich damit nicht selbst ein Bein gestellt hat?
    Keine Frage, die Sache mit dem steuerbefreiten Fahrzeug, der richtigen Fahrerlaubnis und was noch so alles in dem Schreiben der Polizei aufgeführt wurde, muss natürlich alles beachtet werden.
    Was wäre denn, wenn man statt eines Traktors PKWmit Anhänger, vlt. auch ein paar, nehmen würde. Keine Probleme mit Mitfahren, keine Probleme mit der Fahrerlaubnis und Steuerbefreiung.
    Achtet man noch darauf, dass die Jugendlichen sich entsprechend vorsichtig am Fahrbahnrand bewegen, sollte es mit der Haftung auch keine Schwierigkeiten geben.
    Ich habe das Gefühl, es wird immer mehr Korinthenkackerei (sorry für den Ausdruck) betrieben und man macht sich gegenseitig das Leben schwer.
    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    -
    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
    http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY801819
    Datum06.01.2015 20:1011334 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.Außerdem das gleiche Spiel, wenn der Traktor ein grünes Kennzeichen (=Steuerbefreit) trägt, auch hier darf das Fahrzeug nur für Landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

    Für so etwas gibt es eine Genehmigung beim zuständigen Landratsamt. Ebenso wird auch eine Meldung bei der Versicherung nötig. Das ist im Regelfall alles nur eine Formsache.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW801823
    Datum06.01.2015 20:2311394 x gelesen
    Mir ist noch nicht ganz klar, warum der Verfasser dort das Vorliegen einer "nicht gewerblichen Altmaterialsammlung" so kategorisch ausschließt. Begründen tut er es ja leider nicht.

    Ich war nämlich eigentlich der Meinung, dass die StVOuaVsAusnV 2 für das genannte Szenario durchaus anwendbar ist.

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg801840
    Datum07.01.2015 02:2112194 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M...Auf Anfrage erläuterte Arndt Wagner die Gründe für diese Entscheidung

    "Wer will, findet Wege, wer nicht will, findet Gründe."

    Für mich kein unlösbares Problem.

    Gruß Ralf
    Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

    Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

    Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz801850
    Datum07.01.2015 09:1010829 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian K.ich weiß nicht wie genau das mit den Spenden genommen wird, bzw. ob da im schlimmsten Falle irgendjemand einen gewerblichen Hintergrund sieht; aber dann braucht der Fahrer auch eine Qualifikation gemäß des BKrFQG.

    Dazu müßte man wissen, wohin die Spenden gehen bzw. wer da eigentlich sammelt. Eigentlich kann sowas ja entweder über einen Feuerwehr- bzw. Förderverein laufen, denn sonst wären wir da wieder im Bereich der "schwarzen Kassen" oder eben direkt an die Verwaltung, die das Geld dann zweckgebunden, z.B. für die örtliche JF einsetzt. In beiden Fällen ist hier aber wohl kein gewerblicher Hintergrund vorhanden.

    Gruß,
    Michael

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    AutorUwe 8R., Schwerin / M-V801853
    Datum07.01.2015 09:53   12579 x gelesen
    Das regelmäßige einsammeln der Weihnachtsbäume ist der Anfang einer eher unglücklichen Kette:

    Einsammeln mit dafür nicht zugelassenen Fahrzeugen
    Fahren ohne dafür erforderlichen Führerschein
    Verbotener Transport von Personen auf der Ladefläche

    Verbrennen der Weihnachsbäume - obwohl Feuer dafür oft per Satzung verboten sind
    Weihnachstbäume sind möglichst zu schreddern und zu kompostieren

    Beim Verbrennen Ausschank von alkoholischen Getränken und das Zubereiten von Speisen
    in nicht hygieneüberprüften Räumen und Geräten

    Oft die Ausgabe der Speisen in nicht hygienisch zugelassenen Vorrichtungen ( Spuckschutz )

    Häufig von Personen ohne Hygienepass

    Der Erlös dieser faktisch gewerblichen Verkaufstätigkeit an Endverbraucher, oft als Konkurenz der örtlichen Gastronomen, wandert ohne steuerliche Behandlung in graue Kassen


    Was soll denn der Bürger davon halten, wenn eine Gemeinde so handelt und dem Gartenbesitzer bei einem Feuer außerhalb der Satzungszeit ein Ordnungsgeld auferlegt, und dem Bürger für ein schräg geparktes Auto 20 Euro abnimmt ?

    Gut das die Wehrführung ein Problem erkannt hat und nun so handelt.

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern801854
    Datum07.01.2015 09:55   11474 x gelesen
    Das ist jetzt nicht wirklich dein ernst oder???


    kopfschüttelnde Grüße
    In Treue fest!

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken801858
    Datum07.01.2015 10:4710771 x gelesen
    Hi,

    und Weihnachten ist ja emotional besetzt. Da besteht die Gefahr, dass eine Vertrauensstellung zu Kinder und Jugendlichen aufgebaut wird. Daher wären auch noch die erweiterten Führungszeugnisse der mitarbeitenden Jugendlichen einzusehen (falls die Wehrleitung den Vertrag unterschrieben hat).

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern801862
    Datum07.01.2015 11:4710531 x gelesen
    Es ist wie immer im realen Leben.

    Man kann so eine Aktion ordnungegemäß und ohne vermeidbare Gefahren durchführen.
    ODER
    Man macht es auf sehr saloppe und auch aus der Sicht des Arbeitsschutzes auf bedenkliche Art und Weise.

    Auf jeden Fall kann man es geräuschlos und ohne Probleme durchführen und sich als Feuerwehr als die freundliche Hilfsorgnaisation darstellen. Selbstverständlich kann man auch - wenn man will - alles schlechtreden.

    Ich gehe davon aus, dass sich die Verantwortlichen in der jeweiligen FF zuvor Gedanken über die erforderlichen Maßnahmen gemacht haben und diese auch konsequent umsetzen. Dann spricht aus meiner Sicht nichts gegen diese Aktionen - sei es Einsammeln von alten Christbäumen oder Altpapiersammlungen etc.
    Meine persönliche Beobachtungen ist es, das im Bereich des Arbeitsschutzes und der juristischen Betrachtungen (ist es die Feuerwehr als Sicherheitsorganisation oder der Förderverein) sich die Verantwortlichen öfters nicht bewußt sind, worauf sie zu achten haben. Aber mit etwas gutem Willen, lässt sich das Alles entsprechend korrekt und sicher regeln.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorUwe 8R., Schwerin / M-V801866
    Datum07.01.2015 12:1410877 x gelesen
    Das zeigt ja doch zumindest dass du das Problem erkannt hast, nun solltest du es nur noch ernst nehmen.......

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau & Magdeburg / Sachsen-Anhalt801868
    Datum07.01.2015 12:3110482 x gelesen
    Geschrieben von Uwe R.Einsammeln mit dafür nicht zugelassenen Fahrzeugen
    Fahren ohne dafür erforderlichen Führerschein
    Verbotener Transport von Personen auf der Ladefläche

    Verbrennen der Weihnachsbäume - obwohl Feuer dafür oft per Satzung verboten sind
    Weihnachstbäume sind möglichst zu schreddern und zu kompostieren

    Geschrieben von Volker L. Man kann so eine Aktion ordnungegemäß und ohne vermeidbare Gefahren durchführen.
    ODER
    Man macht es auf sehr saloppe und auch aus der Sicht des Arbeitsschutzes auf bedenkliche Art und Weise.


    Einsammeln mit dafür nicht zugelassenen Fahrzeugen
    Einfache Variante: T4 mit Anhänger, oder Sprinter mit Pritsche

    Fahren ohne dafür erforderlichen Führerschein
    dafür reicht B / BE / (Kl. 3) aus

    Verbotener Transport von Personen auf der Ladefläche
    da frage ich mich ohnehin wozu?
    Ladungssicherung mit Netz und Spanngurt(-en)

    Verbrennen der Weihnachsbäume - obwohl Feuer dafür oft per Satzung verboten sind
    Anmeldung als Traditionsfeuer

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY801870
    Datum07.01.2015 12:5110649 x gelesen
    Was bitte soll man daran Ernst nehmen?

    Das hat wahrscheinlich jemand verbrochen, der auch zum Lachen in den Keller geht.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY801872
    Datum07.01.2015 12:5410343 x gelesen
    Servus,

    ich frage mich gearde, was die Bedenkenträger der gesamten BRD zu den Johannisfeuern sagen? Oder zu den Feuern, die in den Alpen zum Jahreswechsel entzündet werden? Jaja, es könnten die Alpen abbrennen.
    Irgendwie bin ich froh, dass ich mich so langsam dem 60. Lebensjahr nähere. Weil Teile der deutschen Bevölkerung werden immer komischer, v.a. in Bezug auf Paragraphenreiterei. Lange will ich das nicht mehr mitmachen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg801882
    Datum07.01.2015 13:3910570 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Anton K.Was bitte soll man daran Ernst nehmen?

    Das hat wahrscheinlich jemand verbrochen, der auch zum Lachen in den Keller geht.


    Was meinst Du?
    Ob die Leute die in Deutschland Gesetze/ Verordnungen erlassen zum Lachen in den Keller gehen, kann ich nicht beurteilen, speilt aber auch keine Rolle. Aber die Gesetze und Verordnungen gelten auch für Leute, die sich "ehrenamtlich engagieren". Auch wenn man das manchmal gerade aus den Reihen der Feuerwehr gerne mal so gesehen wird, dass man für das Engagement da manchmal ein "juristisches Entgegenkommen" verdient hätte.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg801884
    Datum07.01.2015 13:4610235 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Anton K.Irgendwie bin ich froh, dass ich mich so langsam dem 60. Lebensjahr nähere. Weil Teile der deutschen Bevölkerung werden immer komischer, v.a. in Bezug auf Paragraphenreiterei. Lange will ich das nicht mehr mitmachen.

    Verstehe ich nicht. Warum ist es schlimm bestehende Gesetze und Verordnungen durchsetzen zu wollen? Oder was ist umgekehrt daran so schlimm, sich für solche Aktionen eine Genehmigung zu holen. Man bekommt wohl für jedes Traditionsfeuer (Osterfeuer, Maifeuer, ...) eine Genehmigung. Man muss die nur beantragen und sich an gewisse Auflagen halten. So kenne ich es bei uns.
    Die meisten Verordnungen, Gesetze und Auflagen zu offenem Feuer rühren ja aus Unfällen die in der Vergangenheit passiert sind, oder dass manche Leute es mit der "thermischen Verwertung" von Abfällen übertrieben haben. Es sitzt ja keiner da und überlegt sich, wie er die Bürger und Vereine jetzt am besten ärgern kann.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorUwe 8R., Schwerin / M-V801886
    Datum07.01.2015 14:04   10620 x gelesen
    Irgendwie wundern mich diese Vorschläge und vorsätzlichen Aufrufe zu rechtswidrigem Handeln schon.

    Es ist grundsätzlich mit einem steuerfreien Feuerwehrfahrzeug - definiert und zugelassen als ein "Fahrzeug für Feuerwehraufgaben " nicht gestattet, ausgediente Weihnachtsbäume zur illegalen Verbrennung einzusammeln. Egal mit oder ohne Anhänger, T4 , Spriter oder LF.

    Genauso ist es rechtswidrig das Verbrennen von Weihnachsbäumen als Traditionsfeuer zu betreiben. Einem Traditionsfeuer liegen langjährige Traditionen zugrunde und niemals die Absicht ausgediente Weihnachsbäume zu entsorgen. Jeder Büger würde dafür ein Bußgeld erhalten.

    Ich kann nicht nachvollziehen wieso hier vorsätzlich solche rechtswidrigen Vorschläge gemacht werden. Nehmen die Feuerwehren einen rechtsfreienen Raum für sich in Anspruch ?

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY801890
    Datum07.01.2015 14:2310339 x gelesen
    Um Gottes Willen, ich will nichts gegen die Leislative in diesem unseren Staat sagen. Schließlich bin ich deutscher Staatsbürger und diesen ganzen Gesetzen verhaftet.

    Was mich stört, sind die sprichwörtlichen "Korinthenkacker" die sich jede Lücke im Gesetz aussuchen und dann das Engegement und auch die Lebensfreude der Menschen in diesm unseren Lande gewaltig bremsen.

    Ich bin bestimmt auch neiamnd, der in einer bestehenden Verordnung, gegen viele Aktivitäten der Feuerwehr den Untergang des Abendlandes sieht. Aber warum muß man alles mit der Lupe untersuchen und die Vorschriften bis ins kleinste Detail auslegen.
    Hier wünsche ich mir etwas mehr Augenmaß.

    Das kann jetzt auch an meinem Beruf liegen, denn als Straßenbauer schaue ich auch mal mit den Augen, ob´s passt und gerade ist. Und meine Kurven und Bögen, auch ohne aufs Zehntel ausgemessen zu sein, haben immer gepaßt.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg801892
    Datum07.01.2015 14:5710180 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Anton K.Was mich stört, sind die sprichwörtlichen "Korinthenkacker" die sich jede Lücke im Gesetz aussuchen und dann das Engegement und auch die Lebensfreude der Menschen in diesm unseren Lande gewaltig bremsen.

    Ja, aber warum soll man sich da bremsen lassen. Einfach immer vorher informieren, wo bei einer Aktion die Knackpunkte sind, und alles vorher regeln. Dann wird man problemlos alle Aktionen die man bisher durchgeführt hat auch weiter durchführen können.
    Ich gehe davon aus (habe es selbst so erfahren), dass bei offenen Fragen die Gemeindeverwaltung, die Feuerwehrverbände, die Unfallversicherung und die POL gerne Beratend zur Seite stehen, so dass man nicht alles selbst wissen muss.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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    AutorMarc8o K8., Sittensen / Niedersachsen801893
    Datum07.01.2015 15:0110076 x gelesen
    Moin.

    Geschrieben von Uwe R.Verbrennen der Weihnachsbäume - obwohl Feuer dafür oft per Satzung verboten sind
    Weihnachstbäume sind möglichst zu schreddern und zu kompostieren


    Wie kommst Du darauf, daß die Bäume verbrannt werden? In dem Artikel ist davon nirgends die Rede.

    MkG
    Marco

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz801894
    Datum07.01.2015 15:04   10316 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Uwe R.Es ist grundsätzlich mit einem steuerfreien Feuerwehrfahrzeug - definiert und zugelassen als ein "Fahrzeug für Feuerwehraufgaben " nicht gestattet, ausgediente Weihnachtsbäume zur illegalen Verbrennung einzusammeln. Egal mit oder ohne Anhänger, T4 , Spriter oder LF.

    Erstens kann hierfür auch ein Privatfahrzeug oder ein Fahrzeug einer Firma (LKW, Anhänger, Transporter) verwendet werden. Zweitens handelt es sich hierbei dann um eine Veranstaltung der Feuerwehr, dazu darf ich sehr wohl auch die Fahrzeuge der Feuerwehr einsetzen. Wenn wir jetzt noch anfangen aufzudröseln, welche (teilweise auch Vereins-)Fahrten mit einem So.Kfz. der Feuerwehr durchgeführt werden dürfen und welche nicht, kommen wir recht schnell in einen rechtlichen Graubereich. Bei einem "Feuerwehrfest", durch einen Förderverein veranstaltet, wird vielfach das Deckmäntelchen der "Mitgliederwerbung" drübergelegt, schon hat man den passenden Zweck und nutzt Equipment der Feuerwehr korrekt, obwohl teilweise der Unterschied zum Dorffest oder zum allgemeinen Saufgelage des xy-Vereins doch recht gering ist und der Erfolg der Mitgliederwerbung durch die Festivität über die letzten 10 Jahre bei exakt 0 lag.
    Weiter weg von einer Veranstaltung der Feuerwehr ist eine Einsammlung von Weihnachtsbäumen gegen eine kleine Spende, die anschließend der Jugendfeuerwehr/aktiven Wehr/dem Verein zukommt, auch nicht.

    Bei uns werden die Bäume übrigens nicht verbrannt sondern kommen zum örtlichen Grünschnittsammelplatz, wo sie später wie sonstiges Grünzeugs auch geschreddert werden. Einsammlung übrigens auch nicht mit Feuerwehrfahrzeug sondern mit privatem Unimog mit schwarzer Zulassung mit ebenso zugelassenem Anhänger und Fahrer mit C1E bzw. CE, der für dieses Gespann passt.

    Im Übrigen kann auch eine Privatperson durchaus in diversen Gegenden Deutschlands zu diversen Jahreszeiten eine Abbrandgenehmigung für Gehölz bzw. Baumschnitt genehmigt bekommen.

    Wann ist desweiteren etwas "Tradition"? Muss es dazu hunderte von Jahren gemacht worden sein oder reichen auch 20 Jahre?

    Gruß,
    Michael

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern801898
    Datum07.01.2015 15:4810181 x gelesen
    Ich habe eine Bitte an Dich:

    Statt hier nur drohend die Keule zu schwingen und uns hier der Verbreitung rechtswidriger Vorschläge zu bezichtigen, mache doch bitte einen positiven Vorschlag daraus. Also nach dem Motto: "Liebe Kameraden, achtet bitte in so einem Fall darauf, dass...."

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern801924
    Datum07.01.2015 18:40   10143 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten Hermes Die meisten Verordnungen, Gesetze und Auflagen zu offenem Feuer rühren ja aus Unfällen die in der Vergangenheit passiert sind

    Also jetzt mal unter uns,
    es ist nach meinem Dafürhalten aber so, daß wir amerikanische Verhältnisse bei uns einzuführen versuchen.
    Das eigene Denken wird eingestellt und alle anderen sind Verantwortlich für mein Leben....
    Zu meiner Zeit bei der Bundeswehr war es so, daß eine Dillgurke einen Unfall hatte, weil er nicht aufpasste.
    Ein Kamerad im Koffer wurde dabei schwer verletzt, weil er von Gepäckstücken getroffen wurde.
    Resultat war, erst kein Gepäck mehr im Koffer und anschließend keiner mehr im Koffer, als logische Konsequenz.
    Klasse was. Leider hatten wir nicht mehr genug MKF und Dienst Kfz um alles an Ort und Stelle zu bekommen.

    Soll heißen, wir machen aus teilw. schrecklichen Unfällen (ja die gibt es leider) eine Allgemeinverbindlichkeit daraus.
    Es werden Verordnungen, Paragraphen und was weiß ich noch alles aus der Taufe gehoben um solche Dinge zu verhindern.
    Wir übersehen aber meiner Meinung nach, daß der Menschenverstand das eigentliche Problem ist.
    Z.B. Alkohol beim Autofahren.....Wen interessiert es wirkich?
    Brandmelder trotz Gesetz......wird keinen interessieren....
    Gesetze gibt es genug, aber hört doch bitte auf, den Menschenverstand auszuschalten oder anderer Leute Meinung
    durch heranziehen fadenscheiniger Argumente auszuhebeln.....

    Es sitzt ja keiner da und überlegt sich, wie er die Bürger und Vereine jetzt am besten ärgern kann.
    Entschuldigung, daß ich da wiederspreche.....
    Doch das gibt es.....
    Gesundheitsbehörden ist es ein Dorn im Auge, daß es Vereine gibt, die Menschen bewirten.
    Sie sind der Meinung, daß hier die Hygiene leiden würde und oder, daß es in die "richtigen" Hände gehört.
    Leider waren diese Menschen anscheinend noch nie in den führendesten Häusern am Platze....
    Da bekommst du teilw. so richtig das kotzen......
    Aaaaaaaber die haben ja eine nette Einrichtung und nette Kellner......
    Da sind aber oftmals Dixis und Vereinseigene Klowagen hygienischer als das,
    was es oft bei den Wirten im Keller (oder sonstwo) gibt.

    Man muss die nur beantragen und sich an gewisse Auflagen halten
    Stimmt so was sinniges wie Bauzäune um Fußballplätze und Sicherheitsdienste beim Fußballerfest,
    damit ja kein Jugendlicher auch nur evtl. länger als erlaubt vor Ort ist und keinen Alkool bekommt.
    Ich sag dir jetzt mal wie das läuft.....
    Die Scheißer sitzen am Bahnhof, glühen vor und gehen schon angesoffen zu diesem Fest.
    (Der der das nicht weiß behauptet, daß war der Verein, obwohl dieser aber gar nichts dafür kann und sich an die Regeln hält.)
    Nachdem die Sicherheitsmenschen die kurzen nicht reinlässt, sitzen sie vor dem Zaun und der "Freund",
    der das richtige Alter hat organisiert den Stoff.
    Alle bleiben so lange wie sie wollen, weil sie nicht auf dem Festgelände sind und somit keiner Zuständig.
    Rotzbesoffen und fern der Heimat. Trotz aller eingehaltenen Regeln.
    Fazit: Der Verein hat Alkohol ausgeschenkt und ein Gutmensch geht zur Behörde.....
    Verdient ist dabei wenigstens nix, weil für Sicherheitsdienst, Gema, Bauzaun alles draufgegangen ist, aber war ein schöner Abend.......
    Wasn schei....

    Die Auflagen sind so immens geworden, daß es immer weniger Vereine gibt,
    die diese gewissen Auflagen einhalten wollen oder können.
    Das öffentliche Leben stirbt aus.
    Aber es sind doch "nur" "gewisse" Auflagen.....

    Wenn es doch nur so einfach wäre......



    Gruß Markus

    In Treue fest!

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 801965
    Datum08.01.2015 02:069951 x gelesen
    Ansonsten:

    Wo genau liegt das Problem? Wo hat hier wer das Ehrenamt mit Füßen getreten?
    Ich kann das Bohei das hier der ein oder andere nicht macht nicht im Ansatz nachvollziehen.
    Sogar der Titel ist IMO nicht ganz zutreffend. Hier ist keine Entwicklung im Gange.

    Aber was ist passiert:

    Die Feuerwehr (oder doch der Feuerwehrverein?) führt seit Jahren eine Tannenbaumsammlung durch.
    Jetzt hat jemand einen Schriebselschrieb von jemanden von der Polizei gefunden, der schon vor fast 7 Jahren (sic!) Bedenken hatte dass die Abfuhr durch Traktoren und Anhänger, die als landwirtschaftliches Gerät zugelassen sind nicht rechtens ist.

    Leider kann ich hier am Rechner nicht auf das Original zugreifen, aber es schein in erster Linie um die Fahrerlaubniss und Zulassungsfrage zu gehen.

    Und mal eine kurze Frage an die anwesenden Kraftfahrer: Wie lustig würdet ihr es finden wenn auf einmal gegen euch wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss ermittelt wird?

    Und weil dann auch noch die Jugendfeuerwehr im Spiel ist und Eltern heutzutage doch so schnell klagen bekam die Feuerwehr, der Feuerwehrverein oder beide Angst und haben sich AUS EIGENEM ANTRIEB entschlossen das nicht mehr so in der Form anzubieten.

    Hier eines vorweg: Die Entscheidung kann ich absolut nachvollziehen!

    Was nun. Improvisation wird gerade in der Feuerwehr immer zu einer der höchsten Tugenden verklärt. Und ich wage es zu wetten (um alles was ich habe) das es auch ohne Probleme möglich gewesen wäre innerhalb kürzester Zeit das Vorhaben so umzuplanen das Rechtssicherheit geherrscht hätte.

    Die andere Option war es das Ganze abzusagen. Nur verstehe ich nicht warum man jetzt in dieser Form an die Presse geht und irgendwas von
    mit einer nicht einzuschätzenden Rückendeckung durch offizielle Stellen im Falle des Falles
    erzählt. Will man hier insgeheim den Vorwurf erheben das man Steine in den Weg gelegt bekommen hat?

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern801975
    Datum08.01.2015 09:309815 x gelesen
    Geschrieben von Uwe R.Genauso ist es rechtswidrig das Verbrennen von Weihnachsbäumen als Traditionsfeuer zu betreiben. Einem Traditionsfeuer liegen langjährige Traditionen zugrunde und niemals die Absicht ausgediente Weihnachsbäume zu entsorgen.

    Eine Frage am Rande an dich: Wie entstehen Traditionen? Wenn du das so auslegst ist alles was nicht schon seit 500 vor Christus gemacht wird illegal.

    Denn jede Tradition hat irgendwann irgendwo mal Ihren Anfang.

    Wenn wir dann streng nach deiner Auslegung vorgehen wird es nie mehr neue Traditionen geben, an sowas gehen Kulturen zugrunde.

    Nur mal so zum nachdenken, ganz ohne Feuerwehrbezug.


    Ade
    CS


    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorJens8 M.8, Bielefeld / NRW801978
    Datum08.01.2015 10:249789 x gelesen
    Hallo,

    bei uns gab es da vor einiger Zeit auch Diskussionen zu.
    Personen auf der Ladefläche gibt es seitdem nicht mehr - auch wenn das teilweise
    (vergl. Brauchtum z.B. Karnevalumzug) möglich ist.
    Was die Sache mit der KFZ Steuer / grünes Nummernschild angeht, ich meine grau aus dem Kopf,
    wenn die Tätigkeit für eine Kommune ist / im Auftrag der Gemeinde (wie bei uns) dann betrifft das
    nicht die Steuerfreiheit uns ist mit grüner Nummer und Steuerbefreiung erlaubt.
    Dann war da noch mal was, das an dem Zug ein Schild mit einem "A" angebracht sein muss (soll?),
    aber das hab ich jetzt nicht mehr auf dem Schirm und auch damals nicht mehr verfolgt.

    Fazit: es ist also durchaus möglich, so etwas auch "rechtskonform" zu machen, aber mit dem Kopf
    schütteln muss man schon...

    Gruß

    E: sorry, sollte eigentlich direkte Antwort auf den TE sein, nicht auf Florians Beitrag. :)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg865496
    Datum31.12.2020 10:481350 x gelesen
    Guten Tag

    davon abgesehen, dass viele Jugendverbände, auch Jugendfeuerwehren, ihre Christbaumabholaktionen 2020/2021 von selbst schon abgesagt haben, das LRA Heilbronn ( und andere ? ) hat dies für ihren Bereich offiziell verboten:

    -> SWR " Kreis Heilbronn - Christbäume dürfen nicht abgeholt werden "

    Ausgediente Christbäume dürfen diesmal nicht durch Vereine oder Jugendgruppen an der Haustür abgeholt werden. Darauf weist das Landratsamt Heilbronn hin. Unter der geltenden Corona-Verordnung seien Vereins-Sammlungen nicht durchführbar, informierte der Landkreistag die Landratsämter in einem Schreiben. Das Umweltministerium sehe derartige Sammlungen als nicht unbedingt notwendig an. Damit sollten sie auch nicht stattfinden. [...]


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz865507
    Datum31.12.2020 16:001080 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.davon abgesehen, dass viele Jugendverbände, auch Jugendfeuerwehren, ihre Christbaumabholaktionen 2020/2021 von selbst schon abgesagt haben, das LRA Heilbronn ( und andere ? ) hat dies für ihren Bereich offiziell verboten:

    Naja, sowas kann man auch Corona-konform durchführen. Wir sammeln auch weiterhin, allerdings diesmal nicht mit Spendennachfrage direkt an der Haustür. Es ist wohl eher mit den Corona-Regeln zu vereinbaren, wenn 1 oder 2 Leute hinter dem Sammelfahrzeug hergehen und die Bäume draufwerfen, ein weiterer das Sammelfahrzeug fährt als wenn jeder einzelne Baumbesitzer sich dann mit den vielen anderen Leuten am Grünschnittsammelplatz trifft. Die Bäume werden bei uns schon immer an der Straße durch die Bevölkerung bereitgelegt. Wer trotzdem spenden will, kann das auch per Überweisung machen. Diesmal geht das halt mit reduzierter Mannschaft und ohne Jugendfeuerwehr.

    Gruß,
    Michael

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg865508
    Datum31.12.2020 16:101076 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Michael W.

    Naja, sowas kann man auch Corona-konform durchführen.

    Das meint auch der " Oberbürgermeister der Stadt Waghäusel ": " Gruppen wie Pfadfinder oder Ministranten seien in der Lage, beim Einsammeln Abstand zu halten und Maske zu tragen. " bei SWR.

    Hier in der Region haben massenhaft die JFs ihre Christbaumsammelaktionen abgesagt.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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