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ThemaRLP: Kostenersatz nach § 36I LBKG, Personalkostenpauschalen etc.7 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP802261
Datum12.01.2015 11:545195 x gelesen
Nach einem Beschluss des OVG RLP vom 19.11.2013 (7 A 10758/13.OVG) müssen sich Pauschalbeträge von Personalkosten bei kostenersatzpflichtigen Feuerwehreinsätzen, an den tatsächlichen Kosten orientieren. GStB/StT haben zusammen mit dem ISIM dazu im Februar 2014 Verfahrenshinweise zur Berechnung dieser Personalkostenpauschalen gegeben, gleichzeitig wurde das entsprechende Satzungsmuster geändert.
Folgende Fragen zu dieser Thematik:
  1. Haben Kommunen daraufhin ihre Gebührensatzungen bereits geändert, bzw. wo laufen die Verfahren noch?

  2. Gibt es allgemeine Erfahrungen mit der Feststellung tatsächlicher Kosten im mind. dreimonatigen Erhebungszeitraum?

  3. Wie ist das Ehrenamt in diese Kostenfeststellung eingebunden? Entstand dort zusätzlicher Aufwand?

  4. Wie groß ist der Aufwand in den Verwaltungen?

  5. Sind die drei Monate für die Kostenfeststellung ausreichend? Haben (z.B. kleinere) Kommunen diesen für sich verlängert?

  6. Welche Kostensätze sind dann am Ende rausgekommen?

  7. Wie liegen diese im Vergleich zur alten Regelung?

  8. Wie liegen diese im Vergleich zu Nachbarkommunen?

  9. Gibt es bereits Erfahrungen mit Gebührenschuldnern, evtl. anhängige Widerspruchs- bzw. Klageverfahren zu Forderungen die auf den neuen Pauschalsätzen basieren?


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP802908
Datum27.01.2015 22:172936 x gelesen
Kurzer Überblick über die bisherige Resonanz zu meinen Fragestellungen:
Es wurden bisher nur sehr wenige Satzungen im Land bereits geändert, die gewählten Erhebungszeiträume sowie die daraus errechneten Personalkostensätze variieren, wie eigentlich zu erwarten, schon recht ordentlich, z.B.:
Erhebungszeitraum 9 Monate - 4 EUR
Erhebungszeitraum 36 Monate - 7,68 EUR
Erhebungszeitraum 12 Monate - 18,50 EUR
Erhebungszeitraum 12 Monate - 28 EUR
In einer VG gab es lediglich eine erste "Probeberechnung" (Zeitraum ist mir nicht bekannt), die in einem Kostenansatz für eine Einsatzkraft in einer Einsatzstunde von ganzen 19 Cent endete. Manche Kommunen arbeiten aus verschiedenen Gründen ganz bewußt mit der alten, vom OVG gekippten Pauschale weiter. Ein Aufwand fürs Ehrenamt wird nur selten festgestellt. Hier und da werden die Einsatzkräfte aber wohl schon durch die Blume "eingeladen", in einem zukünftigen Erhebungszeitraum ruhig mal überdurchschnittliche Echtkosten zu verursachen (z.B. Lohnausfälle, die i.d.R. nicht geltend gemacht werden, dann kurzzeitig zu beantragen)...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP802967
Datum29.01.2015 11:412398 x gelesen
Gibt es ähnliche Regelungen eigentlich in den anderen Ländern auch? Mit entsprechenden Erfahrungen?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP804635
Datum23.02.2015 15:332446 x gelesen
Einen hab ich noch...

10. Gibt es Kommunen, die für die Geltendmachung des Kostenersatzes keine Satzung erlassen (oder eine bestehende aufgehoben) haben, und die Abrechnungen im Einzelfall rein nach der gesetzlichen Ermächtigung durchführen?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen804658
Datum24.02.2015 09:142072 x gelesen
Moin,

ich habe es noch nicht ganz verstanden. Was wird da erhoben? Nur die reinen "Stück"-Personalkosten durch Verdienstausfälle im Einsatz oder auch die "Gemeinkosten", also z.B. Ausbildung, persönliche Ausrüstung, Verpflegung, Overhead usw.?

In beiden Fällen sind Schwankungen bedingt durch die tageszeitliche Lage der einzelnen Einsätze und die Einsatzfrequenz systemimmanent. Da stellt sich dann die Frage, ob die Verwendung von Gemeinkostenzuschlagssätzen erlaubt ist und wie wiederum diese dann ermittelt werden.

Ist denn eine rollierende Gebührenberechnung beabsichtigt und in anderen Bereichen der Verwaltung auch üblich? Vor allem, was passiert, wenn man das auch mit Fahrzeugen und Geräten macht. Das würde ja, ähnlich wie bei hohen Personalgemeinkosten, bei geringen Einsatzfrequenzen die Gebühren sehr hoch treiben...

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP804662
Datum24.02.2015 10:321934 x gelesen
Geschrieben von Matthias O.Was wird da erhoben? Nur die reinen "Stück"-Personalkosten durch Verdienstausfälle im Einsatz oder auch die "Gemeinkosten", also z.B. Ausbildung, persönliche Ausrüstung, Verpflegung, Overhead usw.? Es gibt dazu keine verbindlichen Vorgaben, lediglich Verfahrenshinweise. Demnach wären nur die Verdienstausfälle durch alle Einsatzstunden zu teilen, um auf den Satz zu kommen. Alles an Gemeinkosten soll Vorhaltekosten darstellen, die auch nicht tlw. dem jeweils Kostenersatzpflichtigen berechnet werden dürfen.

Geschrieben von Matthias O.Vor allem, was passiert, wenn man das auch mit Fahrzeugen und Geräten macht. Das würde ja, ähnlich wie bei hohen Personalgemeinkosten, bei geringen Einsatzfrequenzen die Gebühren sehr hoch treiben...Witzigerweise gibt es auch dazu eine "Empfehlung", wie diese zu berechnen sind. Zwar stammt die aus 2006 (nach einem entsprechenden Urteil damals), aber geändert wurde sie bislang nicht, und nach dieser Empfehlung wären bei Fahrzeugen auch die Vorhaltekosten zu berücksichtigen, aber nicht auf Einsatz-, sondern auf Jahresstunden bezogen. Allerdings hat man in dieser Empfehlung von 2006 sich auch umfassend zu Personalkosten geäußert, wiovon heute so gut wie nichts mehr haltbar ist. U.a. wurde geraten 70% der einsatzunabhängigen Personalkosten einfach den Fahrzeugen zuzuschlagen.

Geschrieben von Matthias O.ich habe es noch nicht ganz verstanden. Da bist du nicht alleine.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen804665
Datum24.02.2015 11:321923 x gelesen
Moin.

Geschrieben von Sebastian K.nach dieser Empfehlung wären bei Fahrzeugen auch die Vorhaltekosten zu berücksichtigen, aber nicht auf Einsatz-, sondern auf Jahresstunden bezogen.

das kann man m.E. so machen, da die Nutzungsdauer der Fahrzeuge ja üblicherweise gleich sein wird, unabhängig von der tatsächlichen Jährlichen nutzung. Bei Einzelkosten wie Treibstoffen oder Sondereinzelkosten wie Verschleißreparaturen muss man aufpassen - aber so hätte man zumindest einen Hauch einer Chance einheitliche Sätze heraus zu bekommen, unabhängig ob das TLF jetzt in Krebbelbach im Hunsrück oder in Koblenz fährt. Die Treibstoffnummer wird auch die Ursache für die horrenden Unterschiede bei den MTF sein - ein MTF steht nur für Einsätze da rum, ein anders fährt zum Zeltlager mit der JF nach Ganzweitweg...

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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 12.01.2015 11:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.01.2015 22:17 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.02.2015 09:14 Matt7hia7s O7., Waldems
 24.02.2015 10:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.02.2015 11:32 Matt7hia7s O7., Waldems
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 23.02.2015 15:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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