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Thema | RLP: Kostenersatz nach § 36I LBKG, Personalkostenpauschalen etc. | 7 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 802261 | |||
Datum | 12.01.2015 11:54 | 5195 x gelesen | |||
Nach einem Beschluss des OVG RLP vom 19.11.2013 (7 A 10758/13.OVG) müssen sich Pauschalbeträge von Personalkosten bei kostenersatzpflichtigen Feuerwehreinsätzen, an den tatsächlichen Kosten orientieren. GStB/StT haben zusammen mit dem ISIM dazu im Februar 2014 Verfahrenshinweise zur Berechnung dieser Personalkostenpauschalen gegeben, gleichzeitig wurde das entsprechende Satzungsmuster geändert. Folgende Fragen zu dieser Thematik:
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 802908 | |||
Datum | 27.01.2015 22:17 | 2936 x gelesen | |||
Kurzer Überblick über die bisherige Resonanz zu meinen Fragestellungen: Es wurden bisher nur sehr wenige Satzungen im Land bereits geändert, die gewählten Erhebungszeiträume sowie die daraus errechneten Personalkostensätze variieren, wie eigentlich zu erwarten, schon recht ordentlich, z.B.: Erhebungszeitraum 9 Monate - 4 EUR Erhebungszeitraum 36 Monate - 7,68 EUR Erhebungszeitraum 12 Monate - 18,50 EUR Erhebungszeitraum 12 Monate - 28 EUR In einer VG gab es lediglich eine erste "Probeberechnung" (Zeitraum ist mir nicht bekannt), die in einem Kostenansatz für eine Einsatzkraft in einer Einsatzstunde von ganzen 19 Cent endete. Manche Kommunen arbeiten aus verschiedenen Gründen ganz bewußt mit der alten, vom OVG gekippten Pauschale weiter. Ein Aufwand fürs Ehrenamt wird nur selten festgestellt. Hier und da werden die Einsatzkräfte aber wohl schon durch die Blume "eingeladen", in einem zukünftigen Erhebungszeitraum ruhig mal überdurchschnittliche Echtkosten zu verursachen (z.B. Lohnausfälle, die i.d.R. nicht geltend gemacht werden, dann kurzzeitig zu beantragen)... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 802967 | |||
Datum | 29.01.2015 11:41 | 2398 x gelesen | |||
Gibt es ähnliche Regelungen eigentlich in den anderen Ländern auch? Mit entsprechenden Erfahrungen? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 804635 | |||
Datum | 23.02.2015 15:33 | 2446 x gelesen | |||
Einen hab ich noch... 10. Gibt es Kommunen, die für die Geltendmachung des Kostenersatzes keine Satzung erlassen (oder eine bestehende aufgehoben) haben, und die Abrechnungen im Einzelfall rein nach der gesetzlichen Ermächtigung durchführen? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 804658 | |||
Datum | 24.02.2015 09:14 | 2072 x gelesen | |||
Moin, ich habe es noch nicht ganz verstanden. Was wird da erhoben? Nur die reinen "Stück"-Personalkosten durch Verdienstausfälle im Einsatz oder auch die "Gemeinkosten", also z.B. Ausbildung, persönliche Ausrüstung, Verpflegung, Overhead usw.? In beiden Fällen sind Schwankungen bedingt durch die tageszeitliche Lage der einzelnen Einsätze und die Einsatzfrequenz systemimmanent. Da stellt sich dann die Frage, ob die Verwendung von Gemeinkostenzuschlagssätzen erlaubt ist und wie wiederum diese dann ermittelt werden. Ist denn eine rollierende Gebührenberechnung beabsichtigt und in anderen Bereichen der Verwaltung auch üblich? Vor allem, was passiert, wenn man das auch mit Fahrzeugen und Geräten macht. Das würde ja, ähnlich wie bei hohen Personalgemeinkosten, bei geringen Einsatzfrequenzen die Gebühren sehr hoch treiben... ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 804662 | |||
Datum | 24.02.2015 10:32 | 1934 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Was wird da erhoben? Nur die reinen "Stück"-Personalkosten durch Verdienstausfälle im Einsatz oder auch die "Gemeinkosten", also z.B. Ausbildung, persönliche Ausrüstung, Verpflegung, Overhead usw.?Es gibt dazu keine verbindlichen Vorgaben, lediglich Verfahrenshinweise. Demnach wären nur die Verdienstausfälle durch alle Einsatzstunden zu teilen, um auf den Satz zu kommen. Alles an Gemeinkosten soll Vorhaltekosten darstellen, die auch nicht tlw. dem jeweils Kostenersatzpflichtigen berechnet werden dürfen. Geschrieben von Matthias O. Vor allem, was passiert, wenn man das auch mit Fahrzeugen und Geräten macht. Das würde ja, ähnlich wie bei hohen Personalgemeinkosten, bei geringen Einsatzfrequenzen die Gebühren sehr hoch treiben...Witzigerweise gibt es auch dazu eine "Empfehlung", wie diese zu berechnen sind. Zwar stammt die aus 2006 (nach einem entsprechenden Urteil damals), aber geändert wurde sie bislang nicht, und nach dieser Empfehlung wären bei Fahrzeugen auch die Vorhaltekosten zu berücksichtigen, aber nicht auf Einsatz-, sondern auf Jahresstunden bezogen. Allerdings hat man in dieser Empfehlung von 2006 sich auch umfassend zu Personalkosten geäußert, wiovon heute so gut wie nichts mehr haltbar ist. U.a. wurde geraten 70% der einsatzunabhängigen Personalkosten einfach den Fahrzeugen zuzuschlagen. Geschrieben von Matthias O. ich habe es noch nicht ganz verstanden.Da bist du nicht alleine. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 804665 | |||
Datum | 24.02.2015 11:32 | 1923 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Sebastian K. nach dieser Empfehlung wären bei Fahrzeugen auch die Vorhaltekosten zu berücksichtigen, aber nicht auf Einsatz-, sondern auf Jahresstunden bezogen. das kann man m.E. so machen, da die Nutzungsdauer der Fahrzeuge ja üblicherweise gleich sein wird, unabhängig von der tatsächlichen Jährlichen nutzung. Bei Einzelkosten wie Treibstoffen oder Sondereinzelkosten wie Verschleißreparaturen muss man aufpassen - aber so hätte man zumindest einen Hauch einer Chance einheitliche Sätze heraus zu bekommen, unabhängig ob das TLF jetzt in Krebbelbach im Hunsrück oder in Koblenz fährt. Die Treibstoffnummer wird auch die Ursache für die horrenden Unterschiede bei den MTF sein - ein MTF steht nur für Einsätze da rum, ein anders fährt zum Zeltlager mit der JF nach Ganzweitweg... ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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