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| Thema | Überweisung | 12 Beträge | |||
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
| Autor | Hann8es 8M., Eppingen / BW | 802385 | |||
| Datum | 14.01.2015 14:48 | 6555 x gelesen | |||
| Mahlzeit Männer, hab hier jemand der mir Geld schuldet und bei der FF ist. Hat sich am erste Geld geliehen und gemeint ich bekomms am 10. zurück. Heute ist der 14. und er meint es wurde noch immer nichts überwiesen. Wollte mal wissen ob die FF überweist wie ein Betrieb. Also 1. oder 15. oder ob das immer anderst ist. Vielen Dank. MFG | |||||
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| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 802386 | |||
| Datum | 14.01.2015 14:54 | 4216 x gelesen | |||
| Mahlzeit, hier gibt es übrigens auch Frauen. Außerdem habe ich die Frage nicht verstanden. ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 802388 | |||
| Datum | 14.01.2015 14:59 | 4064 x gelesen | |||
| Da gibt es verschiedene Möglichkeiten: - Ist derjenige hauptamtlich bei der Feuerwehr? Dann wäre es der letzte des Monats (falls Angestellter) oder der erste (falls Beamter). - Ist er nur ehrenamtlich, könnte er Aufwandsentschädigungen für bestimmte Funktionen erhalten (Führungskräfte z.B.), die werden i.d.R. auch zum ersten bzw. letzten ausgezahlt. - Hat er Ansprüche aus Verdienstausfällen o.ä. und macht das per Antrag geltend, gibt es i.d.R. keine festen Auszahltermin. Da kommt das Geld eben je nach Antragsbearbeitung. Allerdings nimmt die Wahrscheinlichkeit, dass jemand zum Begleichen von Schulden erst Geld "von der FF" bekommen muss, von der ersten zu den anderen beiden Varianten deutlichst ab... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 802389 | |||
| Datum | 14.01.2015 15:03 | 3896 x gelesen | |||
| hallo, Geschrieben von Hannes M. hab hier jemand der mir Geld schuldet und bei der FF ist. Ich denke das mit dem Geld leihen hat mit der Freiwilligen Feuerwehr nichts zu tun. Geschrieben von Hannes M. und er meint es wurde noch immer nichts überwiesen. Wollte mal wissen ob die FF überweist wie ein Betrieb. FF = Freiwllige Feuerwehr die zahlt kein Lohn. Weder am 1. noch am 15. eines Monats ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 802392 | |||
| Datum | 14.01.2015 15:08 | 3792 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Jürgen M. die zahlt kein Lohn. Weder am 1. noch am 15. eines Monats ... Jein, Lohn nicht, aber u.U. die pauschalierte Aufwandsentschädigung, so z.B. in Deiner LHS.... Gruß Andi | |||||
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| Autor | Hann8es 8M., Eppingen / BW | 802393 | |||
| Datum | 14.01.2015 15:09 | 3889 x gelesen | |||
| Vielen Dank Leute, der Kollege meinte er bekommt 7,50 pro einsatz und das wird dann einmal im Jahr ausbezahlt. Hat er komplett gelogen und bekommt wirklich garnichts ? MFG | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 802394 | |||
| Datum | 14.01.2015 15:10 | 3759 x gelesen | |||
| hallo, Geschrieben von Andreas R. Jein, Lohn nicht, aber u.U. die pauschalierte Aufwandsentschädigung, so z.B. in Deiner LHS.... klar dürfte aber nicht unbedingt jeden Monat überwiesen werden. Ich kenn das mit jährlicher Zahlung. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 802395 | |||
| Datum | 14.01.2015 15:11 | 3783 x gelesen | |||
| hallo, Geschrieben von Hannes M. Vielen Dank Leute, der Kollege meinte er bekommt 7,50 pro einsatz und das wird dann einmal im Jahr ausbezahlt. das ist realistisch MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Hann8es 8M., Eppingen / BW | 802397 | |||
| Datum | 14.01.2015 15:14 | 3763 x gelesen | |||
| Sollte auch nicht heisen das sich nur Leute aus der FF schulden machen. Danke Jürgen, ja okay dann hat er mich in diesem Punkt nicht angelogen. Alles klar. Ja die Überweisung hat also keinen festen Termin und wird je nach bearbeitung auf dem Konto gutgeschrieben ? Vielen Dank, sehr hilfreich alle MFG | |||||
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| Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 802398 | |||
| Datum | 14.01.2015 15:24 | 3567 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Jürgen M. Ich kenn das mit jährlicher Zahlung. Du kennst die Landeshauptstadt nicht..... Die zahlt übrigens 12 Euro pro angefangen Einsatzstunde. Gruß Andi | |||||
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| Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 802401 | |||
| Datum | 14.01.2015 16:33 | 3322 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas R.Du kennst die Landeshauptstadt nicht..... oh in den letzten 10 Jahren 2 Euro dazugekommen Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 802402 | |||
| Datum | 14.01.2015 16:44 | 3725 x gelesen | |||
| Da eventuell auftretende zivilrechtliche Forderungen nicht in irgendeinem Zusammenhang mit der Feuerwehr stehen mache ich hier einfach mal zu. Falls jemand über Aufwandsentschädigungen diskutieren möchte: einfach mal die Forumssuche treten. Grüße Florian Besch Moderator Team www.FEUERWEHR.de | |||||
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