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ThemaWarnwestenbefreiung mit Funktionsweste20 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorFred8dy 8R., Utting / Bayern803231
Datum02.02.2015 00:5416574 x gelesen
Hallo Zusammen,

Das Thema Schutzkleidung... Ich habe mal eine Frage an das Plenum, bezüglich "Warnwestenbefreiung" bei der Feuerwehr. Bei der Frage von mir soll es aber nicht um die Schutzkleidung gehen, die ein jeder im Spind hängen hat, sondern um etwas spezielles. Aber dazu später mehr. Freilich weis ich, das Feuerwehrangehörige (in Bayern) von der Pflicht im Straßenverkehr eine Warnweste gemäß DIN EN 471 Klasse 2 bzw. neuerdings DIN EN ISO 20471 Klasse 2 befreit sind, wenn sie folgende Schutzkleidung tragen:
-Schutzanzug "Bayern 2000" (leichte Hose + leichte Jacke)
-Überjacke "Bayern 2000"
-Überjacke gemäß HuPF Teil 1 (egal ob 1999 oder 2006)
-Feuerwehr Schutzjacke und -hose gemäß DIN EN 469: 2007 Anhang B mit mindestens 0,13 qm retoreflektierendem und mindestens 0,2 qm fluoreszierendem oder 0,2 qm kombiniertem Material, welches so angeordnet ist, das man die Konturen des Körpers gut erkennen kann.

Natürlich muss die Schutzkleidung entsprechend gereinigt und ihre optische Warnwirkung muss noch gegeben sein.

Siehe hierzu: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/feuerwehr/id2_16d_03_07_fwschutzkleidung_warnwirkung_guvv_20090205.pdf

Doch wie sieht es aus, wenn die Schutzkleidung durch das Tragen einer Funktionsweste überdenkt wird? Angenommen ein Gruppenführer trägt eine Weste in Blau mit Reflexstreifen, wie sie z.B. bei PAX oder anderen Herstellern erhältlich ist. Sind solche Westen auch für den Straßenverkehr zugelassen? Ich konnte bisher nichts darüber in Erfahrung bringen und habe auch keine sachdienlichen Hinweise dazu in den bei unserer Wehr vorgehaltenen Funktionswesten gefunden. Dabei ist doch gerade für Führungskräfte diese "Warnwestenbefreiung" wichtig, denn bei der Erkundung bereits eine voll gesperrte Straße vorzufinden ist wohl eher die Seltenheit.
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen803235
Datum02.02.2015 08:0612251 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Freddy R.Angenommen ein Gruppenführer trägt eine Weste in Blau mit Reflexstreifen, wie sie z.B. bei PAX oder anderen Herstellern erhältlich ist. Sind solche Westen auch für den Straßenverkehr zugelassen?

wenn sie einen entsprechenden Anteil an Reflex- und anderen Materialien haben ist das möglich, etwa bei geben oder orangen westen. In der Regel ist das, z.B. bei blauen Westen, nicht der Fall.

Geschrieben von Freddy R.. Dabei ist doch gerade für Führungskräfte diese "Warnwestenbefreiung" wichtig, denn bei der Erkundung bereits eine voll gesperrte Straße vorzufinden ist wohl eher die Seltenheit.

Gefährdungsbeurteilung! Während der Ersterkundung sollte man sicher abwägen, was man da macht. Ggf. wird man auf einsatzorganisatorische Dinge zunächst zugunsten der Sicherheit verzichten müssen. Ansonsten gehe ich regelmäßig davon aus, dass die Führungskraft sich nicht an der exponiertesten Stelle der Einsatzstelle aufhalten muss, also mitten auf den ungesicherten Autobahn. Wenn das der Fall ist und ich trotzdem die Führungskräftennzeichnung umsetzten muss, dann müssen geeignete Absicherungsmaßnahmen her...

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY803255
Datum02.02.2015 13:0811184 x gelesen
Ich hätte die Funktionsweste in dieser Kategorie eingeordnet. Allerdings ist das wie immer nichts offizielles.

Geschrieben von Freddy R.-Feuerwehr Schutzjacke und -hose gemäß DIN EN 469: 2007 Anhang B mit mindestens 0,13 qm retoreflektierendem und mindestens 0,2 qm fluoreszierendem oder 0,2 qm kombiniertem Material, welches so angeordnet ist, das man die Konturen des Körpers gut erkennen kann.


Das ist aber die selbe Geschichte mit HuPF Jacke in Kombination mit DIN EN Hose. Was offizielles über die Kombinationszulässigkeit ist mir auch nicht bekannt.

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AutorFred8dy 8R., Utting / Bayern803259
Datum02.02.2015 14:0911061 x gelesen
Vom Design der Westen her ja, zertifiziert sind sie dafür meines Wissens nach nicht. Sie erfüllen ja wahrscheinlich auch in keinem Punkt die Anforderungen der DIN EN 469: 2007 Anhang B bezüglich Materielle Beschaffenheit.

Die Kombination einer Jacke (ich spreche von Teil 1) nach HuPF mit einer Hose der DIN EN 471 oder DIN EN ISO 20471 benötigt keine Kombinationszulassung. Für die Warnwestenbefreiung reicht die Jacke nach HuPF Teil 1 bereits alleine aus, egal ob mit schwarzer, gelber grüner oder roter Hose. Das tragen der Kombination aus HuPF Teil 1 und dazu passender Hose ist lediglich empfohlen. (Siehe von mir oben angeführter Link)
Das mit dem Kombinieren wird erst interessant, wenn beispielsweise ein Kamerad meint, er müsse die leichte Jacke des Schutzanzuges "Bayern 2000" mit einer Hose nach HuPF Teil 4 kombinieren, da der Schutzanzug nur als gesamtes (Latzhose + leichte Jacke) zertifiziert ist.

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AutorFred8dy 8R., Utting / Bayern803261
Datum02.02.2015 14:2811204 x gelesen
Das stimmt, es ist nur Möglich das Warnbekleidung in den Farben Gelb, Warnrot und Orange nach der DIN EN ISO 20471 zertifiziert wird. Andere Farben sind aus meiner Sicht nur möglich, wenn ein Schutzkleidungshersteller die Funktionsweste entsprechend fertigt und sie dann direkt in Kombination (vielleicht als zertifiziertes Zubehör, keine Ahnung...) mit der Jacke nach der DIN EN 469 mit zertifizieren lässt. Hier spielt dann die eigentliche Jackenfarbe keine Rolle mehr solang die Reflexstreifen stimmen.

Hier den Punkt Gefährdungsbeurteilung anführen finde ich falsch. Kleines Beispiel: der Gruppenführer steigt aus dem LF aus um bei einem Verkehrsunfall (Fahrzeug in Rechtskurve linker Seite von der Fahrbahn abgekommen, hängt jetzt an einem Baum) die erste Erkundung vorzunehmen. Da er hierfür die Straße überqueren muss, ist er zwangsläufig als passiver Verkehsteilnehmer zu werten und sollte gemäß den Vorgaben der GUV entsprechende Warnkleidung tragen. Daher kommt auch meine Frage.
Das man immer aufpasst, die Gefahr nach bestem Wissen beurteilt und dementsprechend handelt ist ja selbstverständlich. Aber das Tragen von Warnbekleidung heist ja nicht, das man auf einmal von einer Gefährdungsbeurteilung ausgenommen ist. Ich würde auch mit Warnweste ungern eine viel befahrene Landstraße überqueren.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY803263
Datum02.02.2015 14:4610686 x gelesen
Geschrieben von Freddy R.Das mit dem Kombinieren wird erst interessant, wenn beispielsweise ein Kamerad meint, er müsse die leichte Jacke des Schutzanzuges "Bayern 2000" mit einer Hose nach HuPF Teil 4 kombinieren, da der Schutzanzug nur als gesamtes (Latzhose + leichte Jacke) zertifiziert ist.

Hier steht (zwar mit einem anderen Zusammenhang) dass es doch geht.

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AutorFred8dy 8R., Utting / Bayern803264
Datum02.02.2015 15:1010753 x gelesen
So wie ich das verstehe kombinieren sie in der von dir angesprochenen "Brandwacht" die Überjacke "Bayern 2000" mit einer Hose, die für den Innenangriff zugelassen ist. Da die Überjacke "Bayern 2000" einzeln als "warnwestenbefreit" gilt, spielt die Hose keine Rolle mehr. Ich spreche aber von dem Schutzanzug "Bayern 2000". Dieser besteht aus der Kombination der "leichten" Jacke (oranger Schulterbesatz) und der normalen FW Latzhose Typ "Bayern 2000". Sollte man diese Kombination jetzt trennen und die "leichte" Jacke mit einer anderen Hose kombinieren ist das nicht mehr als Ersatz für die Warnweste angesehen.

Schutzanzug "Bayern 2000" => Hose + Jacke (nur als Kombination zertifiziert):
https://www.gfd-katalog.com/barth_feuerwehrtechnik/index.php?IdTreeGroup=12188&IdProduct=14467&E4IdTreeGroup=12188

Überjacke "Bayern 2000" => nur Jacke (einzeln zertifiziert):
https://www.gfd-katalog.com/barth_feuerwehrtechnik/index.php?IdTreeGroup=12190&IdProduct=21954&E4IdTreeGroup=12190

Quelle, was wie zertifiziert ist:
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/feuerwehr/id2_16d_03_07_fwschutzkleidung_warnwirkung_guvv_20090205.pdf

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW803266
Datum02.02.2015 15:1211289 x gelesen
Geschrieben von Freddy R.Doch wie sieht es aus, wenn die Schutzkleidung durch das Tragen einer Funktionsweste überdenkt wird?

oder durch ein Atemschutzgerät, oder durch einen Schutzanzug, der keine Warnstreifen hat (Einmalschutzkleidung, CSA etc.)..?

Sind die überhaupt für den Einsatz im Straßenraum zugelassen - und wie kann man das nur verantworten? Ob die überhaupt versichert sind...?

Du findest einiges zu dem Thema in älteren Diskussionen, nur ein paar Einstiegsbeispiele...
http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=596244
http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=449835

Fazit:
es ist nicht möglich, für alle Einsatzkräfte jederzeit im Straßenraum eine "zulässige" Kennzeichnung zu erreichen. Die erste Aufweichung war daher die Akzeptanz von entsprechend bestreifter Bekleidung in "Etwa-Wirkung" und die nächste ist, die Warnwesten so auszugestalten, dass es grob bei der Wirkung bleibt (also mit Reflexstreifen).
Es ist natürlich sinnvoll, den Kräften am Rande der Einsatzstelle bzw. im Bereich der Verkehrsabsicherung oder direkt im Straßenraum mit fließendem Verkehr, dann Warnwesten anzuziehen, wenn das geht... aber auch das geht nicht immer... (vgl. PKW-Brand auf mehrspuriger Straße...)

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFred8dy 8R., Utting / Bayern803269
Datum02.02.2015 15:3610826 x gelesen
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Möglicherweise war meine Frage falsch angekommen. Ich suche nicht Stück für Stück Bekleidung, mit welcher sich ein Feuerwehrangehöriger nicht mehr in den öffentlichen Straßenverkehr wagen darf und bin auf dem Weg zu Atemschutz und CSA bei der Funktionsweste hängen geblieben. Ich interessiere mich lediglich dafür ob es Westen gibt, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Es wäre ja auch Zulassunstechnisch möglich die gesamte Jacke in einer Farbe X zu gestalten und sie nach dem Aufbringen entsprechender Reflexstreifen nach der DIN EN 469 zu zertifizieren. Warum also nicht Funktionswesten gleich mit den Jacken zertifizieren lassen, die Reflexstreifen haben sie in der Regel ja eh schon so angebracht das sie in Kombination mit der Bestreifung der Jacke die Empfehlung der GUV erfüllen.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen803270
Datum02.02.2015 15:5110674 x gelesen
Mahlzeit,

Geschrieben von Freddy R.Hier den Punkt Gefährdungsbeurteilung anführen finde ich falsch.

ich halte alles, was du nach diesen "nein" geschrieben hast für eine Gefährdungsbeurteilung. Straße überquren, ja, nein, Warnweste, ja, nein usw. - fakt bleibt: Eine Funktionsweste ist eien einsatzorganisatorische Notwendigkeit udn erfüllt in den meisten Fällen nicht die gleichen Kriterien wie Warnschutzleidung oder eine Warnweste. Wenn ich aber zu dem ergebnis kommen muss, dass ich ganz unbedingt eine Warnweste brauche, dann muss ich eine anziehen. Wenn nicht, dann kann ich anziehen was ich will und die Frage ist hinfällig...

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen803271
Datum02.02.2015 15:5310571 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Freddy R.Warum also nicht Funktionswesten gleich mit den Jacken zertifizieren lassen, die Reflexstreifen haben sie in der Regel ja eh schon so angebracht das sie in Kombination mit der Bestreifung der Jacke die Empfehlung der GUV erfüllen.

wahrscheinlich, weil das Geld kostet und der Markt das nicht hergibt?

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY803275
Datum02.02.2015 16:5210402 x gelesen
Da wird also ein unterschied gemacht. So war mir das nicht klar. Danke für die Info.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW803276
Datum02.02.2015 17:2010972 x gelesen
Geschrieben von Freddy R.Es wäre ja auch Zulassunstechnisch möglich die gesamte Jacke in einer Farbe X zu gestalten und sie nach dem Aufbringen entsprechender Reflexstreifen nach der DIN EN 469 zu zertifizieren. Warum also nicht Funktionswesten gleich mit den Jacken zertifizieren lassen,

weil der Sinn von Funktionswesten o.ä. ist, dass man die nach Funktion trägt - und nur dann, macht eine feste Kombination von Einsatz-Jacke und Farbe KEINEN Sinn....

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 803277
Datum02.02.2015 17:4310449 x gelesen
Stellen wir uns die Frage wie oft das passiert dass ein Gruppenführer umfangreich im richtig fliessenden Straßenverkehr erkunden muss?

Ansonsten ist hier wieder die alte Leier: Hilfe! Wir wollen keine Warnwesten tragen. Kann ich nicht verstehen. Steht in der tollen Warnwestenbefreiung auch wie viele Waschzyklen diese de facto vorhanden ist?

Sollte wirklich so ein Bedarf herrschen das es zwingend nötig ist Warnwesten zu tragen empfehle ich entweder auf eine EN 471 in blau den FRN zu beschaffen oder aber sowas mit dem FRN in blau auf dem orangenen Feld.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorFred8dy 8R., Utting / Bayern803279
Datum02.02.2015 18:1010486 x gelesen
Richtig, darum meine ich ja das es sinnvoll wäre in einem Akt die Feuerwehrüberjacke alleine und die Feuerwehrüberjacke in Kombination mit der Kennzeichnungsweste (als quasi Hersteller eigenes Zubehör) zertifizieren zu lassen. Entschuldigung das meine Ausdrucksweise nicht klar verständlich war, ich gelobe Besserung ;-)

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AutorFred8dy 8R., Utting / Bayern803280
Datum02.02.2015 18:2910466 x gelesen
Ist es möglich das es so etwas sogar schon gibt? Die BF Berlin nutzt Funktionswesten, die genau die Reflexstreifen der Jacke weiterführen... Zufall das es bei der Beschaffung die geworden ist?
Bild:
http://static.bz-berlin.de/data/uploads/multimedia/archive/00409/feuer-moabit-1_409196a-1024x576.jpeg

Vielleicht weis wer mehr dazu... :-)

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg803282
Datum02.02.2015 18:4810573 x gelesen
Geschrieben von Freddy R.Zufall das es bei der Beschaffung die geworden ist?
Zufall, es gibt in Berlin verschiedene Modelle.

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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AutorFred8dy 8R., Utting / Bayern803305
Datum02.02.2015 23:0510385 x gelesen
Vielen Dank für die vielen Antworten, ich denke das habe ich ein wenig zu weit gesponnen. Immerhin bin ich um die Erkenntnis weiter, das die Idee won der Straßenverkehrszugelassenen Funktionsweste Humbug war :-)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern803308
Datum03.02.2015 08:3810193 x gelesen
Geschrieben von Freddy R.Ist es möglich das es so etwas sogar schon gibt? Die BF Berlin nutzt Funktionswesten, die genau die Reflexstreifen der Jacke weiterführen... Zufall das es bei der Beschaffung die geworden ist?

Wir haben z.B. Funktionswesten mit exakt der Bestreifung die auch auf einer HUPF 1 Jacke vorhanden ist, die Weste erfüllt somit genauso die "Etwa-Warnwirkung".
Gefährdungsbeurteilung dazu fixieren und gut ist.


Gruß
Christian


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt803316
Datum03.02.2015 10:5310268 x gelesen
Geschrieben von Freddy R.Ist es möglich das es so etwas sogar schon gibt? Die BF Berlin nutzt Funktionswesten, die genau die Reflexstreifen der Jacke weiterführen... Zufall das es bei der Beschaffung die geworden ist?
Bild:
http://static.bz-berlin.de/data/uploads/multimedia/archive/00409/feuer-moabit-1_409196a-1024x576.jpeg

Vielleicht weis wer mehr dazu... :-)


Hi, das würde mich insbesondere bezüglich Hersteller/Liefermöglichkeit solcher "Kurzwesten" auch interessieren!

Jemand aus der Bundeshauptstadt hier aussagefähig?? Oder aus Braunschweig? Die verwenden m.W.n. auch Kurzwesten!?

Danke

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner

"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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