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ThemaGerätetasche für Atemschutztrupps23 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorGera8ld 8W., Magdeburg / Sachsen-Anhalt803283
Datum02.02.2015 18:5614623 x gelesen
Hallo Kameraden,

Wir planen derzeit unsere Abläufe und Zeiten im Atemschutzeinsatz zu optimieren. Ein Element ist dabei die Bündelung der Kleinteile, die der PA Trupp mit in den Einsatz nehmen sollte:

- 2-3 Keile
- Fluchthaube
- Rettungstuch
- Bandschlinge
- HMS Karabiner
- Eventuell Kennzeichnungsmaterial
- Rettungsmesser / -schere
- Knickkopflampe

Dabei ist es aus unserer Sicht von Vorteil diese Gerätschaften möglichst mit einem Griff in den Einsatz mitnehmen zu können.
Dabei sind wir auf die Gerätetasche Atemschutz (GTA) der Feuerwehr Bonn aufmerksam geworden. Info Gerätetasche Atemschutz - Feuerwehr Bonn

Der Vorteil der Tasche besteht aus unserer Sicht durch das Umhängen darin:

- Hände sind Frei
- Equipment kann nicht vergessen werden
- PSA / PA wird nicht verändert
- Es wird pro 2 PA nur eine Tasche benötigt.

Nach Aussage der Feuerwehr Bonn gibt es die Herstellerfirma leider nicht mehr. Daher möchte ich an dieser Stelle fragen, ob ihr vernünftige Lösungen anderer Hersteller kennt.
Der Angriffstrupp-Schlauchtragekorb Typ Wernau ist bekannt. Ebenso wie verschiedene Holstervarianten.

Vielen Dank!

Meine persönliche Meinung

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY803284
Datum02.02.2015 19:1611414 x gelesen
Geschrieben von Gerald W.- 2-3 Keile
- Fluchthaube
- Rettungstuch
- Bandschlinge
- HMS Karabiner
- Eventuell Kennzeichnungsmaterial
- Rettungsmesser / -schere
- Knickkopflampe


Diese verwenden wir. Sollte alles Hier einpassen.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 803297
Datum02.02.2015 21:5411091 x gelesen
Grundsätzlich stellt sich die Frage ob Fluchthaube und Rettungstuch noch Kleinteile sind.

Ansonsten hatte wir früher in meiner FW diese Taschen und waren sehr zufrieden damit. Wenn ihr eine Näherei für Planen in der Nähe habt können diese evtl auch was eigenes basteln.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen803300
Datum02.02.2015 22:1410935 x gelesen
Geschrieben von Florian B.Ansonsten hatte wir früher in meiner FW diese Taschen und waren sehr zufrieden damit.

Modell Frauenhandtasche... Hauptsache Groß und alles rein... Und noch ein Teil mehr zum Umhängen...
Das Praktisschste sind doch immer noch die Holster am PA!?

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP803306
Datum02.02.2015 23:3510877 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Das Praktisschste sind doch immer noch die Holster am PA!?
Und die Zulassung? Wir haben Dräger PA und Dräger bietet nichts an, was kompatibel ist UND Zulassung hat.

Dies ist meine Meinung.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen803307
Datum03.02.2015 06:2510811 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Und die Zulassung? Wir haben Dräger PA und Dräger bietet nichts an, was kompatibel ist UND Zulassung hat.

Wenn sich Feuerwehrs bei allem so an die Vorgaben halten würde, wie bei den Holstern am PA....

Haltegurt plus PSA, jemand in der Kombi geprüft? Nein....
Aufgenähte zweite Reihe Klett für Ortsnamen - jemand geprüft - nein

Macht sich da jemand Gedanken drüber - Nein.

Hat man eine vernünftige Gefährdungsbeurteilung und nach der die entsprechenden Holster beschafft - Hoffentlich....
Bei uns kam da z.B. raus, dass es keine PAX-Holster gibt, sondern welche aus Nomex....

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorGera8ld 8W., Magdeburg / Sachsen-Anhalt803312
Datum03.02.2015 10:2110293 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Christian F.--- Modell Frauenhandtasche... Hauptsache Groß und alles rein... Und noch ein Teil mehr zum Umhängen...

In diese Richtung sollte sich die Tasche nicht entwickeln. Die GTA Bonn war / ist so ausgelegt, dass die Tasche in einzelne, von außen separat zu öffnende Fächer aufgeteilt ist.

Geschrieben von Christian F.Das Praktisschste sind doch immer noch die Holster am PA!?

Das sehen wir hier eben anders. Die Holsterlösung macht für kleine Sachen wirklich Sinn. Hier wird es wahrscheinlich daruaf hinaus laufen am Schultergurt auf der einen Seite ein Holster für die Knickkopflampe zu haben und auf der anderen Seite eines für die Rettungsschere "Köln".

Ein Holster für Brandfluchthaube oder Rettungstuch scheidet auf Grund der Größe aus.

Wie habt ihr den den Transport für diese größeren Teile organisiert?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Gerald

Meine persönliche Meinung

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern803314
Datum03.02.2015 10:3010232 x gelesen
Geschrieben von Gerald W.Wie habt ihr den den Transport für diese größeren Teile organisiert?

Wir hängen die Brandfluchthauben in angepassten Taschen mit einem Karabiner an eine Öse des Feuerwehrhaltegurts. Die Knickkopflamen kommen entweder in die Brusttasche oder bei neueren Jackenmodellen an eine spezielle Schlaufe. Am PA selbst wird nur die WBK befestigt.

Audiatur et altera pars.

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AutorJoha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern803321
Datum03.02.2015 14:4710019 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Und die Zulassung? Wir haben Dräger PA und Dräger bietet nichts an, was kompatibel ist UND Zulassung hat.

Ich glaube, es wäre an der Zeit, zur unendlichen Mär der "erloschenen Zulassung", richtigerweise ja eigentlich Produkthaftpflicht, einen Beitrag für die FAQ zu schreiben.

Dem Unfallversicherer ist es egal, ob da ein Holster dran ist oder nicht, solang hierfür eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert wurde. Und der Hersteller? Ja, der Hersteller muss, auch um Regressanforderungen abweisen (!) zu können, im Schadenfall erstmal nachweisen, dass die angebrachten, nicht geprüften Holster Ursache für das wie auch immer geartete Versagen des PA waren.

Warum tun sich die Feuerwehren damit so schwer?

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen803344
Datum03.02.2015 18:239794 x gelesen
N´abend,

ich plaudere da mal ein wenig aus meiner Erfahrung nach 20 Jahren Feuerwehr, favon inszwischen 10 Jahre als Ausbilder im Bereich Atemschutz:

Geschrieben von Gerald W.
- 2-3 Keile=> Beintasche

Geschrieben von Gerald W.
- Fluchthaube=> entweder umhängen oder in den Beckengurt vom PA einhängen

Geschrieben von Gerald W.
- Rettungstuch=> würde ich nur bei Bedarf mitnehmen, d.h. wenn ich sicher weiß daß Personen zu retten sind. Ansonsten geht...

Geschrieben von Gerald W.
- Bandschlinge
- HMS Karabiner
=> andere Beintasche

Geschrieben von Gerald W.
- Eventuell Kennzeichnungsmaterial=> Jacken-/Beintasche

Geschrieben von Gerald W.
- Rettungsmesser / -schere=> mit Rückholsystem am Schultergurt vom PA

Geschrieben von Gerald W.- Knickkopflampe
=> Brusttasche bzw. Schultergurt am PA

Geht also auch ohne eine gesonderte Tasche....

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen803346
Datum03.02.2015 18:309717 x gelesen
Geschrieben von Gerald W.Wie habt ihr den den Transport für diese größeren Teile organisiert?


FuG und Knickkopflampe in der Brusttasche
Schere am PA
Holster mit Kennzeichnungsmaterial (Modell Düsseldorf) am PA
Holster mit Multiloop am PA
Tragetuch in Tragetasche zum Umhängen
Fluchthauben in Holstern mit Karabinern im Fahrzeug - z.B. an der Jacke oder am PA zu befestigen

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorMark8us 8M., Troschenreuth / Bayern803348
Datum03.02.2015 19:149673 x gelesen
Wir verwenden diese Atemschutzholster
https://www.gfd-katalog.com/ludwig_feuerschutz/index.php?IdTreeGroup=16547&IdProduct=85026&E4IdTreeGroup=16547
sind zwar ohne fluchthauben/Tragetuch, aber dafür haben wir die an jedem Atemschutzgerät fest mit dran und an jedem zweiten ein Holster mit Fluchthaube, in das auch noch ein Tragetuch paßt.
Mag dem einen oder anderen etwas Sperrig vorkommen, aber unsere PA-Träger haben sich dran gewöhnt und es hat sich bereits mehrfach bewährt.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP803358
Datum03.02.2015 21:309555 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Wenn sich Feuerwehrs bei allem so an die Vorgaben halten würde, wie bei den Holstern am PA....
Bei uns verantwortet das die BF. Und die fährt im Bereich PA ganz klare Kante: Streng nach Vorschrift (FwDv) und nach Herstellerangaben.

Dies ist meine Meinung.

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen803360
Datum03.02.2015 21:559592 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Bei uns verantwortet das die BF. Und die fährt im Bereich PA ganz klare Kante: Streng nach Vorschrift (FwDv) und nach Herstellerangaben.

Dann verrat mal wo da was zu den Holstern steht.

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorGera8ld 8W., Magdeburg / Sachsen-Anhalt803362
Datum03.02.2015 22:18   10039 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter L.Dann verrat mal wo da was zu den Holstern steht.

Das ist jetzt schade, das es in diese Richtung abdriftet.

Johannes hat das schon ganz treffend geschrieben:

Geschrieben von ---Johannes J.--- Ich glaube, es wäre an der Zeit, zur unendlichen Mär der "erloschenen Zulassung", richtigerweise ja eigentlich Produkthaftpflicht, einen Beitrag für die FAQ zu schreiben.

Dem Unfallversicherer ist es egal, ob da ein Holster dran ist oder nicht, solang hierfür eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert wurde. Und der Hersteller? Ja, der Hersteller muss, auch um Regressanforderungen abweisen (!) zu können, im Schadenfall erstmal nachweisen, dass die angebrachten, nicht geprüften Holster Ursache für das wie auch immer geartete Versagen des PA waren.


Letztendlich sollte man grundsätzlich feststellen:

- Die Unfallkasse zahlt zunächst immer, egal was schief gelaufen ist, eingesetzt wurde usw (Regress möglich)
- Im Falle eines Unfalles müsste nachgewiesen werden, dass die Veränderungen an der PSA - Hier Hinzufügen von Holstern an der PA Begurtung - (mit-)ursächlich für einen Unfall ist.

=> Sollte also der PA nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert haben, liegt es am Hersteller den Beweis zu erbringen, dass dies an dem Holster liegt => Beispiel: "Holster ist in Flammen aufgegangen und hat die Mitteldruckleitung durchgebrannt, Ersticken des Feuerwehrmannes durch mangelnde Luftversorgung in giftiger Atmosphäre"

Hier setzt die Gefährdungsbeurteilung an. Welche Szenarien können im (Worst Case) eintreten - Was passiert dabei. Wie hoch ist die EIntrittswahrscheinlichkeit, die Schadenshöhe = resultierendes Risiko. Welche Abhilfemaßnahmen sind möglich?

Geschrieben von ---Johannes J.--- Warum tun sich die Feuerwehren damit so schwer?

Ewiges wiederholen von S...parolen / Halbwahrheiten. Mangelndes Interesse sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Weg des geringsten Widerstandes.

Ich denke hier wäre aber generell mal eine Stellungnahme von vfdb, DFV, AGBF etc nötig. Gerne auch mit Muster Gefährdungsbeurteilung,

In anderen Bereichen ist es den meisten Feuerwehrleuten komischer Weise relativ zum Beispiel beim Einsatz von beliebigen Helmlampen mit beliebigen Adaptern. Und wie war das noch mit dem Temperaturbereich für den Pressluftatmer eigentlich ausgelegt sind? ;-)

Aber vielleicht hat ja wirklich jemand die Muße das mal ins Reine für eine FAQ zu schreiben.

Ansonsten würde ich mich freuen zurück zum Thema zu kommen.

Kameradschaftliche Grüße

Gerald

Meine persönliche Meinung

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP803363
Datum03.02.2015 22:269376 x gelesen
Darüber brauche ich mir nicht ansatzweise den Kopf drüber zu zerbrechen.
Weil: Mein Dienstherr sagt ganz klar: Gibt es nicht, machen wir nicht. ich Dienstherr trage die Verantwortung. Und solange ich als Dienstherr das tue, bestimme ich auch die Regeln.

Dies ist meine Meinung.

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen803364
Datum03.02.2015 22:329376 x gelesen
Dann lässt man den Geist besser in der Flasche...

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP803365
Datum03.02.2015 22:399813 x gelesen
Geschrieben von Gerald W. Ich denke hier wäre aber generell mal eine Stellungnahme von vfdb, DFV, AGBF etc nötig. Gerne auch mit Muster Gefährdungsbeurteilung,Das würde vielen wohl am besten gefallen, Muster-Gefährdungsbeurteilungen für gewisse Dinge, einfach ausdrucken, abheften, meinetwegen irgendwen würdevoll unterzeichnen lassen und gut ist.
Denn die Krux ist doch, dass heute zunehmend Gefährdungsbeurteilungen von den Wehren gefordert werden, wo es entweder
a) gar keine realen Gefährdungen gibt oder
b) mögliche Gefährdungen in allen Wehren objektiv gleich zu beurteilen wären und die Konsequenzen und Überlegungen dazu auch überall gleich sein müssten.
Dann fragt man sich natürlich schon, was der Käse soll, einfach ne Gefährdungsbeurteilung erstellen, drucken, lochen, abheften und alles ist wieder gut. Mich wundert es nicht, dass sich viele damit schwer tun. Und ich bin schon Bürokrat ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorGera8ld 8W., Magdeburg / Sachsen-Anhalt803366
Datum03.02.2015 22:539521 x gelesen
Hallo Sebastian

Das ist durchaus richtig, was du schreibst. Letztlich vermute ich, das es bei mindestens 90 Prozent der Feuerwehren in Deutschland keine Gefährdungsbeurteilungen etc. gibt. Dort wo es welche gibt, wird es über den Ordner mit Stand vor 10 Jahren kaum hinaus gehen

Wie im Arbeitsschutz aber generell ist der Unternehmer, Dienstherr, Vorgesetzter hierfür in der Verantwortung

Wenn dieser wie im Fall Trier entscheidet er lässt das Anbringen von zusätzlicher Ausstattung am PA nicht zu, dann ist das unabhängig von der Begründung von den Mitarbeitern so zu akzeptieren. Oder es liegt anden Mitarbeitern den Dienstherren zu überzeugen.

Beides fußt im Idealfall auf einen Gefährdungsbeurteilung. Das ist dann auch nachvollziehbar. Auch im Falle des Unfalles

Grüße

Meine persönliche Meinung

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW803371
Datum04.02.2015 08:559662 x gelesen
Geschrieben von Gerald W.Ich denke hier wäre aber generell mal eine Stellungnahme von vfdb, DFV, AGBF etc nötig. Gerne auch mit Muster Gefährdungsbeurteilung,

wie lang beschäftigst Du Dich schon mit dem Thema...?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.803373
Datum04.02.2015 09:229253 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Mich wundert es nicht, dass sich viele damit schwer tun.
Liegt aber auch ein wenig an dem System der Sicherheitsbeauftragten FW. Während man im betrieblichen Bereich - zumindest bei unserer BG - ein 3-tägiges Grundseminar, sowie ein branchenspezifisches 3-tägiges Aufbauseminar besucht um zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden zu können, macht es sich Feuerwehrs mal wieder einfach. Ernennen, einmal im Jahr für einen Tag treffen und gut ist es. Sicherlich bringt der Sicherheitsbeauftragte FW auch umfangreiche Fähigkeiten und Wissen mit. Aber eine fundiertere Ausbildung wäre schon sinnvoll.

Und selbst bei den sechs Tagen BG-Seminar kommt die Gefährdungsbeurteilung nur am Rande vor.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorGera8ld 8W., Magdeburg / Sachsen-Anhalt803378
Datum04.02.2015 10:509393 x gelesen
Hallo Uli,

Geschrieben von Ulrich C.
wie lang beschäftigst Du Dich schon mit dem Thema...?


Unabhängig davon wie lange ich mich persönlich mit der Thematik befasse ist dieses Thema leider immernoch eine offene Baustelle bei vielen Feuerwehren. Dies sieht man beispielsweise auch daran, das die Diskussion dazu 2-3 Mal im Jahr hier im Forum auftaucht.

Die wenigsten haben auch nur annäherend die Kraft und Bereitschaft dazu sich mit dem Thema so intensiv auseinander zu setzen, wie das die Leser / Schreiber hier im Forum machen, ganz zu schweigen von dir oder anderen, die dies auch zum Nutzen aller Feuerwehren in Deutschland zusätzlich über andere Kanäle machen.

Daher halte ich es wirklich für angebracht, das die genannten Vereinigungen und Verbände einen Konsens finden und diesesn so kommunizieren, das er die Feuerwehren in der breiten Maße erreicht und dort verstanden wird.

Deiner Stellungnahme aus dem Jahr 2008 ist prinzipiell nichts hinzuzufügen und im Grunde genommen könnte man daraus eine schöne FAQ basteln. Angesichts der Dauer, und der unbefriedigenden Lösung kann ich verstehen, das du darüber auch müde wirst dieses immer wieder zu wiederholen.

Aber wie in einem anderen Beitrag angesprochen ist es mit der nötigen Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte in der Feuerwehr leider nicht besonders gut bestellt. Und die Akzeptanz für den Bereich Arbeitsschutz und die Auseinandersetzung damit auch nicht besonders hoch.

Kameradschaftliche Grüße

Gerald

Meine persönliche Meinung

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW803395
Datum04.02.2015 15:229414 x gelesen
Geschrieben von Gerald W.Daher halte ich es wirklich für angebracht, das die genannten Vereinigungen und Verbände einen Konsens finden und diesesn so kommunizieren, das er die Feuerwehren in der breiten Maße erreicht und dort verstanden wird.

Deiner Stellungnahme aus dem Jahr 2008 ist prinzipiell nichts hinzuzufügen und im Grunde genommen könnte man daraus eine schöne FAQ basteln. Angesichts der Dauer, und der unbefriedigenden Lösung kann ich verstehen, das du darüber auch müde wirst dieses immer wieder zu wiederholen.


dann geh mal in die Diskussionen und Ergebnisse mit den Verbänden in die Zeit zurück... das Ergebnis ist
- einige Ausrüstungsgegenstände werden formal akzeptiert und sind plötzlich kein Problem in der Betrachtung,
- andere müssen dagegen in eine Ausrüstungstasche gebracht werden, die genormt/geprüft werden soll...
- andere sind gar nicht genannt oder wurden vergessen...

wir drehen uns im Kreis...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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