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Thema | DIN VDE 0833-2 | 6 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Patr8ic 8P., Wetter (Ruhr) / NRW | 803758 | |||
Datum | 10.02.2015 00:12 | 5592 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Hat zufällig jemand von euch einen Auszug aus der DIN VDE 0833-2. Speziell geht es hier darum wie da Falschalarme BMA beschrieben sind. Danke | |||||
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Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 803762 | |||
Datum | 10.02.2015 07:36 | 2815 x gelesen | |||
Hallo, es gibt einen kurzen Abschnitt ( 9 Textzeilen) "Vermeidung von Falschalarmen". hiervon wesentlich Absatz 2: Wenn durch betriebliche Vorgänge Falschalarme ausgelöst werden, muss angemessene Abhilfe geschaffen werden. Es gibt einen Verweis auf DIN 14675/A1. Wenn Sie Ihre Frage noch genauer fassen, kann ich ggf. b esser weiterhelfen. Falschalarme sind eine ärgerliche/problematische Geschichte. Grüße aus Rheinland-Pfalz Marco | |||||
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Autor | Joha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern | 803775 | |||
Datum | 10.02.2015 10:37 | 2463 x gelesen | |||
Eine Definition von Falschalarmen findet sich nicht in Teil 2 der Norm, sondern in der DIN VDE 0833-1. Auszug aus DIN VDE 0833-1; 3.1.33 Falschalarm | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 803780 | |||
Datum | 10.02.2015 11:16 | 2304 x gelesen | |||
War hier schon mal diskutiert Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Patr8ic 8P., Wetter (Ruhr) / NRW | 803867 | |||
Datum | 10.02.2015 23:18 | 2134 x gelesen | |||
Hallo Marco, es geht mir generell erstmal nur darum, wie werden Falschalarme nach DIN tituliert. Was wird alles unter einen Falschalarm gepackt. Zählt das auslösen einer BMA aufgrund von Kochdünsten oder Wasserdampf auch schon dazu? Es handelt sich ja schließlich dann nicht um ein bestimmungsgemäßes auslösen. Grüße aus NRW Patric | |||||
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Autor | Fran8k N8., Duisburg / NRW | 803872 | |||
Datum | 11.02.2015 05:58 | 2447 x gelesen | |||
Hallo , die DIN VDE 0833-2 in Verbindung mit der VdS 2095 definiert Falschalarm wie folgt : Ein Falschalarm ist nach DIN VDE 0833-2/VdS 2095 festgelegt als ein Alarm, dem keine Gefahr zugrunde liegt. Er kann unterschieden werden in Täuschungsalarm und Technischen Falschalarm. Beim Täuschungsalarm liegt eine physikalische oder chemische Größe vor, die als Brandkenngröße vom Melder erfasst und als Brand gemeldet wird - zum Beispiel Rauch von Heißarbeiten, Zigarettenrauch oder Wasserdampf. Ein Technischer Falschalarm hingegen wird durch einen dauernden oder zeitweiligen technischen Fehler im Melder erzeugt. Hierunter werden auch Verschmutzungen des Melders infolge unzulänglicher Instandhaltung verstanden. Im Fall eines Täuschungsalarms liegt entweder ein Organisationsverschulden des Betreibers oder eine mangelhafte Planung/Projektierung der Melder vor. So kann durch eine entsprechende Organisation sichergestellt werden, dass Heißarbeiten erst ausgeführt werden, wenn ein Feuererlaubnisschein erteilt wurde und damit verbunden sowohl die betreffende Meldergruppe abgeschaltet und eine Brandwache als Ersatzmaßnahme für die Dauer der Arbeiten bereitsteht. Andererseits sind nicht immer die richtigen Melder in kritischen Bereichen eingesetzt. So ist zum Beispiel bei betriebsbedingt auftretendem Rauch oder Wasserdampf der Einsatz von Rauchmeldern zu überdenken. Die meisten Falschalarme beruhen auf Täuschungsalarmen durch Organisationsfehler beim Betreiber, gelegentlich auch auf Projektierungsfehlern der Planer und Errichter. Hoffe , es hilft weiter | |||||
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