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ThemaDrohnenabwehr4 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorDenn8is 8E., Menden / NW804071
Datum13.02.2015 13:105518 x gelesen
Statt des hier oft (spaßeshalber) disuktierten Wasserwerfer als Flak gibt es jetzt eine neue Möglichkeit:

Abwehrdrohne sackt vorwitzige Drohnen-Eindringlinge im Fangnetz ein (Video)

Insbesondere durch die Möglichkeit die Drohne gleich sicherzustellen wahrscheinlich auch für die Polizei interessant

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen804073
Datum13.02.2015 13:193394 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.Insbesondere durch die Möglichkeit die Drohne gleich sicherzustellen wahrscheinlich auch für die Polizei interessant

Wenn wir ehrlich sind, dann stellt das "Einfangen" einer Drohne erstens einen Eingriff in ein Eigentumsrecht dar und ferner könnte es sogar gefährlich werden, denn wer haftet wenn durch den Einsatz der Fangdrohne ein Absturz auf Personen entsteht?

Ich würde das Gerät als ausschließliches Polizeiwerkzeug ansehen. Was sagt eigentlich das Luftverkehrsrecht dazu, vermutlich ist so was nicht geregelt da bislang technisch nicht möglich?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern804075
Datum13.02.2015 13:513195 x gelesen
Nett anzusehen.... Aber aus meiner Sicht ein Polizei-Thema.

Haben wir denn Situationen im Einsatz als Feuerwehr, wo das für uns relevant ist?
Wer benutzt Drohnen ? Entweder wir als Feuerwehr zur Erkundung und Übersichtsverschaffung - also kein Abfangbedarf.

ODER neugierige Pressevetreter oder mindestens genauso neugirige Privatpersonen? Da stelle ich mir die Frage nach deren Flugfähigkeit bei thermischen Auftrieben /Turbulenzen bei größeren Bränden. Zudem kommt hier die Frage der Gefährdung unserer Einsatzkräfte durch abstürzende Drohnen.

Aber sollen wir jetzt bei Großeinsätzen eine Abfangdrohe bereithalten? Incl. einem Drohenabfangfahrzeug? Ich glaube - Stand heute - es ist besser das Thema der Polizei zu überlassen. Bei unmittelbarer Gefahr für Einsatzkräfte halte ich immer noch den Einsatz von Vollstrahl für praxistauglich.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW804076
Datum13.02.2015 14:053347 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Incl. einem Drohenabfangfahrzeug?

http://files.bos-fahrzeuge.info/vehicles/photos/7/2/2/0/85775-large.jpg

Wenn ich keinen Tank habe kann ich das dann als Drohnen-Abfanggerät begründen ?

Geschrieben von Volker L.Bei unmittelbarer Gefahr für Einsatzkräfte halte ich immer noch den Einsatz von Vollstrahl für praxistauglich.

Dürfte mit dem verlinkten Gerät doch auch möglich sein :-)

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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