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Thema§ 12 Abs. 2 - Es dürfen sich keine Nachteile ergeben.11 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAlex8and8er 8K., Duisburg / NRW804774
Datum26.02.2015 12:146525 x gelesen
Hallo zusammen,

ich bin derzeitig (freundschaftlich) mit meinem Arbeitgeber am Diskutieren, ob ich jederzeit zu einem Einsatz fahren darf.

Es ist so, dass unser Betrieb mit den Kunden eine Service-Zeit bis 20:00 Uhr vereinbart hat. Unser Arbeitsgeber bietet uns nun an, von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr von zu Hause aus zu arbeiten, wenn wir den Spätdienst übernehmen.
Nun gibt es zwei Meinungen:

Arbeitgeber:
Während des Spätdienstes darf ich keine Einsätze fahren. Der Spätdienst wird nur von einer Person übernommen und die Service-Zeit könnte somit nicht mehr gewährleistet werden. Der Spätdienst kann auch von jedem anderen Mitarbeiter übernommen werden

Arbeitnehmer (ich):
Da der Spätdienst ein beliebter Dienst ist, würden sich daraus Nachteile für mich ergeben, wenn ich gänzlich auf den Spätdienst verzichten würde, um jederzeit zu einem Einsatz fahren zu können/dürfen.

Eigentlich stimme ich meinem Chef zu, würde nur gerne wissen, ob ich prinzipiell darauf bestehen könnte ;)
Unter dem §12 ist leider nur die Lohnfortzahlung beschrieben.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Alexander

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg804775
Datum26.02.2015 12:164227 x gelesen
hallo,

was für eine Art von Dienst ist das?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen804777
Datum26.02.2015 12:284151 x gelesen
Geschrieben von Alexander K.Nun gibt es zwei Meinungen:

Zusätzlich biete ich Meinung drei und vier:

Meinung 3: Der Chef hat keine Möglichkeit die Mitwirkung in der Feuerwehr zu verbieten. Und im konkreten Einsatzfall hat er keine Möglichkeit die Mitwirkung am Einsatz zu untersagen. Somit ist er gezwungen die Aussage "Bin mal eben weg zur Feuerwehr." zu akzeptieren und durch Organisation seines Betriebes das Risiko Feuerwehreinsatz des Mitarbeiters genau so wie das Risiko Herzinfakt des Mitarbeiters auszugleichen.

Meinung 4: Der Chef hat immer Recht und wird jemanden, der über die Keule Gesetz kommt bei passender Gelegenheit aus einem nominell anderen Grund dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW804780
Datum26.02.2015 12:503754 x gelesen
Hi Alexander,

Grundsätzlich kann man die Karte auf den Tisch legen, Ätschebätsche... ich darf... ich bin weg.

Ich persönlich bin eher für die einvernehmliche Lösung... wenn ich keine Termine habe, dann fahre ich zum Einsatz. Stehen Termine oder Einweisungen auf den Baustellen an, müssen leider andere das Feuer aus machen....

GRuß

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP804783
Datum26.02.2015 13:203673 x gelesen
Geschrieben von Alexander K. Eigentlich stimme ich meinem Chef zu, würde nur gerne wissen, ob ich prinzipiell darauf bestehen könnte ;) Praktisch sollte man das tunlichst unterlassen, darauf zu bestehen. Ob du es prinzipiell könntest, ist u.U. davon abhängig, welche Art von Dienstleistung da erbracht wird. Wenn du ausfällst, und damit grundsätzlich auch der Service nicht mehr gewährleistet ist, hat dein Arbeitgeber quasi einen kompletten Ausfall des Unternehmens in diesem Zeitraum? Das wäre dann nach meiner Ansicht schon so auszulegen, dass die Freistellung nicht zwingend ist. Zwar sind die Brandschutzgesetze diesbezüglich eigentlich alle so formuliert, dass ein genereller Freistellungsanspruch per Gesetz besteht. Diverse Kommentierungen gehen allerdings schon davon aus, dass es denkbare Fälle gibt, wo die Durchsetzung nicht gerechtfertigt ist, und im Übrigen auch davon, dass der gängige Satz "Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen" einschränkend so zu verstehen ist, dass keine unzumutbaren Nachteile entstehen dürfen. Geringe Nachteile allerdings schon. Da wäre dann auch noch der Aspekt zu beurteilen, wie groß sich der Nachteil für dich, auf Spätdienst generell zu verzichten, auswirken würde. Monetär, Aufstiegschancen... Das musst du halt mal selbst beurteilen, ob du hier "nur" einen Nachteil hast, oder schon einen unzumutbaren. Wobei sich z.B. dann auch die Frage auswirkt, ob du zu solchen Spätdiensten überhaupt verpflichtet wärst/werden kannst, oder ob die rein freiwillig aus der Belegschaft besetzt werden... Auch "prinzipiell" ist diese Frage daher nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Insgesamt würde ich aber sowohl praktisch, als auch prinzipiell hier deinem Chef eher zustimmen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW804784
Datum26.02.2015 13:473671 x gelesen
Geschrieben von Uwe S. Somit ist er gezwungen die Aussage "Bin mal eben weg zur Feuerwehr." zu akzeptieren und durch Organisation seines Betriebes das Risiko Feuerwehreinsatz des Mitarbeiters genau so wie das Risiko Herzinfakt des Mitarbeiters auszugleichen.

Das ist Recht.

Jedoch sollte man auch bedenken das auch der Angestellte FM/SB einen Herzinfa_r_kt erleiden kann und sich somit das Ausfallrisiko für den Arbeitgeber im Verhältnis zum Kollegen X-Fach vergrößert.
Also doch besser nett drüber sprechen bevor der Cheffe seine interne Kosten/Nutzen neu bewertet.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern804786
Datum26.02.2015 14:483116 x gelesen
Hallo Alexander,

ohne auf rechtliche Aspekte eingehen zu wollen/können:

Wenn ich deine Darstellung richtig deute, ist es für die Firma ein wichtiges Geschäftsmerkmal, daß bis 20:00 eine Service-Zeit angeboten wird.
Wenn dieser Service (wiederholt) nicht geboten wird, werden Kunden sich anderweitig umsehen.
Ein (wiederholtes) nicht erreichen des Servicepersonals ist für die Firma daher u.U. existenzbedrohend.
Daher würde sich für mich nur die Farge stellen:
Geht die Spätschicht auch ohne mich und ist mir das (finanziell) Wert?
wenn JA (und Chef sagt ja): kein Spätschicht
wenn NEIN: wenn Spätschicht dann keine Feuerwehr (oder Wechsel des Arbeitsplatzes (mit ungewissem (feuerwehrtechnischem) Ausgang))
evtl. ist auch ein Zwischenweg denkbar wenige Spätschichten, aber dann keine Einsätze (ggf. nur Kathastrophenlagen)
Sicher können einige während der Arbeitszeit nicht (sinnvoll) an einem Einsatz teilnehmen (incl. mir) da der Anfahrtsweg nicht innerhalb einer sinnvollen Zeit möglich ist.
Hier ist bei Größeren Einsätzen evtl. ein Einsatz nach der Bereitschaftszeit als Ablösung möglich und sinnvoll.

MkG Helmut

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 804787
Datum26.02.2015 14:592945 x gelesen
Hallo!

Wobei bis 20:00 Uhr... so groß dürfte der finanzielle Nachteil nicht sein wenn man auf den Dienst verzichtet.
Nachtzuschläge werden erst ab 22:00 Uhr fällig.
Alles davor gilt, wenn nicht anderes verabredet als "normale" Arbeits- bzw. Bereitschaftszeit. Bereitschaftszeiten werden in der Regel nur dann bezahlt wenn in dieser Zeit eine Arbeit verrichtet wird. Ansonsten gibt es dafür Freizeitausgleich.
So kenne ich das.

Auch wenn jetzt die "Spätschicht" durch freiwillige Mitarbeiter abgedeckt wird, würde ich mich da keinesfalls ausnehmen. Man bekommt da sehr schnell mangelndes Betriebsinteresse unterstellt.

Kurz gesagt, meine Brötchen verdiene ich bei meinem Arbeitgeber. Feuerwehr ist in dem Fall nur Hobby.
Lieber mal auf seine "Rechte" verzichten als auf seinen Job.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY804788
Datum26.02.2015 15:093210 x gelesen
Servus,

natürlich darfst (und mußt du) ausrücken, wennder Piepser geht.

Auf der anderen Seite sollte man aber bedenken, wer einem die Frühstückssemmel bezahlt und das Auto, den Urlaub usw.
Wenn man sich stur stellt und "mit aller Gewalt" zu den Einsätzen eilt, dann kann es einem passieren, dass die Firma umstruktiert wird und dein Arbeitsplatz plötzlich entbehrlich ist. Entlassen wird man nie, weil man bei der Feuerwehr ist, da gibt´s genug andere Gründe.
Mir wäre da das Hemd näher als die Hose, bei allen Pflichten, die ich als FM(SB) habe.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW804854
Datum27.02.2015 21:132206 x gelesen
Geschrieben von Alexander K.ich bin derzeitig (freundschaftlich) mit meinem Arbeitgeber am Diskutieren, ob ich jederzeit zu einem Einsatz fahren darf.

Bist du in Duisburg in der FF? Dort gibt es doch eine recht große Berufsfeuerwehr, somit dürfte der FF-Einsatz in vielen Fällen gar nicht sooo zeitkritisch sein, oder?

Gruß, Stefan

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW804859
Datum28.02.2015 00:551995 x gelesen
Hallo.

Sofern Du an Einsätzen teilnimmst entfällt die Verpflichtung deine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Ein Fernbleiben von der Arbeit würde somit überhaupt nicht vorliegen.

Der AG hat dich in dieser Zeit freizustellen unter Fortzahlung deines sonst erzielten Entgelts (z.B. Zahlung von Schicht- oder Feiertag-, Bereitschaftszulagen), da dir aus der Feuerwehrtätigkeit kein Nachteil entstehen darf.

Dies findet ebenfalls Anwendung auf die Teilnahme an Übungen sowie "sonstigen Diensten auf Anforderung der Geimeinde" (z.B. BSW).

Wie hier schon mehrfach erwähnt sollte dies im Dialog erfolgen.

Gruß
Olli

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