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Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Marc8o B8., Sögel / Niedersachsen | 805010 | |||
Datum | 03.03.2015 13:40 | 31622 x gelesen | |||
Hallo liebe Kameraden! In einer Feuerwehr X in Niedersachsen wurden eine neue Dienstanweisung in Dienst gestellt. Einen Ausschnitt dieser Dienstanweisung habe ich unten aufgeführt. Dieser Ausschnitt regelt die Teilnahme am Einsatzdienst, wer also laut Aussage der Feuerwehr mit an den Einsätzen teilnehmen darf. Diese besagt laut Aussage der Verfasser auch, dass ein Fm, dessen FME nach AAO nicht ausgelöst worden ist, nicht ein Einsatz teilnehmen darf - auch dann nicht, wenn er mit anderen Feuerwehrkollegen unterwegs ist, deren FME nach AAO ausgelöst haben. Weiteres Beispiel - ein Fm fährt am Gerätehaus vorbei und sieht seine Kameraden schnellen Schrittes in das Feuerwehrfarhrzeug einsteigen - Teilnahem am Einsatz ist auch hier untersagt. Wie ist Eure Meinung zu dieser Dienstanweisung. Ist es überhaupt rechtlich vertretbar mit den NBrandSchG - insbesondere §12 Artikel 4 Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr sind verpflichtet, an Einsätzen zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung sowie am Ausbildungs- und Übungsdienst teilzunehmen. 2 Näheres zu den Pflichten der Doppelmitglieder nach Absatz 2 Satz 2 kann durch Satzung geregelt werden. Die Alarmierung der Einstkräfte der Feuerwehr XXX erfolgt in der Regel durch die Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle (FEL) des Landkreises XXX. Grundlage ist hierbei die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO, Anlage x). Am Einsatzdienst nehmen ausschließlich folgende Kameraden teil: - die über Funkmeldeempfänger ordnungsgemäß alarmiert wurden, - die sich zum Zeitpunkt der Alarmierung im/am Feuerwehrhaus befinden, - die zum Zeitpunkt der Alarmierung mit Feuerwehrfahrzeugen im Dienst sind. Danke für Eure Meinungen!!! | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 805011 | |||
Datum | 03.03.2015 13:43 | 24364 x gelesen | |||
Moin, wo ist jetzt das Problem? Gruß | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 805012 | |||
Datum | 03.03.2015 13:45 | 22866 x gelesen | |||
Deine Punkte die du als Beispiel zitierst, sind doch durch Punkt 2 gedeckt. Und warum sollte es nicht rechtlich vertretbar sein? Selektive Alamierung der Feuerwehrangehörigen ist nirgends verboten. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 805013 | |||
Datum | 03.03.2015 13:46 | 24307 x gelesen | |||
Das erste was mir unweigerlich im Gedanken kam, man kann ja jetzt nicht mehr alle Einsätze mitfahren... Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 805014 | |||
Datum | 03.03.2015 13:47 | 23528 x gelesen | |||
Hmm... Klingt so ohne "Fleisch" natürlich erst mal merkwürdig... Aber zumeist haben solche "Reaktionen" eines Kommandos/Verwaltung ja eine Vorgeschichte. Da Du die hier vergessen hast mitzuliefern, erscheint es mir jetzt schwierig dazu eine eigene Position zu finden...! Vielleicht holst Du, aus meiner Sicht, "fairerweise" diesen Teil der Information noch mal nach und dann bin ich sicher wird es auch wertvolle Rückmeldungen geben...? | |||||
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Autor | Marc8o B8., Sögel / Niedersachsen | 805015 | |||
Datum | 03.03.2015 13:48 | 24017 x gelesen | |||
das NBrandSchG verpflichtet den Fm zur Teilnahme an Einsätzen. Nun hat der Fm Zeit, bekommt irgendwie vom Einsatz mit und fährt zum Gerätehaus. Hier angekommen ist Ende, er darf nicht mit herausfahren da es eine Dienstanweisung gibt, die nur dem nach AAO alarmierten Personal gestattet mitzufahren. Große Rauchwolke über der Stadt, man hört Martinshorn.... nein ich darf nicht mitfahren da ich nicht nach der AAO alarmiert worden bin, kann das so richtig sein? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 805016 | |||
Datum | 03.03.2015 13:50 | 22255 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco B.Diese besagt laut Aussage der Verfasser auch, dass ein Fm, dessen FME nach AAO nicht ausgelöst worden ist, nicht ein Einsatz teilnehmen darf - auch dann nicht, wenn er mit anderen Feuerwehrkollegen unterwegs ist, deren FME nach AAO ausgelöst haben. Weiteres Beispiel - ein Fm fährt am Gerätehaus vorbei und sieht seine Kameraden schnellen Schrittes in das Feuerwehrfarhrzeug einsteigen - Teilnahem am Einsatz ist auch hier untersagt. Eventuell resultiert der Hintergrund dieser Dienstanweisung nicht aus dem zufälligen Vorbeikommen am Feuerwehrhaus. Sondern das regelmäßig Personen, die eigentlich nicht in der entsprechenden Alarmgruppe sind, auf wundersame Weise am Feuerwehrhaus erschienen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Marc8o B8., Sögel / Niedersachsen | 805017 | |||
Datum | 03.03.2015 13:52 | 23039 x gelesen | |||
Ursprungsgedanke - man möchte ein Fremdfahren unterbinden. Allerdings leiden aufgrund dieser Gedanken die Ausrrückezeiten dieser Feuerwehr. VU PKW brennt - jede Sekunde zählt.... Ein Fm erhält Kenntnis und ist untermittelbar in der Nähe vom Gerätehaus - darf aber nicht mit - das kann nicht im Sinne des Erfinders sein! | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 805018 | |||
Datum | 03.03.2015 13:53 | 23574 x gelesen | |||
Ja. Warum? Weil man vielleicht selektiv alamiert für spezielle Ausbildungen (AGT, THL, GABC)? Und nur weil ne Rauchwolke über der Stadt steht, ist das kein Grund hier ein Fass deswegen aufzumachen. Und warum sollte jemand verpflichtet sein am Einsatz teilzunehmen, obwohl er offiziell keine Kenntnis davon hat? Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 805019 | |||
Datum | 03.03.2015 13:54 | 22782 x gelesen | |||
PKW brennt, jede Sekunde zählt? Nicht dein ernst oder? Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 805020 | |||
Datum | 03.03.2015 13:54 | 23873 x gelesen | |||
Hallo Stephan, jo, das soll vorkommen..... Hat nicht selten sogar einen Sinn... Gruß | |||||
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Autor | Marc8o B8., Sögel / Niedersachsen | 805021 | |||
Datum | 03.03.2015 13:54 | 22153 x gelesen | |||
Wie sieht denn die rechtliche Situation hier aus ? NBrandSchG verpflichtet zur Teilnahme an Einsätzen. Ich bekomme vom Einsatz mit, darf aber nicht mit weil es eine Dienstanweisung so will. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 805022 | |||
Datum | 03.03.2015 13:55 | 22597 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.PKW brennt, jede Sekunde zählt? Er hatte noch ein "VU" vorangestellt. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Marc8o B8., Sögel / Niedersachsen | 805023 | |||
Datum | 03.03.2015 13:55 | 22611 x gelesen | |||
Mit eingeklemmter Person bitte schön.... | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 805024 | |||
Datum | 03.03.2015 13:56 | 22441 x gelesen | |||
Moin, 1. Frage: Woher erhält er Kentniss? 2. Frage: Was sind Fremdfahrer? 3. Frage: Warum wurde er nicht alarmiert? Gruß | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 805025 | |||
Datum | 03.03.2015 13:56 | 21936 x gelesen | |||
Weil du nach AAO nicht alamiert wurdest! Was ist daran nicht zu verstehen? Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 805026 | |||
Datum | 03.03.2015 13:57 | 22008 x gelesen | |||
Ich habe den Verdacht, dass man einfach nur eine Handhabe gegen Leute haben will, die (vielleicht dank privater Aufrüstung im Bereich Funkmeldeempfänger) "zufällig" bei jedem für Heldenanwärter irgendwie interessant klingenden Einsatz gerade am Gerätehaus sind und "mitspielen" wollen. Ich lese das ganze so, dass Leute, die schon im Gerätehaus sind (und sich scheinbar irgendwie produktiv einbringen, und wenn es nur das Polieren des Sterns am ELW ist) mitfahren dürfen. Andererseits: Wer nicht alarmiert wurde, aber "von Dieter gehört hat, dass der Melder von Klaus ausgelöst hat", der braucht nicht auf die Idee zu kommen, auch noch Lohnausfall oder Einsatzgeld abzurechen. Bislang hab ich kein Problem mit den Regelungen. Wichtig: Das ganze muss auch einheitlich gelebt werden. Es kann nicht sein, dass Günter mitfahren darf ohne bestellt zu sein, Marco aber nicht. Sonst ist Marco zu recht eingeschnappt. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 805027 | |||
Datum | 03.03.2015 13:59 | 21829 x gelesen | |||
Moin, in der Regel haben sich die Verantwortlichen beim erstellen der AAO und dem schaffen der von dir zitierten Dienstanweisung was bei gedacht. Und Folgen, die du störend findest, können da mit eingeflossen sein. Gruß | |||||
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Autor | Marc8o B8., Sögel / Niedersachsen | 805028 | |||
Datum | 03.03.2015 14:03 | 22541 x gelesen | |||
1.) 01, 02, sind mit 03 unterwegs. Alle sind in der selben Feuerwehr. 03 wird über seinen FME alarmiert - Eingeklemmte Person. Dadurch erhalten 01 und 02 Kenntnis. Anderes Beispiel 01 und 02 telefonieren. 01 wird über FME alamiert. 02 erhält dadurch also auch Kenntnis. 2.) Fremdfahrer - In der Feuerwehr werden Personen so genannt, die entsprechende nach der AAO nicht offiziell alarmiert worden sind, allerdings den Einsatz anderweitg wie durch ein oben genanntes Beispiel mitbekommen haben. 3.) Weil es die AAO so nicht vorzieht. In der Feuerwehr gibt es ein 3 Zug System, somit mit insgesamt 6 Alarmgruppen und man allen Anschein nach, Anfangs nicht so viel alamieren möchhte. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 805029 | |||
Datum | 03.03.2015 14:04 | 21876 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco B.Wie sieht denn die rechtliche Situation hier aus ? Zum aktuellen NBrandSchG habe ich gerade die Kommentierung nicht im Zugriff. Liegt im Feuerwehrhaus. Vom vorherigen habe ich mir mal den Kommentar zu § 11 (4) angeschaut: Dort werden die Dienstpflichten, unter anderem die Teilnahme an Einsätzen erwähnt. Weiter darunter: "Art und Umfang der Dienstpflichten können in einer von der Gemeinde zu erlassenden Dienstanweisung und in einem Dienstplan näher geregelt werden." Schätze mal, dass dies im Sinne noch weiter gilt. Die Gemeinde kann also durchaus so etwas erstellen. Gucke aber auch gerne später noch mal in die aktuelle Kommentierung. Geschrieben von Marco B. Ich bekomme vom Einsatz mit, darf aber nicht mit weil es eine Dienstanweisung so will. Grundsätzlich: Ist ja gut, dass Du dich so engagierst. Bedenke aber bitte, dass hier viele Leute mitlesen. Du hast die Dienstanweisung im Wortlaut zitiert. Somit dürfte die Gemeinde in der das gilt alsbald Kenntnis davon bekommen. Deswegen vielleicht einen Gang zurück schalten. Ist ein Tipp - muss aber keine Beachtung finden. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 805030 | |||
Datum | 03.03.2015 14:05 | 22199 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco B.Allerdings leiden aufgrund dieser Gedanken die Ausrrückezeiten dieser Feuerwehr.Deine Ursprungsfrage hört sich ja noch vernünftig an, die Argumente die du dann selber ins Feld führst sind aber schon reichlich seltsam. Was für Anlässe gab es denn, das "Fremdfahren" zu unterbinden? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 805031 | |||
Datum | 03.03.2015 14:06 | 22541 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco B.Mit eingeklemmter Person bitte schön.... Wie oft gibt es eigentlich VU P Klemm in Sögel? Noch besser: Mit welchem Auto fährt man VU P Klemm in Sögel? Ich vermisse nämlich ein Auto mit R (nein, nix mit LF-Tro oder so ähnlich), um einen VU P Klemm damit abzuarbeiten. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Marc8o B8., Sögel / Niedersachsen | 805032 | |||
Datum | 03.03.2015 14:06 | 21840 x gelesen | |||
Mir wurde diese Dienstanweisung lediglich weitergeleitet. Selber bin ich nicht in dieser Feuerwehr. Die Meinung zu dieser Anweisung sei ziemlich gespalten in der Wehr, daraufhin habe ich die von einem dort tätigen Kameraden erhalten ;) | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 805033 | |||
Datum | 03.03.2015 14:07 | 22761 x gelesen | |||
Moin, hier muss man wohl erstmal nach der Intention des "Verordnungsgebers" fragen. Ich glaube, der hat am Ende gar nicht an die Kameraden gedacht, die eben zufällig mit einem anderen Kameraden im Auto sitzen oder neben demjenigen vor dem Gerätehaus oder sonstwo stehen. Vielmehr werden diejenigen Kameraden das Ziel sein, die eine Alarmierung z.B. über eine Whatsapp-Gruppe oder ähnliches mitbekommen, weil eben ein alarmierter Kamerad oder sonstwer das da rein postet. Hier gab es wohl auch schon Fälle (vom Hörensagen) in denen eben solchen (nicht per FME alarmierten und nicht sonstwie direkt involvierten Kameraden) auf dem Weg zum Feuerwehrhaus etwas passiert ist, und sich am Ende die Frage nach dem vorliegen eines Wegeunfalles und in der folge der eigentlich unbefugten Weitergabe von Infos aus dem BOS-Funk usw. stellte. Von daher wird die Intention sicher nicht nur das unterdrücken von Wildwuchs beim Anrücken zum Gerätehaus sein, sondern auch und nicht zu unrecht der Schutz der Feuerwehrangehörigen selbst, vor der Rennerei im Falle eines Unfalles, vor unschönen Bescheiden im Falle einer Verkehrsordnungswidrigkeit usw. Aus einem Nachbarlandkreis hörte ich aus eigentlich belastbarer Quelle einmal, dass eine Feuerwehr ein einem Unwetter sich längst selbst per Whatsapp "alarmiert" hatte und im Einsatz war, als die örtliche FEZ eben diese Einheit dann nach geraumer Zeit tatsächlich "offiziell" anfordern wollte. Sowas muss man schlicht und einfach unterbrinden, ebenso die "Vervielfältigung" einer Alarmierung ohne entsprechenden Auftrag. Der einzelne, zufällig beim Kollegen im PKW sitzende Kamerad wird dem Verordnungsgeber schlicht egal sein - ich denke mit dieser Tatsache, die sicherlich auch nicht täglich vorkommt, werden die örtlichen Führungskräfte bei der Auslegung der o.g. DA verantwortungsvoll umgehen können. Für alles andere braucht es eine klare Regel. ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 805034 | |||
Datum | 03.03.2015 14:07 | 22351 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.
Er hat es ausdrücklich nicht auf seine Feuerwehr bezogen! Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 805035 | |||
Datum | 03.03.2015 14:22 | 22113 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Marco B. 1.) 01, 02, sind mit 03 unterwegs. Alle sind in der selben Feuerwehr. 03 wird über seinen FME alarmiert - Eingeklemmte Person. Dadurch erhalten 01 und 02 Kenntnis. Anderes Beispiel 01 und 02 telefonieren. 01 wird über FME alamiert. 02 erhält dadurch also auch Kenntnis. Dann sind diese nicht alamiert. Geschrieben von Marco B. 2.) Fremdfahrer - In der Feuerwehr werden Personen so genannt, die entsprechende nach der AAO nicht offiziell alarmiert worden sind, allerdings den Einsatz anderweitg wie durch ein oben genanntes Beispiel mitbekommen haben. Naja, bei uns heissen diese immer noch Kameraden. Aber jedem das seine. Wir hatten die Diskussion nach Einführung div. Gruppen bei uns auch. Mittlerweile sollte sich das eingespielt haben. Geschrieben von Marco B. 3.) Weil es die AAO so nicht vorzieht. In der Feuerwehr gibt es ein 3 Zug System, somit mit insgesamt 6 Alarmgruppen und man allen Anschein nach, Anfangs nicht so viel alamieren möchhte. Nicht allen Anschein nach... sondern das ist so gewollt. Und das halte ich auch für durchaus richtig, dass zum Müllbrand oder PKW - Brand ich nicht 40 Mann und mehr auf die Reise schicke..... Gruß | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 805036 | |||
Datum | 03.03.2015 14:29 | 22067 x gelesen | |||
Exakt diese "Vorgeschichte" zu der Entscheidung fehlt mir ebenfalls weiterhin... Da ist vieles denkbar, bis hin zu finanziellen Überlegungen der Kommune im Hinblick auf zu zahlende Kompensation an die Arbeitgeber... Aus meiner Sicht kann man die Fragestellung erst nach Kenntnis eben dieser Informationen sinnvoll diskutieren... Ich gewinne aber ein Stück weit den Eindruck, genau diese Information würde das Problem auch gleich auf eine aus Sicht des Fragestellers unbefriedigende Weise auflösen... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 805038 | |||
Datum | 03.03.2015 14:52 | 22054 x gelesen | |||
hallo, betrifft zwar sicherlich nicht die Feuerwehr um der es hier im Thread geht dürfte aber thematisch schon passen: 'Schnell und gut informiert zum Einsatzort?' von Jürgen M. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 805041 | |||
Datum | 03.03.2015 15:08 | 21954 x gelesen | |||
hallo, zur Verdeutlichung: Die hier diskutierte Dienstanweisung betrifft nicht die Feuerwehr in der der Threadopener Dienst tut bzw. die Feuerwehr seines Wohnortes. Sie stammt von einer anderen Feuerwehr in Niedersachsen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jasp8er 8S., Holzminden / NDS | 805042 | |||
Datum | 03.03.2015 15:29 | 23550 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marco B. Nun hat der Fm Zeit, bekommt irgendwie vom Einsatz mit und fährt zum Gerätehaus. Hier angekommen ist Ende, er darf nicht mit herausfahren da es eine Dienstanweisung gibt, die nur dem nach AAO alarmierten Personal gestattet mitzufahren. Ja. Wenn strategisch vernünftig geplant wurde, was bei jeder Standortgröße, die eine Unterscheidung in mehrere wie auch immer geartete "Alarmgruppen" ermöglicht, sinnvoll ist. Wenn Feuerwehrmann X nicht in der Alarmgruppe A ist, ist er vielleicht in der Alarmgruppe B. Wenn Alarmgruppe A ihre vorgesehene Einsatzstärke (z.B. Gruppe) regelmäßig erreicht, werden Kamerad X und potentielle weitere "Fremdfahrer" (wie du sie nennst) hier im Normalfall nichts Wesentliches beitragen. Außer, dass sie den regulären Mitgliedern der Alarmgruppe A etwas Arbeit abnehmen. Aber Achtung: Das kann auch schnell als "wegnehmen" aufgefasst werden, insbesondere wenn X regelmäßig vor Mitgliedern der Alarmgruppe A am GH ist, und diesen womöglich "ihre" Plätze auf den Fahrzeugen wegnimmt. Nun hat man sich mit der Einrichtung der Alarmgruppen A und B sicher etwas gedacht. Vielleicht soll B bei Einsätzen von A den zweiten Abmarsch sicherstellen oder als strategische Reserve für evtl. Parallelereignisse dienen. Dann besteht ein begründetes Interesse, dass auch Alarmgruppe B ihre Fahrzeuge qualifiziert besetzen kann. Und hier kommen X und seine potentiellen "Fremdfahrer-Kollegen" wieder ins Spiel. Wenn die alle beim Alarm von A schon weg sind, kommt beim Nachalarm für B im schlechtesten Fall nur noch eine Handvoll "Fußvolk". Klassicher Konflikt zwischen den Interessen des motivierten, im Idealfall gut ausgebildeten Einzelnen und denen einer übergeordneten, strategisch denkenden Führung. Es gibt viele Möglichkeiten, die auch hier im Forum schon diskutiert wurden, um für eine Verteilung der Einsätze zwischen mehreren Alarmgruppen zu sorgen. Immer ist dabei im Ehrenamt gutes Gespür der Führung im Umgang mit Menschen erforderlich. Und nie wird man (in einsatzärmeren Gegenden) in der Mannschaft Zufriedenheit erreichen, wenn jeder seine Maximalforderung (= maximal viele Einsätze) durchsetzen will. Gruß Jasper | |||||
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Autor | Hein8o K8., Ahrensbök / Schleswig-Holstein | 805046 | |||
Datum | 03.03.2015 15:47 | 21655 x gelesen | |||
Hallo Marco, nun stelle auch ich noch einmal die Frage nach der Idee dahinter. Vielleicht mal ein paar Gedanken dazu für Dich: - Wenn die AAO eine Gruppe vorsieht - dann brauche ich vermutlich nur eine Gruppe und alarmiere diese - wenn dann ein 2. Ereignis kommt und die " Einsatzfreien" Kräfte sind alle schon im Einsatz passt das auch nicht. - in Zeiten der Abrechnung von Einsätzen ist der Einsatz von 25 FM und 4 Löschbomber für einen PKW-Brand auch nicht abrechenbar - Die Kameraden sollen auch nicht überlastet werden - gibt einige Konzepte mit rotierender Alarmierung By the way: Wenn die AAO zum VU - Person klemmt Fahrzeug brennt nicht den großen Knopf drücken läßt, ist hier der Fehler - nicht bei der Dienstanweisung. Mit nordischen Grüssen Heino | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 805048 | |||
Datum | 03.03.2015 16:00 | 21654 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Heino K. By the way: Wenn die AAO zum VU - Person klemmt Fahrzeug brennt nicht den großen Knopf drücken läßt, ist hier der Fehler - nicht bei der Dienstanweisung. das kommt u.U. auf die Grösse der Feuerwehr drauf. Ich kann mir gut vorstellen das bei grossen Feuerwehren es doch auch für solche zeitkritischen Einsätzen Sinn macht mit Alarmgruppen zu arbeiten. Dort sind dann jeweils die Leute eingeteilt die auch die entsprechende Ausbildung haben. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 805056 | |||
Datum | 03.03.2015 18:24 | 21742 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marco B. Wie ist Eure Meinung zu dieser Dienstanweisung. Mein Meinung ist Zwiegespalten. Es ist natürlich wichtig, dass die Feuerwehr schnell ausrückt und Hilfe Leistet. Deshalb finde ich es schwierig auf jemanden zu warten, der alarmiert wurde, und den der nicht alarmiert wurde nicht mitzunehmen. Aber ich kann mir gut vorstellen, warum eine solche Dienstanweisung erlassen wurde. Es gibt eben "Heissdüsen", die keine Einsatz verpassen wollen. Die sind dann immer "zufällig" am Feuerwehrhaus. Die "Alarmierung" erfolgt dann über (und das ist nicht ausgedacht, sondern alles bekannte Wege): - WhatsApp-Gruppen - selbst beschaffte Melder - Scanner - Scanner + POSCAG Auswertung - Anruf - in der Freizeit in der Nähe des FW Hauses "rumlungern" Damit bringt man (wie schon vielfach geschrieben) die geplante AAO durcheinander. Man demotiviert ausserdem FA, die vielleicht nicht direkt am Feuerwehrhaus wohnen, und gerne auch mal ausrücken wollen. Ich vermute man hat es erst im "Guten" (d.h. mit persönlichen Gesprächen) versucht, bevor man eine solche Dienstanweisung erlassen hat. Ich finde es nicht gut, jemanden der zum Alarmzeitpunkt tatsächlich zufällig den Einsatz mitbekommt nicht mitzunehmen. Ich kann aber verstehen, dass man den gehäuften "Zufällen" Herr werden will. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 805060 | |||
Datum | 03.03.2015 18:59 | 21087 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Ich finde es nicht gut, jemanden der zum Alarmzeitpunkt tatsächlich zufällig den Einsatz mitbekommt nicht mitzunehmen. Ich kann aber verstehen, dass man den gehäuften "Zufällen" Herr werden will. So wie ich die Dienstanweisung verstehe, hat man die "tatsächlichen Zufälle" ja auch explizit einarbeiten wollen: Am Einsatzdienst nehmen ausschließlich folgende Kameraden teil: Alterative 1 (FME) ist klar, Alternative 3 eigentlich auch. Mit der hier fett markierten zweiten Alternative könnte man eben auch solche Zufälle, wie sie hier schon aufgeworfen wurden, wie z.B. alarmierter und nichtalarmierter FM sind dummerweise gerade im selben Auto unterwegs, "rechtfertigen". Insgesamt hat man damit aber trotzdem eine Handhabe, Leute, die letztlich nur einer Einsatzgeilheit nachkommen wollen, und bei denen die zufälligen Zufälle zufällig öfters auftauchen, außen vor zu lassen. Deshalb finde ich diese Dienstanweisung, aufgrund ihrer Formulierung, gut. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 805065 | |||
Datum | 03.03.2015 19:30 | 21206 x gelesen | |||
Ob wohl er nicht von der FF Sögel schreibt, Sind in Sögel (Ist es das Sögel im Emsland?) zwei Rüstsätze vorhanden. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 805077 | |||
Datum | 03.03.2015 21:55 | 21112 x gelesen | |||
Geschrieben von Jasper S.Nun hat man sich mit der Einrichtung der Alarmgruppen A und B sicher etwas gedacht. Sehe ich auch so. 1.) Braucht es für den og. "VU-Klemm PKW Brennt" keine volle Mannschaft, zB 120FM 2.) Die Einsatzbelastung geteilt auf 2 gleichwertige Gruppen entlastet den einzelnen FM 3.) Die Einsatzwahrscheinlichkeit für FM mit längerer Anfahrt wird erhöht, die Moral steigt 4.) Durch den Vorhalt einer weiteren, gleich starken Einsatzgruppe, kann ich ggf. sicher stellen das im Fall der Fälle der zweite Aufmarsch nicht vom "OFM Müller mit ; 0-15 keine AGT" angemeldet wird. Wir haben seit längerem die Aufteilung in (u.a.) 1. und 2. Meldegruppe und ich denke wir fahren damit wirklich gut. Nachts wird im wöchentlichen Wechsel nur eine Schleife ausgelöst um Zugstärke zu erreichen. Am Tag, wenn viele nicht können, gibt es die "Tagesschleife", im Kern sind das jedoch die FM/SB der 1. und 2. Meldegruppe + X die dann wieder Zugstärke haben. Bei mir sieht der Melder so aus; 1.) Zugalarm 2.) Tagalarm 3.) 2. Meldegruppe 4.) TH-Gruppe 5.) GSG-Gruppe Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 805082 | |||
Datum | 03.03.2015 22:21 | 20678 x gelesen | |||
zahlen der betreffenden Wehr X nicht bekannt. Hier wird aus fast jedem VU mit qualmendem Kühler durch den Anrufer ein Brand gemacht. Gar nicht so selten. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 805087 | |||
Datum | 04.03.2015 04:42 | 20662 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco B.Allerdings leiden aufgrund dieser Gedanken die Ausrrückezeiten dieser Feuerwehr. Kann man das statistisch beweisen? Und jetzt bitte nicht Dr Goebbels zitieren! Geschrieben von Marco B. Ein Fm erhält Kenntnis und ist untermittelbar in der Nähe vom Gerätehaus - darf aber nicht mit - das kann nicht im Sinne des Erfinders sein! Und jetzt zieht er sich trotzdem um und fährt mit. Was passiert? Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 805097 | |||
Datum | 04.03.2015 09:41 | 20360 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Und jetzt zieht er sich trotzdem um und fährt mit. Was passiert? na was wohl? Er wird zum strahlenden Held und bekommt beim Einrücken ein Diszi vom Kreiseimerleiter. *Ironie off* Gute Frage? Was tut man ohne einen Krieg zu entfachen? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 805098 | |||
Datum | 04.03.2015 09:48 | 20138 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Gute Frage? Was tut man ohne einen Krieg zu entfachen? Wie wäre es damit, den aktuelle anwesenden Oberhäuptling (also den Chef des erstausrückenden Fahrzeuges) anzusprechen mit der Aussage: - Ich wurde nicht alarmiert. - Ich bin dennoch hier. - Frage: Soll ich mitkommen oder warten? Kommen Sie So, und dann kann die Person, die vermutlich an der Einsatzstelle die Verantwortung für einen ganzen Einsatz tragen darf (bis der oberste Chef ankommt), die ggf. Hubschrauber, U-Boote oder Flugzeugträger (oder auch nur genau einen einsatzbereiten AGT) nachfordern kann, die Entscheidung treffen "komm mit" oder "bleib hier". Und schon handelt der FA(SB) auf Weisung einer fürsorglichen Führungskraft und alles wird gut. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 805099 | |||
Datum | 04.03.2015 09:52 | 19938 x gelesen | |||
Vollkommen richtig. Das wäre die logische Weise VOR dem Ausrücken. Ich habe die Frage aber so verstanden, was man tut, wenn das Kind bereits in den Brunnengefallen ist, wie mit dem " illegal" Ausgerücktem verfahren wird, nachdem er ausgerückt/wieder zurück ist. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 805100 | |||
Datum | 04.03.2015 10:03 | 19951 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Ich habe die Frage aber so verstanden, was man tut, wenn das Kind bereits in den Brunnengefallen ist, wie mit dem " illegal" Ausgerücktem verfahren wird, nachdem er ausgerückt/wieder zurück ist. Realistische Betrachtung: - zurückfahren und Besetzung des Fahrzeuges anpassen ist keine realistische Option, - während der Fahrt Besetzung des Fahrzeuges um eine Person verringern ist auch keine realistische Option, - es bleibt nur noch über, den Verstoß gegen eine interne Dienstvorschrift (die im Vergleich zu Grundgesetz, Bundesgesetzen, Landesgesetzen, Verordnungen usw noch relativ wenig Gewicht hat) zu akzeptieren und den Einsatz abzuarbeiten Vorschlag: Die "illegal" anwesende Person bekommt den schlechtesten Posten zugeteilt (Truppmann im Wassertrupp??) und der Verstoß gegen die Dienstvorschift wird im Einsatzbericht dokumentiert. Wichtig: Wenn der Regelverstoß schriftlich dokumentiert wird gleich auch einen Hinweis an den betroffenen FA(SB), der fällt vielleicht sechs Monate drauf aus allen Wolken wenn er rechtfertigen soll, warum er in den Einsatz gefahren ist und vergisst darauf hinzuweisen, dass er beim Eintreffen der Alarmierung hinter dem GH Rasen gemäht hatte. Dann kann die Feuerwehrführung bei passender Gelegenheit über die Angelegenheit beraten. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 805101 | |||
Datum | 04.03.2015 10:13 | 19825 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Realistische Betrachtung: Sehe ich auch so. Geschrieben von Uwe S. es bleibt nur noch über, den Verstoß gegen eine interne Dienstvorschrift (die im Vergleich zu Grundgesetz, Bundesgesetzen, Landesgesetzen, Verordnungen usw noch relativ wenig Gewicht hat) zu akzeptieren Naja, die Feuerwehr wird unführbar, wenn das Kommando keine Anweisungen mehr erteilen kann. Daher würde ich wohl den Melder dieser Person für einen Monat an mich nehmen. Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 805102 | |||
Datum | 04.03.2015 10:16 | 20442 x gelesen | |||
Moin, ausgehend von dem, was ich weiter unten geschriben habe, würd ich mal davon ausgehen, dass eine denkende Führungskraft das vielleicht wie folgt lösen kann: Variante 1:"Ach Hans, du bist mit dem Thomas hier. Na, dann hoffe ich, ihr kommt nach diesem Einsatz rechtzeitig zu eurer Chorprobe. Danke, dass du da warst!" Variante 2, Stufe 1:"Oh, Michael. Wo kommst du denn her? Ich meine, du hättest nur die Xy-Schleife? Naja, du weisst ja, warum wir die Einsatzkräfte in verschiedene Schleifen einteilen. ich will jetzt erstmal gar nicht wissen, wie du von dem Einsatz erfahren hast. Achte aber bitte in Zukunft darauf, dass nur der zum Einsatz kommen soll, der auch wirklich direkt alarmiert wurde oder gerade eh hier war." Variante 2, Stufe 2:"Mensch, Michael. Wir hatten doch bereits letzte Woche darüber gesprochen, wie das mit Einsätzen ist, zu denen man nicht per Melder gerufen wurde. Da gibt es ja auch diese Dienstanweisung. Du weisst, dass wir das nicht so eng sehen, wenn mal zufällig jemand beim Kameraden im Auto sitz oder vor dem Feuerwehrhaus spazieren war. Aber bei Dir häufen Sich m.E. diese Zufälle. Das kommt mir schon ein bisschen seltsam vor. Ich bitte Dich, in Zukunft wirklich nur dann zum Einsatz zu kommen, wenn dein Melder aufgegangen ist." Variante 3:"Peter und Carsten, ich habe erfahren, dass Ihr unsere Alarmierungen in die XY-Whatssapp-Gruppe postet. Zum einen wisst Ihr ja eigentlich, dass man keine Informationen aus dem BOS-Funk irgendwie weiter geben darf, auch nicht an irgendwelche Whatsapp-Gruppen. Das sind keine offiziellen Informationskanäle der Feuerwehr. Zum anderen haben wir ja diese Dienstanweisung, dass nur diejenigen zum Einsatz kommen sollen, die direkt per Funkmelder alarmiert wurden. Von daher bringt dieses weiterposten der Alarmierung auch gar niemandem etwas, sonder macht im gegenteil nur schwierigkeiten. Unterlasst also bitte zukünftig diese weitergabe von Informationen!" Kann man m.E. noch weiter ausbreiten, ohne auch nur irgendwen mit der Androhung von irgendwelchen (m.E. im ehrenamtlichen Bereich sowieso oft ziemlich kontraproduktiven) Disziplinarmaßnahmen anzupissen oder sich unnötig und künstlich hinter der DA zu verstecken. Sollte guten Führungskräften gar nicht schwer fallen. Und natürlich kann man auch solche Gespräche formalisieren, indem man dass nicht auf dem Flur macht, sondern die angesprochenen mit "Peter und Carsten, ich möchte nochmal mit Euch sprechen. Kommt bitte gleich nochmal kurz in meinem WF-Büro vorbei." einläd und dass, wenn man es für nötig hält, auch kurz in Form einer Gesprächsnotiz niederschreibt. Variante 4 könnte tatsächlich sein, den Gesprächsinhalt zu protokollieren. M.e. ist dass aber auch schon das nächste Level. Die "Grenzen" zwischen sinnlosem beharren auf formalen Grenzen (nicht alarmierter FWA fährt mit alarmiertem FWA mit und hängt im Gerätehaus rum, bis der wieder kommt) und der notwendigen Intervention muss eine Führungskraft, oder im Zweifel der Führungskreis in einer Rücksprache, fallweise ziehen. Eigenes Denken und vor allem die Verantwortung für sein Handeln nimmt einem, gerade als Führungskraft, keiner ab, schon gar kein Stück Papier... ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 805104 | |||
Datum | 04.03.2015 10:28 | 19931 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Und jetzt zieht er sich trotzdem um und fährt mit. Was passiert?Wenn das zum ersten Mal, oder sehr selten, oder für alle erkennbar zufällig geschieht, nichts. Wenn das mehrmals, auffallend, vorsätzlich geschieht, und die Wehr z.B. eine einsatzbezogene Aufwandsentschädigung bezahlt, die möglicherweise als Anreiz für diese zufällige Anwesenheit in Gerätehausnähe dient, bekommt derjenige sie für diesen Einsatz eben nicht. Oder wenn die zufällige Nähe zum Gerätehaus darauf basiert, dass der Weg zur Arbeitsstelle dort langläuft, der nichtalarmierte FM der Arbeit fern bleibt, der Arbeitgeber Verdienstausfall geltend macht, und die Kommune sagt mit Blick auf die Dienstanweisung und eine auffällige Anhäufung von Zufällen "Nö, mach das mit deinem Arbeitnehmer selber aus, wir haben den gar nicht alarmiert". Davon dürften die "Zufälle" in der Folge dann auch seltener werden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 805105 | |||
Datum | 04.03.2015 10:30 | 19727 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sebastian K. Wenn das mehrmals, auffallend, vorsätzlich geschieht, und die Wehr z.B. eine einsatzbezogene Aufwandsentschädigung bezahlt, die möglicherweise als Anreiz für diese zufällige Anwesenheit in Gerätehausnähe dient, bekommt derjenige sie für diesen Einsatz eben nicht. wie wäre es vor der Repression zunächst mal mit einem ruhigen, sachlichen Gespräch mit dem Betroffenen? ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 805107 | |||
Datum | 04.03.2015 10:40 | 19805 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.wie wäre es vor der Repression zunächst mal mit einem ruhigen, sachlichen Gespräch mit dem Betroffenen? Bevor ich eine solche Dienstanweisung herausgeben würde, hätten schon einige Gespräche stattgefunden. Viel höher kann es nicht mehr gehen, denn mehrfaches Nichtbefolgen der Dienstanweisung würde eine Beendigung der Mitgliedschaft nach sich ziehen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 805108 | |||
Datum | 04.03.2015 10:46 | 19806 x gelesen | |||
Wie wir in diesem Beitrag an Hand der Diskussionsbeiträge gesehen haben, kann es durchaus nachvollziehbare Gründe für eine entsperchende Regelung geben. Sinnvolle, berechtige Gründe sind eine Sache. Eine sinnvolle Kommunikation darüber ist aber eine ganz andere Sache. Ich glaube wird können mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass es hier ein Problem mit dieser Regelung geben könnte. Was ich über die Jahre in der Feuerwehrwelt gesehen habe führt mich zu der persönlichen Einschätzung, das es bei der internen Kommunikation in vielen Feuerwehren Verbesserungsbedarf gibt. Wie die interne Kommunikation zu dieser Dienstanweisung aussah geht aus dem Beitrag nicht hervor. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 805109 | |||
Datum | 04.03.2015 10:52 | 19702 x gelesen | |||
Mh, die Gespräche, die du da vorab geführt hast haben aber doch nicht direkt etwas mit dem einzelnen "Verstoß" danach zu tun? Und vor allem, wo siehst du in der ehrenamtliche Organisation den Uterschied zu einem Unternehmen hinsichtlich einer Disziplinarmaßnahme, wenn du im Unternehmen üblicherweise den Betroffenen vorher hörst, um ihm Gelegenheit zu geben, seine Sicht der Dinge zu schildern, und ihn vorher Abmahnst, bevor du ihn rausschmeißt? Was ist denn überhaupt Dein Ziel? Das unbedingte Durchsetzen deiner, mit der DA fiktiv verstärkten Amtsautorität, oder das Lösen des Sachproblems, möglichst mit einem guten Ergebnis für alle (FA bleibt erhalten, hält sich zukünftig an die DA und ist nach wie vor motiviert, zudem findet er dich als Führungskraft ganz toll und unterstützt dich künftig, weil er eingesehen hat um was es geht)? Klar, eine DA muss man nicht erklären, steht ja alles drin, was wichtig ist, sollen sich die dran halten, sonst schmeißen wir die alle raus... Das ist mir zu einfach. Wer als Führungskraft so vorgeht, der macht was falsch! ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 805110 | |||
Datum | 04.03.2015 11:17 | 19495 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.
Ich gehe davon aus, dass solche Probleme vorgängig im Gespräch geklärt werden. Die DA ist das letzte Mittel. Wenn ich sie herausgebe, dann muss ich sie aber auch durchsetzen. Sonst hätte ich mir Zeit und Papier sparen können und mein Handlungsspielraum wäre nicht durch die DA eingeschränkt. Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 805111 | |||
Datum | 04.03.2015 11:26 | 19671 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.die Gespräche, die du da vorab geführt hast haben aber doch nicht direkt etwas mit dem einzelnen "Verstoß" danach zu tun? Da muss ich sagen, verstehe nicht was Du möchtest. Geschrieben von Matthias O. Und vor allem, wo siehst du in der ehrenamtliche Organisation den Uterschied zu einem Unternehmen hinsichtlich einer Disziplinarmaßnahme, wenn du im Unternehmen üblicherweise den Betroffenen vorher hörst, um ihm Gelegenheit zu geben, seine Sicht der Dinge zu schildern, und ihn vorher Abmahnst, bevor du ihn rausschmeißt? Deine Empfehlung zwei Posts vorher war es, Gespräche zu führen. Ich habe daraufhin lediglich geschrieben, dass bevor ich eine Dienstanweisung erstellen würde, schon einige Gespräche zu dem Thema stattgefunden hätten. Geschrieben von Matthias O. Was ist denn überhaupt Dein Ziel? Das unbedingte Durchsetzen deiner, mit der DA fiktiv verstärkten Amtsautorität, oder das Lösen des Sachproblems, möglichst mit einem guten Ergebnis für alle (FA bleibt erhalten, hält sich zukünftig an die DA und ist nach wie vor motiviert, zudem findet er dich als Führungskraft ganz toll und unterstützt dich künftig, weil er eingesehen hat um was es geht)? Wieso wird denn gleich jeder Kommentar auf den Schreiber gemünzt? Ich habe lediglich geschrieben, dass bevor ich so etwas machen _würde_, schon Gespräche stattgefunden hätten. Dann auch noch eine schön verpackten Kompetenzanzweifelung mit drin. Ist es so schwierig Dinge mal abstrakt zu werten? Geschrieben von Matthias O. Klar, eine DA muss man nicht erklären, steht ja alles drin, was wichtig ist, sollen sich die dran halten, sonst schmeißen wir die alle raus... Das ist mir zu einfach. Wer als Führungskraft so vorgeht, der macht was falsch! Noch einmal: Eine Dienstanweisung ist eine ziemlich hohe Eskalationsstufe. Sie resultiert aber aus vorherigen wiederholtem Fehlverhalten. Und wahrscheinlich werden vorherige Maßnahmen nicht gegriffen haben. Und wenn ich dann als Führungskraft nicht die Konsequenzen ziehe, dann mache ich was falsch. Was nützt denn das 15. Gespräch, wenn danach noch immer keine Verhaltensänderung eintritt? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 805112 | |||
Datum | 04.03.2015 11:32 | 19535 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von David J. Die DA ist das letzte Mittel. Wenn ich sie herausgebe, dann muss ich sie aber auch durchsetzen. wer sagt denn, dass ich die DA nur durch Disziplinarmaßnahmen durchsetzen kann? Vielleicht geht das ja auch im ersten versuch mittels einem Gespräch, welches das Ziel hat, den Helfer zum einhalten der DA zu "motivieren". Üblicherweise gehe ich in solchen Fällen doch stufenweise vor (in einem anderen Beitrag hatte ich Beispiele geschildert): Stufe 1: Ich weise den Helfer nochmal drauf hin, dass es eine DA gibt, die man einhalten muss. Stufe 2: Im Wiederholungsfall oder in schwereren Fällen ermahne ich den Helfer: Ich sage ihm klipp und Klar, was er falsch gemacht hat und was ich von ihm erwarte. Dabei muss er auch seine Sicht der Dinge schildern dürfen. Optional protokolliere ich das Gespräch. Stufe 3: Im erneuten Wiederholungsfall kann ich überlegen, den Helfer nochmals zu ermahnen und dass ganze unbedingt zu protokollieren, wobei ich darauf wert legen würde, dass mir auch der Helfer das Protokoll unterschreibt. Eventuell sehe ich darin schon keine Erfolgschancen, dann entschließe ich mich, den Helfer abzumahnen. Ich erkläre ihm also klipp und klar, was er falsch gemacht hat, was ich nun von ihm erwarte und was ihn erwartet, wenn er so weiter macht. Dabei muss ich in der Lage sein, das Fehlverhalten so zu dokumentieren, dass die Dokumentation gegenüber einer Klage des Abgemahnten bestand hat. Und natürlich dar der Betroffene Stellung nehmen. Stufe 4: Ich mache im abermaligen Wiederholungsfall die Drohung war oder ich mahne erneut ab. Schmeiße ich den raus, muss ich dokumentieren können, dass das fehlverhalten das gleiche war, dass ich mir vorab unter Androhung des Rausschmisses verbeten habe. Dann kann ich das formelle "Rausschmissverfahren" einleiten. Geschrieben von David J. Sonst hätte ich mir Zeit und Papier sparen können und mein Handlungsspielraum wäre nicht durch die DA eingeschränkt. Dass einem solche Dienstanweisungen die Arbeit leichter machen halte ich in Teilen für einen Irrglauben. Sie vereinfachen vielleicht eine Disziplinarmaßnahme, weil ich nun Fehlverhalten klar auf den Punkt bringen kann. Aber Arbeit habe ich mit einem solchen Verfahren trotzdem noch genug. Und sprechen muss ich mit demjenigen trotzdem. Die Dienstanweisung führt ja nicht meine Leute, dass muss ich immer noch selbst machen... ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 805113 | |||
Datum | 04.03.2015 11:42 | 19640 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian B. Geschrieben von Matthias O. Ich wollte sagen, dass eine DA natürlich vorab besprochen werden muss. Das entbindet den Schreiber oder den Vorgesetzten der das umsetzen muss aber m.E. dennoch nicht von dem Gespräch mit einem Helfer, der dagegen verstoßen hat. Geschrieben von Christian B. Noch einmal: Eine Dienstanweisung ist eine ziemlich hohe Eskalationsstufe. Sie resultiert aber aus vorherigen wiederholtem Fehlverhalten. das sehe ich anders. Dienstanweisungen regeln den Dienstbetrieb. Sie können Fehlverhalten im Vorfeld vermeiden, weil eben jeder weiß, was von ihm erwartet wird. Ich muss die nicht erst dann erlassen, wenn es bereits häufiges Fehlverhalten gab. Ich denke, dass ist hier der Punkt, an dem unserer Ausgangsannahmen abweichen. Du gehst m.E. davon aus, dass die DA der irgendwas kurz unter dem Gipfel einer Eskalationspyramide ist. Ich sehe eine DA als eine Regel des Zusammenarbeitens, die man unabhängig von der Eskalationssytufe prophylaktisch erstellen kann. Eine SER kann eine Dienstanweisung sein, eine Regel zum Umgang mit sozialen Medien kann eine DA sein usw. Das mit dem direkt Bezug tut mir jetzt leid, ich hatte deinen ersten Satz mit "ich würde" tatsächlich so verstanden, als wäre das für dich schon sehr konkret und habe Dich dann auch direkt wieder angesprochen bzw. deine Inhalte auf Dich als Person und den konkreten Fall bezogen. ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 805114 | |||
Datum | 04.03.2015 11:42 | 19399 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.wie wäre es vor der Repression zunächst mal mit einem ruhigen, sachlichen Gespräch mit dem Betroffenen?Klar. Wenn ich aber "mehrmals, auffallend, vorsätzlich" schon so beurteilen kann, ist das Gespräch schon längst passiert. Die möglichen Folgen einer solchen Dienstanweisung sehe ich als absolut letztes Mittel. Aber man sollte nicht so tun, und so verstehe ich Florians Frage, als ob eine solche DA völlig nutzlos wäre, weil es keine Sanktionen gibt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 805115 | |||
Datum | 04.03.2015 11:44 | 19279 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Eine Dienstanweisung ist eine ziemlich hohe Eskalationsstufe. Sie resultiert aber aus vorherigen wiederholtem Fehlverhalten.Nicht zwingend. Sie kann auch einfaches Mittel der Vorbeugung sein, ohne dass es konkreten Anlass im Sinne eines schon vorkommenden Fehlverhaltens gibt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 805116 | |||
Datum | 04.03.2015 11:52 | 19585 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Ich muss die nicht erst dann erlassen, wenn es bereits häufiges Fehlverhalten gab. Ich denke, dass ist hier der Punkt, an dem unserer Ausgangsannahmen abweichen. Schätze daran liegt es. Bei uns gibt es bisher keine Einzige. Bisher haben bei uns Gespräche gereicht. Sei es, dass mal jemand einen Dachaufsetzer verwendet musste oder ein anderer interne Dinge nach außen getragen hat. Für mich hat die Dienstanweisung deswegen einen anderen Wert. Eine SER habe ich schlicht als SER gesehen. ;-) Geschrieben von Matthias O. Das mit dem direkt Bezug tut mir jetzt leid, Kein Problem. Wer schon ein New Kids Zitat in der Signatur hat, kann so schlimm nicht sein, Jonge! Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 805117 | |||
Datum | 04.03.2015 11:55 | 19543 x gelesen | |||
Ich glaube es verhält sich hier wie bei Christian B. für mich ist eine DA die solche Dinge regelt auf der Eskalationspyramide ganz weit Oben. Daher kann nachher nicht mehr viel kommen. Einig sind wir uns sicher darin, dass das Problem nur im persönlichen Gespräch angegangen werden kann. Geschrieben von Matthias O. Dass einem solche Dienstanweisungen die Arbeit leichter machen halte ich in Teilen für einen Irrglauben. Sie sorgt einzig und allein für eindeutige Verhältnisse (wenn richtig ausformuliert). Nimmt mir aber dann auch jeden Handlungsspielraum zur Interpretation von Grautönen. Geschrieben von Matthias O. Die Dienstanweisung führt ja nicht meine Leute, dass muss ich immer noch selbst machen... Absolute Zustimmung :-) Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 805118 | |||
Datum | 04.03.2015 13:05 | 19551 x gelesen | |||
Wer oder was ist dieser ominöse "Kreiseimerleiter"? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 805119 | |||
Datum | 04.03.2015 13:24 | 19821 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Wer oder was ist dieser ominöse "Kreiseimerleiter"? Kreiseimerleiter ist der Fachbegriff für eine Führungskraft mit Weisungsbefugnis auf Landkreisebene. Hintergrund: Eine Kommission aus 16 Spitzenvertretern führte diesen Begriff am 01.04.2014 ein. Ursprünglich sollte die Kommission zwar eine Vereinheitlichung von Einsatztaktiken und Bauvorschriften für Einsatzfahrzeuge auf Bundesebnene durchführen, leider stellte sich dies aber aufgrund der örtlichen Bedingungen als technisch nicht sinnvoll heraus. Da man aber gegenüber der Weltpresse (anwesend war ein Reporter der Kreiszeitung Süderbrarup) nicht das Scheitern des ehrgeizigen und ambitionierten Projektes eingestehen wollte, einigte man sich auf die Einführung eines einheitlichen Kataloges an Fachbegriffen. Seit den Abendstunden des 01.04.2014 ist jetzt "Kreiseimerleiter" der Fachbegriff für die hochrangigste mit feuerwehrtechnischen Aufgaben betraute Person im Landkreis. Ausblick: Der Arbeitskreis will sich am 01.04.2015 erneut treffen. Auf der Tagesordnung steht die Normung einheitlicher Funkrufnamen. Insider behaupten aber, dass hier keine einheitliche Normung möglich ist, da die Weltpresse an dem Tag voraussichtlich nicht anwesend sein wird. P.S.: Ggf nicht ganz ernst gemeint. Jehowa ;-) [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 805120 | |||
Datum | 04.03.2015 13:49 | 19377 x gelesen | |||
Ich habe mal was von den Kreiseimerspielen bei NDS-Feuerwehren gehört. Und die muss ja einer Leiten. Aber danke für die Hintergrundinfos. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 805121 | |||
Datum | 04.03.2015 14:15 | 19697 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Geschrieben von Florian B."Und jetzt zieht er sich trotzdem um und fährt mit. Was passiert?"Wenn das zum ersten Mal, oder sehr selten, oder für alle erkennbar zufällig geschieht, nichts. Oder folgendes; FM Günter verlässt seinen Arbeitsplatz und darf bei der Einfahrt zum GH noch sehen wie ihm der "Fremdfahrer" aus dem LF heraus nett zuwinkt. Günter fährt zurück an seinen Arbeitsplatz und darf seinem Chef erklären das er keinen Platz mehr bekommen hat. Der Chef freut sich das Günter wieder da ist, schickt den für Günter um-geplanten Mitarbeiter zurück in seine Abteilung und macht sich im stillen Kämmerlein Gedanken darüber ob er solch eine Unruhe, Produktionsunterbrechung und Mehrarbeit in seiner Firma wirklich braucht. Will sagen; Ich denke die meisten Firmen haben Verständnis das es "Fehleinsätze inkl. Überplanung" gibt, wenn diese jedoch organisatorisch verursacht werden, d.h 70FM bestellt aber nur 9 sollen fahren, sinkt das Wohlwollen gegenüber der FW. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Fran8k M8., Stadthagen - OT Reinsen / Niedersachsen | 805123 | |||
Datum | 04.03.2015 17:03 | 19132 x gelesen | |||
Feuerwehrkameraden, die sich selbst zum Einsatz einladen... das ist doch lächerlich! Wenn eine AAO nach Gruppen und Fahrzeugen organisiert ist, dann wird da schon ein Sinn dahinter sein. Schließlich fehlen die eingeteilten Leute dann auf dem eigentlichen Fahrzeug, wenn es nachalarmiert werden muss, oder einen anderen Einsatz bekommt. Man kann ja auch am FH ggf. warten. | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 805124 | |||
Datum | 04.03.2015 17:14 | 18930 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Matthias O. wie wäre es vor der Repression zunächst mal mit einem ruhigen, sachlichen Gespräch mit dem Betroffenen? Ich vermute jetzt einfach mal, bevor eine FW eine solche Dienstanweisung herausgibt, gab es schon Probleme mit dem Thema, die sicher auch schon angesprochen wurden. Da gab es dann sicher so schlaue Antworten: "Auf welcher Grundlage willst Du mir verbieten mit auszurücken, wenn ich da bin." Warum sonst sollte man sich eine solche Dienstanweisung ausdenken. Wer dagegen dann verstösst, für den muss es nach dem Einsatz Konsequenzen haben, sonst kann man sich das auch schenken, und jeder darf weiterhin machen, was er will. Die Konsequenzen können ja dann auch abgestuft sein. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 805125 | |||
Datum | 04.03.2015 17:21 | 19214 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Matthias O. das sehe ich anders. Dienstanweisungen regeln den Dienstbetrieb. Sie können Fehlverhalten im Vorfeld vermeiden, weil eben jeder weiß, was von ihm erwartet wird. Ich muss die nicht erst dann erlassen, wenn es bereits häufiges Fehlverhalten gab. Ich denke, dass ist hier der Punkt, an dem unserer Ausgangsannahmen abweichen. Du gehst m.E. davon aus, dass die DA der irgendwas kurz unter dem Gipfel einer Eskalationspyramide ist. Ich sehe eine DA als eine Regel des Zusammenarbeitens, die man unabhängig von der Eskalationssytufe prophylaktisch erstellen kann. Eine SER kann eine Dienstanweisung sein, eine Regel zum Umgang mit sozialen Medien kann eine DA sein usw. Grundsätzlich gebe ich Dir da durchaus recht. Aber der in diesem Thread geschilderte Fall erscheint mir persönlich so speziell, dass ich nicht glaube die DA wurde prophylaktisch erlassen. Und dann sehe ich eben als Ausweg bei einem Verstoss auch nur eine direkte Bestrafung. Wurde diese spezielle DA tatsächlich rein prophylaktisch ohne konkreten Anlass erstellt, dann wäre natürlich beim ersten Verstoss ein klärendes Gespräch angebrachter. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB | 805139 | |||
Datum | 05.03.2015 12:00 | 18810 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Bergmann--- Schätze daran liegt es. Bei uns gibt es bisher keine Einzige. Bisher haben bei uns Gespräche gereicht. Sei es, dass mal jemand einen Dachaufsetzer verwendet musste oder ein anderer interne Dinge nach außen getragen hat. Für mich hat die Dienstanweisung deswegen einen anderen Wert. Eine SER habe ich schlicht als SER gesehen. ;-) Hallo Christian! Ohne über den Sinn und Unsinn und den nicht spürbaren Zeitvorteil von Dachaufstzern diskutieren zu wollen, aber: Es Gibt Feuerwehren die Deutschland die den Einsatz, oder vermutlich "Nicht-Einsatz" von Dachaufsetzern in Dienstanweisungen regeln? Sind das auch die Feuerwehren die in einer DV regeln das man "wirklich wirklich wirklich" die STVO einhält auf dem Weg zur Wache? Ich befürchte Feuerwehrdeutschland reguliert sich zu tode irgendwann. Nichts für ungut, Liebe Grüße, Mario www.feuerwehrkleinmachnow.de. www.berliner-feuerwehr.de www.drf-luftrettung.de | |||||
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