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Thema | FwDV2 Ausbildung Truppmann | 8 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Andr8eas8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz | 806070 | |||
Datum | 24.03.2015 07:56 | 9062 x gelesen | |||
Hallo Forenwelt, lt. der DV2 hat ja jeder FM grundsätzlich den Truppmann Lehrgang zu besuchen. Dieser bildet sich ja in TM Teil 1 und Teil 2. Teil 1 ist der s.g. Grundlehrgang an dem dann der Teil 2 mit einer zweijährigen Ausbildung anschließt. In RLP ist lt. FwVO sogar eine Anrechnung der Jugendfeuerwehr möglich und die Ausbildung verkürzt sich um ein Jahr, bzw. kann angerechnet werden. Jetzt meine Frage: Ist das möglich das die zweijährige Ausbildung bereits vor beginn des Grundlehrgangs in der entsprechenden Feuerwehreinheit startet. Also das jemand z.B. mit 18 Jahren in die FF eintritt mit 20 Jahren aber erst den Grundlehrgang besucht und dann mit Abschluss des Grundlehrgangs sofort als selbständiger Truppmann eingesetzt werden kann und darf? Gruß Andreas Schmidt | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 806075 | |||
Datum | 24.03.2015 13:05 | 5308 x gelesen | |||
Klares nein: LFKS-RLP Geschrieben von ---LFKS--- Voraussetzung: Damit sollte alles klar sein, denn die Ausbildung zum, Truppmann 2 kann erst starten wenn der Truppmann 1 bestanden ist. Oder gehst du erst zum Gruppenfüherlehrgang und dann zum Truppführer erst? Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 806076 | |||
Datum | 24.03.2015 13:19 | 4738 x gelesen | |||
Der Lernzielkatalog der DV2 ist so formuliert, dass der Truppmann Teil 2 dazu dient die Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Teil 1 zu vertiefen und anzuwenden. Das entsprechende Ausbilderheft der LFKS sagt auch, dass die Grundausbildung Voraussetzung zum TM 2 ist. Das man dann eine JF-Zugehörigkeit bis max. 1 Jahr anrechnen kann (lt. Ausbilderheft, eine Regelung in der FwVO gibt es m.W. nicht), weist meiner Ansicht nach darauf hin, dass die Grundausbildung nicht im Anschluss an den TM2 stattfinden kann, da für die JFler ja auch dann immer noch mind. ein Jahr TM2 Pflicht ist. Das könnte man allerdings auch so auslegen, dass die Grundausbildung mind. in der Mitte der 2 Jahre des TM2 liegen muss, und nicht zwingend am Anfang. Ob aber eine solche abweichende Ausbildungsreihenfolge sinnvoll ist, liegt dann v.a. an der praktischen Gestaltung des TM2, des Grundlehrgangs (und gegebenenfalls der JF-Arbeit) vor Ort. Grundsätzlich möglich wäre es wohl. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 806077 | |||
Datum | 24.03.2015 13:25 | 4254 x gelesen | |||
Wie soll es denn gehen das man erst die Truppmannausbildung Teil 2 anfängt und dann nach einen Jahr die Truppmannausbildung Teil 1 macht? Und ganz ehrlich, ich lese das mehr als anderes: Wenn man vorher in der JF war, kann man (muss man aber nicht) die Ausbildungszeit von zwei auf ein Jahr verkürzen. Ändert aber nichts an den Vorraussetzungen zur Teilnahme am Truppmann Teil 2. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 806078 | |||
Datum | 24.03.2015 13:29 | 4659 x gelesen | |||
Stephan, ab und an wirkt es so.... Gruß | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 806079 | |||
Datum | 24.03.2015 13:30 | 4576 x gelesen | |||
??? Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 806080 | |||
Datum | 24.03.2015 13:42 | 4364 x gelesen | |||
Man müsste natürlich die Inhalte des TM2 so legen, dass die, die auf dem TM1 aufbauen, auch erst hinterher kommen. Wenn man den TM2 am Standort macht, die Anwärter auch vor der Grundausbildung schon im Rahmen des möglichen an der Standortausbildung teilnehmen und nur einer/wenige Teilnehmer dieses Programm durchlaufen, könnte es machbar sein. Anhand des groben Lehrplans beispielsweise die 12 Stunden Zivilschutz, 5 standortbezogene Objektkunde, 5 standortbezogene Sonderfahrzeuge, 1 Hygiene, evtl. 4 Erste Hilfe, 3 Rechtsgrundlagen - solche Einheiten würde ich (ganz oder teilweise) auch einem Anwärter auf den TM2 anrechnen, der noch nicht bei der Grundausbildung war, weil er diese dafür nicht zwingend braucht, um einen Lernerfolg zu haben. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 806093 | |||
Datum | 24.03.2015 17:42 | 4077 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas S.Also das jemand z.B. mit 18 Jahren in die FF eintritt mit 20 Jahren aber erst den Grundlehrgang besucht und dann mit Abschluss des Grundlehrgangs sofort als selbständiger Truppmann eingesetzt werden kann und darf? Welchen Zweck verfolgt dieser Gedanke? Nach meiner Meinung ist das wie erst Fahren und dann die Fahrschule zu machen. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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