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Thema | Neufassung des DGUV Grundsatzes Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr | 19 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 781990 | |||
Datum | 28.01.2014 20:16 | 10372 x gelesen | |||
Hallo, hat zur Neufassung des DGUV Grundsatzes 'Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr' jemand sich schon mal in die Feinheiten vertieft und die wesentlichen Änderungen erstellt? Und: Fehlt was? http://www.feuerwehr.de/news.php?id=10169 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jan 8P., Darmstadt / (Süd-)Hessen | 806174 | |||
Datum | 26.03.2015 19:02 | 5426 x gelesen | |||
Abend, gibt es die besagten Prüfgrundsätze auch in gebundener Form? | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg | 806175 | |||
Datum | 26.03.2015 20:03 | 4722 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan P.gibt es die besagten Prüfgrundsätze auch in gebundener Form? Hallo, ja. Frag einfach mal bei deiner zuständigen Unfallkasse an. Ansonsten kannst du die auch direkt beim DGUV über den Webshop beziehen: http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?ID=0 Grüße Daniel | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 806178 | |||
Datum | 26.03.2015 23:17 | 4377 x gelesen | |||
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der letzten gedruckten Ausgabe vom Dezember 2009 sind: Vorwort: Werkfeuerwehrtechniker und Beschreibung der Anforderungen an die Dokumentation der Prüfungen aufgenommen Abschnitt 1: Erhöhung der möglichen Verwendungsdauer von Feuerwehr-Haltegurten nach DIN 14926 und 14927 des Typs A auf 12 Jahre. Abschnitt 3: Konkretisierung des Abschnitts 3.2.3.2 hinsichtlich des Sachkundigen für die Sicherheitshauptprüfung Abschnitt 4: Luftheber umbenannt in Hebekissensystem Abschnitt 6: Einsteckteil und Steckleiter-Verbindungsteil aufgenommen Abschnitt 11: Prüfung von Druckschläuchen mit Arbeitsdruck Prüfung einmal jährlich durchgängig konkretisiert in alle 12 Monate Anhang: Trennscheiben und Fahrgestellwerkzeug in Tabelle aufgenommen Zeitintervall für Belastungsprüfung der hydraulischen Winde (Büffelwinde) angeglichen an hydraulische Rettungsgeräte: 3 Jahre jährlich geändert in alle 12 Monate | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 806179 | |||
Datum | 26.03.2015 23:19 | 4053 x gelesen | |||
.... ooops... der ursprüngliche Beitrag ist doch schon etwas älter ;-) | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 866985 | |||
Datum | 17.02.2021 12:36 | 2297 x gelesen | |||
Ich habe eine Frage hierzu. In der DGUV 305-002 steht folgendenes: Der Prüfbericht soll die Unterschrift eines sachkundigen Prüfers (z.B. Lehrgang "Gerätewart" für einige Gerätschaften) und den Leiter einer Feuerwehr oder dessen Bevollmächtigten beinhalten. Theoretische und fiktive Frage dazu: Ortsbrandmeister und Gerätewart (inkl. dem notwendigen Lehrgang) sind vorübergehend eine Person. D.h. der OrtsBM würde als Prüfer unterschreiben. Da er dann nicht auch noch als Leiter der Feuerwehr unterschreiben kann, würde der stellv. OrtsBM diese Unetrschrift leisten, passt das so? Zweite Frage: Kann/Darf ein Prüfer, der die Prüfungen gemeinsam mit einem ausgebildeten GW durchgeführt hat, aber (noch) keinen GW-Lehrgang besitzt, auch noch als dritte Person (bzw. zweiter Prüfer) neben den ausgebildeten Prüfer und OrtsBM unterzeichnen? | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 866986 | |||
Datum | 17.02.2021 13:03 | 1984 x gelesen | |||
Hallo Sabrina, unterschreiben können da theoretisch so viele wie wollen. Allerdings sind diese Personen dann auch in der Haftung , das die Prüfung richtig und voll umfänglich durch geführt wurde. Ohne das entsprechende Fachwissen ( besuchter Lehrgang) eine fragwürdige Handlung. Andererseits ist derjenige der als Prüfer unterschreibt verantwortlich, das die Prüfung entsprechend durchgeführt wurde, aber er muss diese nicht selber durchführen. Wenn er jetzt bei der Prüfung anwesend ist und den "neuen" Prüfer diese durch führen lässt, er dies überwacht und dann dafür unterschreibt, dann ist dies erlaubt. Gru? Philip | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 866987 | |||
Datum | 17.02.2021 13:10 | 1985 x gelesen | |||
Genau das wollte ich so wissen. Danke! | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 867566 | |||
Datum | 08.03.2021 07:49 | 1805 x gelesen | |||
Mal eine Frage aus der Praxis und wie ihr dieses löst: Um die Saugschläuche entsprechend zu prüfen, muss da das offene Ende mit einem Schauglas verschlossen werden, um die Innengummierung zu prüfen. Wo kann man ein solches, passendes Schauglas kaufen? Ich habe bisher nichts gefunden. Danke! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 867568 | |||
Datum | 08.03.2021 08:35 | 1813 x gelesen | |||
Geschrieben von Sabrina M.Wo kann man ein solches, passendes Schauglas kaufen? Da Googelst du einfach" Prüfen Saugschlauch Schauglas". Dann bekommst du z.b. dass. https://www.bockermann-feuerwehrtechnik.de/produkte/schlauchpruefung/index.php Das ist nix spezielles. Einfach nur eine Plexiglas-Scheibe. Die saugt sich dann von selbst fest. Gruß Sascha | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 867593 | |||
Datum | 08.03.2021 19:14 | 1782 x gelesen | |||
Oder bei einer Tischlerei nachfragen, die Plexiglas verarbeitet (Stichwort Spuckschutz). Mit etwas Glück und dem Hinweis Feuerwehr gibts das dann sogar umsonst. Nicht vergessen, Maße mitzunehmen. Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 868733 | |||
Datum | 18.04.2021 16:20 | 1676 x gelesen | |||
Ganz blöde Frage: Wenn ein FW-Haltegurt des Typs A nach DIN 14 927 eine Aussonderungsfrist von 12 Jahren hat und 2009 hergestellt wurde, wann ist dieser auszusondern? Zum 31.12.2020 oder 31.12.2021? Danke! | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 868778 | |||
Datum | 20.04.2021 00:08 | 1377 x gelesen | |||
In der Tat habe ich mir diese Frage auch schon gestellt und handhabe es eher pragmatisch. Da der Gurt im laufenden Jahr 2009 hergestellt wurde, sondere ich ihn Mitte 2021 aus. Bei uns passt das ganz gut, weil meist im April/Mai die einzelnen Posten aus dem aktuellen Haushalt beschafft werden können. Im Zweifel schreib doch mal die FUK Niedersachsen an. Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Großalmerode / Hessen | 869542 | |||
Datum | 25.05.2021 20:57 | 1021 x gelesen | |||
Hallo Sabrina, sofern kein Monat angegeben ist, geht man von "Januar" aus. Das heißt, dass der Gurt ende Dezember 2020 der Benutzung entzogen werden muss. Wurde vom TP und UKH Hessen so angepriesen. MkG Thomas | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Großalmerode / Hessen | 869543 | |||
Datum | 25.05.2021 21:03 | 989 x gelesen | |||
Servus, nicht zu vergessen...Belastungsprüfung der Leiter, nur noch alle 2 Jahre... | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 869544 | |||
Datum | 25.05.2021 23:52 | 1025 x gelesen | |||
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-grundsaetze/84/pruefgrundsaetze-fuer-ausruestungen-geraete-und-fahrzeuge-der-feuerwehr Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
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Autor | Phil8ipp8 W.8, Münster / NRW | 869552 | |||
Datum | 26.05.2021 12:25 | 778 x gelesen | |||
Weiß jemand welche Qualifikation für die Prüfung von Rollwagen (Kap. 6) gefordert ist? Im Text steht lediglich: "hierfür befähigte Person". Selig der, der nichts zu sagen hat und trotzdem schweigt. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 869553 | |||
Datum | 26.05.2021 12:47 | 734 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Philipp W. Weiß jemand welche Qualifikation für die Prüfung von Rollwagen (Kap. 6) gefordert ist? Im Abschnitt " II Begriffsbestimmungen " steht etwas darüber: " II Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Prüfgrundsätze ist/sind: Befähigte Person eine Person, die durch ihre fachliche Ausbildung und Erfahrung über die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Ausrüstung bzw. des zu prüfenden Gerätes verfügt und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhü-tungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, CEN-Normen, ISO-Normen, VDE-Bestimmungen) so weit vertraut ist, dass sie den arbeitssicheren Zustand der jeweiligen Ausrüstung bzw. des jeweiligen Gerätes beurteilen kann (s. auch Tabellen 1 und 2). Dazu muss sie eine berufs- oder feuerwehrspezifische Ausbildung (z.B. Gerätewart oder Geräte-wartin nach landesrechtlichen Bestimmungen FwDV 2, Werkfeuerwehrtechniker, Werkfeuerwehrtechnikerin) absolviert haben, durch die die beruflichen oder fachlichen Kenntnisse nachgewiesen werden. Sie sollte auch praktisch mit Ausrüstungen und Geräten der Feuerwehr umgegangen sein (Erfahrung) und muss Anlässe, die Prüfungen auslösen, kennen. Zur Erhaltung ihrer Qualifikation muss sie regelmäßig Prüfungen durchführen und sich angemessen fort- und weiterbilden. Befähigte Person ist auch die für die Durchführung der jeweiligen Prüfung vom Hersteller oder der Herstellerin aus-gebildete oder autorisierte Fachkraft. Zur Prüfung befähigte Personen unterliegen bei der Durchführung der Prüfungen keinen fachlichen Weisungen durch den Unternehmer bzw. die Unternehmerin und dürfen von diesen wegen ihrer Prüftätigkeit nicht benachteiligt werden. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 869554 | |||
Datum | 26.05.2021 12:53 | 769 x gelesen | |||
Meiner Meinung nach reicht der Gerätewart (mit entsprechendem Lehrgang natürlich). Die Sicht- und grundsätzliche Funktionsprüfung ähnelt denen vieler anderer Geräte: Ist alles fest, was fest sein soll, und alles lose, was lose sein soll? Und die Bremsprüfung ist auch nichts, wofür man Atomphysik studiert haben muss. Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
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