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ThemaTransport(-behälter) kontaminiertes Ölbindemittel20 Beträge
RubrikABC-Gefahren
 
AutorJan 8P., Darmstadt / (Süd-)Hessen806660
Datum04.04.2015 19:0710392 x gelesen
Abend!

Gibt es rechtliche Grundlagen die sich auf den Transport und speziell auch auf die zu verwendenden Transportbehälter und deren Zulassungen für kontaminiertes Bindemittel im Feuerwehreinsatz beziehen?

Welche Behälter verwendet Ihr?

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg806664
Datum04.04.2015 19:347414 x gelesen
Da hätten wir z.B. das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie die GGVSEB i.V.m. ADR.

Beispiele für den Transport kontaminierter Ölbinder (Dieselkraftstoff / Motoröl):

Abfallschlüsselnummer 150202 (Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher
und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind).

UN 3175, Feste Stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten, n.a.g. (enthält Dieselkraftstoff / Motoröl), Klasse 4.1, Klassifizierungscode F1, Verpackungsgruppe II, Zettel 4.1

Die UN-Nummer kann variieren, je nachdem welcher Stoff aufgenommen wurde.

Hinweise bekommst du bei deinem Entsorger.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
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AutorMart8in 8G., Hannover / Niedersachsen806675
Datum04.04.2015 23:196751 x gelesen
Die Firma CEMO bietet einen Trolley an, der auch entsprechend gekennzeichnet werden kann.

- wie immer meine eigene Meinung -

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AutorHerb8ert8 S.8, Ubstadt-Weiher / Baden Württemberg806683
Datum05.04.2015 10:186101 x gelesen
Guten Morgen Zusammen.
Bei uns wird das über den Abfallwirdschaftsbetrieb gelösst der uns entsprechende Behälter zur verfügung gestellt hat ( 240 liter Tonne mit den entsprechenden Schildern ) dieser wird bei Bedarf dan Gelehrt. Wir haben insgesammt 5 solcher Behälter.
MFG aus dem Badischen und noch ruhige Ostern.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern806685
Datum05.04.2015 12:07   6535 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Beispiele für den Transport kontaminierter Ölbinder (Dieselkraftstoff / Motoröl):

Abfallschlüsselnummer 150202 (Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher
und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind).


Vielleicht fragt man auch einfach mal beim zuständigen Entsorger nach und bekommt dann schriftlich mitgeteilt das es sich bei nichttropfendem Ölbinder um ganz normalen Restmüll handelt. Kann das Leben ungemein erleichtern ......



Viele Grüße
Christian


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen806686
Datum05.04.2015 12:385806 x gelesen
Geschrieben von Jan P.Transportbehälter

Die verwendeten Transportbehälter sollten eine UN Zulassung nach GGVS haben es eignen sich dafür am Besten Standarddeckelfässer aus Kunststoff , das Material sollte Mineralöl und Chemikalienbeständig sein:

Beispiel

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen806687
Datum05.04.2015 12:525694 x gelesen
Kleine Zusätze, die oben genannten Fässer haben eine Haltbarkeit von 5 Jahren, nach denen die Zulassung aufgrund der Alterung des Kunststoffs entfällt. Bei längerer Lagerung z.B. 200L Fass zum Sammeln empfiehlt es sich einen Deckel mit Entgasungsventil zu verwenden.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP806691
Datum05.04.2015 14:205578 x gelesen
Geht es "nur" um Ölbindemittel wie in der Überschrift genannt oder auch Chemikalienbinder mit "härteren" Sachen?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg806697
Datum05.04.2015 17:545683 x gelesen
Wenn der Entsorger mir das schriftlich gibt, mit Unterschrift, gerne doch ...

Grüße
Udo Burkhard
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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern806699
Datum05.04.2015 18:545558 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Wenn der Entsorger mir das schriftlich gibt, mit Unterschrift, gerne doch ...

Es soll Feuerwehren geben die handhaben das so. :-) Und nein ich geb das Schreiben nicht raus, das muß jeder mit seinem Entsorger so regeln, aber wir wenden das so an.


Viele Grüße
Christian


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AutorUwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen806700
Datum05.04.2015 19:135359 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Und nein ich geb das Schreiben nicht raus, das muß jeder mit seinem Entsorger so regeln, aber wir wenden das so an.

In meiner kritisch hinterfragenden Grundhaltung würde ich aber doch mal ganz gerne wissen, ob das Datum oben rechts mit 19xx oder mit 20xx beginnt. Vielleicht würde der Entsorger das heute aufgrund veränderter Rahmenbedingungen gar nicht mehr so schreiben, hat aber vergessen dass er jemals dieses Schreiben verschickt hat.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg806701
Datum05.04.2015 19:215192 x gelesen
Wenn du das schriftlich hast, ist es doch o.k. ... *grins*

Grüße
Udo Burkhard
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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern806703
Datum05.04.2015 20:155393 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.In meiner kritisch hinterfragenden Grundhaltung würde ich aber doch mal ganz gerne wissen, ob das Datum oben rechts mit 19xx oder mit 20xx beginnt. Vielleicht würde der Entsorger das heute aufgrund veränderter Rahmenbedingungen gar nicht mehr so schreiben, hat aber vergessen dass er jemals dieses Schreiben verschickt hat.

10.01.2014 .......... ;-)



Gruß
Christian


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AutorUwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen806704
Datum05.04.2015 20:225182 x gelesen
Ah, interessant. Ist die Gültigkeitsdauer der Aussage denn im Text beziffert, oder gilt das ganze unbefristet bis zum Sankt-Nimmerleinstag? Ich hätte nämlich den Verdacht, dass der Entsorger in einigen Jahren ggf. gar nicht mehr darüber nachdenkt, was er am 10.01.2014 geschrieben hat wenn er an seinem Entsorgungssystem etwas ändert.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern806705
Datum05.04.2015 20:285217 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Ah, interessant. Ist die Gültigkeitsdauer der Aussage denn im Text beziffert, oder gilt das ganze unbefristet bis zum Sankt-Nimmerleinstag? Ich hätte nämlich den Verdacht, dass der Entsorger in einigen Jahren ggf. gar nicht mehr darüber nachdenkt, was er am 10.01.2014 geschrieben hat wenn er an seinem Entsorgungssystem etwas ändert.

Da keine Befristung genannt ist gehe ich davon aus das es bis auf Widerruf gilt. Jedoch könnte ich mir durchaus vorstellen nach dem Ablauf einer gewissen Frist ggf. erneut dort anzufragen. Derzeit sehe ich aber keinen Bedarf.


Viele Grüße
Christian


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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW806706
Datum05.04.2015 20:535180 x gelesen
Servus,

kann mir jemand noch die Problematik einmal schildern dieses Threads?


Christian: So würde ich die Rechtslage auch werten ;-)

Gruß

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW806707
Datum05.04.2015 21:475154 x gelesen
Wenn der Restmüll in die Verbrennungsanlage geht, kenne ich das auch so. Wenn Deponiert wird selbstverständlich nicht.

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AutorStef8an 8 S.8, Haar / Bayern806709
Datum06.04.2015 11:444796 x gelesen
Hallo Christian,

das kann man die Entsorgung betreffend sicher so handhaben. Wenn man ein Schreiben des zuständigen Entsorgers hat ist man damit wohl auf der sicheren Seite.

Unberührt davon bleiben aber die Transportvorschriften GGVSEB und ADR für den Transport des gebrauchten Ölbinders zurück ins Gerätehaus, zum Entsorger oder wohin auch immer.

Da dies nicht mehr unter die Bedingungen einer "Notfallbeförderung" durch die Feuerwehr fällt, sind rein rechtlich die entsprechenden Vorschriften anzuwenden. Insbesondere Kennzeichnung der Behälter, Beförderungsdokumente etc.

Dass das in der Praxis fast immer anders gehandhabt wird und wo klein Kläger auch kein Richter ist, weiß ich. Rein rechtlich führt man aber einen Gefahrguttransport (meiste wohl in begrenzter Menge) mit allen entsprechenden Pflichten durch.

Bei entsprechendem gebrauchten Chemikalienbinder kann das je nach adsorbierter Chemikalie sogar bis zum benötigten "ADR Schein" incl. Fahrzeugkennzeichnung gehen.

Viele Grüße

Stefan

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg806710
Datum06.04.2015 11:524806 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Stefan S.Rein rechtlich führt man aber einen Gefahrguttransport (meiste wohl in begrenzter Menge) mit allen entsprechenden Pflichten durch.

Bei entsprechendem gebrauchten Chemikalienbinder kann das je nach adsorbierter Chemikalie sogar bis zum benötigten "ADR Schein" incl. Fahrzeugkennzeichnung gehen.

welche Grenzwerte (bezogen auf die Menge) gelten da?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorStef8an 8 S.8, Haar / Bayern806713
Datum06.04.2015 12:304661 x gelesen
Hallo Jürgen,

da wenige Abfälle extra in der ADR gelistet sind (Die genannte UN 3175 für brennbare Stoffe ist z.B. so ein Sonderfall) sind Abfälle grundsätzlich weitgehend so zu behandeln wie die zugrundeliegenden Stoffe.
Wie gesagt, bei gebrauchtem Ölbinder kann man meisten unter der 3175 arbeiten. Das muss dann entsprechend gekennzeichnet sein und man hat gemäß der "1000 Punkte Regel" als Transportkategorie 2 einen Multiplikator von 3, womit sein eine Höchstmenge von 333 kg ohne ADR-Schein, Fahrzeugkennzeichnung etc. ergibt.

Bei besagten Chemikalienenbindern ergibt sich die Freigrenze dann entsprechend der eingestuften Transportkategorie von 3 (1000 kg), 2 (333 kg), 1 (20 kg) oder eben Transportkategorie 0 (0 kg).

Gerade bei Stoffen der Kategorien 1 und 0 (sehr selten) kann man dann da ggf. schon mal schnell reinfallen.


Viele Grüße

Stefan

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