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ThemaOnline Petition Rettungsgasse in den Nachrichten22 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorTobi8as 8R., Pulheim / NRW806774
Datum07.04.2015 00:1112815 x gelesen
Hallo zusammen,
ich habe die Bitte an euch, euch mal meine online Petition durchzulesen und zu Unterschreiben. Es ist echt wichtig, dass in diesem Gebiet etwas unternommen wird.
https://www.openpetition.de/petition/online/im-radio-nach-verkehrsnachrichten-auf-die-bildung-einer-rettungsgasse-aufmerksam-machen

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY806776
Datum07.04.2015 07:189679 x gelesen
Oha, die Online-Petition, das Wundermittel der heutigen Zeit.
Für mich grenzt das an Erpressung, wenn man für jeden Blödsinn eine solche Petition starten muss.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW806777
Datum07.04.2015 07:299521 x gelesen
Ich halte das für die falsche Reihenfolge.

Erstmal muss die Vorschrift so geändert werden, wie sie offensichtlich so ziemlich alle haben wollen.

Dann muss man hergehen und sie massiv in die Öffentlichkeit tragen.
(und dafür braucht es mehr als eine Online-Petition)

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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen806797
Datum07.04.2015 13:539079 x gelesen
So eine Petition ist quatsch, erstmal bringt sie nix und zweitens was soll im Radio noch alles gebracht werden. In Deutschland ist die Rettungsgasse seit 1982 Pflicht. Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO. Es ist nur traurig, dass in den letzten Jahren die Leute in Deutschland im Straßenverkehr die Gesetze und Verordnungen verlernen. Egal ob Rettungsgasse, Blinken, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Handy am Steuer.
Man sollte die Bestrafung verändern, Bußgeld Lohnabhängigen wie in Skandinavien. Und dann richtig deftig, also halber bis ganzer Monatslohn, zusätzlich Fahrverbot von Viertel bis halben Jahr. Bei nicht bezahlen oder mehrfachen wiederholten vergehen Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Genau so das Handygaffen, Gaffer hat es schon immer gegeben und wird man auch nie 100 % in den Griff bekommen, aber unserere Fortschrittliche Zeit trägt mit Schuld. Bis vor 15 Jahren gab es noch keine Handys mit Kamera, da war man froh wenn man eine Digitale Kamera hatte. Meist war ne einfache Kamera mit Film im Auto, da hat man überlegt was man fotografiert. Auch gab es kein Internet am Handy , heute hat man schwuppdiwupp die Fotos von der Unfallstelle ins Netz gepostet und manche sehen erst Stunden später was sie veröffentlicht haben. Meist sind dann die Fotos schon soweit verbreitet das der Verursacher selbst keine handhabe mehr hat. Und auch die Presse klaut mittlerweile im Netz wo sie kann.

Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel


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AutorUwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen806798
Datum07.04.2015 14:298475 x gelesen
Geschrieben von Dominic W.So eine Petition ist quatsch, erstmal bringt sie nix und zweitens was soll im Radio noch alles gebracht werden.

Man könnte darauf verzichten, die aktuellen Standorte der mobilen Blitzer durchzusagen und schon gibt es genug freie Sendezeit um mal auf die Rettungsgasse hinzuweisen.

Geschrieben von Dominic W.Man sollte die Bestrafung verändern, Bußgeld Lohnabhängigen wie in Skandinavien. Und dann richtig deftig, also halber bis ganzer Monatslohn, zusätzlich Fahrverbot von Viertel bis halben Jahr.

Nur mal so als Hinweis: Bei einem wirklich schwerwiegenden Verstoß gegen unsere Rechtsnormen trifft man sich auch heute schon vor Gericht. Die (nicht lohnabhängigen) Bußgelder sind eine sinnvolle Vereinfachung des Verwaltungsweges.

Geschrieben von Dominic W.Bei nicht bezahlen oder mehrfachen wiederholten vergehen Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Und wozu soll jetzt ein Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum (Grundgesetz) dienen?

Ich glaube der Kaffee heute morgen war zu stark gekocht, komm bitte runter von dem Trip ;-)

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen806799
Datum07.04.2015 14:318387 x gelesen
ich weiß ja nicht, woie oft ihr unterwegs seid und Verkehrsnachrichten hört, aber da kommt durchaus schon mal nach den entsprechenden Meldungen "Bitte halten Sie eine Gasse für die Rettungsfahrzeuge frei"....

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen806800
Datum07.04.2015 14:478296 x gelesen
Ich persönlich hätte nix gegen höher Strafen, und das mit den Auto Beschlagnahmen ist nur eine Empfehlung aus Schweden und Norwegen da ist es bei Wiederholungstätern auch eine angewandte Praxis, genau so wie das Einkommenabhängige Bußgeld.
Blitzermeldung im Radio finde ich genau so quatsch wie das Bilden der Rettungsgasse im Radio zu melden. Warum soll man Sachen melden die per Gesetz vorgeschrieben sind. Dann lieber ein Werbespot im Fernsehen wo man das bilden der Rettungsgasse nochmal erwähnt und vor allen den Leuten sagt das das hier seit 82 Pflicht ist.
Das traurige ist, das es schon langjährige Autofahrer gibt die sich bis aufs Messer streiten das die Rettungsgasse nur eine Empfehlung ist und die haben den Führerschein seit mehr als 30 Jahren. Erst wenn man ihnen die STVO hinlegt schauen sie dumm.

Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW806801
Datum07.04.2015 14:508219 x gelesen
Geschrieben von Dominic W.In Deutschland ist die Rettungsgasse seit 1982 Pflicht. Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO. Es ist nur traurig, dass in den letzten Jahren die Leute in Deutschland im Straßenverkehr die Gesetze und Verordnungen verlernen.

...resp. es fehlt am politischen Willen die bestehenden Gesetze durchzusetzen.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen806803
Datum07.04.2015 15:40   8854 x gelesen
Hallo,

geschrieben von UWe S.:
Nur mal so als Hinweis: Bei einem wirklich schwerwiegenden Verstoß gegen unsere Rechtsnormen trifft man sich auch heute schon vor Gericht. Die (nicht lohnabhängigen) Bußgelder sind eine sinnvolle Vereinfachung des Verwaltungsweges.
[...]
Und wozu soll jetzt ein Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum (Grundgesetz) dienen?
Ich glaube der Kaffee heute morgen war zu stark gekocht, komm bitte runter von dem Trip ;-)

Geantwortet von Dominic W.:
Ich persönlich hätte nix gegen höher Strafen, und das mit den Auto Beschlagnahmen ist nur eine Empfehlung aus Schweden und Norwegen da ist es bei Wiederholungstätern auch eine angewandte Praxis, genau so wie das Einkommenabhängige Bußgeld.
OT: Ich lese grade ganz gerne mal die Kolumne "Fischer im Recht" bei Zeit-Online. Ein Punkt, auf den Bundesrichter (BGH) Thomas Fischer dabei gerne mal - "ganz vorsichtig" (obwohl: eigentlich ganz deutlich) - aus seiner richterlichen Praxis hinweist - Zitat:

"Bürger verlangen regelmäßig die härteste Bestrafung für jede Bagatelle, die von anderen begangen wird (bei gleichzeitig maximalem Mitleid für sich selbst)."

Einfach vielleicht mal kurz drüber nachdenken... ;-)

(- vor allem wenn es um Vergehen im Straßenverkehr geht; habe auch schon mal einen Punkt wegen zu schnell kassiert, 80 km/h auf einem kurzen Abschnitt Autobahn, war dabei allerdings so ins Gespräch vertieft, dass ich einfach nicht auf meine Geschwindigkeit geachtet hatte. - Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein...)


Gruß

Daniel

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AutorUwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen806804
Datum07.04.2015 15:438326 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein...)

Och nöö, Steinewerfen von der Brücke aus gibt immer so viel Stress mit der Polizei, außerdem bleibts da nicht beim Bußgeld ;-)

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen806805
Datum07.04.2015 18:068011 x gelesen
Geschrieben von Tobias R.Hallo zusammen,
ich habe die Bitte an euch, euch mal meine online Petition durchzulesen und zu Unterschreiben. Es ist echt wichtig, dass in diesem Gebiet etwas unternommen wird.
https://www.openpetition.de/petition/online/im-radio-nach-verkehrsnachrichten-auf-die-bildung-einer-rettungsgasse-aufmerksam-machen


Davon mal abgeshen, dass dies auch heute schon passiert, ist es, wenn die Verkehrsnachrichten Wind vom Stau bekommen und die Verkehrsnachrichten gesendet werden doch für die allermeisten Rettungskräfte viel zu spät.

Sinnvoller fände ich da zum Beispiel , die variablen Schilderbrücken dahingehend zu schlaten, die den jeweiligen Spuren anzeigen, wie sie fahren sollen oder zumindest den Hinweis Rettungsgasse bilden ,anstatt diese auf Achtung Stau (was in dem Augenblick, wo man die Rettungsgasse bilden muss wohl jeder Depp mitbekommen haben sollte) oder auf 60 km/h Begrenzung (was in dem Fall, wo die Probleme der Bildung einer Rettungsgasse einsetzen eh keiner mehr fahren kann)zu schalten .

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW806808
Datum07.04.2015 19:207773 x gelesen
Geschrieben von Gerrit L.variablen Schilderbrücken

angesichts dessen das bestehende Gesetzte die Rettungsgasse grundsätzlich anordnen wäre das in meinen Augen eine unnötig teure Maßnahme.
Unfallschwerpunkte/ kritische Bereiche könnte man jedoch mit einem blinkenden Zusatzschild /Schriftzug im Bedarfsfall aufwerten.


Ob diese Maßnahme
http://oekastatic.orf.at/static/images/site/oeka/20131041/rettungsgasse1.5190048.jpg
noch im 6Monat Wirkung zeigt wage ich zu bezweifeln.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorMatt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern806812
Datum07.04.2015 20:327715 x gelesen
Meine Erfahrungen aus einem der letzten Österreich Urlaube. Dort funktioniert die Rettungsgasse. Kaum kamm der Verkehr zum Stehen, schon scherten die Autos aus. Top. Und warum? Bis zu 2180 EUR schrecken auf und machen sensibel. Wer mag schon so viel blechen? Und bei uns? Sind es noch 20 Euro als Strafe?

Das ist der Punkt! Neues Bussgeld ähnlich hoch wie in Österreich und flankiert mit einer TV/ Print- Kampagne wie in Österreich und es wird besser werden! Leider- der Mensch ist halt so.

Hatten erst heute einen Einsatz auf der BAB. Rettungsgasse wird hier erst gebildet, wenn das LF bereits 2 Autos dahinter ist. So geht viel Zeit verloren!

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY806813
Datum07.04.2015 20:407670 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Matthias M. B.Rettungsgasse wird hier erst gebildet, wenn das LF bereits 2 Autos dahinter ist.

wie willst da noch eine Rettungsgasse bilden?
Ich hab´s vor 40 Jahren in der Fahrschule so gelernt, dass man schon bei stockendem Verkehr ganz rechts oder links ausscheren soll. Ich mach´s bis jetzt immer noch so und bin bis jetzt damit gut gefahren.
Wie willst sonst eine Gasse im Stau bilden? Die Räder kann man noch hicht um 90° drehen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen806817
Datum07.04.2015 21:407606 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Ich hab´s vor 40 Jahren in der Fahrschule so gelernt, dass man schon bei stockendem Verkehr ganz rechts oder links ausscheren soll. Ich mach´s bis jetzt immer noch so und bin bis jetzt damit gut gefahren.

so sollte man es auch tun, nur in der Realität kann ich, da ich es genauso mache bei stockendem Verkehr sowohl nach vorne als auch nach hinten bis zum Horizont blicken, wahrscheinlich helfen wirklich nur härtere Strafen.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen806821
Datum07.04.2015 23:107545 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Thomas M.:
angesichts dessen das bestehende Gesetzte die Rettungsgasse grundsätzlich anordnen wäre das in meinen Augen eine unnötig teure Maßnahme.
Unfallschwerpunkte/ kritische Bereiche könnte man jedoch mit einem blinkenden Zusatzschild /Schriftzug im Bedarfsfall aufwerten.

Ich denke, Gerrit meinte eher die ohnehin vorhandenen Verkehrsleitanlagen (hier auf meiner "Hausautobahn" A2 zum Beispiel durchgängig von Landesgrenze zu Landesgrenze, soweit mir bekannt). Und da stimme ich Gerrit voll zu: Da braucht nix von "Stau" draufzustehen, wenn die Autofahrer längst im Stau stehen, ein Hinweis auf die Rettungsgasse wäre erhbelich sinniger. BTW: Was hat das übrigens mit dem bestehenden Gesetz zu tun, was ja offensichtlich wenig bringt?


Ob diese Maßnahme
http://oekastatic.orf.at/static/images/site/oeka/20131041/rettungsgasse1.5190048.jpg
noch im 6Monat Wirkung zeigt wage ich zu bezweifeln.

Och, denke irgendwie schon, denn "die Maßnahme" hängt in Österreich, und da ist das "Vergessen" mitunter wohl ziemlich (vierstellig) teuer...


Gruß

Daniel

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AutorMatt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern806822
Datum07.04.2015 23:207482 x gelesen
Geschrieben von Anton K.wie willst da noch eine Rettungsgasse bilden?

Das ist ja eben das Übel. Das dauert dann zu lange.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW806824
Datum07.04.2015 23:527611 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.die ohnehin vorhandenen Verkehrsleitanlagen

schon klar,
nur müsste man die alle in die Tonne treten und neue mit passendem Text/Symbol und Steuertechnik kaufen.

Geschrieben von Daniel R."die Maßnahme" hängt in Österreich, und da ist das "Vergessen" mitunter wohl ziemlich (vierstellig) teuer...
Richtig,
was glaubst du bewirkt dieses Schild ab dem 6Mon. wenn X00Stk zwischen Dortmund und Hannover stehen?
...also nur stehen, Politik und Polizei handeln so wie heute auch !

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen806842
Datum08.04.2015 17:37   7382 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Tobias R.:
ich habe die Bitte an euch, euch mal meine online Petition durchzulesen und zu Unterschreiben. Es ist echt wichtig, dass in diesem Gebiet etwas unternommen wird.
Die Online Petition - das neue Lieblingskind der Deutschen für und gegen alles mögliche... Tut mir leid, ich werde die Online-Petition nicht unterschreiben. Nicht nur, weil ich persönlich Online Petitionen ziemlich "doof" finde, sondern weil sie meiner Meinung nach auch falsch ansetzt. Durchsagen im Radio? - Gibt es hier seit einiger Zeit, allgemein umd speziell im Fall eines Staus mit relativ eindriglichen Mahnungen, eine Rettungsgasse zu bilden. Bringt es was? - Nein, siehe meine gestrige Bechreibung, quasi ein Prolog für das Folgende:

Ich denke beim Thema Rettungsgasse immer: Was die Österreicher geschafft haben, sollte so, oder so ähnlich, doch auch hier möglich sein. Wenn man es denn auch ähnlich konsequent durchsetzt! Das heißt: Großangelegte Info-Kampagne und erheblich empfindlichere Strafen. Wobei ich offen gesagt nicht weiß, wie die Österreicher ihre Bußgelder bei Mißachtung des Gebots zur Rettungsgasse durchgesetzt haben. Oder anders, ob nicht allein die Höhe des drohenden Bußgeldes, in Österreich wohl bis zu 2000 Euro oder gar mehr (!), bereits eine solche Wirkung entfaltet, dass die problematische, ständige Durchsetzung gar nicht mehr notwendig ist (?).

Mehrfach wurde hier bereits erwähnt, dass die Bildung einer Rettungsgassen schon heute gemäß § 11 Abs 2 StVO "Gesetz" ist. Das Bußgeld bei Mißachtung beträgt laut Bußgeldkatalog, Lfd. Nr. 50, 20 Euro. Weiterhin wurde auch bereits mehrfach erwähnt, dass die Regelung im § 11 (2) StVO hinsichtlich Autobahnen mit mehr als 3 Spuren etwas unglücklich ist. Ich bin der der Ansicht, dass die Bildung einer Rettungsgasse regelmäßig zwischen dem linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen (siehe österreichische StVO § 46 (6)) am sinnvolsten, sichersten und praktikabelsten ist (siehe parallele Diskussion: "45 min für 4 km Stau"). Nächster Punkt, von mir ebenfalls in der parallelen Diskussion beschrieben und von anderen bestätigt: LKW auf der mittleren Spur stellen ein erhebliches Problem für das Durchkommen durch die Rettungsgasse mit Großfahrzeugen dar. Es müßte daher für LKW im Stau unbedingt das Rechtsfahrgebot resp. ein Überholverbot gelten.

Was könnte man also tun?

1. Änderung des § 11 (2) der StVO nach österreichischem Vorbild - mit nur fünf (zuzüglich der ausdrücklichen Erwähnung der "Rettungsgasse") Worten könnten alle Unklarheiten beseitigt werden, wo eine Rettungsgasse zu bilden ist. Wortlaut wäre dann:

"(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit mehr als zwei drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem daneben liegenden mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse [Zusatz] (Rettungsgasse) bilden."


2. Verbannung von LKW im Falle eines Staus auf die rechte Spur. Vielleicht durch die Einfügung eines zweiten Satzes in den § 11 (2) StVO, Wortlaut zum Beispiel:

"Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mehr als zwei Fahrstreifen für eine Richtung stockt, den linken und den daneben liegenden Fahrstreifen nicht benutzen."

Anmerkung dazu: Wenn ich das richtig sehe, dürfen LKW (> 3,5 t) den linken Fahrstreifen gemäß § 7 Abs. 3c StVO zwar ohnehin nicht benutzen, § 18 Abs. 11 StVO gebraucht aber eine ganz ähnliche Formulierung für den Fall von "Schnee und Regen" - obwohl LKW bei drei Fahrstreifen (was ist übrigens bei vier oder mehr...?) eben ohnehin nicht "äußerst links" fahren dürfen. Und "dürfen ..., den neben dem linken (Fahrstreifen) liegenden Fahrstreifen nicht benutzen." klingt irgendwie "unrund".


3. Anhebung des Bußgeldes: Ich habe zwar gestern etwas von "wer ohne Sünde ist..." geschrieben (und ich will es auch nicht übertreiben, Verkehrsteilnehmer unnötig "kriminalisieren" usw.), aber leider scheint ein entsprechend hohes Bußgeld der einzige wirksame Hebel zu sein. Ich persönlich würde ein Bußgeld von 100 bis 150 Euro zunächst als abschreckend genug erachten.


4. Einführung der neuen Regelung durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne - Vorbild Österreich. Siehe dazu:

Homepage der Asfinag (mit Video)
TV-Spot zur Rettungsgasse
Weiterer Clip mit ausführlicher Erklärung


So in etwa könnte man es meiner Meinung nach machen. Ich frage mich manchmal wirklich, warum das, was den Österreichern anscheinend geglückt ist, bei uns nicht auch möglich sein sollte? Es muß aber natürlich auch die Einsicht und der politische Wille dazu da sein. Na ja, schau'mer mal...


Gruß

Daniel

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW806846
Datum08.04.2015 18:307099 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.1. Änderung des § 11 (2) der StVO nach österreichischem Vorbild

Da sie auch heute schon gegen §11.2 (... müssen Fahrzeuge .. eine freie Gasse bilden.) verstoßen bin ich auch hier der Meinung das doppelt geschrieben es nicht besser macht.

Die bestehenden Gesetzte und Verordnungen müssen überwacht und geahndet werden, das wäre schon mal ein toller Anfang.
Wenn man dann merkt das dem Fahrer die 20 OWiG egal sind kann man die >Strafe< nach oben offen anpassen.

Dashcam in Einsatzfahrzeugen zeichnen schon heute qualitativ so gut auf das man die KFZ-Kennnzeichen lesen und nutzen kann.
Natürlich werden manche Fahrer nicht ermittelt, beim LKW oder dem Hornissenschwarm an eiligen Zeitungs-Transportern dürfte es aber leicht sein und wir damit einen großen Schritt ....näher am Einsatzort.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen806866
Datum09.04.2015 08:186987 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Thomas M.:
Da sie auch heute schon gegen §11.2 (... müssen Fahrzeuge .. eine freie Gasse bilden.) verstoßen bin ich auch hier der Meinung das doppelt geschrieben es nicht besser macht.
Das kann man auch noch 100 Mal schreiben, nützt nur nichts, wenn die Regel a) nicht eingängig und einfach genug ist sowie b) nicht bekannt genug ist!

a) Kein Mensch kennt den § 2 StVO - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge - Abs. 1 bis 5 im Wortlaut auswendig. Jeder weiß jedoch: In Deutschland wird rechts gefahren! (Abs. 1) Man braucht also eine simple Regel: Rettungsgasse immer zwischen linker Spur und daneben! Und nicht "Mitte - zwischen linker und mittlerer Spur, sonst wieder Mitte...".

b) Ich möchte dem gemeinen Kraftfahrer nicht mal unbedingt bösen Willen unterstellen - wenn man manche Frage zur Rettungsgasse im Netz sieht, herrscht da erschreckend viel Unwissenheit. -> Kampagne, bis es auch der Letzte mitbekommen hat. Rettungsgasse sollte so verankert werden, wie das Anhalten an der roten Ampel!


Die bestehenden Gesetzte und Verordnungen müssen überwacht und geahndet werden, das wäre schon mal ein toller Anfang.
Wenn man dann merkt das dem Fahrer die 20 OWiG egal sind kann man die >Strafe< nach oben offen anpassen.

Aber doch nicht mit 20 Euro! Btw: Was fällt den meisten sofort zur österreichischen Regelung ein? Richtig - Bußgelder bis 2000 (und mehr) Euro!


Dashcam in Einsatzfahrzeugen zeichnen schon heute [...]
Ich habe zwar auch kein Rezept, wie man das am besten durchsetzt, aber eine quasi "Selbstjustiz" halte ich grundsätzlich auch für das falsche Mittel. Die Durchsetzung von Verkehrsregeln ist nicht unsere Sache.


Gruß

Daniel

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW806868
Datum09.04.2015 09:046882 x gelesen
Geschrieben von Daniel R."Selbstjustiz"

Absolut !
Ich rede von Dashcam im Einsatzfahrzeugen der Polizei.
Aber auch wenn andere BOS Bildmaterial oder Zettel mit Kennzeichen an die Polizei weitergegeben ist das in meinen Augen keine Selbstjustiz.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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