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Thema | Warnung des Kraftfahrtbundesamtes vor defekten Überdruckventilen | 7 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jens8 S.8, Syke / Niedersachsen | 806969 | |||
Datum | 11.04.2015 17:23 | 7192 x gelesen | |||
Warnung KBA vor defekten Überdruckventilen an LPG-Tanks Das sollte uns (Feuerwehrler) zu denken geben, und wirft meiner Meinung nach die Frage auf, wie "sicher" sind Fahrzeuge mit Gasantrieb wirklich. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 807050 | |||
Datum | 14.04.2015 13:24 | 2648 x gelesen | |||
hallo, ich habe mal recheriert und jetzt die Bestätigung bekommen: in dem im August 2014 in Margarethenhof (Rohlstorf / Schleswig-Holstein) explodiertem Autogas-Fahrzeug war genau das "Multiventile BRC Europa1" eingebaut: Das Kraftfahrtbundesamt hat diesen Unfall untersucht und konnte das Versagen des Überdruckventils nachvollziehen. Da dieser Ventiltyp bei nachträglichen Umrüstungen eingebaut wurde hat das Kraftfahrtbundesamt keine Infos in welche umgerüsteten Fahrzeuge dieser Typ eingebaut wurde. Daher ist eine Rückrufaktion bei der die Fahrzeughalter direkt angeschrieben werden nicht möglich. Mit der Öffentlichen Warnung soll daher nun versucht werden möglichst viele Fahrzeughalter von Autogas-Fahrzeugen zu informieren. Damit ist aber nicht sichergestellt daß bei allen betroffenen Fahrzeuge das Ventil ausgetauscht wird. Für Feuerwehrs bedeutet das meiner Ansicht nach das wir auch weiterhin mit solchen LPG-Fahrzeugen rechnen müssen bei denen im Falle eines Brandes das Überdruckventil versagen kann :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Stef8an 8L., Treuchtlingen / Bayern | 807055 | |||
Datum | 14.04.2015 15:40 | 2230 x gelesen | |||
Danke Jürgen Wäre das nicht eine Sache für die Überwachungsvereine, alle zwei Jahre kommen PKW´s eh zum ( TÜV) dann gibt es halt keine Plackete ohne Umrüstung? Ist das " Betroffene Multiventile sind Auszutauschen " eine Anordung der KBA oder eine Empfehlung? Wenn nur eine Empfehlung solten unsere Lobiisten mal Druck machen. Gruß vom FLuss | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 807056 | |||
Datum | 14.04.2015 15:54 | 2297 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Stefan L. Wäre das nicht eine Sache für die Überwachungsvereine, alle zwei Jahre kommen PKW´s eh zum ( TÜV) dann gibt es halt keine Plackete ohne Umrüstung? Gasanlagen in den Fahrzeugen mit Gasantrieb müssen regelmässig überprüft werden. Das wäre eine Gelegenheit bei der der Prüfer auch auf das betreffende Überdruckventil aufmerksam werden dürfte. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 807062 | |||
Datum | 14.04.2015 18:57 | 2258 x gelesen | |||
Hi, bitte im Brandfall nicht vergessen: bei Flüssiggas, bei gasbetriebenen Fahrzeugen auch Autogas oder LPG (Liquefied Petroleum Gas) genannt, muss immer mit einer Explosion gerechnet werden! Auch wenn das Überdruckventil ordnungsgemäß funktioniert. schöne Grüße, Markus | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 807063 | |||
Datum | 14.04.2015 19:09 | 2007 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Das wäre eine Gelegenheit bei der der Prüfer auch auf das betreffende Überdruckventil aufmerksam werden dürfte. Schwieriges Thema. Mal abgesehen davon, dass es (Stand jetzt) keine diesbezügliche Handlungsanweisung gibt: Mehrheitlich ist die Genehmigungsnummer des Multiventils nicht gesondert dokumentiert (sondern nur die des Tanks), und im eingebauten Zustand auch nicht ablesbar. | |||||
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Autor | Jens8 S.8, Syke / Niedersachsen | 807078 | |||
Datum | 15.04.2015 08:42 | 1879 x gelesen | |||
Soweit richtig. Nur konnte man in der Regel durch ein abblasendes Überdruckventil von einer "Vorwarnung" ausgehen. Inwieweit man sich darauf nun noch verlassen kann ist die Frage. Jens | |||||
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