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Thema | FF-Qualifikation zu DDR-Zeiten -> organisierte Selbststudium (OSS) | 7 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 807179 | |||
Datum | 17.04.2015 11:41 | 5906 x gelesen | |||
Hallo in die Runde, zu DDR-Zeiten gab es im ehrenamtlichen Bereich das sogenannte "organisierte Selbststudium (OSS)", welches - sofern ich mich nicht irre - nach erfolgreichem Abschluss mit einer Führungs-Qualifikation (nach vorliegenden Aussagen / bisherigen Erkenntnissen soll es der "Zugführer-Qualifikation entsprochen haben) einher ging. Sollte ich hierbei falsch liegen, korrigiert mich bitte. Wenn meine vorgenannte Annahme hinsichtlich der Qualifikation stimmt und ein Mitglied einer FF dieses "OSS" zur Wendezeit absolviert und erfolgreich abgeschlossen (davon begonnen, danach beendet) hat, welcher Qualifikation entspricht dies? Musste nachträglich noch eine Ergänzung absolviert werden um die ehrenamtliche Qualifikation "Zugführer" nach bundesdeutschem Recht zu erlangen? Wie sind solche Kameraden aus heutiger Sicht hinsichtlich der Qualifikation zu behandeln? Ich freue mich über jede Antwort - insbesondere von Kollegen / Kameraden, die seinerzeit diese Ausbildung genossen haben. mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 807180 | |||
Datum | 17.04.2015 11:46 | 4345 x gelesen | |||
Moin Thomas! Würde mich nicht wundern wenn diese Ausbildung nach Bundesdeutschen Vorgaben nicht anerkannt wird, denn die Kameraden die ich kenne und die zu DDR-Zeiten z.B. ihren Gruppenführer im ABK-Anklam gemacht haben, hatten diesen nach der Wende nochmal an der LSBK-MV in Malchow absolviert. MkG Daniel Alles wie immer meine persönliche Meinung | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 807215 | |||
Datum | 17.04.2015 17:46 | 4186 x gelesen | |||
Hallo, für Thüringen gilt/galt für das OSS folgendes: Im Erlaß zur Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen des Brandschutz- und Feuerwehrdienstes im Land Thüringen vom 30.09.1991 (StAnz. 30/1991 S.619-620) ist dazu im Punkt 2.3. geregelt, dass dieser Lehrgang als Qualifikation zum Gruppenführer (der FF) anerkannt wird, wenn zusätzlich an der Ergänzungsausbildung (40 Stunden, davon 20 Stunden Gefährliche Stoffe und Güter und 20 Stunden Technische Hilfeleistung) erfolgreich teilgenommen wurde. Die Ergänzungsausbildung war (nach Pkt. 2.7 d. Erlasses) auf Kreisebene zu organisieren und durch an der LFKS ausgebildete Kreisausbilder durchzuführen. Sie war mit einer Prüfung abzuschließen. Eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme war auszuhändigen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 807217 | |||
Datum | 17.04.2015 20:15 | 3859 x gelesen | |||
Moin! Die Aussage zum Zugang des L311 der LFKS Sxn. (schwirrt sicher irgendwo auf meinem Rechner rum) kennst du? Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 807218 | |||
Datum | 17.04.2015 20:40 | 4006 x gelesen | |||
In Sachsen-Anhalt gab es eine Ergänzungsausbildung 1 (EA1) und eine Ergänzungsausbildung 2 (EA2). Die EA2 wurde an der BKS Heyrothsberge angeboten und galt für Gruppen und Zugführer. Bei der EA1 bin ich mir nicht sicher, wo die durchgeführt wurde und für wen. Jedenfalls gibt es diese Möglichkteiten nicht mehr. Wer die EA1 oder EA2 hätte machen müssen und nicht gemacht hat, hat Pech gehabt. Die Qualifikation ist futsch. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 807302 | |||
Datum | 21.04.2015 13:54 | 3315 x gelesen | |||
Hallo, anbei eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse zur Thematik "Einordnung des organisierten Selbststudiums für Offiziere und Unterführer der Freiwilligen Feuerwehren ins heutige System". Anscheinen gab/gibt es - wie so oft - verschiedene Verfahrensweisen in den einzelnen Bundesländern. In Thüringen gibt es einen "Erlaß zur Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen des Brandschutz- und Feuerwehrdienstes im Land Thüringen vom 30.09.1991 (StAnz. 30/1991 S.619-620)", welcher besagt, dass das OSS "Gruppenführer FF" anerkannt wird, wenn eine Ergänzungsausbildung (40 Stunden, davon 20 Stunden Gefährliche Stoffe und Güter und 20 Stunden Technische Hilfeleistung) erfolgreich abgeschlossen wurde. In Sachsen-Anhalt gab es Ergänzungsausbildungen "EA 1 / EA 2", wobei die EA 2 an der BKS Heyrothsberge für Gruppen- und Zugführer angeboten wurde. Zum Erhalt der Qualifikation musste man diese nicht mehr angebotene Ergänzung absolvieren. In Sachsen stand viele Jahre lang (mindestens bis ca. Ende 2011) in diversen Lehrgangsvoraussetzungen bezüglich der Lehrgänge "Verbandsführer" / "Fortbildung Zugführer" / "Fortbildung Leiter einer FF und Stellvertreter" folgendes drin: - Verbandsführer / Fortbildung ZF: "ZF, der Nachweis über das "Organisierte Selbsstudium" ist der Qualifikation "ZF" gleichgesetzt" - Fortbildung WL & Stellv.: "auch möglich ZF oder "Organisiertes Selbststudium" und Berufung in Funktion als stellv. WL bzw. WL vor 1995" Hinsichtlich der Teilnahme an der Fortbildung ZF lässt sich festhalten, dass das OSS im Ende des Jahres 2012 durch die LFS als Lehrgangsvoraussetzung Zugführer anerkannt wurde. Hierbei sollte jedoch in den letzten Jahren auch hin und wieder mal ein Zug geführt worden sein. Wie stellt sich die Situation in den weiteren Bundesländern der ehemaligen DDR dar? Gibt es Kameraden, die sich hierzu äußern wollen / können / dürfen (gern auch per PN)? mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 807303 | |||
Datum | 21.04.2015 14:34 | 2918 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.Wie stellt sich die Situation in den weiteren Bundesländern der ehemaligen DDR dar? In Brandenburg ist das OSS plus Ergänzungsausbildung immer noch in den Lehrgangsbeschreibungen Zugführer. Den dort angeführten Lehrgang 40 der diese Ergänzungsausbildung ist gibt es nicht mehr. Nach Gesprächen bin ich der Ansicht das der Lehrgang recht unterschiedlich gehandhabt wurde, meist eher pragmatisch. Ein Beispiel ist das der Lehrgang mit einem Umfang von ca. 20 h auf Kreisebene durchgeführt wurde, die Prüfung aber von einem Lehrer der LSTE abgenommen wurde. Die Angaben aber bitte mit Vorsicht behandeln. Konkrete Auskünfte bekommst du aber sicher an der LSTE, die sind bei so was eigentlich ganz hilfsbereit. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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